Beschreibung der Beschaffung
Die Standortbewirtschaftung umfasst insbesonderer folgende Dienstleistungen:
1. Die Koordinierung der befristeten Standortbewirtschaftung.
2. Die Verkehrssicherung und Unterhaltung des Standortes mit Altgebäuden und Altanlagen.
a) Einfache Pflege und Unterhaltungsarbeiten am Grundstück,
b) Begehung der Gebäude auf Sturmschäden und andere witterungsbedingte Schäden,
c) Kontrolle der Grundstückseinfriedung,
d) Sicherstellung der Einhaltung der erforderlichen Brandschutzmaßnahmen,
e) Funktionskontrolle der Feuerwehrzufahren,
f) Sicherung von Gebäuden und Infrastruktureinrichtungen gegen Einbruch- und Vandalismus,
g) Überwachung von Reparaturen an der Grundstückseinfriedung und am Gebäudebestand sowie Beseitigung von Sturm-, Einbruchs- und Vandalismus-Schäden,
h) Unterweisung von Fremdfirmen auf Gefahrenstellen auf dem Betriebsgelände,
3. Pflege und Instandhaltung der Versorgungsinfrastruktur (Strom, Wasser, Heizung etc.),
a) Umsetzung des Heizungskonzeptes, so dass im Winterbetrieb keine Frostschäden entstehen.
b) Sicherstellung der Stromversorgung, insbesondere für die Sanierungsanlagen,
c) Betreuung der Anlagen der Grundstücksentwässerung,
d) Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung,
e) Sicherstellung und Unterhaltung der Löschwasserversorgung,
4. Abstimmung / Zusammenarbeit mit dem Jagdpächter,
5. Abstimmung / Zusammenarbeit mit dem Sicherheitsdienst,
6. Mitwirkung bei der Prüfung von Steuern, Abgaben, Versicherungen, Dienstleistungs- und Versorgungsverträgen etc.,
7. Abstimmung / Zusammenarbeit mit dem AAV und den Gutachtern und Fachfirmen der Altlastensanierung,
Alle Planungen sind rechtzeitig, spätestens vor der Umsetzung, mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Die Planung und Koordination der Standortverwaltung sowie einfache Unterhaltungsarbeiten sind mit eigenem Personal durchzuführen. Benötigte Materialien und Arbeitsgeräte werden vom Auftraggeber gestellt bzw. auf Rechnung des Auftraggebers beschafft.
Gegebenenfalls erforderliche Leistungen von Fachfirmen bzw. größere Bauunterhaltungsmaßnahmen sind nach Absprache mit dem Auftraggeber vom Auftragnehmer zu planen und eine Ausschreibung vorzubereiten. Die Ausschreibung und Vergabe der Arbeiten erfolgt durch den Auftraggeber. Die Bauüberwachung und die Rechnungsprüfung sind vom Auftragnehmer durchzuführen.