Beschaffung von erforderlichen Dienstleistungen für die Stabilisierungsmaßnahmen von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte. Mit diesem Vergabeverfahren werden Rahmenvertragspartner gesucht, die je nach Inhalt des Einzelabrufs – während der Laufzeit und auf der Grundlage je einer Rahmenvereinbarung – als Auftragnehmer für den BayernFonds bestimmte Leistungen zur Umsetzung des „BayernFonds- und Finanzagentur Gesetz“ (BayFoG) und der Durchführungsrichtlinie BFDuR zu erbringen haben. Die Erbringung der jeweiligen Leistung hat hierbei unter Beachtung der geforderten hohen Qualität, außerordentlich schnell zu erfolgen. Für ein ordnungsgemäßes Controlling hat der Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) in Los 3 unabhängig zu sein von den Rahmenvertragspartnern in Los 1 und in Los 2.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-06-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beratung im Bereich Unternehmensanalyse
Referenznummer: BayernFonds 2020/02
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von erforderlichen Dienstleistungen für die Stabilisierungsmaßnahmen von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.
Mit diesem Vergabeverfahren werden Rahmenvertragspartner gesucht, die je nach Inhalt des Einzelabrufs – während der Laufzeit und auf der Grundlage je einer Rahmenvereinbarung – als Auftragnehmer für den BayernFonds bestimmte Leistungen zur Umsetzung des „BayernFonds- und Finanzagentur Gesetz“ (BayFoG) und der Durchführungsrichtlinie BFDuR zu erbringen haben.
Die Erbringung der jeweiligen Leistung hat hierbei unter Beachtung der geforderten hohen Qualität, außerordentlich schnell zu erfolgen.
Für ein ordnungsgemäßes Controlling hat der Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) in Los 3 unabhängig zu sein von den Rahmenvertragspartnern in Los 1 und in Los 2.
Beschaffung von erforderlichen Dienstleistungen für die Stabilisierungsmaßnahmen von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.
Mit diesem Vergabeverfahren werden Rahmenvertragspartner gesucht, die je nach Inhalt des Einzelabrufs – während der Laufzeit und auf der Grundlage je einer Rahmenvereinbarung – als Auftragnehmer für den BayernFonds bestimmte Leistungen zur Umsetzung des „BayernFonds- und Finanzagentur Gesetz“ (BayFoG) und der Durchführungsrichtlinie BFDuR zu erbringen haben.
Die Erbringung der jeweiligen Leistung hat hierbei unter Beachtung der geforderten hohen Qualität, außerordentlich schnell zu erfolgen.
Für ein ordnungsgemäßes Controlling hat der Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) in Los 3 unabhängig zu sein von den Rahmenvertragspartnern in Los 1 und in Los 2.
Beschaffung von erforderlichen Dienstleistungen für die Stabilisierungsmaßnahmen von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.
Beschaffung von erforderlichen Dienstleistungen für die Stabilisierungsmaßnahmen von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.
Mit diesem Vergabeverfahren werden Rahmenvertragspartner gesucht, die je nach Inhalt des Einzelabrufs – während der Laufzeit und auf der Grundlage je einer Rahmenvereinbarung – als Auftragnehmer für den BayernFonds bestimmte Leistungen zur Umsetzung des „BayernFonds- und Finanzagentur Gesetz“ (BayFoG) und der Durchführungsrichtlinie BFDuR zu erbringen haben.
Mit diesem Vergabeverfahren werden Rahmenvertragspartner gesucht, die je nach Inhalt des Einzelabrufs – während der Laufzeit und auf der Grundlage je einer Rahmenvereinbarung – als Auftragnehmer für den BayernFonds bestimmte Leistungen zur Umsetzung des „BayernFonds- und Finanzagentur Gesetz“ (BayFoG) und der Durchführungsrichtlinie BFDuR zu erbringen haben.
Die Erbringung der jeweiligen Leistung hat hierbei unter Beachtung der geforderten hohen Qualität, außerordentlich schnell zu erfolgen.
Für ein ordnungsgemäßes Controlling hat der Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) in Los 3 unabhängig zu sein von den Rahmenvertragspartnern in Los 1 und in Los 2.
