Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
[Auswertung der Anlage Referenzen
Die ANLAGE Referenzen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt (ggf. meh-fach) einzureichen. Bei der Bewertung der Referenzen muss der Bieter nach dem unten bei den Bewertungskriterien beschriebenen Prüfungsschema mindestens 14 der erreichbaren 16 geforderten Unterpunkte (diese Unterpunkte sind im Einzelnen dem Teil A zu entnehmen) erreichen bzw. nachweisen.
Sollten die eingereichten Referenzen nicht den geforderten Mindestwert erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit für die Ausführung des Auftrages verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Referenzen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen für jede Referenz nur einmal einzureichen.
Der Bieter benennt in der Anlage Referenzen vergleichbare Referenzprojekte, die er nach dem 1.1.2015 erfolgreich abgeschlossen hat. „Erfolgreich abgeschlossen“ bei Dauerverträgen ist eine Referenz dann, wenn mindestens bereits seit einem Jahr die Aufgabe erfolgreich durchgeführt worden ist. Eine Referenz ist dann mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar:
— wenn sie den sich aus der Leistungsbeschreibung (Teil B der Vergabe-unterlagen) ergebenden Rahmenbedingungen (Art der Leistung, Vertragsdauer, technisches Umfeld etc.) im Wesentlichen entspricht,
— insbesondere wird im Rahmen der Vergleichbarkeit berücksichtigt, in wieweit die Referenzprojekte die Anforderungsblöcke beschreiben.
Voraussetzung für die Bewertung einer Referenz ist:
— Name/Firma des Referenzauftraggebers,
— Auftraggeberanschrift,
— Auftrags-/projekttitel,
— Auftragsgegenstand (ausführliche Beschreibung der Maßnahme und der Leistung des Bieters mit Bezug zu den Referenzinhalten),
— Ausführungszeit von/bis,
— Auftragsvolumen in Euro,
— Projektstatus (Fertigstellung in % oder Dauerprojekt?),
— Ansprechpartner beim Referenzgeber (Vorname und Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),
— mindestens 14 der 16 Unterpunkte der beschriebenen 3 Anforderungsblöcke müssen nachgewiesen werden.
Fehlt diese Angabe, so wird die betreffende Referenz bei der Wertung nicht berücksichtigt. Es wird in diesem Fall auch keine weitere Referenz nachgefordert.
[Auswertung der Anlage Personalkennzahlen]
Die Anlage Personalkennzahlen ist mit dem Angebot vollständig ausgefüllt einzureichen. Die Angaben werden daraufhin überprüft, ob die Beschäftigtenzahl in allen 3 angegebenen/im aktuellsten angegebenen Geschäftsjahr mindestens 8 Vollzeitkräfte im ausschreibungsrelevanten Bereich beträgt, wobei Teilzeitkräfte entsprechend umgerechnet werden.
Sollte diese Angabe den geforderten Mindestwert nicht erreichen, kann eine positive Prognose, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags verfügt, nicht gestellt werden; das Angebot ist dann zwingend vom Verfahren auszuschließen.
Der Nachweis Anlage Personalkennzahlen ist im Falle von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern für jedes Mitglied bzw. jedes Unternehmen getrennt einzureichen. Die Personalkennzahlen von Bietergemeinschaften oder privilegierten Unterauftragnehmern werden addiert.