Bankenkooperation ABAKUS: Vergabe von Rechenzentrums-, System- und Projektdienstleistungen im Zusammenhang mit dem Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS
Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS (Aktuelles Förderbanken Antrags- und Kundensystem) haben sich die in Abschnitt I.1) genannten Förderbanken in einer Bankenkooperation zusammengeschlossen. Gegenstand der Bankenkooperation ist die Zusammenarbeit der Parteien bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des ABAKUS und die gemeinsame Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien, z. B. in den folgenden Bereichen Fördergeschäft, Finanz- und Rechnungswesen, Aufsichtsrecht, IT-Architektur und Business Architektur. Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen ist davon nicht betroffen. Die Kooperationsbanken haben sich darauf verständigt, den Erhalt und den Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und die Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten mit externen Dienstleistern als Auftragnehmer durchzuführen. Das Beziehungsgeflecht zwischen Kooperationspartnern und Dienstleistern unterliegt einem geordneten Organisationsmodell und fest definierten Verfahren und Methoden gem. Information Technology Infrastructure Library (ITIL) auf Basis eines SAP Solution Managers. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sollen die nachfolgenden Aufgaben für den Zeitraum ab 1.1.2021 an entsprechende Dienstleister vergeben werden: — Los 1: Systemdienstleistungen: Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers für das Entwicklungssystem ABAKUS; — Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool; — Los 3: Application Management für die jeweiligen Produktivsysteme des Kundenportals der Institute ILB, ISB, NBank, WIBank; — Los 4: Weiterentwicklungsprojekte (Projektdienstleister); — Los 5: SharePoint: Einrichtung, Betrieb, Support. Bei den Losen 1, 2, 3 und 5 handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV), bei Los 4 um eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem (konkret: maximal 6) Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5).
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2020-09-22.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-21.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Systemdienstleistungen und UnterstĂĽtzungsdienste
Referenznummer: O006-20-002
Kurze Beschreibung:
Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS (Aktuelles Förderbanken Antrags- und Kundensystem) haben sich die in Abschnitt I.1) genannten Förderbanken in einer Bankenkooperation zusammengeschlossen.
Gegenstand der Bankenkooperation ist die Zusammenarbeit der Parteien bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des ABAKUS und die gemeinsame Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien, z. B. in den folgenden Bereichen Fördergeschäft, Finanz- und Rechnungswesen, Aufsichtsrecht, IT-Architektur und Business Architektur.
Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen ist davon nicht betroffen.
Die Kooperationsbanken haben sich darauf verständigt, den Erhalt und den Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und die Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten mit externen Dienstleistern als Auftragnehmer durchzuführen. Das Beziehungsgeflecht zwischen Kooperationspartnern und Dienstleistern unterliegt einem geordneten Organisationsmodell und fest definierten Verfahren und Methoden gem. Information Technology Infrastructure Library (ITIL) auf Basis eines SAP Solution Managers.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sollen die nachfolgenden Aufgaben fĂĽr den Zeitraum ab 1.1.2021 an entsprechende Dienstleister vergeben werden:
— Los 1: Systemdienstleistungen: Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers für das Entwicklungssystem ABAKUS;
— Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool;
— Los 3: Application Management für die jeweiligen Produktivsysteme des Kundenportals der Institute ILB, ISB, NBank, WIBank;
— Los 4: Weiterentwicklungsprojekte (Projektdienstleister);
— Los 5: SharePoint: Einrichtung, Betrieb, Support.
Bei den Losen 1, 2, 3 und 5 handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV), bei Los 4 um eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem (konkret: maximal 6) Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5).
Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS (Aktuelles Förderbanken Antrags- und Kundensystem) haben sich die in Abschnitt I.1) genannten Förderbanken in einer Bankenkooperation zusammengeschlossen.
Gegenstand der Bankenkooperation ist die Zusammenarbeit der Parteien bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des ABAKUS und die gemeinsame Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien, z. B. in den folgenden Bereichen Fördergeschäft, Finanz- und Rechnungswesen, Aufsichtsrecht, IT-Architektur und Business Architektur.
Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen ist davon nicht betroffen.
Die Kooperationsbanken haben sich darauf verständigt, den Erhalt und den Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und die Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten mit externen Dienstleistern als Auftragnehmer durchzuführen. Das Beziehungsgeflecht zwischen Kooperationspartnern und Dienstleistern unterliegt einem geordneten Organisationsmodell und fest definierten Verfahren und Methoden gem. Information Technology Infrastructure Library (ITIL) auf Basis eines SAP Solution Managers.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sollen die nachfolgenden Aufgaben fĂĽr den Zeitraum ab 1.1.2021 an entsprechende Dienstleister vergeben werden:
— Los 1: Systemdienstleistungen: Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers für das Entwicklungssystem ABAKUS;
— Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool;
— Los 3: Application Management für die jeweiligen Produktivsysteme des Kundenportals der Institute ILB, ISB, NBank, WIBank;
— Los 4: Weiterentwicklungsprojekte (Projektdienstleister);
— Los 5: SharePoint: Einrichtung, Betrieb, Support.
