Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Antipasti. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.2.2021 und endet für das erste Jahr am 31.1.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.1.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 650 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-19.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-16.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Antipasti
Verg_EU-085_20
Produkte/Dienstleistungen: Verarbeitetes Gemüse📦
Kurze Beschreibung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Antipasti. Ziel ist der Abschluss einer...”
Kurze Beschreibung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Antipasti. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.2.2021 und endet für das erste Jahr am 31.1.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.1.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 650 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Antipasti. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.2.2021 und endet für das erste Jahr am 31.1.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.1.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i.H.v. 650 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Sensorik
Qualitätskriterium (Gewichtung): 45
Preis (Gewichtung): 55
Dauer
Datum des Beginns: 2021-02-01 📅
Datum des Endes: 2022-01-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Rahmenvereinbarung wird für 1 Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.2.2021 und endet am 31.1.2022. Es besteht die Option zur dreimaligen...”
Beschreibung der Verlängerungen
Die Rahmenvereinbarung wird für 1 Jahr geschlossen. Der Leistungszeitraum beginnt am 1.2.2021 und endet am 31.1.2022. Es besteht die Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr — längstens bis zum 31.1.2025.
Der Vertrag endet automatisch wenn die Maximalauftragssumme i.H.v. 650 000,00 EUR netto erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Frist.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-19
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-11-19
14:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über das Wiederauftreten
Dies ist eine wiederkehrende Beschaffung ✅
Voraussichtlicher Zeitpunkt für die Veröffentlichung weiterer Bekanntmachungen: 4. Quartal 2024
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg.ob-bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung-oberbayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Siehe VI.4.1)
Postort: München
Land: Deutschland 🇩🇪
Quelle: OJS 2020/S 205-498028 (2020-10-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-11) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Studentenwerk München - Anstalt des öffentlichen Rechts
Objekt Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München und Umgebung, Freising, Rosenheim
Beschreibung der Beschaffung:
“Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Antipasti. Ziel ist der Abschluss einer...”
Beschreibung der Beschaffung
Leistungsgegenstand dieser Ausschreibung ist die Belieferung unserer 33 Betriebsstellen der Hochschulgastronomie mit Antipasti. Ziel ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung.
Der Leistungszeitraum beginnt am 1.2.2021 und endet für das erste Jahr am 31.1.2022. Der Vertrag kann von beiden Vertragspartnern mit einer 6-monatigen Kündigungsfrist zum Vertragsende des jeweiligen laufenden Vertragszeitraums ordentlich gekündigt werden. Der Vertrag verlängert sich automatisch um je ein weiteres Jahr, insofern nicht innerhalb der genannten Kündigungsfrist gekündigt wird. Der Vertrag endet nach 3-malig möglicher Verlängerung automatisch, spätestens jedoch am 31.1.2025 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Der Vertrag endet, wenn das Gesamtkontingent i. H. v. 650 000,00 EUR (netto) erreicht ist, auch vor Ablauf der o. g. Fristen.
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 205-498028
Auftragsvergabe
1️⃣ Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein
Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2021/S 010-016885 (2021-01-11)