Geschätzter Gesamtwert: 69 600 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden: 2
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 2
Informationen über Lose:
Um sicherzustellen, dass die Controlling-Leistungen in Los 3 ordnungsgemäß und unabhängig erfolgen können, hat der Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) [und dessen Unterauftragnehmer und eignungsverleihenden Unternehmen] in Los 3 unabhängig zu sein von den Rahmenvertragspartnern [und deren Unterauftragnehmer und eignungsverleihenden Unternehmen] in Los 1 und in Los 2.
Um sicherzustellen, dass die Controlling-Leistungen in Los 3 ordnungsgemäß und unabhängig erfolgen können, hat der Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) [und dessen Unterauftragnehmer und eignungsverleihenden Unternehmen] in Los 3 unabhängig zu sein von den Rahmenvertragspartnern [und deren Unterauftragnehmer und eignungsverleihenden Unternehmen] in Los 1 und in Los 2.
Es besteht folgende Loslimitierung in der Form der sog. „Angebotslimitierung“:
Alle interessieren Wirtschaftsteilnehmer können entweder ein Angebot auf ein Los von Los 1 und Los 2 oder jeweils ein Angebot auf beide Lose von Los 1 und Los 2 abgeben.
Alle interessieren Wirtschaftsteilnehmer, die selbst
— sowie durch ihre Partnerunternehmen und/oder durch mit ihnen verbundene Unternehmen weder ein Angebot auf ein Los von Los 1 und Los 2 noch auf beide Lose von Los 1 und Los 2 abgeben, dürfen ein Angebot auf Los 3 abgeben.
Siehe zur Loslimitierung auch Kapitel I.10. der Vergabeunterlagen
Bezeichnung des Loses: Antragsbearbeitung und Bewertung der Unternehmen
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Antragsbearbeitung und Bewertung der Unternehmen; Rahmenvereinbarung mit 5 Rahmenvertragspartnern.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 28 000 000 EUR 💰
Dauer: 6 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit jeweils um 6 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit jeweils um 6 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit jeweils um 6 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit jeweils um 6 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Bezeichnung des Loses: Beteiligungsverwaltung
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Beteiligungsverwaltung; Rahmenvereinbarung mit 3 Rahmenvertragspartnern.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 33 600 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Multiprojektmanagement
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung: Multiprojektmanagement; Rahmenvereinbarung mit 1 Rahmenvertragspartner.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 8 000 000 EUR 💰
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit jeweils um 12 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 80333 München
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Der Auftraggeber überprüft die Eignung der Bieter anhand der gemäß § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des § 123 und § 124 GWB.
Zwingende Ausschlussgründe des § 123 Abs. 1-3 GWB
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat aus dem Katalog des § 123 GWB.
Eigenerklärung (gemäß § 123 Abs. 1-3 GWB), dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen des Bieters zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt, oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist, jeweils wegen einer Straftat aus dem Katalog des § 123 GWB.
Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
Eigenerklärung, dass das Unternehmen seiner Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung nachgekommen ist (§ 123 Abs. 4 GWB).
Fakultative Ausschlussgründe des § 124 GWB
Eigenerklärung, dass keine der in dem Katalog des § 124 GWB genannten Ausschlussgründe erfüllt sind.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Falls eine oder mehrere der oben aufgeführten Ausschlussgründe grundsätzlich erfüllt sind, hat das Unternehmen diejenigen Ausschlussgründe konkret zu benennen und außerdem Gründe darzulegen (wie beispielsweise Darlegung einer abgegebenen Verpflichtung zur Nachzahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen oder Darlegung von Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB), warum er dennoch als geeignet anzusehen ist.
Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes Drittunternehmen, auf deren Kapazitäten (Eignung) sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (sog. „eignungsverleihender Unterauftragnehmer“) haben das Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ [Anlage A15] auszufüllen und als Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
Jeder Bieter/jedes Mitglied der Bietergemeinschaft sowie jedes Drittunternehmen, auf deren Kapazitäten (Eignung) sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (sog. „eignungsverleihender Unterauftragnehmer“) haben das Formblatt „Nichtvorliegen von Ausschlussgründen“ [Anlage A15] auszufüllen und als Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Nachweis (Versicherungsbestätigung oder -schein als gescanntes Dokument) über eine bestehende Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung des Bieters
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000,00 EUR für Personenschäden, einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000,00 EUR für sonstige Schäden und einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000,00 EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler),
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
a. mit einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000,00 EUR für Personenschäden, einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000,00 EUR für sonstige Schäden und einer Deckungssumme von mindestens 10 000 000,00 EUR für Vermögensschäden (insb. Beratungsfehler, Messfehler, Rechenfehler, Schätzfehler),
b. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Kalenderjahr betragen muss.
Bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) als gescanntes Dokument einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Im Falle von geringeren Versicherungssummen oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter a.-b. genannt, ist eine Bestätigung des Versicherungsunternehmens (in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen) als gescanntes Dokument einzureichen, aus der hervorgeht, dass im Auftragsfall die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung an vorstehenden Anforderungen unter a. und b. angepasst werden wird.
Die Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung müssen für die Dauer der Rahmenvereinbarung und für mindestens 6 Monate nach Beendigung des letzten Einzelauftrags aufrechterhalten werden.
Mindestjahresumsatz
Mit dem Angebot sind für das angebotene Los (1 oder 2 oder 3)/die angebotenen Lose (1 und 2) jeweils die Jahresumsätze anzugeben der vergangenen 3 Geschäftsjahre [2017; 2018 und 2019].
In jedem dieser 3 Geschäftsjahre wird ein Mindestjahresumsatz von 2. Mio. EUR (netto) gefordert.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Jahresumsatz zu welchem Mitglied der Bietergemeinschaft gehört. Bei Bietergemeinschaften ist entscheidend, dass die Summe der Jahresumsätze pro Jahr jeweils den geforderten Mindestumsatz erreicht oder übersteigt.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welche Jahresumsatz zu welchem Mitglied der Bietergemeinschaft gehört. Bei Bietergemeinschaften ist entscheidend, dass die Summe der Jahresumsätze pro Jahr jeweils den geforderten Mindestumsatz erreicht oder übersteigt.
Die Bieter haben daher das Formblatt „Mindestjahresumsatz“ [Anlage A17] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Mindeststandards:
Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung
Die vorstehenden Anforderungen unter a. und b. sind Mindestanforderungen an die Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Die Bieter haben daher das Formblatt „Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung“ [Anlage A16] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Versicherungsbestätigung des Versicherungsunternehmens von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen.
Mindestjahresumsatz
In jedem dieser 3 Geschäftsjahre [2017; 2018 und 2019] wird ein Mindestjahresumsatz von 2. Mio. EUR (netto) gefordert.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mit dem Angebot sind für ein Los (1 oder 2 oder 3) oder für beide Lose (1 und 2) jeweils Referenzprojekte einzureichen.
Der Bieter bzw. der bevollmächtigte Vertreter der Bietergemeinschaft hat das Formblatt „Referenzprojekte“ [Anlage A18] auszufüllen und als Bestandteil des Angebots einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Bei Bietergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied der Bietergemeinschaft zuzuordnen ist. Ausschließlich diejenigen Referenzprojekte der Mitglieder der Bietergemeinschaft, die die Mindestanforderungen erfüllen, werden der Bietergemeinschaft zugerechnet.
Los 1: Antragsbearbeitung und Bewertung der Unternehmen
Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (Bewertung der Unternehmen) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (Bewertung der Unternehmen) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
— Auftragswerts;
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers;
Sowie der
— Name des Referenznehmers;
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt;
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Eine Referenz ist dann geeignet, wenn folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sind:
— Auftragswert, [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer in Höhe von mind. 100 000,00 EUR (netto) für eine Due-Diligence-Unternehmensanalyse]; und
— Erbringungszeitpunkt [die Leistungserbringung, auf deren Basis das Honorar vereinnahmt worden ist, muss nach dem 1.1.2017 erbracht worden sein].