Bei den Losen 1, 2, 3 und 5 handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV), bei Los 4 um eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem (konkret: maximal 6) Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5).
Bitte beachten Sie neben den ĂĽbrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
1. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschlieĂźlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen.
Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bewerber), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen.
Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bewerber betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bewerber, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
2. Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten Setzt voraus, dass sich der Bewerber beim DTVP registriert. Soweit der Bewerber noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des „Bietertools" erforderlich. Das „Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt.
3. Fragen/Hinweise der Bewerber
Fragen/Hinweise u. ä. der Bewerber zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 1 und 2 dieser Aufforderung) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte „05_Formblatt Bewerberfragen" zu verwenden.
In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen/Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen/Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Enthalten die Auftragsbekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen/Hinweise u. ä. erteilt, die bis zur — in den Bewerbungsbedingungen genannten — „Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u. a.)" vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen/Hinweise u. Ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen/Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bewerber ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu Berücksichtigen.
4. Weitere Vorgaben und Regelungen fĂĽr den Teilnahmeantrag
a. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantragsschreibens — grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) — umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bewerbers, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht.
b. Für die Erstellung und Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung.
c. Die eingereichten Teilnahmeanträge und Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z. B. bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden unterlagen in den Bewerbungsbedingungen.
5. Zuschlagskriterien
Als Zuschlagskriterien sind — je nach Los — die nachfolgenden Kriterien vorgesehen:
— Los 1: Preis 40 %, Qualität des Angebots 30 %, Präsentation 30 %;
— Los 2: Preis 60 %, Qualität des Angebots 40 %;
— Los 3: Preis 40 %, Qualität des Angebots 30 %, Präsentation 30 %;
— Los 4: Preis 40 %, Qualität des Angebots 30 %, Präsentation 30 %;
— Los 5: Preis 60 %, Qualität des Angebots 40 %.
Eine detaillierte Darstellung der Zuschlagskriterien inkl. Bewertungsmatrix wird Bestandteil der Vergabeunterlagen sein, die den ausgewählten Bewerbern gemeinsam mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes übersandt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYYP
Bitte beachten Sie neben den ĂĽbrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
1. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschlieĂźlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen.
Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bewerber), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen.
Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bewerber betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bewerber, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
2. Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten Setzt voraus, dass sich der Bewerber beim DTVP registriert. Soweit der Bewerber noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des „Bietertools" erforderlich. Das „Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt.
3. Fragen/Hinweise der Bewerber
Fragen/Hinweise u. ä. der Bewerber zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 1 und 2 dieser Aufforderung) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte „05_Formblatt Bewerberfragen" zu verwenden.
In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen/Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen/Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Enthalten die Auftragsbekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen/Hinweise u. ä. erteilt, die bis zur — in den Bewerbungsbedingungen genannten — „Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u. a.)" vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen/Hinweise u. Ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen/Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bewerber ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu Berücksichtigen.
4. Weitere Vorgaben und Regelungen fĂĽr den Teilnahmeantrag
a. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantragsschreibens — grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) — umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bewerbers, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht.
b. Für die Erstellung und Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung.
c. Die eingereichten Teilnahmeanträge und Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z. B. bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden unterlagen in den Bewerbungsbedingungen.
5. Zuschlagskriterien
Als Zuschlagskriterien sind — je nach Los — die nachfolgenden Kriterien vorgesehen:
— Los 1: Preis 40 %, Qualität des Angebots 30 %, Präsentation 30 %;
— Los 2: Preis 60 %, Qualität des Angebots 40 %;
— Los 3: Preis 40 %, Qualität des Angebots 30 %, Präsentation 30 %;
— Los 4: Preis 40 %, Qualität des Angebots 30 %, Präsentation 30 %;
— Los 5: Preis 60 %, Qualität des Angebots 40 %.
Eine detaillierte Darstellung der Zuschlagskriterien inkl. Bewertungsmatrix wird Bestandteil der Vergabeunterlagen sein, die den ausgewählten Bewerbern gemeinsam mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes übersandt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYYP
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS (Aktuelles Förderbanken Antrags- und Kundensystem) haben sich die in Abschnitt I.1) genannten Förderbanken in einer Bankenkooperation zusammengeschlossen.
Gegenstand der Bankenkooperation ist die Zusammenarbeit der Parteien bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des ABAKUS und die gemeinsame Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien, z. B. in den folgenden Bereichen Fördergeschäft, Finanz- und Rechnungswesen, Aufsichtsrecht, IT-Architektur und Business Architektur.
Gegenstand der Bankenkooperation ist die Zusammenarbeit der Parteien bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des ABAKUS und die gemeinsame Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien, z. B. in den folgenden Bereichen Fördergeschäft, Finanz- und Rechnungswesen, Aufsichtsrecht, IT-Architektur und Business Architektur.
Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen ist davon nicht betroffen.
Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen ist davon nicht betroffen.
