In der Maßnahme sollen ganzheitlich die Lebenssituation der Teilnehmenden und die damit verbundenen Belastungsfaktoren betrachtet werden. Konkret hat die Maßnahme das Ziel die Teilnehmenden zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsbeschäftigung oder Minijob bzw. Ausbildung/Qualifizierung zu stärken und diese zu ermöglichen. Angebote der Stabilisierung, der Stärkung der Qualifikation sowie des Bewerbungsverhaltens und der sozialpädagogischen Begleitung sollen in die Maßnahme aufgenommen werden. Den Teilnehmenden sollen die Themen Zeitmanagement, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Haushaltsführung, Ernährung, Gesundheit, Bewegung vermittelt werden. Die Teilnehmenden sollen untereinander Netzwerke bilden, Potenziale bestehender Netzwerke erkennen und diese für sich nutzbar machen. Unverbundene, voneinander getrennte Dienstleistungen, wie z. B. Bildungs- oder Beratungsangebote hinsichtlich der Erziehung, sollten dabei koordiniert und Angebote sinnvoll zu einer Dienstleistungskette verknüpft werden. Bei anhaltenden Kontaktbeschränkungen sollten die Teilnehmer sensibilisiert werden, diese Netzwerke in rein digitaler Form ohne physisches Zusammenkommen zu nutzen. Teilnehmer sind erwerbsfähige leistungsberechtigte Erziehende im Rechtskreis SGB II, die aufgrund nicht ausreichend starker o. a. Merkmalsausprägungen nicht in der Lage sind, die Förderziele ohne Unterstützung in diesem Bereich zu erreichen. Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-04.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-30.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Allgemeine und berufliche Bildung
Referenznummer: (ZV)19-21-80-237/20
Kurze Beschreibung:
In der Maßnahme sollen ganzheitlich die Lebenssituation der Teilnehmenden und die damit verbundenen Belastungsfaktoren betrachtet werden. Konkret hat die Maßnahme das Ziel die Teilnehmenden zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsbeschäftigung oder Minijob bzw. Ausbildung/Qualifizierung zu stärken und diese zu ermöglichen.
Angebote der Stabilisierung, der Stärkung der Qualifikation sowie des Bewerbungsverhaltens und der sozialpädagogischen Begleitung sollen in die Maßnahme aufgenommen werden. Den Teilnehmenden sollen die Themen Zeitmanagement, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Haushaltsführung, Ernährung, Gesundheit, Bewegung vermittelt werden.
Die Teilnehmenden sollen untereinander Netzwerke bilden, Potenziale bestehender Netzwerke erkennen und diese für sich nutzbar machen. Unverbundene, voneinander getrennte Dienstleistungen, wie z. B. Bildungs- oder Beratungsangebote hinsichtlich der Erziehung, sollten dabei koordiniert und Angebote sinnvoll zu einer Dienstleistungskette verknüpft werden. Bei anhaltenden Kontaktbeschränkungen sollten die Teilnehmer sensibilisiert werden, diese Netzwerke in rein digitaler Form ohne physisches Zusammenkommen zu nutzen.
Teilnehmer sind erwerbsfähige leistungsberechtigte Erziehende im Rechtskreis SGB II, die aufgrund nicht ausreichend starker o. a. Merkmalsausprägungen nicht in der Lage sind, die Förderziele ohne Unterstützung in diesem Bereich zu erreichen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
In der Maßnahme sollen ganzheitlich die Lebenssituation der Teilnehmenden und die damit verbundenen Belastungsfaktoren betrachtet werden. Konkret hat die Maßnahme das Ziel die Teilnehmenden zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsbeschäftigung oder Minijob bzw. Ausbildung/Qualifizierung zu stärken und diese zu ermöglichen.
Angebote der Stabilisierung, der Stärkung der Qualifikation sowie des Bewerbungsverhaltens und der sozialpädagogischen Begleitung sollen in die Maßnahme aufgenommen werden. Den Teilnehmenden sollen die Themen Zeitmanagement, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Haushaltsführung, Ernährung, Gesundheit, Bewegung vermittelt werden.
