In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter – der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen Gebiet, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind, ausgestaltet.
NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie die Aufträge der Kommunen entgegennimmt und die Weiterleitung an die Büros organisiert. Auftraggeber der
Einzelaufträge werden die Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften in NRW sein.
Die Rahmenverträge werden auf 4 Jahre abgeschlossen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau.Land.Leben Rahmenvertrag „Rechtsplan“
ZV20-053
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Kurze Beschreibung:
“In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein...”
Kurze Beschreibung
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter – der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen Gebiet, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind, ausgestaltet.
NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie die Aufträge der Kommunen entgegennimmt und die Weiterleitung an die Büros organisiert. Auftraggeber der
Einzelaufträge werden die Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften in NRW sein.
Die Rahmenverträge werden auf 4 Jahre abgeschlossen.
Mehr anzeigen
Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 7 500 000 💰
Informationen über Lose
Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 3
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Angebote sind möglich für ein oder mehrere Lose.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Rheinland
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦
Ort der Leistung: Köln, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kommunen aus dem Rheinland, Regierungsbezirke Köln und Düsseldorf
Beschreibung der Beschaffung:
“In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein...”
Beschreibung der Beschaffung
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter – der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen Gebiet, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind – ausgestaltet. NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie die Aufträge der Kommunen entgegennimmt und die Weiterleitung an die Büros organisiert. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften in NRW sein.
Für das Los Rheinland werden Rahmenvertragspartner ausgewählt, die Aufträge von Kommunen bearbeiten sollen, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf liegen. Diese Rahmenvertragspartner können nach Maßgabe des Rahmenvertrages auch mit Aufträgen von Kommunen aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster beauftragt werden.
Die Rahmenverträge werden auf 4 Jahre abgeschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 %”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 zugeordnet werden können”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2016 Rechtskraft erlangt haben
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat”
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30 %
Dauer
Datum des Beginns: 2021-04-01 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 7
Maximale Anzahl: 14
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die 14 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Abgabe des Angebotes (zweite Runde) zugelassen. Bei...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 14 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Abgabe des Angebotes (zweite Runde) zugelassen. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Wird die Anzahl von Bewerbern, die mindestens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl fortzuführen.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Nördliches Westfalen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Ort der Leistung: Münster, Kreisfreie Stadt🏙️
Ort der Leistung: Lippe🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kommunen aus dem nördlichen Westfalen, Regierungsbezirke Münster und Detmold
Beschreibung der Beschaffung:
“In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein...”
Beschreibung der Beschaffung
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter – der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen Gebiet, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind – ausgestaltet. NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie die Aufträge der Kommunen entgegennimmt und die Weiterleitung an die Büros organisiert. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften in NRW sein.
Für das Los Nördliches Westfalen werden Rahmenvertragspartner ausgewählt, die Aufträge von Kommunen bearbeiten sollen, die in den Regierungsbezirken Münster und Detmold liegen. Diese Rahmenvertragspartner können nach Maßgabe des Rahmenvertrages auch mit Aufträgen von Kommunen aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln beauftragt werden.
Die Rahmenverträge werden auf 4 Jahre abgeschlossen.
Mehr anzeigen Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 4
Maximale Anzahl: 8
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Die 8 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Abgabe des Angebotes (zweite Runde) zugelassen. Bei...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Die 8 Bewerber, die auf Basis der Eignungskriterien die höchste Punktzahl erreicht haben, werden zur Abgabe des Angebotes (zweite Runde) zugelassen. Bei Punktegleichheit entscheidet das Los. Wird die Anzahl von Bewerbern, die mindestens zur Angebotsabgabe aufgefordert werden sollen, nicht erreicht, behält sich der Auftraggeber vor, das Verfahren aufzuheben oder mit einer niedrigeren Bewerberzahl fortzuführen.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Südliches Westfalen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Ort der Leistung: Hochsauerlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Kommunen aus dem südlichen Westfalen, Regierungsbezirk Arnsberg
Beschreibung der Beschaffung:
“In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein...”