Die Kooperationsbanken haben sich darauf verständigt, den Erhalt und den Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und die Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten mit externen Dienstleistern als Auftragnehmer durchzuführen. Das Beziehungsgeflecht zwischen Kooperationspartnern und Dienstleistern unterliegt einem geordneten Organisationsmodell und fest definierten Verfahren und Methoden gem. Information Technology Infrastructure Library (ITIL) auf Basis eines SAP Solution Managers.
Die Kooperationsbanken haben sich darauf verständigt, den Erhalt und den Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und die Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten mit externen Dienstleistern als Auftragnehmer durchzuführen. Das Beziehungsgeflecht zwischen Kooperationspartnern und Dienstleistern unterliegt einem geordneten Organisationsmodell und fest definierten Verfahren und Methoden gem. Information Technology Infrastructure Library (ITIL) auf Basis eines SAP Solution Managers.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sollen die nachfolgenden Aufgaben fĂĽr den Zeitraum ab 1.1.2021 an entsprechende Dienstleister vergeben werden:
— Los 1: Systemdienstleistungen: Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers für das Entwicklungssystem ABAKUS;
— Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool;
— Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool;
— Los 3: Application Management für die jeweiligen Produktivsysteme des Kundenportals der Institute ILB, ISB, NBank, WIBank;
— Los 4: Weiterentwicklungsprojekte (Projektdienstleister);
— Los 5: SharePoint: Einrichtung, Betrieb, Support.
Bei den Losen 1, 2, 3 und 5 handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV), bei Los 4 um eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem (konkret: maximal 6) Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5).
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 5
Informationen ĂĽber Lose:
Das Verfahren ist in 5 Lose aufgeteilt. Eine gleichzeitige Bewerbung auf Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 ist zulässig. Eine gleichzeitige Bewerbung auf jeweils Los 1, und/oder 2 in Verbindung mit einer Bewerbung auf Los 4 ist nicht zulässig. Los 3 unterliegt keinen Beschränkungen dieser Art. Los 3 ist mit den anderen Losen kombinierbar; eine gleichzeitige Bewerbung auf Los 3 und Los 4 ist zulässig. Eine gleichzeitige Bewerbung auf eines oder mehrere der Lose 1 bis 4 und Los 5 ist nicht zulässig. Los 5 ist mit keinem anderen Los kombinierbar.
Das Verfahren ist in 5 Lose aufgeteilt. Eine gleichzeitige Bewerbung auf Los 1 und/oder Los 2 und/oder Los 3 ist zulässig. Eine gleichzeitige Bewerbung auf jeweils Los 1, und/oder 2 in Verbindung mit einer Bewerbung auf Los 4 ist nicht zulässig. Los 3 unterliegt keinen Beschränkungen dieser Art. Los 3 ist mit den anderen Losen kombinierbar; eine gleichzeitige Bewerbung auf Los 3 und Los 4 ist zulässig. Eine gleichzeitige Bewerbung auf eines oder mehrere der Lose 1 bis 4 und Los 5 ist nicht zulässig. Los 5 ist mit keinem anderen Los kombinierbar.
Bezeichnung des Loses: Systemdienstleistungen: Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers fĂĽr das Entwicklungssystem ABAKUS
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Systemdienstleister, der für die Kooperation der Investitions- und Förderbanken das Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers für den ABAKUS-Kernel übernimmt.
Dauer: 24 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftl. Erklärung des AG ggü. dem AN 2 mal um je 12 Monate verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann der AN hieraus keinerlei Ansprüche (insb. auf Schadensersatz od. Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftl. Erklärung des AG ggü. dem AN 2 mal um je 12 Monate verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann der AN hieraus keinerlei Ansprüche (insb. auf Schadensersatz od. Vergütung) herleiten.
Bezeichnung des Loses: RZ-DL: Stellung einer f. d. Kooperation geeigneten Infrastruktur f. d. entspr. Entwicklungssystem, Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung f. d. Business Services/Prozessmgmt-Tool
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
RZ-Dienstleister der für die Kooperation der Investitions- und Förderbanken die Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie den Betrieb und die technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool übernimmt.
RZ-Dienstleister der für die Kooperation der Investitions- und Förderbanken die Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie den Betrieb und die technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool übernimmt.
Bezeichnung des Loses: Application Management fĂĽr die jeweiligen Produktivsysteme des Kundenportals der Institute ILB, ISB, NBank, WIBank
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Application Management (APM) Dienstleister, der für die Kooperation der Investitions- und Förderbanken das Application Management nach ITIL für das Produktivsystem des Kundenportals auf Basis eines SAP Solution Managers übernimmt.
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftl. Erklärung des AG ggü. dem AN 2 mal um je 12 Monate verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann d. AN hieraus keine Ansprüche (insb. Schadensersatz od. Vergütung) herleiten.
