Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Automatisierte Makrosignierung
DP-2020000053
Produkte/Dienstleistungen: Bereitstellung von Software📦
Kurze Beschreibung: Beschaffung von Software zur automatisierten Makrosignierung von Dokumenten.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Implementierung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Software-Wartung und -Reparatur📦
Ort der Leistung: Hamburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Vor dem Hintergrund der aktuellen Spam- und Schadcodewellen besteht eine mögliche Abwehrstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) darin, die Risiken...”
Beschreibung der Beschaffung
Vor dem Hintergrund der aktuellen Spam- und Schadcodewellen besteht eine mögliche Abwehrstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) darin, die Risiken von Schadcode aus Office-Makros zu minimieren.
Hierzu ist es notwendig, zwischen internen- und externen Makros zu differenzieren und die externen Makros entweder zu verbieten- oder auf ihr Gefahrenpotential zu untersuchen.
Erreichbar ist dies durch das Signieren von internen Makros mit einem FHH-internen Zertifikat sowie die bedarfsgerechte Einschränkung externer Makros. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Software, die diese Anforderungen abzubilden in der Lage ist.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Es sind Referenzen und Personalkennzahlen einzureichen (siehe Mindeststandards)
Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestkriterien sind:
a) Referenzen
Es sind 3 Referenzen einzureichen, in denen mindesten 3 vergleichbare Referenzprojekte genannt werden, von denen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestkriterien sind:
a) Referenzen
Es sind 3 Referenzen einzureichen, in denen mindesten 3 vergleichbare Referenzprojekte genannt werden, von denen mindestens 2 nach dem 1.1.2018 erfolgreich abgeschlossen wurden. „Erfolgreich abgeschlossen“ ist eine Referenz, sofern es sich bei ihr um einen Dauervertrag handeln sollte, dann, wenn die erfolgreiche Durchführung bereits 1 Jahr oder länger her ist.
Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus de Dokument „Teil B – Leistungsbeschreibung ENTWURF“ ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, ob folgende Anforderung(en) an die Referenzen erfüllt werden: Mindestens 1 Referenz muss technischfachliche Bezugspunkte zum im Dokument „Teil B – Leistungsbeschreibung ENTWURF“ beschrieben Produkt aufweisen (siehe Punkt 3.3 – 3.5 (einschließlich) des Dokumentes „Teil B – Leistungsbeschreibung ENTWURF“). Das bedeutet, dass das referenzierte Projekt die unter den Punkten 3.3 bis 3.5 (einschließlich) (s.o.) aufgeführten Anforderungen abgebildet haben muss/abbildet:
Das Referenzprojekt muss eine Beschreibung der Benutzeroberfläche vorgesehen haben (3.3), einen Download der geprüften und signierten Dateien ermöglichen (3.4) sowie eine automatisierte Prüfung der Makros anhand von verschiedenen Kriterien gewährleisten (3.5).
b) Personalkennzahlen
Der Bewerber hat die Entwicklung der Personalkennzahlen anzugeben. Dabei wird als Mindestkriterium festgelegt: Der Bewerber muss gewährleisten, dass seine Beschäftigtenzahl
— im Geschäftsjahr 2019 (1.1.2019-31.12.2019) durchschnittlich mindestens 3 Vollzeitkräfte betrug. Teilzeitkräfte werden entsprechend umgerechnet
Sowie
— in den Quartalen 1-3 des Jahres 2020 (1.1.2020-31.9.2020) durchschnittlich mindestens 2 Vollzeitkräfte betrug. Teilzeitkräfte werden entsprechend umgerechnet.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abgegeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
— Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG);
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-11-09
12:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-12-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-28 📅
“Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein...”
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de📧
Fax: +49 40427310499 📠
URL: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelf
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelf
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
20354 Hamburg
Telefon: +49 40 42823-1491
Fax: +49 40 42823-2020
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
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Quelle: OJS 2020/S 198-480235 (2020-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Freie und Hansestadt Hamburg — Senatskanzlei — Amt für IT und Digitalisierung
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 198-480235
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Automatisierte Makrosignierung
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-17 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: proWare Solutions GmbH
Postanschrift: Prickheimerstraße 124a
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 91195649593📞
E-Mail: alexander.petzelt@proware-solutions.de📧
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
URL: https://proware-solutions.de/🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Rechtsbehelf
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Rechtsbehelf
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
20354 Hamburg
Telefon: +49 40 42823-1491
Fax: +49 40 42823-2020
E-Mail: vergabekammer@fb.hamburg.de
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 249-621700 (2020-12-17)