Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise“ wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes – StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH („Finanzagentur“) übertragen. Der WSF ist ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen. Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber – der Finanzagentur – eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien. Vor diesem Hintergrund benötigt die Finanzagentur Unterstützung bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für Unternehmen verschiedener Branchen (u. a. aber nicht ausschließlich Transport & Logistik, Automobil, Industrie, Tourismus & Reiseveranstalter, Textil, Gesundheit, Hotel- und Gastgewerbe, Handelsketten & Kaufhäuser, Maschinen- & Anlagenbau) oder Unternehmen des Mittelstands (gem. Definition des IfM Bonn, soweit sie die Anforderungen des § 16 Abs. 2 StFG erfüllen) oder von Startups (welche die Anforderungen des § 22 Abs. 2 S. 2 StFG erfüllen). Zu diesem Zweck soll mittels dieses Vergabeverfahrens ein Beraterpool in 2 Losen aufgebaut werden, aus dem heraus die Bearbeitung von Einzelmaßnahmen kurzfristig mandatiert wird. Die Unterstützung der Finanzagentur erstreckt sich explizit nicht auf: — Beratung und Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Recht, regulatorisches Umfeld, Rechnungslegung sowie andere spezialisierte oder technische Beratung; — Spezialisierte Bewertungsaufgaben wie zum Beispiel Immobilienbewertungen oder Bewertungen von strukturierten Finanzprodukten.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-05.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
Referenznummer: 837-20
Kurze Beschreibung:
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise“ wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes – StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH („Finanzagentur“) übertragen. Der WSF ist ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber – der Finanzagentur – eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Finanzagentur Unterstützung bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für Unternehmen verschiedener Branchen (u. a. aber nicht ausschließlich Transport & Logistik, Automobil, Industrie, Tourismus & Reiseveranstalter, Textil, Gesundheit, Hotel- und Gastgewerbe, Handelsketten & Kaufhäuser, Maschinen- & Anlagenbau) oder Unternehmen des Mittelstands (gem. Definition des IfM Bonn, soweit sie die Anforderungen des § 16 Abs. 2 StFG erfüllen) oder von Startups (welche die Anforderungen des § 22 Abs. 2 S. 2 StFG erfüllen).
Zu diesem Zweck soll mittels dieses Vergabeverfahrens ein Beraterpool in 2 Losen aufgebaut werden, aus dem heraus die Bearbeitung von Einzelmaßnahmen kurzfristig mandatiert wird.
Die Unterstützung der Finanzagentur erstreckt sich explizit nicht auf:
— Beratung und Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Recht, regulatorisches Umfeld, Rechnungslegung sowie andere spezialisierte oder technische Beratung;
— Spezialisierte Bewertungsaufgaben wie zum Beispiel Immobilienbewertungen oder Bewertungen von strukturierten Finanzprodukten.
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise“ wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes – StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH („Finanzagentur“) übertragen. Der WSF ist ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber – der Finanzagentur – eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Finanzagentur Unterstützung bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für Unternehmen verschiedener Branchen (u. a. aber nicht ausschließlich Transport & Logistik, Automobil, Industrie, Tourismus & Reiseveranstalter, Textil, Gesundheit, Hotel- und Gastgewerbe, Handelsketten & Kaufhäuser, Maschinen- & Anlagenbau) oder Unternehmen des Mittelstands (gem. Definition des IfM Bonn, soweit sie die Anforderungen des § 16 Abs. 2 StFG erfüllen) oder von Startups (welche die Anforderungen des § 22 Abs. 2 S. 2 StFG erfüllen).
Zu diesem Zweck soll mittels dieses Vergabeverfahrens ein Beraterpool in 2 Losen aufgebaut werden, aus dem heraus die Bearbeitung von Einzelmaßnahmen kurzfristig mandatiert wird.
Die Unterstützung der Finanzagentur erstreckt sich explizit nicht auf:
— Beratung und Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Recht, regulatorisches Umfeld, Rechnungslegung sowie andere spezialisierte oder technische Beratung;
— Spezialisierte Bewertungsaufgaben wie zum Beispiel Immobilienbewertungen oder Bewertungen von strukturierten Finanzprodukten.
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-05-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-22 📅
Datum des Beginns: 2020-05-19 📅
Datum des Endes: 2020-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 079-186582
ABl. S-Ausgabe: 79
Zusätzliche Informationen
Als Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tag der geplanten Zuschlagserteilung angegeben (19/05/2020). Verzögert sich die Zuschlagserteilung, verschiebt sich der Beginn entsprechend. Das Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ändert sich einem solchen Fall nicht.