Die Vertragslaufzeit kann durch einseitige schriftl. Erklärung des AG ggü. dem AN 2 mal um je 12 Monate verlängert werden. Der AN hat keinen Anspruch auf Verlängerung. Im Falle einer nicht erfolgten Verlängerung kann d. AN hieraus keine Ansprüche (insb. Schadensersatz od. Vergütung) herleiten.
Bezeichnung des Loses: Weiterentwicklungsprojekte (Projektdienstleister)
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Projektdienstleister, die für die Kooperation der Investitions- und Förderbanken die Durchführung von Weiterentwicklungsprojekten übernehmen.
Aufgrund des erwarteten Aufwands von insgesamt ca. 6 250 Personentagen kann das Los 4 auch an mehrere Bieter vergeben werden. Das Los 4 wird an maximal 6 geeignete Bieter verteilt bzw. vergeben.
Bezeichnung des Loses: SharePoint: Einrichtung, Betrieb, Support
Losnummer: 5
Kurze Beschreibung:
Dienstleister, der für die Kooperation der Investitions- und Förderbanken einen SharePoint als Software as a Service (SaaS) betreibt (aktuelle Version Microsoft SharePoint; Einrichtung, Betrieb im eigenen oder gemieteten Rechenzentrum in EWG+Schweiz, Support).
Dienstleister, der für die Kooperation der Investitions- und Förderbanken einen SharePoint als Software as a Service (SaaS) betreibt (aktuelle Version Microsoft SharePoint; Einrichtung, Betrieb im eigenen oder gemieteten Rechenzentrum in EWG+Schweiz, Support).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Eigenerklärung zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (im Rahmen des Teilnahmeantrags),
2. Eigenerklärung zu Ausschlussgründen gemäß Anlage T4,
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärung zur Höhe des Umsatzes in den vergangenen 3 Jahren (insgesamt u. im Tätigkeitsbereich des Auftrags) gemäß Anlage T5.
2. Eigenerklärung zur Anzahl der Kunden in den vergangenen 3 Jahren (insgesamt u. im Tätigkeitsbereich des Auftrags) gemäß Anlage T5.
3. Eigenerklärung zur durchschnittlichen Anzahl der Mitarbeiter in den vergangenen 3 Jahren (insgesamt u. im Tätigkeitsbereich des Auftrags) gemäß Anlage T5.
4. Für Lose 1-4: Eigenerklärung über das Bestehen oder den Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung i.H.v. mind. 5 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden gemäß Anlage T5.
Mindeststandards:
1. Mindestumsätze pro Jahr im Tätigkeitsbereich des Auftrages in Höhe von:
— 1 000 000 EUR für Los 1;
— 300 000 EUR für Los 2;
— 100 000 EUR für Los 3;
— 1 000 000 EUR für Los 4;
— 250 000 EUR für Los 5.
2. Für Lose 1, 2, 3, 4: Bestehen oder Abschluss einer Betriebshaftpflichtversicherung i. H. v. mind. 5 Mio. EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen ĂĽber in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind.
2. FĂĽr Lose 1,2,3: Zertifizierung nach IDW PS 951 TYP B oder Vorliegen einer gleichwertigen Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten.
3. FĂĽr Lose 1,2,3: Zertifizierung nach ITIL Expert (V3) oder ITIL Managing Professional (V4) oder Vorliegen einer gleichwertigen Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten bei 2 fĂĽr die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeitern UND Zertifizierung nach ITIL Foundation (V3/V4) oder Vorliegen einer gleichwertigen Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten bei mindestens 50 % der fĂĽr die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern.
3. FĂĽr Lose 1,2,3: Zertifizierung nach ITIL Expert (V3) oder ITIL Managing Professional (V4) oder Vorliegen einer gleichwertigen Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten bei 2 fĂĽr die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeitern UND Zertifizierung nach ITIL Foundation (V3/V4) oder Vorliegen einer gleichwertigen Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten bei mindestens 50 % der fĂĽr die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern.
4. Für Los 5: Eigenerklärung über Kenntnisse in Microsoft SharePoint 2013 und höher, Windows Server 2012 und höher sowie SQL Server 2014 und höher.
Mindeststandards:
1. Mindestens 3 Referenzen über in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind mit einem Auftragsvolumen in Höhe von mindestens:
— 500 000 EUR für Los 1;
— 200 000 EUR für Los 2;
— 75 000 EUR für Los 3;
— 500 000 EUR für Los 4;
— 200 000 EUR für Los 5.
2. FĂĽr Lose 1, 2, 3: Zertifizierung nach IDW PS 951 TYP B oder Vorliegen einer gleichwertigen Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten.
3. FĂĽr Lose 1,2,3: Zertifizierung nach ITIL Expert (V3) oder ITIL Managing Professional (V4) oder Vorliegen einer gleichwertigen Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten bei 2 fĂĽr die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeitern UND Zertifizierung nach ITIL Foundation (V3/V4) oder Vorliegen einer gleichwertigen Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten bei mindestens 50 % der fĂĽr die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern.