Die Teilnehmenden sollen untereinander Netzwerke bilden, Potenziale bestehender Netzwerke erkennen und diese für sich nutzbar machen. Unverbundene, voneinander getrennte Dienstleistungen, wie z. B. Bildungs- oder Beratungsangebote hinsichtlich der Erziehung, sollten dabei koordiniert und Angebote sinnvoll zu einer Dienstleistungskette verknüpft werden. Bei anhaltenden Kontaktbeschränkungen sollten die Teilnehmer sensibilisiert werden, diese Netzwerke in rein digitaler Form ohne physisches Zusammenkommen zu nutzen.
Teilnehmer sind erwerbsfähige leistungsberechtigte Erziehende im Rechtskreis SGB II, die aufgrund nicht ausreichend starker o. a. Merkmalsausprägungen nicht in der Lage sind, die Förderziele ohne Unterstützung in diesem Bereich zu erreichen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Schulungsseminare📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Recklinghausen
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-30 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-04 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-02 📅
Datum des Beginns: 2020-09-15 📅
Datum des Endes: 2021-09-14 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 126-308317
ABl. S-Ausgabe: 126
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
In der Maßnahme sollen ganzheitlich die Lebenssituation der Teilnehmenden und die damit verbundenen Belastungsfaktoren betrachtet werden. Konkret hat die Maßnahme das Ziel die Teilnehmenden zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsbeschäftigung oder Minijob bzw. Ausbildung/Qualifizierung zu stärken und diese zu ermöglichen.
In der Maßnahme sollen ganzheitlich die Lebenssituation der Teilnehmenden und die damit verbundenen Belastungsfaktoren betrachtet werden. Konkret hat die Maßnahme das Ziel die Teilnehmenden zur Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeitsbeschäftigung oder Minijob bzw. Ausbildung/Qualifizierung zu stärken und diese zu ermöglichen.
Angebote der Stabilisierung, der Stärkung der Qualifikation sowie des Bewerbungsverhaltens und der sozialpädagogischen Begleitung sollen in die Maßnahme aufgenommen werden. Den Teilnehmenden sollen die Themen Zeitmanagement, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Haushaltsführung, Ernährung, Gesundheit, Bewegung vermittelt werden.
Angebote der Stabilisierung, der Stärkung der Qualifikation sowie des Bewerbungsverhaltens und der sozialpädagogischen Begleitung sollen in die Maßnahme aufgenommen werden. Den Teilnehmenden sollen die Themen Zeitmanagement, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Haushaltsführung, Ernährung, Gesundheit, Bewegung vermittelt werden.
Die Teilnehmenden sollen untereinander Netzwerke bilden, Potenziale bestehender Netzwerke erkennen und diese für sich nutzbar machen. Unverbundene, voneinander getrennte Dienstleistungen, wie z. B. Bildungs- oder Beratungsangebote hinsichtlich der Erziehung, sollten dabei koordiniert und Angebote sinnvoll zu einer Dienstleistungskette verknüpft werden. Bei anhaltenden Kontaktbeschränkungen sollten die Teilnehmer sensibilisiert werden, diese Netzwerke in rein digitaler Form ohne physisches Zusammenkommen zu nutzen.
Die Teilnehmenden sollen untereinander Netzwerke bilden, Potenziale bestehender Netzwerke erkennen und diese für sich nutzbar machen. Unverbundene, voneinander getrennte Dienstleistungen, wie z. B. Bildungs- oder Beratungsangebote hinsichtlich der Erziehung, sollten dabei koordiniert und Angebote sinnvoll zu einer Dienstleistungskette verknüpft werden. Bei anhaltenden Kontaktbeschränkungen sollten die Teilnehmer sensibilisiert werden, diese Netzwerke in rein digitaler Form ohne physisches Zusammenkommen zu nutzen.
