Das Nawareum im TFZ (Technologie und Förderzentrum) in Straubing sucht einen Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen (analog & digital). Das Nawareum wird ab Sommer 2021 ein zentraler Informations- und Erlebnisort für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien. Nachhaltigkeit und ein achtsamer Umgang mit unseren Ressourcen ist nicht nur Inhalt des Nawareum, sondern auch das gesellschaftspolitische Thema unserer Zeit. Gute Kommunikation muss genau daran anknüpfen und Relevanz für die Zielgruppe schaffen. So stellt sich die Frage, wie kann das Nawareum im digitalen Zeitalter als zentrales Haus zu diesem Thema im Sinne seines Bildungsauftrags wahrgenommen werden? Bei dem Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die mit einem Unternehmen für die Dauer von 1,5 Jahren geschlossen wird. Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Werbe- und Marketingdienstleistungen
Referenznummer: 2020G9000002
Kurze Beschreibung:
Das Nawareum im TFZ (Technologie und Förderzentrum) in Straubing sucht einen Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen (analog & digital).
Das Nawareum wird ab Sommer 2021 ein zentraler Informations- und Erlebnisort für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien. Nachhaltigkeit und ein achtsamer Umgang mit unseren Ressourcen ist nicht nur Inhalt des Nawareum, sondern auch das gesellschaftspolitische Thema unserer Zeit. Gute Kommunikation muss genau daran anknüpfen und Relevanz für die Zielgruppe schaffen. So stellt sich die Frage, wie kann das Nawareum im digitalen Zeitalter als zentrales Haus zu diesem Thema im Sinne seines Bildungsauftrags wahrgenommen werden?
Bei dem Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die mit einem Unternehmen für die Dauer von 1,5 Jahren geschlossen wird.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Das Nawareum im TFZ (Technologie und Förderzentrum) in Straubing sucht einen Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen (analog & digital).
Das Nawareum wird ab Sommer 2021 ein zentraler Informations- und Erlebnisort für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien. Nachhaltigkeit und ein achtsamer Umgang mit unseren Ressourcen ist nicht nur Inhalt des Nawareum, sondern auch das gesellschaftspolitische Thema unserer Zeit. Gute Kommunikation muss genau daran anknüpfen und Relevanz für die Zielgruppe schaffen. So stellt sich die Frage, wie kann das Nawareum im digitalen Zeitalter als zentrales Haus zu diesem Thema im Sinne seines Bildungsauftrags wahrgenommen werden?
Bei dem Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die mit einem Unternehmen für die Dauer von 1,5 Jahren geschlossen wird.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-06-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-19 📅
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2022-04-30 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 118-286828
ABl. S-Ausgabe: 118
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Das Nawareum im TFZ (Technologie und Förderzentrum) in Straubing sucht einen Dienstleister (Auftragnehmer) zur Konzeption, Planung und Umsetzung von Kommunikationsmaßnahmen (analog & digital).
Das Nawareum wird ab Sommer 2021 ein zentraler Informations- und Erlebnisort für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien. Nachhaltigkeit und ein achtsamer Umgang mit unseren Ressourcen ist nicht nur Inhalt des Nawareum, sondern auch das gesellschaftspolitische Thema unserer Zeit. Gute Kommunikation muss genau daran anknüpfen und Relevanz für die Zielgruppe schaffen. So stellt sich die Frage, wie kann das Nawareum im digitalen Zeitalter als zentrales Haus zu diesem Thema im Sinne seines Bildungsauftrags wahrgenommen werden?
Das Nawareum wird ab Sommer 2021 ein zentraler Informations- und Erlebnisort für Nachwachsende Rohstoffe und Erneuerbare Energien. Nachhaltigkeit und ein achtsamer Umgang mit unseren Ressourcen ist nicht nur Inhalt des Nawareum, sondern auch das gesellschaftspolitische Thema unserer Zeit. Gute Kommunikation muss genau daran anknüpfen und Relevanz für die Zielgruppe schaffen. So stellt sich die Frage, wie kann das Nawareum im digitalen Zeitalter als zentrales Haus zu diesem Thema im Sinne seines Bildungsauftrags wahrgenommen werden?
Bei dem Vertrag handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung, die mit einem Unternehmen für die Dauer von 1,5 Jahren geschlossen wird.
Weitere Informationen sind den Vergabeunterlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und dem Vertrag zu entnehmen.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich für die Pflege der Webseite und die Pflege des digitalen Vermittlungsangebots Vertragsverlängerungsoptionen vor. Insgesamt können diese genannten Dienstleistungen vier Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden.
Zusätzliche Informationen: Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen zu entnehmen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1) Erklärung über den Nettogesamtumsatz des Bewerbers pro Jahr, für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre.
Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV wird ein Mindestumsatz gefordert: Der Nettogesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 500 000 EUR betragen (Mindestumsatz)!
Für Bewerber-/Bietergemeinschaften sind die Gesamtumsätze je Mitglied in einer gesonderten Anlage anzugeben. Die gesonderten Anlagen sind im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
Ein nicht erreichter Mindestjahresumsatz pro Jahr führt dazu, dass der Bewerber die geforderte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht besitzt und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wird.
2) Erklärung und Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2) Erklärung und Nachweis über eine bestehende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer geeigneten Deckungssumme für Personenschäden und für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Der Nachweis ist als Anlage zum Angebot im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ des Bieterassistenten hochzuladen.