Los 2: Beteiligungsverwaltung
Mindestens 4 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (Beteiligungsverwaltung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
Mindestens 4 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (Beteiligungsverwaltung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
— öffentlichen oder privaten Empfängers
Von diesen mindestens 4 geeigneten Referenzen, müssen mindestens 2 Referenzen folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, um geeignet zu sein:
— Auftragswert, [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer in Höhe von mind. 10 000,00 EUR (netto) für eine Betriebswirtschaftliche Unternehmensanalyse]; und
Von den mindestens 4 geeigneten Referenzen, müssen mindestens 2 Referenzen folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, um geeignet zu sein:
— Auftragswert, [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer in Höhe von mind. 10 000,00 EUR (netto) für eine Überprüfung von an die Finanzierung gestellten Anforderungen (Auflagen) eines externen Unternehmens]; und
Los 3: Multiprojektmanagement
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen (Multiprojektmanagement) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen (Multiprojektmanagement) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des
— Auftragswert, [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer in Höhe von mind. 250 000,00 EUR (netto) für eine Unternehmensberatung mit Prozessoptimierung eines externen Unternehmens]; und
Mindeststandards:
Los 1: Antragsbearbeitung und Bewertung der Unternehmen
Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (Bewertung der Unternehmen) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
Mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (Bewertung der Unternehmen) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
— Auftragswerts;
— Erbringungszeitpunkts sowie
— öffentlichen oder privaten Empfängers
Sowie der
— Name des Referenznehmers;
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt;
— Projektbezeichnung und
— Rolle des Referenznehmers in dem Referenzprojekt.
Eine Referenz ist dann geeignet, wenn folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllt sind:
— Auftragswert, [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer in Höhe von mind. 100 000,00 EUR (netto) für eine Due-Diligence-Unternehmensanalyse]; und
— Erbringungszeitpunkt [die Leistungserbringung, auf deren Basis das Honorar vereinnahmt worden ist, muss nach dem 1.1.2017 erbracht worden sein].
Los 2: Beteiligungsverwaltung
Mindestens 4 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (Beteiligungsverwaltung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
Mindestens 4 geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen (Beteiligungsverwaltung) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des
Von diesen mindestens 4 geeigneten Referenzen, müssen mindestens 2 Referenzen folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, um geeignet zu sein:
— Auftragswert, [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer in Höhe von mind. 10 000,00 EUR (netto) für eine Betriebswirtschaftliche Unternehmensanalyse]; und
Von den mindestens 4 geeigneten Referenzen, müssen mindestens 2 Referenzen folgende Mindestanforderungen kumulativ erfüllen, um geeignet zu sein:
— Auftragswert, [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer in Höhe von mind. 10 000,00 EUR (netto) für eine Überprüfung von an die Finanzierung gestellten Anforderungen (Auflagen) eines externen Unternehmens]; und
Los 3: Multiprojektmanagement
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen (Multiprojektmanagement) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des
Mindestens 1 geeignete Referenz über früher ausgeführte Dienstleistungen (Multiprojektmanagement) in Form einer Liste der in dem Zeitraum seit dem 1.1.2017 bis zum Tag des Ablaufs der Frist zur Angebotsabgabe erbrachten wesentlichen Dienstleistungen, mit Angabe des
— Auftragswert, [vereinnahmtes Honorar durch den Referenznehmer in Höhe von mind. 250 000,00 EUR (netto) für eine Unternehmensberatung mit Prozessoptimierung eines externen Unternehmens]; und
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Der Auftraggeber verlangt von den Bietern die Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung auf Basis der Anlage A07.
Der Bieter sowie der bevollmächtigte Vertreter die Bietergemeinschaft haben das Formblatt „Schutzerklärung“ [letzte Seite der Anlage A07] auszufüllen und als Eigenerklärung mit dem Angebot einzureichen.
Die Nichtabgabe der Schutzerklärung oder die Abgabe einer wissenschaftlich falschen Erklärung hat den Ausschluss von dem laufenden Vergabeverfahren zur Folge.