3. FĂĽr Lose 1,2,3: Zertifizierung nach ITIL Expert (V3) oder ITIL Managing Professional (V4) oder Vorliegen einer gleichwertigen Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten bei 2 fĂĽr die Leistungserbringung verantwortlichen Mitarbeitern UND Zertifizierung nach ITIL Foundation (V3/V4) oder Vorliegen einer gleichwertigen Bescheinigung von akkreditierten Stellen aus anderen Staaten bei mindestens 50 % der fĂĽr die Leistungserbringung vorgesehenen Mitarbeitern.
4. Für Los 5: Mindestens 2 Mitarbeiter verfügen über Kenntnisse in Microsoft SharePoint 2013 und höher, Windows Server 2012 und höher sowie SQL Server 2014 und höher.
AuftragsausfĂĽhrung
Bedingungen fĂĽr die VertragserfĂĽllung: FĂĽr Lose 2, 3, 5: Standort des Rechenzentrums in EWR + Schweiz.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 3
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Prüfung und Wertung der Teilnahmeanträge erfolgt nach folgendem Procedere:
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung),
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über Etwaige Nachforderungen,
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (insbesondere §§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindestanforderungen),
4. Prüfung der Eignung des Unternehmens gemessen an der zu vergebenden Leistung anhand der vom Unternehmen Eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise.
Die Auftraggeber beabsichtigen, die 3 bestplatziertesten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Sollten danach mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der Bewertungsmatrix für Teilnahmeanträge bewerten. Die 3 Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Anzahl auf 5 zu erhöhen, wenn nach Wertung der Teilnahmeanträge sehr geringe Punktabstände zwischen dem Bewerber auf Rang 3 und den nachfolgenden bestehen.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auftraggeber beabsichtigen, die 3 bestplatziertesten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Sollten danach mehr als 3 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der Bewertungsmatrix für Teilnahmeanträge bewerten. Die 3 Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt. Die Auftraggeber behalten sich vor, die Anzahl auf 5 zu erhöhen, wenn nach Wertung der Teilnahmeanträge sehr geringe Punktabstände zwischen dem Bewerber auf Rang 3 und den nachfolgenden bestehen.
1. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Einhaltung der Formalien (insbesondere form- und fristgerechte Übermittlung und Einreichung);
2. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen der geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise und Entscheidung über Etwaige Nachforderungen;
3. Prüfung der Teilnahmeanträge auf Vorliegen von Ausschlussgründen (insbesondere §§ 123, 124 GWB und Erfüllung von Mindestanforderungen);
Mindestzahl der Bewerber: 6
Höchstzahl der Bewerber: 9
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Die Auftraggeber beabsichtigen, die 6 bis neun bestplatziertesten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Sollten danach mehr als 6 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der Bewertungsmatrix für Teilnahmeanträge bewerten. Die 6 bis neun Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt.
Objektive Kriterien fĂĽr die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die Auftraggeber beabsichtigen, die 6 bis neun bestplatziertesten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufzufordern. Sollten danach mehr als 6 Bewerber die geforderten Eignungsvoraussetzungen erfüllen, so wird der Auftraggeber die Bewerber auswählen, die die geforderten Eignungsvoraussetzungen am besten erfüllen. Zur Ermittlung dieser am besten geeigneten Bewerber wird der Auftraggeber die vom Bewerber eingereichten Angaben, Erklärungen und Nachweise gemäß der Bewertungsmatrix für Teilnahmeanträge bewerten. Die 6 bis neun Bewerber, die die höchste Punktzahl erzielen, werden für das weitere Verfahren ausgewählt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2020-10-01 đź“…
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
Postanschrift: Fleethörn 29-31
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24103
Land: Kiel, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bayerische Landesbodenkreditanstalt
Postanschrift: Brienner Str. 22
Postort: MĂĽnchen
Postleitzahl: 80333
Land: MĂĽnchen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bremer Aufbau-Bank GmbH
Postanschrift: LangenstraĂźe 2-4
Postort: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land: Bremen, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank Berlin (IBB)
Postanschrift: Bundesallee 210
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10719
Land: Berlin
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Postanschrift: SteinstraĂźe 104-106
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14480
Land: Potsdam, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank)
Postanschrift: GĂĽnther-Wagner-Allee 12-16
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30177
Land: Region Hannover
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Postanschrift: HolzhofstraĂźe 4
Postort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Mainz, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name des öffentlichen Auftraggebers: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
Postanschrift: Besenbinderhof 31
Postort: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land: Hamburg
🏙️ Kontakt
Internetadresse: https://www.ib-sh.de/🌏
: https://bayernlabo.de/🌏
: https://www.bab-bremen.de/🌏
: https://www.ibb.de🌏
: https://www.ilb.de🌏
: https://www.nbank.de/🌏
: https://isb.rlp.de🌏
: https://www.ifbhh.de🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXU5YYDYYYP/documents🌏
Name des öffentlichen Auftraggebers: KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Postanschrift: The Squaire, Am Flughafen
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60549
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Internetadresse: https://www.kpmg-law.de/🌏
: https://www.dtvp.de/🌏
Referenz Zusätzliche Informationen
Bitte beachten Sie neben den ĂĽbrigen Vorgaben und Regelungen aus den Vergabeunterlagen auch die nachstehenden Regelungen:
1. Kommunikation im Vergabeverfahren
Die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren erfolgt ausschlieĂźlich in elektronischer Form. Als elektronisches Mittel nutzt der Auftraggeber hierzu die Vergabeplattform des Deutschen.
Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bewerber), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen.
Vergabeportals (DTVP). Nähere Informationen hierzu, insbesondere über die notwendigen Instrumente für am Vergabeverfahren interessierte Unternehmen (Bewerber), finden sich unter http://www.dtvp.de. Weitergehende Informationen finden sich außerdem unter https://support.cosinex.de/unternehmen.
Die jeweils aktuellen Vorgaben, Regelungen und Hinweise des DTVP, insbesondere soweit sie die Kommunikation durch Bewerber betreffen, sind zu beachten. Sämtliche Kommunikation im Vergabeverfahren hat in deutscher Sprache zu erfolgen.
Da die Kommunikation in diesem Vergabeverfahren ausschließlich über das DTVP erfolgt, obliegt es dem Bewerber, sich auf dem jeweils aktuellen Stand des Vergabeverfahrens und der zugehörigen Informationen über das DTVP zu halten.
2. Technische Voraussetzungen zur Teilnahme am Vergabeverfahren
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten Setzt voraus, dass sich der Bewerber beim DTVP registriert. Soweit der Bewerber noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des „Bietertools" erforderlich. Das „Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt.
Eine Teilnahme am Vergabeverfahren, insbesondere durch das Stellen von Fragen oder das Einreichen von Angeboten Setzt voraus, dass sich der Bewerber beim DTVP registriert. Soweit der Bewerber noch nicht beim DTVP registriert ist, ist die Registrierung kostenfrei unter http://www.dtvp.de erforderlich. Für die elektronische Einreichung von Angeboten ist die Nutzung des „Bietertools" erforderlich. Das „Bietertool" wird kostenfrei über das DTVP für dort registrierte Unternehmen zur Verfügung gestellt.
3. Fragen/Hinweise der Bewerber
Fragen/Hinweise u. ä. der Bewerber zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 1 und 2 dieser Aufforderung) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte „05_Formblatt Bewerberfragen" zu verwenden.
Fragen/Hinweise u. ä. der Bewerber zum Vergabeverfahren sind über die Kommunikationsfunktion des DTVP (vgl. Ziff. 1 und 2 dieser Aufforderung) an den Auftraggeber zu übermitteln. Dabei ist das vom Auftraggeber mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte „05_Formblatt Bewerberfragen" zu verwenden.
In anderer Form oder auf anderem Wege eingereichte Fragen/Hinweise u. ä., insbesondere telefonische Fragen/Hinweise u. ä. werden grundsätzlich nicht beantwortet.
Enthalten die Auftragsbekanntmachung und/oder die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Widersprüche, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich darauf hinzuweisen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen/Hinweise u. ä. erteilt, die bis zur — in den Bewerbungsbedingungen genannten — „Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u. a.)" vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen/Hinweise u. Ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen/Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bewerber ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu Berücksichtigen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen/Hinweise u. ä. erteilt, die bis zur — in den Bewerbungsbedingungen genannten — „Frist zur Einreichung von Aufklärungsfragen (u. a.)" vom Bieter auf dem vorgeschriebenen Kommunikationsweg eingegangen sind. Später eingehende Fragen/Hinweise u. Ä. müssen nicht mehr bearbeitet werden. Nur durch diese Verfahrensbedingungen verbleibt dem Auftraggeber ausreichend Gelegenheit, angemessen auf Fragen/Hinweise u. ä. zu reagieren, hierauf ggf. zusätzliche Auskünfte zu erteilen, um dem Bewerber ausreichend Möglichkeit zu geben, etwaige zusätzliche Auskünfte bei der Erstellung der Angebote zu Berücksichtigen.
4. Weitere Vorgaben und Regelungen fĂĽr den Teilnahmeantrag
a. Die Unterzeichnung des Teilnahmeantragsschreibens — grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) — umfasst sämtliche weitere Erklärungen und Angaben des Bewerbers, die er mit seinem Teilnahmeantrag einreicht.
b. Für die Erstellung und Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten oder die Teilnahme am Vergabeverfahren erfolgt keine Vergütung, Entschädigung oder Kostenerstattung.
c. Die eingereichten Teilnahmeanträge und Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z. B. bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden unterlagen in den Bewerbungsbedingungen.
c. Die eingereichten Teilnahmeanträge und Angebote werden gemäß den jeweils geltenden vergaberechtlichen Vorschriften geprüft und gewertet. Bitte beachten Sie insbesondere die insoweit jeweils geltenden zwingenden Ausschlussgründe (z. B. bei nicht form- und fristgerecht eingereichten Teilnahmeanträgen oder Angeboten, die Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen enthalten). Beachten Sie außerdem die Vorgaben zu den mit dem Teilnahmeantrag einzureichenden unterlagen in den Bewerbungsbedingungen.