Mindeststandards:
Siehe 1): Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV wird ein Mindestumsatz gefordert: Der Nettogesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 500 000 EUR betragen (Mindestumsatz)! Ein nicht erreichter Mindestjahresumsatz pro Jahr führt dazu, dass der Bewerber die geforderte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht besitzt und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wird.
Siehe 1): Gemäß § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV wird ein Mindestumsatz gefordert: Der Nettogesamtumsatz muss pro Jahr mindestens 500 000 EUR betragen (Mindestumsatz)! Ein nicht erreichter Mindestjahresumsatz pro Jahr führt dazu, dass der Bewerber die geforderte finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht besitzt und vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wird.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1) Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 2 geeignete Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen anzugeben.
Die Eignung der Referenzen wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dient der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV. Es werden mindestens 3 und höchstens 5 Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für die Wertung gilt: Je vergleichbarer eine Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können auch mehr Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die 2 zwingend geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen.
Für die Wertung gilt: Je vergleichbarer eine Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können auch mehr Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die 2 zwingend geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen.
Die Anforderungen an die Referenzen sowie die Wertung sind den Darstellungen des Bewertungsmaßstabs am Ende der jeweiligen Referenz im Eignungskriterienkatalog zu entnehmen.
Geeignete Referenzen müssen mindestens 25 Punkte erzielen.
2) Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen im Eignungskriterienkatalog angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
2) Beabsichtigt ein Bewerber, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er zusammen mit seinem Teilnahmeantrag Art und Umfang der durch diese Unterauftragnehmer auszuführenden Leistungen im Eignungskriterienkatalog angeben. Falls zumutbar, ist der vorgesehene Unterauftragnehmer zu benennen.
Der Bieter/Bewerber hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Der Bieter/Bewerber hat auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers innerhalb der vom Auftraggeber hierfür gesetzten Frist ein vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefülltes und unterzeichnetes Formblatt „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ vorzulegen.
Mindeststandards:
Siehe 1): Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 2 geeignete Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen anzugeben.
Geeignete Referenzen müssen mindestens 25 Punkte erzielen.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Siehe Teilnahmeunterlagen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Der Bewerber hat zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit mindestens 2 geeignete Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen anzugeben.
Die Eignung der Referenzen wird im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs bewertet und dient der Begrenzung der Bewerber gem. § 51 VgV. Es werden mindestens 3 und höchstens 5 Bieter zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Für die Wertung gilt: Je vergleichbarer eine Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können auch mehr Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die 2 zwingend geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Für die Wertung gilt: Je vergleichbarer eine Referenz mit der ausgeschriebenen Leistung ist, desto mehr Punkte erhält der Bewerber für die jeweilige Referenz. Bewerber können auch mehr Referenzen angeben; mit Punkten bewertet werden jedoch nur die 2 zwingend geforderten Mindestreferenzen. Die Bewerber sollten daher genau darauf achten, welche Referenzen sie als wertungsrelevante Referenzen angeben möchten und welche Referenzen lediglich der Information des Auftraggebers dienen.
Die Anforderungen an die Referenzen sowie die Wertung sind den Darstellungen des Bewertungsmaßstabs am Ende der jeweiligen Referenz zu entnehmen (siehe Eignungskriterienkatalog der Vergabeunterlagen).
Geeignete Referenzen müssen mindestens 25 Punkte erzielen.
Bietergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Bietergemeinschaften haben ausgewählte Referenzen anzugeben und zu benennen, auf welches Mitglied der Bietergemeinschaft sich die Referenz bezieht. Darüber hinaus ist für jedes Mitglied eine eigene Referenzliste auf einer gesonderten Anlage einzureichen. Die Anlage ist im Arbeitsschritt „Eigene Anlagen“ zum Angebot hochzuladen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-08-05 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-10-31 📅
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Teilnahmebedingungen“ zu den Teilnahmeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage „Teilnahmebedingungen“ zu den Teilnahmeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am Telefon beantwortet.
3) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen hierzu sind unter „Anlagen“ dem Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
4) Beachten Sie die Frist für Bewerberfragen (siehe Teilnahmebedingungen). Fragen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und werden nicht mehr beantwortet.
5) Teilnahmeanträge die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solcher Antrag ist im Sinne des Vergaberechts nicht „verschlossen“ und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
6) Es wird jedem Bewerber dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bewerber alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bewerberfragen oder Bewerberinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, einen unvollständigen oder fehlerhaften Teilnahmeantrag aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bewerber.
6) Es wird jedem Bewerber dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bewerber alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen, etwaige Bewerberfragen oder Bewerberinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das Risiko, einen unvollständigen oder fehlerhaften Teilnahmeantrag aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bewerber.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 981531277📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de📧
Fax: +49 981531837 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden oder,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Quelle: OJS 2020/S 118-286828 (2020-06-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Objekt Umfang der Beschaffung
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber behält sich für die Pflege der Webseite und die Pflege des digitalen Vermittlungsangebots Vertragsverlängerungsoptionen vor. Insgesamt können diese genannten Dienstleistungen 4 Mal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-25 📅
Name: Weder & Noch GmbH & Co. KG
Postanschrift: Theresienstr. 122a
Postort: München
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland 🇩🇪 Altötting🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Referenz Zusätzliche Informationen
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB mit dem Angebot einzureichen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.