Beschreibung der Beschaffung
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter – der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen Gebiet, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind – ausgestaltet. NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie die Aufträge der Kommunen entgegennimmt und die Weiterleitung an die Büros organisiert. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften in NRW sein.
Für das Los Südliches Westfalen werden Rahmenvertragspartner ausgewählt, die Aufträge von Kommunen bearbeiten sollen, die im Regierungsbezirk Arnsberg liegen. Diese Rahmenvertragspartner können nach Maßgabe des Rahmenvertrages auch mit Aufträgen von Kommunen aus den Regierungsbezirken Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster beauftragt werden.
Die Rahmenverträge werden auf 4 Jahre abgeschlossen.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einreichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in berechtigt;
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB bzw. zur erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einreichen:
1) Anzahl der fest angestellten Mitarbeiter insgesamt, als Durchschnitt der letzten 3 Jahren 2017, 2018, 2019,
2) Jahresgesamtumsätze der Geschäftsjahre 2017, 2018 und 2019.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einreichen:
1) Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber), die in die Stadtplanerliste einer Architektenkammer eingetragen sind, für die Jahre 2017, 2018, 2019 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber), die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, einschließlich der genannten Stadtplaner, für die Jahre 2017, 2018, 2019 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
3) Referenzen:
— Anzahl der bearbeiteten Bebauungspläne in den Jahren 2015-2020,
— Anzahl der bearbeiteten Bebauungspläne in den Jahren 2015-2020 für öffentliche Auftraggeber,
— Fläche der bearbeiteten Bebauungspläne in den Jahren 2015-2020.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Diese Mindestanforderungen müssen die einzureichenden Referenzen erfüllen, um in die Wertung aufgenommen zu werden:
— Es wurden mindestens 2 von 3 möglichen...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Diese Mindestanforderungen müssen die einzureichenden Referenzen erfüllen, um in die Wertung aufgenommen zu werden:
— Es wurden mindestens 2 von 3 möglichen Leistungsphasen gem. § 19 HOAI 2013 erbracht,
— Der Leistungszeitraum mindestens einer Leistungsphase liegt zwischen dem 1.1.2015 und dem 30.9.2020.
Mehr anzeigen Informationen über einen bestimmten Beruf
Reserviert für einen bestimmten Beruf
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
“§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der...”
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 1 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Maximierung bei...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestabdeckungssumme von 1 000 000 EUR für Personen- und 1 000 000 EUR für sonstige Schäden. Maximierung bei juristischen Personen jeweils 3-fach und bei natürlichen Personen 2-fach. Sollten die Mindestdeckungssummen nicht erreicht werden, ein Versicherungsschutz aber bestehen, so genügt eine Erhöhung im Auftragsfall.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 15
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-11
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-01-06 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-04-18 📅
“1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu...”
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerberformular steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt „I.3) Kommunikation“) zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff. IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werde;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt;
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Für den Upload der Unterlagen ist ausschließlich der eingerichtete Submissionskanal der Vergabeplattform zu verwenden. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Verstöße gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führen zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6AD5Y6
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland bei der Bezirksregierung Köln
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 221147-2120📞
E-Mail: vkreinland@bezreg-koeln.nrw.de📧
URL: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/vergabekammer/index.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 15 bzw. nach elektronischem Versand oder Fax der Information 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Im Übrigen wird auf §§ 155 ff. GWB verwiesen.
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 222-545150
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % /...”
Text
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2016 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % /...”
Text
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw. § 20 Abs. 1-3 HOAI 2009 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2011 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % /...”
Text
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2016 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % /...”
Text
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw. § 20 Abs. 1-3 HOAI 2009 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2011 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % /...”
Text
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2016 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % /...”
