Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beladung Löschgruppenfahrzeug LF 20
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 und DIN EN 1846.”
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Ort der Leistung: Unterallgäu🏙️
Ort der Leistung: Ebersberg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Herstellerwerk des Aufbauherstellers des Löschgruppenfahrzeuges LF 20 Fa. Josef Lentner GmbH in Hohenlinden”
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 nach DIN 14530-11 und DIN EN 1846.” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfüllungsgrad der Wertungskriterien
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Service
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Dauer
Datum des Beginns: 2020-06-01 📅
Datum des Endes: 2021-04-30 📅
Beschreibung
Zusätzliche Informationen:
“Das ursprüngliche Offene Verfahrenvom 6.8.19 (2019/S 150-369180) über ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 musste für das Los 3 „Feuerwehrtechnische Beladung für...”
Zusätzliche Informationen
Das ursprüngliche Offene Verfahrenvom 6.8.19 (2019/S 150-369180) über ein Löschgruppenfahrzeug LF 20 musste für das Los 3 „Feuerwehrtechnische Beladung für LF 20“ nach § 63 Abs. 1 Ziffer 1 VgV aufgehoben werden, da für das Los 3 kein Angebot eingegangen ist, das den Anforderungen entsprach. Deswegen erfolgt nun das neue Vergabeverfahren für die noch zu beauftragende feuerwehrtechnische Beladung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Technische und berufliche Fähigkeiten
Auswahlkriterien wie in den Auftragsunterlagen angegeben
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-27
14:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-02-27
19:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort):
“Wegen der vergaberechtlich erforderlichen elektronischen Angebotsabgabe findet die Submission ebenfalls elektronisch auf der Vergabeplattform statt.”
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren):
“Die Submission findet nach § 55 VgV nichtöffentlich statt. Bieter sind daher nicht zugelassen!”
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern bei der Regierung von Oberbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
URL: www.regierung.oberbayern.bayern.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10Tagen nach Kenntnisnahme rügen;
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen;
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 019-041315 (2020-01-27)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Kontaktperson: Bürgerbüro – z. Hd. Herrn Stefan Roggors
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 44738.45 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 019-041315
Auftragsvergabe
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Vertragsnummer: 1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Beladung Löschgruppenfahrzeug LF 20
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-06 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Fischer Feuerlösch- und Arbeitsschutz GmbH
Postanschrift: Spielangerstraße 1a
Postort: Dinkelscherben
Postleitzahl: 86424
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 82929696-0📞
E-Mail: info@fischer-feuerschutz.de📧
Fax: +49 82929696-66 📠
Region: Augsburg, Landkreis🏙️
URL: www.fischer-feuerschutz.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 44738.45 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 080-188320 (2020-04-20)