Als Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tag der geplanten Zuschlagserteilung angegeben (19/05/2020). Verzögert sich die Zuschlagserteilung, verschiebt sich der Beginn entsprechend. Das Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ändert sich einem solchen Fall nicht.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise“ wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes – StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH („Finanzagentur“) übertragen. Der WSF ist ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise“ wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes – StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH („Finanzagentur“) übertragen. Der WSF ist ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber – der Finanzagentur – eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber – der Finanzagentur – eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Finanzagentur Unterstützung bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für Unternehmen verschiedener Branchen (u. a. aber nicht ausschließlich Transport & Logistik, Automobil, Industrie, Tourismus & Reiseveranstalter, Textil, Gesundheit, Hotel- und Gastgewerbe, Handelsketten & Kaufhäuser, Maschinen- & Anlagenbau) oder Unternehmen des Mittelstands (gem. Definition des IfM Bonn, soweit sie die Anforderungen des § 16 Abs. 2 StFG erfüllen) oder von Startups (welche die Anforderungen des § 22 Abs. 2 S. 2 StFG erfüllen).
Vor diesem Hintergrund benötigt die Finanzagentur Unterstützung bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für Unternehmen verschiedener Branchen (u. a. aber nicht ausschließlich Transport & Logistik, Automobil, Industrie, Tourismus & Reiseveranstalter, Textil, Gesundheit, Hotel- und Gastgewerbe, Handelsketten & Kaufhäuser, Maschinen- & Anlagenbau) oder Unternehmen des Mittelstands (gem. Definition des IfM Bonn, soweit sie die Anforderungen des § 16 Abs. 2 StFG erfüllen) oder von Startups (welche die Anforderungen des § 22 Abs. 2 S. 2 StFG erfüllen).
Zu diesem Zweck soll mittels dieses Vergabeverfahrens ein Beraterpool in 2 Losen aufgebaut werden, aus dem heraus die Bearbeitung von Einzelmaßnahmen kurzfristig mandatiert wird.
Die Unterstützung der Finanzagentur erstreckt sich explizit nicht auf:
— Beratung und Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Recht, regulatorisches Umfeld, Rechnungslegung sowie andere spezialisierte oder technische Beratung;
— Spezialisierte Bewertungsaufgaben wie zum Beispiel Immobilienbewertungen oder Bewertungen von strukturierten Finanzprodukten.
Geschätzter Gesamtwert: 26 500 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Bildung eines Beraterpools für Stabilisierungsmaßnahmen des WSF für börsennotierte Unternehmen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Börsennotierte Unternehmen:
Die Beratungsleistung bzgl. börsennotierten antragstellenden Unternehmen umfasst insbesondere die folgenden Aspekte:
— Beurteilung der aktuellen und der erwarteten wirtschaftlichen Lage des antragstellenden Unternehmens sowie dessen Fortführungsprognose;
— Beurteilung der Auswirkungen der Stabilisierungsmaßnahmen mit Blick auf die Wiederherstellung einer ausreichenden Kapital- und Liquiditätsausstattung;
— Beurteilung der Auswirkungen der Stabilisierungsmaßnahmen auf die bestehenden Finanzierungsinstrumente, das Rating, den Kapitalmarktzugang und die Eigentümer des antragstellenden Unternehmens;
— Beurteilung und Gestaltung der Exit-Möglichkeiten des WSF in Abhängigkeit der einzusetzenden Stabilisierungsinstrumente;
— Ermittlung der Konditionen der Stabilisierungsmaßnahmen und Gegenleistungen für den WSF im Sinne der angemessenen Wirtschaftlichkeit für den WSF; Im Falle einer Beteiligung: Ermittlung eines angemessenen Erwerbspreises;
— Ggf. Erstellung einer Fairness Opinion für den WSF;
— Unterstützung des Auftraggebers bei der Ausarbeitung und Validierung einer Stellungnahme.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, insbesondere auf die Leistungsbeschreibung für das Los 1 (C_01a).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 26 500 000 EUR 💰
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit um ein Jahr zu verlängern. Die Verlängerungsoption ist spätestens bis zum 30.11.2020 zu erklären.
Zusätzliche Informationen:
Als Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tag der geplanten Zuschlagserteilung angegeben (19/05/2020). Verzögert sich die Zuschlagserteilung, verschiebt sich der Beginn entsprechend. Das Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ändert sich einem solchen Fall nicht.