Text
Die nachstehenden Kriterien
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw. § 20 Abs. 1-3 HOAI 2009 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2011 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium - Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.1)
Ort des zu ändernden Textes:
“Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister” Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einreichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in berechtigt;
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB bzw. zur erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einreichen:
1) Nachweis der Berufsqualifikation entsprechend Ziffer III.2.1) durch Bestätigung einer Kammer über die Mitgliedschaft oder Vorlage einer Urkunde bzw. eines Prüfzeugnisses, welche zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt-/in oder Stadtplaner-/ in berechtigt;
2) Eigenerklärungen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB sowie § 124 GWB bzw. zur erfolgreichen Selbstreinigung nach § 125 GWB.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einreichen:
1) Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber), die in die Stadtplanerliste einer Architektenkammer eingetragen sind, für die Jahre 2017, 2018, 2019 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber), die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, einschließlich der genannten Stadtplaner, für die Jahre 2017, 2018, 2019 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
3) Referenzen:
— Anzahl der bearbeiteten Bebauungspläne in den Jahren 2015-2020,
— Anzahl der bearbeiteten Bebauungspläne in den Jahren 2015-2020 für öffentliche Auftraggeber,
— Fläche der bearbeiteten Bebauungspläne in den Jahren 2015-2020.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Diese Mindestanforderungen müssen die einzureichenden Referenzen erfüllen, um in die Wertung aufgenommen zu werden:
— Es wurden mindestens 2 von 3 möglichen Leistungsphasen gem. § 19 HOAI 2013 erbracht,
— Der Leistungszeitraum mindestens einer Leistungsphase liegt zwischen dem 1.1.2015 und dem 30.9.2020.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst...”
Text
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sollte mit dem Teilnahmeantrag möglichst im Rahmen eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares folgende Angaben/Unterlagen einreichen:
1) Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber), die in die Stadtplanerliste einer Architektenkammer eingetragen sind, für die Jahre 2017, 2018, 2019 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
2) Angaben zur Anzahl der qualifizierten Mitarbeiter (Angestellte sowie mitarbeitende Büroinhaber), die über mindestens eine der folgenden Berufsqualifikationen bzw. eine vergleichbare Berufsqualifikation eines anderen EU-Mitgliedsstaates verfügen: Master/Bachelor of Arts/Engineering, Dipl.-Ing. der Architektur, einschließlich der genannten Stadtplaner, für die Jahre 2017, 2018, 2019 im jeweiligen Jahresdurchschnitt.
3) Referenzen:
— Anzahl der bearbeiteten Bebauungspläne in den Jahren 2011-2020,
— Anzahl der bearbeiteten Bebauungspläne in den Jahren 2011-2020 für öffentliche Auftraggeber,
— Fläche der bearbeiteten Bebauungspläne in den Jahren 2011-2020.
Möglicherweise geforderte Mindeststandards:
Diese Mindestanforderungen müssen die einzureichenden Referenzen erfüllen, um in die Wertung aufgenommen zu werden:
— Es wurden mindestens 2 von 3 möglichen Leistungsphasen gem. § 19 HOAI 2013 bzw. mindestens 4 von 5 möglichen Leistungsphasen gem. § 19 HOAI 2009 erbracht,
— Der Leistungszeitraum mindestens einer Leistungsphase liegt zwischen dem 1.1.2011 und dem 30.9.2020.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.2.1)
Ort des zu ändernden Textes: Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Alter Wert
Text:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV:...”
Text
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV:...”
Text
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten
Verweis auf die einschlägige Rechts- oder Verwaltungsvorschrift:
§ 75 VgV: Zugelassen sind nur in den EWR-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß der Rechtsvorschrift ihres Heimatlandes zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt/-in oder Stadtplaner-/in berechtigt sind. Ist in dem jeweiligen Heimatstaat die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachliche Anforderung, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnisse oder sonstige Befähigungsnachweise verfügt, deren Anerkennung nach der Richtlinie 85/384/EWG des Rates (EG-Architekten-/Ingenieurrichtlinie) bzw. Richtlinie 89/48/EWG des Rates (EG Hochschuldiplomrichtlinie) gewährleistet ist. Juristische Personen sind zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die Angegebenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-12-11 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2020-12-16 📅
Zeit: 10:00
Andere zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeunterlagen wurden ersetzt.