Teilnehmer sind erwerbsfähige leistungsberechtigte Erziehende im Rechtskreis SGB II, die aufgrund nicht ausreichend starker o. a. Merkmalsausprägungen nicht in der Lage sind, die Förderziele ohne Unterstützung in diesem Bereich zu erreichen.
Einzelheiten sind aus dem Leistungsverzeichnis zu ersehen.
Beschreibung der Optionen: Zeit- und Teilnehmeroption (siehe 4-ErzDaWa_Vertragsbedingungen).
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Datteln 45711 Datteln Maßnahmeort ist wie im Preisblatt (E.1) angegeben, die Stadt Datteln oder die Stadt Waltrop.
Stadt Waltrop 45731 Waltrop
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars „Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521“ ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Eigenerklärung, dass kein Ausschlussgrund nach § 123 oder § 124 GWB vorliegt. Der Bieter gibt die Erklärung durch Einreichung des Formulars „Eigenerklärung Ausschlussgründe, Formblatt 521“ ab, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Bei Bietergemeinschaften ist das Formular für jedes Bietergemeinschaftsmitglied vorzulegen. Dazu ist auf Seite 1 der eingereichten Formulare der Name des Bietergemeinschaftsmitglieds aufzubringen, für das die Erklärung abgegeben wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung mit Angabe der Gesamtumsätze der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, möglichst durch Jahresabschluss und Prüfberichte belegt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss mindestens eine Referenz über ein mit dem Auftragsgegenstand vergleichbares Projekt nachweisen.
Mindeststandards:
Mindestens eine Referenz, durch die der Bieter seine konkreten Erfahrungen mit der Zielgruppe, passgenauen Teilnehmerangeboten im Rahmen des Referenzprojekts sowie mehrjährige Expertise bei der Umsetzung von Maßnahmen im Gesundheitsbereich nachweisen kann.
Mindestens eine Referenz, durch die der Bieter seine konkreten Erfahrungen mit der Zielgruppe, passgenauen Teilnehmerangeboten im Rahmen des Referenzprojekts sowie mehrjährige Expertise bei der Umsetzung von Maßnahmen im Gesundheitsbereich nachweisen kann.
Bei Bietergemeinschaften genügt es, dass eines der Bietergemeinschaftsmitglieder die erforderliche Leistungsfähigkeit nachweist oder die Bietergemeinschaft die Erfahrung gemeinschaftlich nachweist.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Bieter muss über eine Trägerzulassung gem. §§ 186 ff. SGB III verfügen. Bei Bietergemeinschaften gilt dies für alle Mitglieder der Bietergemeinschaft.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 09:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-04 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Kreis Recklinghausen
Kurt-Schumacher-Allee 1
45657 Recklinghausen
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Auftragsverständnis (Verständnis für die Zielgruppe) (Konzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Durchführung der Maßnahme (Konzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 21
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Förderung der Eigeninitiative (Konzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 14
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualitätssicherung (Konzept)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10,5
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Personaleinsatz/Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber (Konzept)
Evaluation (Konzept)
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch über die elektronische Vergabe-Plattform www.vergabe.metropoleruhr.de einzureichen.
Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform. Auf der Vergabeplattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebots benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Alle weiteren Informationen und Unterlagen in diesem Verfahren erhalten die Bieter ausschließlich über die Vergabeplattform. Auf der Vergabeplattform stehen den Bietern sämtliche Informationen und Formblätter zur Verfügung, die sie für die Einreichung eines Angebots benötigen. Das Angebot ist unter Berücksichtigung dieser Informationen und unter Verwendung der bereitgestellten Formblätter einzureichen.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die (zumindest teilweise) nicht selbst über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Vertragsausführung verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von Drittunternehmen (z. B. eines konzernverbundenem Unternehmen oder eines Subunternehmers) zurückgreifen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens (Vordruck 533 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihm dessen Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die zum Nachweis der Eignung vom Bieter geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von dem eignungsverleihenden Unternehmen zu stellenden Kapazitäten von diesem beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Unternehmen also z. B. zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen eines anderen Unternehmens, muss er die Referenzen dieses Unternehmens mit dem Angebot vorlegen. Ein Bieter darf im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder Referenzen, die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Bieter/Die Bietergemeinschaft, der/die (zumindest teilweise) nicht selbst über die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle oder technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Vertragsausführung verfügt, kann hinsichtlich der ihm/ihr fehlenden Leistungsfähigkeit auf die Fähigkeiten/Ressourcen von Drittunternehmen (z. B. eines konzernverbundenem Unternehmen oder eines Subunternehmers) zurückgreifen (sog. Eignungsleihe). In diesem Fall muss er durch Vorlage einer Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens (Vordruck 533 Verpflichtungserklärung Eignungsleihe) nachweisen, dass ihm dessen Mittel und Kapazitäten im Auftragsfall zur Verfügung stehen. Die zum Nachweis der Eignung vom Bieter geforderten Nachweise und Erklärungen sind hinsichtlich der von dem eignungsverleihenden Unternehmen zu stellenden Kapazitäten von diesem beizubringen und mit dem Angebot vorzulegen. Beruft sich ein Unternehmen also z. B. zum Nachweis seiner technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Referenzen eines anderen Unternehmens, muss er die Referenzen dieses Unternehmens mit dem Angebot vorlegen. Ein Bieter darf im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder Referenzen, die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistungen erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bieterfragen sind längstens bis 7 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist über den Vergabemarktplatz NRW zu stellen. Die Beantwortung von später oder in anderer Form eingehenden Bieterfragen kann nicht gewährleistet werden.
Die von Ihnen erbetenen, personenbezogenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens verarbeitet und gespeichert. Ihre Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung Ihres Angebotes nach der VgV.
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Informationen zu der vom Kreis Recklinghausen (oder ggfs. durch den Kreis Recklinghausen beauftragte Dritte) durchgeführten Erhebung personenbezogener Daten sowie die Ihnen in diesem Zusammenhang zustehenden Rechte, entnehmen Sie bitte unserem Informationsblatt gem. Artikel 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf der Kreisinternetseite der zentralen Vergabestelle (https://www.kreis-re.de/inhalte/kreishaus/verwaltung/zentrale_vergabestelle/index.asp?seite=angebot&id=18848).
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat.
Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat;
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber der Vergabestelle gerügt worden sind.
Auch im Falle einer rechtzeitigen Rüge kann der Nachprüfungsantrag unzulässig sein, wenn mehr als 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 126-308317 (2020-06-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-04) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 17 712 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Datteln
45711 Datteln
Maßnahmeort ist wie im Preisblatt (E.1) angegeben, die Stadt Datteln oder die Stadt Waltrop., Stadt Waltrop 45731 Waltrop
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-01 📅
Name: Bildungszentrum des Handels e. V.
Postort: Recklinghausen
Postleitzahl: 45657
Land: Deutschland 🇩🇪 Recklinghausen
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 17 712 000 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Referenz Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3Y285
Bekanntmachungs-ID: CXPSYD3YWTY
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Verstöße gegen Vergabevorschriften, durch die einem Bieter ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht, können von den Bietern mit einem Nachprüfungsverfahren gemäß § 160 GWB bei der unter VI.4.1. genannten Vergabekammer geltend gemacht werden. Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs.1 GWB nur auf Antrag zulässig.
Der Antrag ist jedoch insbesondere nur dann zulässig, wenn der jeweilige Bieter den jeweiligen Verstoß gegenüber der Vergabestelle rechtzeitig gerügt hat. Eine Rüge ist gemäß § 160 Absatz 3 dann nicht mehr rechtzeitig wenn:
— der jeweilige Bieter, der den Antrag stellt, den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt hat, jedoch innerhalb von 10 Tagen keine Rüge gegenüber dem Vergabestelle erhoben hat,
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gerügt worden sind,