Als Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tag der geplanten Zuschlagserteilung angegeben (19/05/2020). Verzögert sich die Zuschlagserteilung, verschiebt sich der Beginn entsprechend. Das Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ändert sich einem solchen Fall nicht.
Bezeichnung des Loses: Bildung eines Beraterpools für Stabilisierungsmaßnahmen des WSF für nicht börsennotierte Unternehmen
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Nicht börsennotierte Unternehmen:
Die Beratungsleistung bzgl. nicht börsennotierten antragstellenden Unternehmen umfasst insbesondere die folgenden Aspekte:
— Ermittlung des Umfangs und der Ausgestaltung des Eigen- und Fremdkapitalbedarfs und der zu nutzenden Stabilisierungsinstrumente;
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen, insbesondere auf die Leistungsbeschreibung für das Los 2 (C_01b).
Zusätzliche Informationen:
Als Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tag der geplanten Zuschlagserteilung angegeben (19.5.2020). Verzögert sich die Zuschlagserteilung, verschiebt sich der Beginn entsprechend. Das Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ändert sich einem solchen Fall nicht.
Als Beginn der Rahmenvereinbarung ist der Tag der geplanten Zuschlagserteilung angegeben (19.5.2020). Verzögert sich die Zuschlagserteilung, verschiebt sich der Beginn entsprechend. Das Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung ändert sich einem solchen Fall nicht.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH
Olof-Palme-Straße 35
60439 Frankfurt am Main
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass – sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist – eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird.
(Soweit zutreffend) Eigenerklärung des Bieters, dass – sofern er nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist – eintragungspflichtig ist, er auf gesonderte Anforderung der Vergabestelle einen aktuellen Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder einem vergleichbaren Handelsregister seines Heimatlandes vorlegen wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Nachweis einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, die eine Deckung von mindestens 10 Mio. EUR je Schadensfall aufweist.
Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden. (Siehe Formblatt B_03),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Für den Fall, dass eine Versicherung mit der vorgenannten Mindestdeckungssumme nicht besteht, ist eine Erklärung abzugeben, dass im Falle einer Beauftragung eine Versicherung mit den vorgenannten Mindestbedingungen abgeschlossen wird. Die Kopie des Versicherungsscheins muss spätestens 14 Kalendertage nach Zuschlagserteilung, jedenfalls aber vor Beginn der Leistungserbringung nachgereicht werden. (Siehe Formblatt B_03),
— Umsatzzahlen (nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens)
—— Eigenerklärung zum Nettojahresgesamtumsatz für…
… die letzten 3 vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre;
… vergleichbare Dienstleistungen in den letzten 3 vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahren. (Siehe Formblatt B_02).
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mindeststandards:
Mindestanforderung an die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung: Deckung von mindestens 10 Mio. EUR je Schadensfall (vgl. Formblatt B_03).
Technische und berufliche Fähigkeiten:
— Referenzliste über vergleichbare Leistungen: Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens 3 Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts (B_05) angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und sollen die in Formblatt B_05 geforderten Inhalte haben. Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von 3 Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen;
— Referenzliste über vergleichbare Leistungen: Für den Nachweis der Eignung muss der Bieter mindestens 3 Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts (B_05) angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und sollen die in Formblatt B_05 geforderten Inhalte haben. Maßgeblich für die Bemessung des Zeitraums von 3 Jahren ist das Ende der Angebotsfrist in diesem Verfahren. Der letzte Leistungstag einer Referenz darf nicht länger als 3 Jahre vor dem Ende der Angebotsfrist liegen;
— Eigenerklärung zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl für die letzten 3 vor dem Ablauf der Einreichungsfrist abgeschlossenen Geschäftsjahre (nur sofern entsprechende Angaben verfügbar sind, ansonsten Gründungsdatum des Unternehmens);
— Benennung von Art und Umfang der Teilleistungen, für die der Bieter sich zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen anderer Unternehmen bedienen wird.
Im Übrigen wird auf die Vergabeunterlagen verwiesen.
Mindeststandards:
Mindestanforderungen bzgl. der Unternehmensreferenzen:
Der Bieter muss mindestens 3 Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts B_05 angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und sollen die in Formblatt B_05 geforderten Inhalte haben.