Quelle: OJS 2020/S 227-559480 (2020-11-16)
Ergänzende Angaben (2020-12-04) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name:
“NRW.URBAN GmbH & Co. KG, handelnd als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunale Gesellschaften in NRW sowie mehrheitlich im Eigentum des...”
Name
NRW.URBAN GmbH & Co. KG, handelnd als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunale Gesellschaften in NRW sowie mehrheitlich im Eigentum des Landes NRW stehende Gesellschaften
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein...”
Kurze Beschreibung
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in 3 Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter – der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen Gebiet, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind, ausgestaltet.
NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie die Aufträge der Kommunen entgegennimmt und die Weiterleitung an die Büros organisiert. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften in NRW sein.
Die Rahmenverträge werden auf 4 Jahre abgeschlossen.
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: I.1)
Ort des zu ändernden Textes: Name und Adressen
Alter Wert
Text:
“Offizielle Bezeichnung: NRW.URBAN GmbH & Co. KG, handelnd als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunale Gesellschaften in NRW” Neuer Wert
Text:
“Offizielle Bezeichnung: NRW.URBAN GmbH & Co. KG, handelnd als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunale Gesellschaften in NRW sowie...”
Text
Offizielle Bezeichnung: NRW.URBAN GmbH & Co. KG, handelnd als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunale Gesellschaften in NRW sowie mehrheitlich im Eigentum des Landes NRW stehende Gesellschaften
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Los-Identifikationsnummer: 1
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium –...”
Text
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw. § 20 Abs. 1-3 HOAI 2009 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2011 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium – Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn-oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium –...”
Text
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn-oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw. Honorarzone V § 20 Abs. 7-9 HOAI 2009 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2011 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium – Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Los-Identifikationsnummer: 2
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium...”
Text
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw. § 20 Abs. 1-3 HOAI 2009 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2011 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium – Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn-oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium –...”
Text
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn-oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium ┬ Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw. Honorarzone V § 20 Abs. 7-9 HOAI 2009 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2011 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium – Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.5)
Los-Identifikationsnummer: 3
Ort des zu ändernden Textes: Zuschlagskriterien
Alter Wert
Text:
“Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium...”
Text
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw. § 20 Abs. 1-3 HOAI 2009 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2011 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium – Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn-oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium –...”
Text
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn-oder Mischgebieten größer/ gleich 50 % / Gewichtung: 5 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die über verschiedene Nutzungsschwerpunkte (Wohnen, Gewerbe, Industrie, Mischnutzung) verfügen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, die in einer komplexen städtebaulichen Gemengelange liegen / Gewichtung: 10 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw. Honorarzone V § 20 Abs. 7-9 HOAI 2009 zugeordnet werden können / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium - Name: Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 1.1.2011 Rechtskraft erlangt haben / Gewichtung: 20 %
Qualitätskriterium – Name: Anzahl der Bebauungspläne, für die der Bieter eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt hat / Gewichtung: 5 %
Kostenkriterium – Name: Preis / Gewichtung: 30 %
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Diese Mindestanforderungen müssen die einzureichenden Referenzen erfüllen, um in die Wertung aufgenommen zu werden:
— Es wurden mindestens 2 von 3 möglichen...”
Text
Diese Mindestanforderungen müssen die einzureichenden Referenzen erfüllen, um in die Wertung aufgenommen zu werden:
— Es wurden mindestens 2 von 3 möglichen Leistungsphasen gem. § 19 HOAI 2013 bzw. mindestens 4 von 5 möglichen Leistungsphasen gem. § 19 HOAI 2009 erbracht,
— Der Leistungszeitraum mindestens einer Leistungsphase liegt zwischen dem 1.1.2011 und dem 30.9.2020.
