Automatisierte Makrosignierung

Freie und Hansestadt Hamburg – Senatskanzlei – Amt für IT und Digitalisierung

Beschaffung von Software zur automatisierten Makrosignierung von Dokumenten.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-09. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-10-07 Auftragsbekanntmachung
2020-12-17 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-10-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bereitstellung von Software
Referenznummer: DP-2020000053
Kurze Beschreibung: Beschaffung von Software zur automatisierten Makrosignierung von Dokumenten.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bereitstellung von Software 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Software-Implementierung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hamburg 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg – Senatskanzlei – Amt für IT und Digitalisierung
Postanschrift: Rathausmarkt 1
Postleitzahl: 20095
Postort: Hamburg
Kontakt
Internetadresse: https://www.hamburg.de/senatskanzlei/ 🌏
E-Mail: dataportvergabe14835@dataport.de 📧
URL der Dokumente: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=EFYYZTCoH2A%253d 🌏
URL der Teilnahme: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-09 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-10-12 📅
Datum des Beginns: 2021-01-01 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 198-480235
ABl. S-Ausgabe: 198
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können. Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten. Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung). Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet. Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Vor dem Hintergrund der aktuellen Spam- und Schadcodewellen besteht eine mögliche Abwehrstrategie der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) darin, die Risiken von Schadcode aus Office-Makros zu minimieren.
Hierzu ist es notwendig, zwischen internen- und externen Makros zu differenzieren und die externen Makros entweder zu verbieten- oder auf ihr Gefahrenpotential zu untersuchen.
Erreichbar ist dies durch das Signieren von internen Makros mit einem FHH-internen Zertifikat sowie die bedarfsgerechte Einschränkung externer Makros. Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Software, die diese Anforderungen abzubilden in der Lage ist.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten: Es sind Referenzen und Personalkennzahlen einzureichen (siehe Mindeststandards)
Mindeststandards:
Mindestkriterien sind:
a) Referenzen
Es sind 3 Referenzen einzureichen, in denen mindesten 3 vergleichbare Referenzprojekte genannt werden, von denen mindestens 2 nach dem 1.1.2018 erfolgreich abgeschlossen wurden. „Erfolgreich abgeschlossen“ ist eine Referenz, sofern es sich bei ihr um einen Dauervertrag handeln sollte, dann, wenn die erfolgreiche Durchführung bereits 1 Jahr oder länger her ist.
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Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar,
— wenn sie den sich aus de Dokument „Teil B – Leistungsbeschreibung ENTWURF“ ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
— Insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, ob folgende Anforderung(en) an die Referenzen erfüllt werden: Mindestens 1 Referenz muss technischfachliche Bezugspunkte zum im Dokument „Teil B – Leistungsbeschreibung ENTWURF“ beschrieben Produkt aufweisen (siehe Punkt 3.3 – 3.5 (einschließlich) des Dokumentes „Teil B – Leistungsbeschreibung ENTWURF“). Das bedeutet, dass das referenzierte Projekt die unter den Punkten 3.3 bis 3.5 (einschließlich) (s.o.) aufgeführten Anforderungen abgebildet haben muss/abbildet:
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Das Referenzprojekt muss eine Beschreibung der Benutzeroberfläche vorgesehen haben (3.3), einen Download der geprüften und signierten Dateien ermöglichen (3.4) sowie eine automatisierte Prüfung der Makros anhand von verschiedenen Kriterien gewährleisten (3.5).
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b) Personalkennzahlen
Der Bewerber hat die Entwicklung der Personalkennzahlen anzugeben. Dabei wird als Mindestkriterium festgelegt: Der Bewerber muss gewährleisten, dass seine Beschäftigtenzahl
— im Geschäftsjahr 2019 (1.1.2019-31.12.2019) durchschnittlich mindestens 3 Vollzeitkräfte betrug. Teilzeitkräfte werden entsprechend umgerechnet
Sowie
— in den Quartalen 1-3 des Jahres 2020 (1.1.2020-31.9.2020) durchschnittlich mindestens 2 Vollzeitkräfte betrug. Teilzeitkräfte werden entsprechend umgerechnet.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Für die Ausführung dieser Leistungen werden gemäß § 128 Abs. 2 GWB zusätzliche Anforderungen (Ausführungsbedingungen) gestellt. Dazu werden von den Bewerbern mit Einreichung des Teilnahmeantrages entsprechende verbindliche Verpflichtungserklärungen abgegeben, dass sie die an die Ausführung gerichteten zusätzlichen Anforderungen im Fall eines Zuschlags einhalten werden.
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Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftragsdurchführung;
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
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— Erklärungen zur Tariftreue und zur Zahlung eines Mindestlohnes gemäß § 3 Hamburgisches Vergabegesetz (HmbVgG);
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-12-01 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-28 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Dataport
Dokumente URL: https://fbhh-evergabe.web.hamburg.de/evergabe.Bieter/DownloadTenderFiles.ashx?subProjectId=EFYYZTCoH2A%253d 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
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Erkennt ein Bewerber Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bewerberfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
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Bewerberfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs im Freitext mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
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Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bewerbern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin „Fragen und Antworten an alle Bieter“ über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
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Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bewerberfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer bei der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen Hamburg
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 40428402441 📞
E-Mail: vergabekammer@bsw.hamburg.de 📧
Fax: +49 40427310499 📠
Internetadresse: https://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11335239/ 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Rechtsbehelf
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin.
Dieser lautet:
"§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Darüber hinaus bittet die Vergabestelle darum, Rügen über den Bieterassistenten zu senden.
Vergabekammer im Sinne des § 156 GWB:
Vergabekammer bei der Finanzbehörde Hamburg
Große Bleichen 27
20354 Hamburg
Telefon: +49 40 42823-1491
Fax: +49 40 42823-2020
Quelle: OJS 2020/S 198-480235 (2020-10-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-17)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Freie und Hansestadt Hamburg — Senatskanzlei — Amt für IT und Digitalisierung

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-17 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-22 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 249-621700
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 198-480235
ABl. S-Ausgabe: 249

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-17 📅
Name: proWare Solutions GmbH
Postanschrift: Prickheimerstraße 124a
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90409
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 91195649593 📞
E-Mail: alexander.petzelt@proware-solutions.de 📧
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Internetadresse: https://proware-solutions.de/ 🌏
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 249-621700 (2020-12-17)