Der Bieter muss mindestens 3 Unternehmensreferenzen durch Vorlage des Formblatts B_05 angeben. Die Referenzen müssen die nachgefragten Bereiche betreffen, dürfen nicht länger als 3 Jahre zurückliegen und sollen die in Formblatt B_05 geforderten Inhalte haben.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden. Für Eigenerklärungen sind jeweils Formblätter wie bspw. das Formblatt B_02 „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ vorgegeben.
Der Auftrag wird an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen werden. Für Eigenerklärungen sind jeweils Formblätter wie bspw. das Formblatt B_02 „Belege der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen“ vorgegeben.
Die Bieter haben im Angebotsschreiben (Formblatt B_01) gemäß § 128 Abs. 1 bzw. Abs. 2 GWB zu erklären, dass sie:
— bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden;
— bei der Ausführung des öffentlichen Auftrags alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen einhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung entrichten, die arbeitsschutzrechtlichen Regelungen einhalten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgeltes gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz mit den Wirkungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3 a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden;
— dass sie im Auftragsfall sicherstellen werden, dass sich die vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter bereit erklären, nach den Bestimmungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 02. März 1974 (BGBl. I 469, 545), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I 1942) (Verpflichtungsgesetz) vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten vom Auftraggeber verpflichtet zu werden. Aus diesem Grund beinhalten die Vergabeunterlagen zur diesbezüglichen Information der Bieter das Dokument D_02 und die beiden dazugehörigen Anlagen D_02a und D_02b.
— dass sie im Auftragsfall sicherstellen werden, dass sich die vom Auftragnehmer zur Vertragserfüllung eingesetzten Mitarbeiter bereit erklären, nach den Bestimmungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 02. März 1974 (BGBl. I 469, 545), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I 1942) (Verpflichtungsgesetz) vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten vom Auftraggeber verpflichtet zu werden. Aus diesem Grund beinhalten die Vergabeunterlagen zur diesbezüglichen Information der Bieter das Dokument D_02 und die beiden dazugehörigen Anlagen D_02a und D_02b.
Die Leistung wird im Wege des offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV vergeben. § 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage festzulegen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gemäß Absatz 2 unmöglich macht.
Die Leistung wird im Wege des offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV vergeben. § 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage festzulegen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gemäß Absatz 2 unmöglich macht.
Im vorliegenden Fall besteht eine Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das reguläre offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, da zur Stützung der deutschen Realwirtschaft und Stabilisierung der Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen im erforderlichen Umfang schnellstmöglich umgesetzt werden müssen.
Im vorliegenden Fall besteht eine Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das reguläre offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, da zur Stützung der deutschen Realwirtschaft und Stabilisierung der Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen im erforderlichen Umfang schnellstmöglich umgesetzt werden müssen.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 07:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-06-30 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-05-05 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 07:00
Ort des Eröffnungstermins: Beim Auftraggeber
Es wird ein Gesamtauftragswert von 26,5 Mio. EUR geschätzt. Dieser ist identisch auch bei den beiden Einzellosen angegeben. Wenn unter den Rahmenvereinbarungspartnern kein qualifizierter Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung steht, behält sich der Auftraggeber vor, einem der Rahmenvereinbarungspartner aus dem anderen Los einen Einzelauftrag zu erteilen. Vor diesem Hintergrund wird keine Aufteilung der Schätzung des Auftragsvolumens in Lose vorgenommen.
Es wird ein Gesamtauftragswert von 26,5 Mio. EUR geschätzt. Dieser ist identisch auch bei den beiden Einzellosen angegeben. Wenn unter den Rahmenvereinbarungspartnern kein qualifizierter Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung steht, behält sich der Auftraggeber vor, einem der Rahmenvereinbarungspartner aus dem anderen Los einen Einzelauftrag zu erteilen. Vor diesem Hintergrund wird keine Aufteilung der Schätzung des Auftragsvolumens in Lose vorgenommen.
Angebote können nur auf jeweils ein Los abgegeben werden. Gibt ein Bieter für mehr als ein Los ein Angebot ab, werden beide Angebote aus formalen Gründen ausgeschlossen.
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die in § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB genannten Fristen gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB.
Quelle: OJS 2020/S 079-186582 (2020-04-18)
Ergänzende Angaben (2020-04-30) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise“ wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes – StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH („Finanzagentur“) übertragen. Der WSF ist ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber – der Finanzagentur – eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Finanzagentur Unterstützung bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für Unternehmen verschiedener Branchen (u. a. aber nicht ausschließlich Transport & Logistik, Automobil, Industrie, Tourismus & Reiseveranstalter, Textil, Gesundheit, Hotel- und Gastgewerbe, Handelsketten & Kaufhäuser, Maschinen- & Anlagenbau) oder Unternehmen des Mittelstands (gem. Definition des IfM Bonn, soweit sie die Anforderungen des § 16 Abs. 2 StFG erfüllen) oder von Startups (welche die Anforderungen des § 22 Abs. 2 S. 2 StFG erfüllen).