Mehr anzeigen Neuer Wert
Text:
“Diese Mindestanforderungen müssen die einzureichenden Referenzen erfüllen, um in die Wertung aufgenommen zu werden:
— Es wurden mindestens 2 von 3 möglichen...”
Text
Diese Mindestanforderungen müssen die einzureichenden Referenzen erfüllen, um in die Wertung aufgenommen zu werden:
— Es wurden mindestens 2 von 3 möglichen Leistungsphasen gem. § 19 HOAI 2013 erbracht bzw. 4 von 5 möglichen Leistungsphasen gemäß §18 HOAI 2009,
— Der Leistungszeitraum mindestens einer Leistungsphase liegt zwischen dem 1.1.2011 und dem 30.9.2020.
Mehr anzeigen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-12-16 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-01-06 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Text: Tag: 6.1.2020
Neuer Wert
Text: Tag: 29.1.2021
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 18.4.2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 23.4.2021
Andere zusätzliche Informationen
Die Teilnahmeunterlagen wurden ersetzt.
Quelle: OJS 2020/S 240-594391 (2020-12-04)
Ergänzende Angaben (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.1.2)
Ort des zu ändernden Textes: CPV-Code Hauptteil
Alter Wert
Produkte/Dienstleistungen: Dienstleistungen von Architekturbüros📦 Neuer Wert
Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦 Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-01-06 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-01-19 📅
Zeit: 10:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.3)
Ort des zu ändernden Textes:
“Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber” Alter Wert
Datum: 2021-01-29 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-02-10 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Datum: 2021-04-23 📅
Neuer Wert
Datum: 2021-05-03 📅
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: Titel
Alter Wert
Text: Deutschland-Düsseldorf: Dienstleistungen von Architekturbüros
Neuer Wert
Text: Deutschland-Düsseldorf: Stadtplanung
Quelle: OJS 2020/S 248-618472 (2020-12-16)
Ergänzende Angaben (2021-01-15)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2021-01-19 📅
Zeit: 10:00
Neuer Wert
Datum: 2021-01-26 📅
Zeit: 10:00
Quelle: OJS 2021/S 013-028749 (2021-01-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-11-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau.Land.Leben Rahmenvertrag "Rechtsplan"
ZV20-053
Kurze Beschreibung:
“In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in drei Lose vergeben werden, mithilfe derer...”
Kurze Beschreibung
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in drei Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter - der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen Gebiet, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind, ausgestaltet.
NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie die Aufträge der Kommunen entgegennimmt und die Weiterleitung an die Büros organisiert. Auftraggeber der
Einzelaufträge werden die Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften in NRW sein.
Die Rahmenverträge werden auf vier Jahre abgeschlossen.
Mehr anzeigen
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 7 500 000 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Stadtplanung📦
Beschreibung der Beschaffung:
“In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in drei Lose vergeben werden, mithilfe derer...”
Beschreibung der Beschaffung
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in drei Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter - der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen Gebiet, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind - ausgestaltet. NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie die Aufträge der Kommunen entgegennimmt und die Weiterleitung an die Büros organisiert. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften in NRW sein.
Für das Los Rheinland werden Rahmenvertragspartner ausgewählt, die Aufträge von Kommunen bearbeiten sollen, die in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf liegen. Diese Rahmenvertragspartner können nach Maßgabe des Rahmenvertrages auch mit Aufträgen von Kommunen aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Detmold und Münster beauftragt werden.
Die Rahmenverträge werden auf vier Jahre abgeschlossen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Anzahl der Bebauungspläne mit einem Anteil von Wohn- oder Mischgebieten größer/gleich 50%”
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw.Honorarzone V § 20 Abs. 7-9 HOAI 2009...”
