Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der beruflichen und technischen Leistungsfähigkeit kann der öffentliche Auftraggeber je nach Art, Menge oder Umfang oder Verwendungszweck der ausgeschriebenen Leistung verlangen:
a) Angaben über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, wobei für die wichtigsten Bauleistungen Bescheinigungen über die ordnungsgemäße Ausführung und das Ergebnis beizufügen sind. Um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, kann der öffentliche Auftraggeber darauf hinweisen, dass er auch einschlägige Bauleistungen berücksichtigen werde, die mehr als 5 Jahre zurückliegen;
b) Angabe der technischen Fachkräfte oder der technischen Stellen, unabhängig davon, ob sie seinem Unternehmen angehören oder nicht, und zwar insbesondere derjenigen, die mit der Qualitätskontrolle beauftragt sind, und derjenigen, über die der Unternehmer für die Errichtung des Bauwerks verfügt;
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind der Vergabestelle mit dem Angebot vorzulegen: Die Erklärungen gem. Landesvergabegesetz (LVG LSA): Erklärung zum Nachunternehmereinsatz, Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit, Erklärung zur Beachtung der Kernarbeitsnormen,HVA B-StB Angebotsschreiben,HVA B-StB Unterauftrag-/Nachunternehmerleistungen,HVA B-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft,HVA B-StB Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen,HVA B-StB Eigenerklärung zur Eignung,
Alternativ Einheitliche Europäische Eigenerklärung,HVA B-StB Eignungsleihe technische und berufliche Leistungsfähigkeit,HVA B-StB Eignungsleihe wirtschaftliche und finanzielle Eignungsleihe.
Die der Ausschreibung beiliegenden EFB-Preisformblätter sind ausgefüllt mit dem Angebot vorzulegen. Bei Selbstfertigungen müssen die inhaltlichen Vorgaben vollständig übernommenwerden. Zum Kurztext-/Preis-Verzeichnis ist mit dem Angebotdas verpreiste Leistungsverzeichnis in pdf sowie zusätzlich in
Datenart D84 einzureichen.
Folgende Nachweise, Angaben und Unterlagen sind auf Verlangen der Vergabestelle vorzulegen: gemäß § 6a(3) EU VOB/A Ergänzung des Verzeichnisses der Nachunternehmerleistungen um die Namen der Nachunternehmer einschl. ggf. vorh. PQ-Nummern und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Bestätigungen der Eigenerklärungen, HVA B-StB Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
Urkalkulation gem. §§ 15, 16 EU VOB/A, dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen, Preisermittlungsunterlagen (z. B. Auszüge aus der Urkalkulation) zur Aufklärung auffälliger Einheitspreise, Bauablaufplan,
Qualifikation des zu benennenden Verantwortlichen für die Sicherungsarbeiten an
Arbeitsstellen gemäß den „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Straßen(ZTV-SA 07)“,
Qualifikation der Unternehmen hinsichtlich personeller und technischer Ausstattung gem. den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für Markierungen auf Straßen(ZTV M 13). Nachweis der im Rahmen des konkretenBeschaffungsvorgangs von der Beschaffungsstelle geforderten
„Technischen Kriterien für den Einsatz von Fahrzeugrückhaltesystemen in Deutschland“, veröffentlicht auf der Homepage der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), durch Einzelnachweis oder Bezugnahme auf die von der BASt veröffentlichte „Technische Übersichtsliste für Fahrzeug-Rückhaltesysteme“ in Deutschland. Produktdatenblätter benannter Fabrikate (nur soweit vom Bieter Angaben gemacht wurden).