Zu diesem Zweck soll mittels dieses Vergabeverfahrens ein Beraterpool in 2 Losen aufgebaut werden, aus dem heraus die Bearbeitung von Einzelmaßnahmen kurzfristig mandatiert wird.
Die Unterstützung der Finanzagentur erstreckt sich explizit nicht auf:
— Beratung und Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Recht, regulatorisches Umfeld, Rechnungslegung sowie andere spezialisierte oder technische Beratung,
— Spezialisierte Bewertungsaufgaben wie zum Beispiel Immobilienbewertungen oder Bewertungen von strukturierten Finanzprodukten.
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise“ wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz – WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes – StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ („WSF“) errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland – Finanzagentur GmbH („Finanzagentur“) übertragen. Der WSF ist ein nichtrechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber – der Finanzagentur – eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Finanzagentur Unterstützung bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für Unternehmen verschiedener Branchen (u. a. aber nicht ausschließlich Transport & Logistik, Automobil, Industrie, Tourismus & Reiseveranstalter, Textil, Gesundheit, Hotel- und Gastgewerbe, Handelsketten & Kaufhäuser, Maschinen- & Anlagenbau) oder Unternehmen des Mittelstands (gem. Definition des IfM Bonn, soweit sie die Anforderungen des § 16 Abs. 2 StFG erfüllen) oder von Startups (welche die Anforderungen des § 22 Abs. 2 S. 2 StFG erfüllen).
Zu diesem Zweck soll mittels dieses Vergabeverfahrens ein Beraterpool in 2 Losen aufgebaut werden, aus dem heraus die Bearbeitung von Einzelmaßnahmen kurzfristig mandatiert wird.
Die Unterstützung der Finanzagentur erstreckt sich explizit nicht auf:
— Beratung und Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Recht, regulatorisches Umfeld, Rechnungslegung sowie andere spezialisierte oder technische Beratung,
— Spezialisierte Bewertungsaufgaben wie zum Beispiel Immobilienbewertungen oder Bewertungen von strukturierten Finanzprodukten.
— Beratung und Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Recht, regulatorisches Umfeld, Rechnungslegung sowie andere spezialisierte oder technische Beratung,
Quelle: OJS 2020/S 087-208564 (2020-04-30)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise" wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz — WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes — StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds" („WSF") errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland — Finanzagentur GmbH („Finanzagentur") übertragen. Der WSF ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber — der Finanzagentur — eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Finanzagentur Unterstützung bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für Unternehmen verschiedener Branchen (u. a. aber nicht ausschließlich Transport & Logistik, Automobil, Industrie, Tourismus & Reiseveranstalter, Textil, Gesundheit, Hotel- und Gastgewerbe, Handelsketten & Kaufhäuser, Maschinen- & Anlagenbau) oder Unternehmen des Mittelstands (gem. Definition des IfM Bonn, soweit sie die Anforderungen des § 16 Abs. 2 StFG erfüllen) oder von Startups (welche die Anforderungen des § 22 Abs. 2 S. 2 StFG erfüllen).
Zu diesem Zweck wurde mittels dieses Vergabeverfahrens ein Beraterpool in 2 Losen aufgebaut, aus dem heraus die Bearbeitung von Einzelmaßnahmen kurzfristig mandatiert wird.
Die Unterstützung der Finanzagentur erstreckt sich explizit nicht auf:
— Beratung und Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Recht, regulatorisches Umfeld, Rechnungslegung sowie andere spezialisierte oder technische Beratung;
— spezialisierte Bewertungsaufgaben wie zum Beispiel Immobilienbewertungen oder Bewertungen von strukturierten Finanzprodukten.
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise" wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz — WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes — StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds" („WSF") errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland — Finanzagentur GmbH („Finanzagentur") übertragen. Der WSF ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber — der Finanzagentur — eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien.