Qualitätskriterium (Bezeichnung)
Anzahl der Bebauungspläne, bei denen die erbrachten Leistungen der Honorarzone III gem. § 20 Abs. 4+5 HOAI 2013 bzw.Honorarzone V § 20 Abs. 7-9 HOAI 2009 zugeordnet werden können
Mehr anzeigen
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Anzahl der Bebauungspläne, die nach dem 01.01.2011 Rechtskraft erlangt haben
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in drei Lose vergeben werden, mithilfe derer...”
Beschreibung der Beschaffung
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in drei Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter - der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen Gebiet, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind - ausgestaltet. NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie die Aufträge der Kommunen entgegennimmt und die Weiterleitung an die Büros organisiert. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften in NRW sein.
Für das Los Nördliches Westfalen werden Rahmenvertragspartner ausgewählt, die Aufträge von Kommunen bearbeiten sollen, die in den Regierungsbezirken Münster und Detmold liegen. Diese Rahmenvertragspartner können nach Maßgabe des Rahmenvertrages auch mit Aufträgen von Kommunen aus den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Köln beauftragt werden.
Die Rahmenverträge werden auf vier Jahre abgeschlossen.
Mehr anzeigen
Beschreibung der Beschaffung:
“In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in drei Lose vergeben werden, mithilfe derer...”
Beschreibung der Beschaffung
In dem zugrundeliegende Vergabeverfahren sollen Rahmenverträge mit bis zu 15 Rahmenvertragspartnern aufgeteilt in drei Lose vergeben werden, mithilfe derer ein Expertenpool gebildet wird, über den Kommunen in NRW ohne ein eigenes Verfahren die Erstellung von Rechtsplänen gemäß §§17-19 HOAI zuzüglich von Besonderen Leistungen gemäß Anlage 9 HOAI beauftragen können. Die Rahmenverträge sind als echte Verträge zugunsten Dritter - der Kommunen und unmittelbaren und mittelbaren Gesellschaften in dem jeweiligen Gebiet, die ihrerseits öffentlicher Auftraggeber sind - ausgestaltet. NRW.URBAN schreibt die Rahmenverträge im Auftrag des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung als zentrale Beschaffungsstelle für die Kommunen und kommunalen Gesellschaften in NRW aus und wird später den Expertenpool betreuen, indem sie die Aufträge der Kommunen entgegennimmt und die Weiterleitung an die Büros organisiert. Auftraggeber der Einzelaufträge werden die Kommunen bzw. kommunalen Gesellschaften in NRW sein.
Für das Los Südliches Westfalen werden Rahmenvertragspartner ausgewählt, die Aufträge von Kommunen bearbeiten sollen, die im Regierungsbezirk Arnsberg liegen. Diese Rahmenvertragspartner können nach Maßgabe des Rahmenvertrages auch mit Aufträgen von Kommunen aus den Regierungsbezirken Detmold, Düsseldorf, Köln und Münster beauftragt werden.
Die Rahmenverträge werden auf vier Jahre abgeschlossen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 222-545150
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 16.04.2021
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Rheinland
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-16 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Beratungsgesellschaft für kommunale Infrastruktur mbH
Postanschrift: Jülicher Straße 318-320
Postort: Aachen
Postleitzahl: 52070
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Städteregion Aachen🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Name: BKR Aachen
Postanschrift: Kirberichshofer Weg 6
Postleitzahl: 52066
Name: Drees & Huesmann Stadtplaner PartGmbB
Postanschrift: Vennhofallee 97
Postort: Bielefeld
Postleitzahl: 33689
Region: Bielefeld, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: FIRU Koblenz GmbH
Postanschrift: Schloßstraße 5
Postort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Region: Koblenz, Kreisfreie Stadt🏙️
Name:
“Planungsgruppe MWM Stadtplaner Beratender Ingenieur Landschaftsarchitekt Niedermeier Siebenmorgen PartGmbB”
Postanschrift: Auf der Hüls 128
Postleitzahl: 52068
Name: post welters + partner mbB
Postanschrift: Arndtstraße 37
Postort: Dortmund
Postleitzahl: 44135
Region: Dortmund, Kreisfreie Stadt🏙️
Name: Stottrop Stadtplanung
Postanschrift: Hansaring 97
Postort: Köln
Postleitzahl: 50670
Region: Köln🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 500 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 3 500 000 💰
2️⃣
Vertragsnummer: 27.04.2021
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Nördliches Westfalen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-27 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Hempel + Tacke GmbH
Postanschrift: Am Stadtholz 24-26
Postleitzahl: 33609
Name: Stadtplanung und Kommunalberatung Tischmann Loh Stadtplaner PartGmbB
Postanschrift: Berliner Straße 38
Postort: Rheda-Wiedenbrück
Postleitzahl: 33378
Region: Gütersloh🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 000 000 💰
3️⃣
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Südliches Westfalen
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 000 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 2 000 000 💰
“1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu...”