5. Zuschlagskriterien
Als Zuschlagskriterien sind — je nach Los — die nachfolgenden Kriterien vorgesehen:
— Los 1: Preis 40 %, Qualität des Angebots 30 %, Präsentation 30 %;
— Los 2: Preis 60 %, Qualität des Angebots 40 %;
— Los 3: Preis 40 %, Qualität des Angebots 30 %, Präsentation 30 %;
— Los 4: Preis 40 %, Qualität des Angebots 30 %, Präsentation 30 %;
— Los 5: Preis 60 %, Qualität des Angebots 40 %.
Eine detaillierte Darstellung der Zuschlagskriterien inkl. Bewertungsmatrix wird Bestandteil der Vergabeunterlagen sein, die den ausgewählten Bewerbern gemeinsam mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebotes übersandt werden.
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
— Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u.a. die folgenden Regelungen: §§ 134, 135 und 160 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 165-400846 (2020-08-21)
Ergänzende Angaben (2020-09-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS (Aktuelles Förderbanken Antrags- und Kundensystem) haben sich die in Abschnitt I.1) genannten Förderbanken in einer Bankenkooperation zusammengeschlossen.
Gegenstand der Bankenkooperation ist die Zusammenarbeit der Parteien bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des ABAKUS und die gemeinsame Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien, z. B. in den folgenden Bereichen Fördergeschäft, Finanz- und Rechnungswesen, Aufsichtsrecht, IT-Architektur und Business Architektur.
Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen ist davon nicht betroffen.
Die Kooperationsbanken haben sich darauf verständigt, den Erhalt und den Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und die Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten mit externen Dienstleistern als Auftragnehmer durchzuführen. Das Beziehungsgeflecht zwischen Kooperationspartnern und Dienstleistern unterliegt einem geordneten Organisationsmodell und fest definierten Verfahren und Methoden gem. Information Technology Infrastructure Library (ITIL) auf Basis eines SAP Solution Managers.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sollen die nachfolgenden Aufgaben fĂĽr den Zeitraum ab 1.1.2021 an entsprechende Dienstleister vergeben werden
— Los 1: Systemdienstleistungen: Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers für das Entwicklungssystem ABAKUS;
— Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool;
— Los 3: Application Management für die jeweiligen Produktivsysteme des Kundenportals der Institute ILB, ISB, NBank, WIBank;
— Los 4: Weiterentwicklungsprojekte (Projektdienstleister);
— Los 5: SharePoint: Einrichtung, Betrieb, Support.
Bei den Losen 1, 2, 3 und 5 handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV), bei Los 4 um eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem (konkret: maximal sechs) Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5).
Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS (Aktuelles Förderbanken Antrags- und Kundensystem) haben sich die in Abschnitt I.1) genannten Förderbanken in einer Bankenkooperation zusammengeschlossen.
Gegenstand der Bankenkooperation ist die Zusammenarbeit der Parteien bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des ABAKUS und die gemeinsame Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien, z. B. in den folgenden Bereichen Fördergeschäft, Finanz- und Rechnungswesen, Aufsichtsrecht, IT-Architektur und Business Architektur.
Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen ist davon nicht betroffen.
Die Kooperationsbanken haben sich darauf verständigt, den Erhalt und den Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und die Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten mit externen Dienstleistern als Auftragnehmer durchzuführen. Das Beziehungsgeflecht zwischen Kooperationspartnern und Dienstleistern unterliegt einem geordneten Organisationsmodell und fest definierten Verfahren und Methoden gem. Information Technology Infrastructure Library (ITIL) auf Basis eines SAP Solution Managers.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sollen die nachfolgenden Aufgaben fĂĽr den Zeitraum ab 1.1.2021 an entsprechende Dienstleister vergeben werden
— Los 1: Systemdienstleistungen: Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers für das Entwicklungssystem ABAKUS;
— Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool;
— Los 3: Application Management für die jeweiligen Produktivsysteme des Kundenportals der Institute ILB, ISB, NBank, WIBank;
— Los 4: Weiterentwicklungsprojekte (Projektdienstleister);
— Los 5: SharePoint: Einrichtung, Betrieb, Support.
Bei den Losen 1, 2, 3 und 5 handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV), bei Los 4 um eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem (konkret: maximal sechs) Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5).
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sollen die nachfolgenden Aufgaben fĂĽr den Zeitraum ab 1.1.2021 an entsprechende Dienstleister vergeben werden
Bei den Losen 1, 2, 3 und 5 handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV), bei Los 4 um eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem (konkret: maximal sechs) Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5).
Quelle: OJS 2020/S 182-439920 (2020-09-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-12) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS (Aktuelles Förderbanken Antrags- und Kundensystem) haben sich die in Abschnitt I.1) genannten Förderbanken in einer Bankenkooperation zusammengeschlossen.