Vor diesem Hintergrund benötigt die Finanzagentur Unterstützung bei der Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen und der Erstellung von abzugebenden Stellungnahmen für Unternehmen verschiedener Branchen (u. a. aber nicht ausschließlich Transport & Logistik, Automobil, Industrie, Tourismus & Reiseveranstalter, Textil, Gesundheit, Hotel- und Gastgewerbe, Handelsketten & Kaufhäuser, Maschinen- & Anlagenbau) oder Unternehmen des Mittelstands (gem. Definition des IfM Bonn, soweit sie die Anforderungen des § 16 Abs. 2 StFG erfüllen) oder von Startups (welche die Anforderungen des § 22 Abs. 2 S. 2 StFG erfüllen).
Zu diesem Zweck wurde mittels dieses Vergabeverfahrens ein Beraterpool in 2 Losen aufgebaut, aus dem heraus die Bearbeitung von Einzelmaßnahmen kurzfristig mandatiert wird.
Die Unterstützung der Finanzagentur erstreckt sich explizit nicht auf:
— Beratung und Dienstleistungen in Bezug auf Steuern, Recht, regulatorisches Umfeld, Rechnungslegung sowie andere spezialisierte oder technische Beratung;
— spezialisierte Bewertungsaufgaben wie zum Beispiel Immobilienbewertungen oder Bewertungen von strukturierten Finanzprodukten.
Gesamtwert des Auftrags: 26 500 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Bundesrepublik Deutschland — Finanzagentur GmbH
Es wurde und wird ein Gesamtauftragswert von 26,5 Mio. EUR geschätzt. Dieser ist identisch auch bei den beiden Einzellosen angegeben. Wenn unter den Rahmenvereinbarungspartnern eines Loses kein qualifizierter Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung steht, behält sich der Auftraggeber vor, einem der Rahmenvereinbarungspartner aus dem anderen Los einen Einzelauftrag zu erteilen. Vor diesem Hintergrund wurde keine Aufteilung der Schätzung des Auftragsvolumens in Lose vorgenommen.
Eine Angabe des tatsächlichen Auftragswerts ist derzeit nicht möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, den Auftragswert für die einzelnen beauftragten Mitglieder des Beraterpools für die beiden Lose anzugeben, da aus der Mitgliedschaft im Beraterpool keine Abrufverpflichtung für den Auftraggeber resultiert. Vor diesem Hintergrund ist stattdessen jeweils ein Auftragswert von 1 EUR angegeben sowie der ursprünglich veranschlagte Gesamtauftragswert von 26,5 Mio. EUR, der sich unverändert auf beide Lose insgesamt bezieht.
Die aufgeführte Reihenfolge der beauftragten Rahmenvereinbarungspartner gibt keinen Aufschluss über eine Rangfolge der Auftragnehmer bei der Verteilung von Einzelaufträgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VDAKB
Es wurde und wird ein Gesamtauftragswert von 26,5 Mio. EUR geschätzt. Dieser ist identisch auch bei den beiden Einzellosen angegeben. Wenn unter den Rahmenvereinbarungspartnern eines Loses kein qualifizierter Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung steht, behält sich der Auftraggeber vor, einem der Rahmenvereinbarungspartner aus dem anderen Los einen Einzelauftrag zu erteilen. Vor diesem Hintergrund wurde keine Aufteilung der Schätzung des Auftragsvolumens in Lose vorgenommen.
Eine Angabe des tatsächlichen Auftragswerts ist derzeit nicht möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, den Auftragswert für die einzelnen beauftragten Mitglieder des Beraterpools für die beiden Lose anzugeben, da aus der Mitgliedschaft im Beraterpool keine Abrufverpflichtung für den Auftraggeber resultiert. Vor diesem Hintergrund ist stattdessen jeweils ein Auftragswert von 1 EUR angegeben sowie der ursprünglich veranschlagte Gesamtauftragswert von 26,5 Mio. EUR, der sich unverändert auf beide Lose insgesamt bezieht.
Die aufgeführte Reihenfolge der beauftragten Rahmenvereinbarungspartner gibt keinen Aufschluss über eine Rangfolge der Auftragnehmer bei der Verteilung von Einzelaufträgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VDAKB
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise" wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz — WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes — StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds" („WSF") errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland — Finanzagentur GmbH („Finanzagentur") übertragen. Der WSF ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Im Zusammenhang mit den wirtschaftlichen Folgen der „Corona-Krise" wurde mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz — WStFG zur Neufassung des Stabilisierungsfondsgesetzes — StFG der „Wirtschaftsstabilisierungsfonds" („WSF") errichtet und die Verwaltung des WSF der Bundesrepublik Deutschland — Finanzagentur GmbH („Finanzagentur") übertragen. Der WSF ist ein nicht rechtsfähiges Sondervermögen mit der Aufgabe, für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen zur Stützung der deutschen Realwirtschaft durch Stabilisierung von Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen im erforderlichen Umfang umzusetzen.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber — der Finanzagentur — eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien.