1) Am Auftrag interessierte Unternehmen haben sich anhand eines vom Auftraggeber vorgegebenen Bewerberformulares um Teilnahme am Verhandlungsverfahren zu bewerben. Das Bewerberformular steht zusammen mit weiteren Bewerberinformationen für den Teilnahmewettbewerb und sämtlichen der Vergabeunterlagen der Angebotsphase kostenlos auf der Vergabeplattform (Link siehe EU-Bekanntmachung Abschnitt "I.3) Kommunikation") zum Download zur Verfügung. Der Teilnahmeantrag mit den unter Ziff. III.1) geforderten Angaben und Unterlagen zur Beurteilung der Eignung ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform bis zu dem unter Ziff.IV.2.2) genannten Termin einzureichen.
Bewerbungen, die verspätet eingehen, können nicht berücksichtigt werde;
2) Bewerber-/Bietergemeinschaften sind zugelassen. Bewerber-/Bietergemeinschaften finden nur Berücksichtigung, wenn mit dem Angebot ein Verzeichnis der Mitglieder der Gemeinschaft mit Bezeichnung des bevollmächtigten Vertreters sowie eine von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichneten Erklärung, dass der bevollmächtigte Vertreter die im Verzeichnis aufgeführten Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder gesamtschuldnerisch haften, eingereicht wird.
Bewerber-/Bietergemeinschaften müssen die unter III. genannten Nachweise für jedes Mitglied erbringen.
Mehrfachbewerbungen mit verschiedenen Unternehmen oder Nachunternehmen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfahren;
3) Bei Widersprüchen zwischen verschiedenen Bekanntmachungstexten ist allein der im EU-Amtsblatt veröffentlichte Text maßgeblich;
4) Fragen werden ausschließlich über die Vergabeplattform www.vergabe.nrw.de beantwortet. Die Anfragen müssen spätestens 6 Tage vor Ablauf der Bewerbungsfrist auf der Vergabeplattform eingehen. Mündliche/Telefonische Anfragen oder Anfragen per Post oder E-Mail können aus Gründen der Dokumentationspflicht und der Gleichbehandlung nicht beantwortet werden. Sofern die Antworten auf Bewerberfragen für alle Bewerber von Interesse sein können, werden sie in anonymisierter Form allen Bewerbern zur Verfügung gestellt;
5) Bei diesem Verfahren handelt es sich um ein vollständig elektronisches Verfahren. Für den Upload der Unterlagen ist ausschließlich der eingerichtete Submissionskanal der Vergabeplattform zu verwenden. Die Unterlagen des Teilnahmewettbewerbs und der Angebotsphase dürfen in keinem Falle per Mail oder die Bieterkommunikation zugesendet werden, da diese dann nicht ordnungsgemäß submittiert werden können. Verstöße gegen den vorgeschriebenen Weg der Einreichung der Unterlagen, führen zum sofortigen formalen Ausschluss.
Bekanntmachungs-ID: CXPNY6ADCUJ
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens Unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 15 bzw. nach elektronischem Versand oder Fax der Information 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
Im Übrigen wird auf §§ 155 ff. GWB verwiesen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 220-579536 (2021-11-08)