Beschreibung der Beschaffung
Ziel der Landesregierung ist es, preisgünstige Räume für Kreative in Hessen zu schaffen. Die Verfügbarkeit adäquaten Büro- und Atelierraumes für Kreative in der Professionalisierungsphase ist in vielen Kommunen ein vordringliches Problem. Die Entwicklung von Kreativzentren entspricht dem ausdrücklichen Bedürfnis der Kultur- und Kreativwirtschaft.
Als „Beauftragter des Hessischen Wirtschaftsministeriums für Räume für die Kultur- und Kreativwirtschaft“ soll ein Auftrag zur Beratung von Kommunen und Kreativen vergeben werden.
Aufgabe wird es sein, Kreativschaffende und Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung von Konzepten zur Schaffung preisgünstiger adäquater Räume für Kreative und von Kreativzentren zu beraten. Die Stelle vermittelt zwischen öffentlichen Stellen, privaten Immobilieneigentümern und Kreativinitiativen, um preisgünstigen Raum zur Nutzung durch Kreative zu entwickeln.
Im Einzelnen hat der/die Auftragnehmer/in folgende Leistungen zu erbringen:
— Konzeption und Strategieentwicklung für die Jahre 2020-2023;
— Analyse und Abstimmung:
—— Identifikation der für die Auftragserfüllung relevanten Standorte und Kommunen inkl. vertiefender Recherchen zur Raumsituation für Kreative;
—— Identifikation der Ansprechpartner*innen bei Kreativinitiativen, Institutionen und Kommunen;
—— Erfassung des lokalen Raumbedarfs Kreativer durch Gespräche mit Kommunen, Institutionen, Kreativzentren und Kreativinitiativen/-unternehmen;
—— Erfassung der lokal verfügbaren Raumangebote;
—— Erfassung der einschlägigen Förderangebote auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene und entsprechender Kontakte.
— Beratung und Vermittlung:
—— Beratung von Initiativen oder Netzwerken aus Kultur- und Kreativschaffenden bei der Suche nach geeigneten Arbeits- und Veranstaltungsräumen sowie Kreativzentren;
—— Beratung von Kommunen, Landesbehörden, Institutionen, Kreativzentren und Eigentümern von Immobilien bei der Entwicklung geeigneter Nutzungs- und Umsetzungskonzepte für Räume für Kreative;
—— Beratung von Kommunen und Kreativen über Fördermöglichkeiten und Ansprechpartner auf kommunaler und Landesebene und ggf. Vermittlung an diese;
—— Koordination, Prozessmoderation und Matching zwischen öffentlichen Institutionen, Vermietern und der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Umsetzung von Nutzungskonzepten.
— Vernetzung:
—— Abstimmung mit öffentlichen Einrichtungen, Kreativwirtschaftszentren sowie Organisationen und Initiativen der Kultur- und Kreativwirtschaft bei der Entwicklung von Konzepten und Strategien zur Raumnutzung und -vergabe;
—— Organisation und Durchführung von Veranstaltungen und Vernetzungstreffen mit dem Ziel des Informationsaustauschs, der Bedarfsermittlung und Strategieentwicklung;
—— Initiierung und Aufbau eines Hessen weiten Netzwerks lokaler Raumberater*innen;
—— Mitwirkung in relevanten Gremien.
— Öffentlichkeitsarbeit:
—— Ankündigung und Präsentation des Raumberatungsangebots, etwa in Medien, Gremien und Veranstaltungen des Auftraggebers;
—— Anlassbezogene Kommunikation der Ergebnisse und Verfahren;
—— Erstellung und Betrieb einer geeigneten Website zur Information über Kreativraumkonzepte.
— Evaluation, Dokumentation und Fortschreibung der Arbeitsergebnisse
Für das erste Vertragsjahr (15.9.2020 bis 31.12.2020) steht ein maximales Budget i. H. v. 35.000 EUR brutto zur Verfügung.
Für die folgenden Vertragsjahre (1.1.2021 bis 31.12.2021, 1.1.2022 bis 31.12.2022 und 1.1.2023 bis 31.12.2023) sowie für die Jahre der optionalen Vertragsverlängerungen (1.1.2024 bis 31.12.2024 und 1.1.2025 bis 31.12.2025) steht jeweils ein maximales Budget i. H. v. 70 000 EUR brutto zur Verfügung und es besteht jeweils ein jährlicher Haushaltsvorbehalt.
Es ergibt sich ein maximales Gesamtbudget i. H. v. 385 000 EUR brutto.