Im Zusammenhang mit der Verwaltung des WSF fallen dem Auftraggeber — der Finanzagentur — eine Vielzahl von neuen Aufgaben zu. Diese sind u. a. die Begleitung von Stabilisierungsmaßnahmen sowie ggf. die Abgabe von Stellungnahmen zu ausgewählten Stabilisierungsmaßnahmen, die Verhandlungen und die Abschlüsse von Verträgen zu Kapitalinstrumenten und Garantien.
Zu diesem Zweck wurde mittels dieses Vergabeverfahrens ein Beraterpool in 2 Losen aufgebaut, aus dem heraus die Bearbeitung von Einzelmaßnahmen kurzfristig mandatiert wird.
— spezialisierte Bewertungsaufgaben wie zum Beispiel Immobilienbewertungen oder Bewertungen von strukturierten Finanzprodukten.
— ggf. Erstellung einer Fairness Opinion für den WSF;
Im Übrigen wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Bundesrepublik Deutschland — Finanzagentur GmbH
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Die Leistung wurde im Wege des offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV vergeben. § 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage festzulegen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gemäß Absatz 2 unmöglich macht.
Die Leistung wurde im Wege des offenen Verfahrens nach § 119 Abs. 3 GWB, § 15 VgV vergeben. § 15 Abs. 3 VgV sieht die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage festzulegen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gemäß Absatz 2 unmöglich macht.
Im vorliegenden Fall bestand eine Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das reguläre offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden konnte, da zur Stützung der deutschen Realwirtschaft und Stabilisierung der Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen im erforderlichen Umfang schnellstmöglich umgesetzt werden müssen.
Im vorliegenden Fall bestand eine Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das reguläre offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden konnte, da zur Stützung der deutschen Realwirtschaft und Stabilisierung der Unternehmen und zur Sicherung von Arbeitsplätzen für einen begrenzten Zeitraum die notwendigen Maßnahmen im erforderlichen Umfang schnellstmöglich umgesetzt werden müssen.
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags einzusetzenden Personals
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des Beratungskonzepts
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20
Kostenkriterium (Name): Angebotspreis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-05-26 📅
Name: Lazard & Co. GmbH
Postanschrift: Neue Mainzer Str. 69-75
Postort: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60311
Land: Deutschland 🇩🇪 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Citigroup Global Markets Europe AG (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Reuterweg 16
Postleitzahl: 60323
Name: Citigroup Global Markets Europe Limited (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: London
Land: Vereinigtes Königreich 🇬🇧
London
🏙️
Name: Oliver Wyman GmbH (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Müllerstr. 3
Postort: München
Postleitzahl: 80469
Land: München, Kreisfreie Stadt
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Name: Lincoln Interational AG (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Oliver Wyman AG (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: Zürich
Land: Schweiz 🇨🇭
Zürich
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Name: Oliver Wyman Snc (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: Paris
Land: Frankreich 🇫🇷
Paris
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Name: Oliver Wyman Srl (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: Milano
Land: Italien 🇮🇹
Milano
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Name: Oliver Wyman BV (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: Amsterdam
Land: Niederlande 🇳🇱
Groot-Amsterdam
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Name: Oliver Wyman Limited (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Oliver Wyman Inc. (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: New York
Land: Vereinigte Staaten 🇺🇸
00 🏙️
Name: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Franklinstraße 50
Postleitzahl: 60486
Name: Deloitte Consulting GmbH (Mitglied der Bietergemeinschaft)
B&W Deloitte GmbH (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: Hamburg
Land: Hamburg
🏙️
Name: Deloitte Corporate Finance GmbH (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Rothschild & Co Deutschland GmbH
Postanschrift: Börsenstraße 2-4
Postleitzahl: 60313
Name: Evercore GmbH (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Ulmstraße 37-39
Postleitzahl: 60325
Name: Evercore Partners International LLP (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Pareto Securities AS, Zweigniederlassung Frankfurt am Main
Postanschrift: Gräfstraße 97
Postleitzahl: 60487
Name: PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Friedrich-Ebert-Anlage 35-3
Postleitzahl: 60327
Name: PwC Strategy& (Germany) GmbH (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Freitag & Co. GmbH
Postanschrift: Neue Mainzer Strasse 75
Name: Ludwig & Co. GmbH
Postanschrift: Barckhausstraße 1