Gegenstand der Bankenkooperation ist die Zusammenarbeit der Parteien bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des ABAKUS und die gemeinsame Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien, z. B. in den folgenden Bereichen Fördergeschäft, Finanz- und Rechnungswesen, Aufsichtsrecht, IT-Architektur und Business Architektur.
Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen ist davon nicht betroffen.
Die Kooperationsbanken haben sich darauf verständigt, den Erhalt und den Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und die Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten mit externen Dienstleistern als Auftragnehmer durchzuführen. Das Beziehungsgeflecht zwischen Kooperationspartnern und Dienstleistern unterliegt einem geordneten Organisationsmodell und fest definierten Verfahren und Methoden gem. Information Technology Infrastructure Library (ITIL) auf Basis eines SAP Solution Managers.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sollen die nachfolgenden Aufgaben fĂĽr den Zeitraum ab 1.1.2021 an entsprechende Dienstleister vergeben werden
— Los 1: Systemdienstleistungen: Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers für das Entwicklungssystem ABAKUS,
— Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool,
— Los 3: Application Management für die jeweiligen Produktivsysteme des Kundenportals der Institute ILB, ISB, NBank, WIBank,
— Los 4: Weiterentwicklungsprojekte (Projektdienstleister),
— Los 5: SharePoint: Einrichtung, Betrieb, Support.
Bei den Losen 1, 2, 3 und 5 handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV), bei Los 4 um eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem (konkret: maximal sechs) Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5).
Zum Erhalt und Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS (Aktuelles Förderbanken Antrags- und Kundensystem) haben sich die in Abschnitt I.1) genannten Förderbanken in einer Bankenkooperation zusammengeschlossen.
Gegenstand der Bankenkooperation ist die Zusammenarbeit der Parteien bei der Erhaltung und Weiterentwicklung des ABAKUS und die gemeinsame Identifizierung, Aufnahme und Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten im Rahmen der Geschäftstätigkeiten der Parteien, z. B. in den folgenden Bereichen Fördergeschäft, Finanz- und Rechnungswesen, Aufsichtsrecht, IT-Architektur und Business Architektur.
Die Kooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Vertragsunterlagen. Bezugsberechtigt sind sämtliche Mitglieder der Bankenkooperation. Die Anzahl der Mitglieder kann sich während der Laufzeit des Vertrages erhöhen oder reduzieren. Das voraussichtliche maximale Auftragsvolumen ist davon nicht betroffen.
Die Kooperationsbanken haben sich darauf verständigt, den Erhalt und den Ausbau der gemeinsamen Systemplattform ABAKUS und die Umsetzung weiterer Projekte, Vorhaben und Aktivitäten mit externen Dienstleistern als Auftragnehmer durchzuführen. Das Beziehungsgeflecht zwischen Kooperationspartnern und Dienstleistern unterliegt einem geordneten Organisationsmodell und fest definierten Verfahren und Methoden gem. Information Technology Infrastructure Library (ITIL) auf Basis eines SAP Solution Managers.
Im Rahmen eines Vergabeverfahrens sollen die nachfolgenden Aufgaben fĂĽr den Zeitraum ab 1.1.2021 an entsprechende Dienstleister vergeben werden
— Los 1: Systemdienstleistungen: Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers für das Entwicklungssystem ABAKUS,
— Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool,
— Los 3: Application Management für die jeweiligen Produktivsysteme des Kundenportals der Institute ILB, ISB, NBank, WIBank,
— Los 4: Weiterentwicklungsprojekte (Projektdienstleister),
— Los 5: SharePoint: Einrichtung, Betrieb, Support.
Bei den Losen 1, 2, 3 und 5 handelt es sich um eine Rahmenvereinbarung mit nur einem Unternehmen (§ 21 Abs. 3 VgV), bei Los 4 um eine Rahmenvereinbarung mit mehr als einem (konkret: maximal sechs) Unternehmen (§ 21 Abs. 4 Nr. 3, Abs. 5).
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Da Angebotsinhalte vertraulich zu behandeln sind, werden die Auftragswerte nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYDC
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Los 1: Systemdienstleistungen: Application Management nach ITIL auf Basis eines SAP Solution Managers für das Entwicklungssystem ABAKUS,
— Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool,
— Los 2: Rechenzentrum-Dienstleistungen: Stellung einer für die Kooperation geeigneten Infrastruktur für das entsprechende Entwicklungssystem, sowie Betrieb und technische Administration inkl. Userverwaltung für das Business Services/Prozessmanagement-Tool,
— Los 3: Application Management für die jeweiligen Produktivsysteme des Kundenportals der Institute ILB, ISB, NBank, WIBank,
— Los 4: Weiterentwicklungsprojekte (Projektdienstleister),
Da Angebotsinhalte vertraulich zu behandeln sind, werden die Auftragswerte nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXU5YYDYYDC
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren:
Die Zulässigkeit von Nachprüfungsanträgen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 3 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen fĂĽr NachprĂĽfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.