Name: Horn & Company Performance GmbH (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Kaistraße 20
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40221
Land: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Horn & Company Financial Services (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Horn & Company Retail & Consumer Goods GmbH (Mitglied der Bietergemeinschaft)
neuland.digital GmbH (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: Köln
Land: Köln, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Rödl & Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatergesellschaft (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Äußere Sulzbacher Straße 100
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90491
Land: Nürnberg, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Rödl GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Mitglied der Bietergemeinschaft)
buttler Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Rechts- und Unternehmensberatung (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Kirchstraße
Postort: Herten
Postleitzahl: 45699
Land: Recklinghausen
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Name: CoCo Finance GmbH (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: Berlin
Land: Berlin
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Name: VALETIS GmbH (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Scheibenstr. 49
Postleitzahl: 40479
Name: Buth & Hermanns Partnerschaftsgesellschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: Wuppertal
Land: Wuppertal, Kreisfreie Stadt
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Name: KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postanschrift: The Squaire/ Am Flughafen
Postleitzahl: 60549
Name: Warth & Klein Grant Thornton AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Johannstraße 39
Postleitzahl: 40476
Name: HMC Hanse Management Consulting GmbH (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Roland Berger GmbH (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Sederanger 1
Postleitzahl: 80538
Name: Roland Berger GmbH (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Postort: Wien
Land: Österreich 🇦🇹
Wien
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Name: Roland Berger AG (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Land: Zürich
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Name: Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Bevollmächtigter Vertreter der Bietergemeinschaft)
Postanschrift: Rothenbaumchaussee 78
Postleitzahl: 20148
Name: EY-Parthenon GmbH (Mitglied der Bietergemeinschaft)
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 9
20
Referenz Zusätzliche Informationen
Es wurde und wird ein Gesamtauftragswert von 26,5 Mio. EUR geschätzt. Dieser ist identisch auch bei den beiden Einzellosen angegeben. Wenn unter den Rahmenvereinbarungspartnern eines Loses kein qualifizierter Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung steht, behält sich der Auftraggeber vor, einem der Rahmenvereinbarungspartner aus dem anderen Los einen Einzelauftrag zu erteilen. Vor diesem Hintergrund wurde keine Aufteilung der Schätzung des Auftragsvolumens in Lose vorgenommen.
Es wurde und wird ein Gesamtauftragswert von 26,5 Mio. EUR geschätzt. Dieser ist identisch auch bei den beiden Einzellosen angegeben. Wenn unter den Rahmenvereinbarungspartnern eines Loses kein qualifizierter Rahmenvereinbarungspartner zur Verfügung steht, behält sich der Auftraggeber vor, einem der Rahmenvereinbarungspartner aus dem anderen Los einen Einzelauftrag zu erteilen. Vor diesem Hintergrund wurde keine Aufteilung der Schätzung des Auftragsvolumens in Lose vorgenommen.
Eine Angabe des tatsächlichen Auftragswerts ist derzeit nicht möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, den Auftragswert für die einzelnen beauftragten Mitglieder des Beraterpools für die beiden Lose anzugeben, da aus der Mitgliedschaft im Beraterpool keine Abrufverpflichtung für den Auftraggeber resultiert. Vor diesem Hintergrund ist stattdessen jeweils ein Auftragswert von 1 EUR angegeben sowie der ursprünglich veranschlagte Gesamtauftragswert von 26,5 Mio. EUR, der sich unverändert auf beide Lose insgesamt bezieht.
Eine Angabe des tatsächlichen Auftragswerts ist derzeit nicht möglich. Insbesondere ist es nicht möglich, den Auftragswert für die einzelnen beauftragten Mitglieder des Beraterpools für die beiden Lose anzugeben, da aus der Mitgliedschaft im Beraterpool keine Abrufverpflichtung für den Auftraggeber resultiert. Vor diesem Hintergrund ist stattdessen jeweils ein Auftragswert von 1 EUR angegeben sowie der ursprünglich veranschlagte Gesamtauftragswert von 26,5 Mio. EUR, der sich unverändert auf beide Lose insgesamt bezieht.
Die aufgeführte Reihenfolge der beauftragten Rahmenvereinbarungspartner gibt keinen Aufschluss über eine Rangfolge der Auftragnehmer bei der Verteilung von Einzelaufträgen.
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y5VDAKB
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist nach § 160 Abs. 3, Satz 1 GWB unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.