Der Auftraggeber wird gemäß § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einem Auftragswert in Höhe von 30 000 EUR, für Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird gemäß § 19 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) bei Aufträgen ab einem Auftragswert in Höhe von 30 000 EUR, für Bieter, die den Zuschlag erhalten sollen, vor der Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a Abs. 1 Nr. 4 GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Die seitens des Auftragnehmers zur Leistungserbringung eingesetzten Personen werden nach den Bestimmungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 (BGBl. I 469, 545), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I 1942) (Verpflichtungsgesetz) vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten vom Auftraggeber verpflichtet (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz), siehe „Verpflichtungserklärung – Verpflichtungsgesetz“ [Anlage RV05]. Zu diesem Zwecke wird eine „Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung“, die jede zur Leistungserbringung eingesetzte Person vor der Aufnahme der Leistungserbringung zu unterschreiben hat, nachdem diese entsprechend verpflichtet worden ist „Verpflichtungserklärung – Verpflichtungsgesetz“ [Anlage RV05].
Die seitens des Auftragnehmers zur Leistungserbringung eingesetzten Personen werden nach den Bestimmungen des Gesetzes über die förmliche Verpflichtung nichtbeamteter Personen vom 2. März 1974 (BGBl. I 469, 545), geändert durch Gesetz vom 15. August 1974 (BGBl. I 1942) (Verpflichtungsgesetz) vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten vom Auftraggeber verpflichtet (Verpflichtung nach dem Verpflichtungsgesetz), siehe „Verpflichtungserklärung – Verpflichtungsgesetz“ [Anlage RV05]. Zu diesem Zwecke wird eine „Niederschrift und Erklärung über die Verpflichtung“, die jede zur Leistungserbringung eingesetzte Person vor der Aufnahme der Leistungserbringung zu unterschreiben hat, nachdem diese entsprechend verpflichtet worden ist „Verpflichtungserklärung – Verpflichtungsgesetz“ [Anlage RV05].
Ein Einzelauftrag kann lediglich einem Rahmenvertragspartner erteilt werden, der im Hinblick auf den jeweiligen Einzelauftrag keinen Interessenkonflikt im Sinne der [Anlage RV02] aufweist.
Ruft der Auftraggeber bei dem Rahmenvertragspartner Beratungsleistungen für einen Einzelauftrag ab oder beabsichtigt der Auftraggeber den Einzelauftrag nach Durchführung eines Kleinstwettbewerbs zu erteilen, so hat der Rahmenvertragspartner vor Abschluss der Einzelauftragsvereinbarung bzw. im Rahmen des Kleinstwettbewerbs dem Auftraggeber das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts gemäß [Anlage RV02] zu bestätigen.
Ruft der Auftraggeber bei dem Rahmenvertragspartner Beratungsleistungen für einen Einzelauftrag ab oder beabsichtigt der Auftraggeber den Einzelauftrag nach Durchführung eines Kleinstwettbewerbs zu erteilen, so hat der Rahmenvertragspartner vor Abschluss der Einzelauftragsvereinbarung bzw. im Rahmen des Kleinstwettbewerbs dem Auftraggeber das Nichtvorliegen eines Interessenkonflikts gemäß [Anlage RV02] zu bestätigen.
Auch während der Durchführung des Einzelauftrags wird der Auftragnehmer seine Geschäftstätigkeit ständig auf eingetretene oder potentielle Interessenkonflikte im Sinne der [Anlage RV02] überprüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich hinweisen.
Auch während der Durchführung des Einzelauftrags wird der Auftragnehmer seine Geschäftstätigkeit ständig auf eingetretene oder potentielle Interessenkonflikte im Sinne der [Anlage RV02] überprüfen und den Auftraggeber auf solche unverzüglich hinweisen.
Jeder Antrag auf Stabilisierungsmaßnahmen muss unverzüglich dahingehend geprüft werden, ob die Grundvoraussetzungen für eine Antragstellung bestehen (sog. formelle Kriterien); vgl. Art. 2 BayFoG.
Im Anschluss muss unverzüglich eine Prüfung und Bewertung erfolgen, ob das antragstellende Unternehmen die Bedingungen für Stabilisierungsmaßnahmen (sog. wirtschaftliche Kriterien) erfüllt; vgl. Art. 10 BayFoG.
Zudem muss eine Bewertung des antragstellenden Unternehmens nach gängigen Verfahren (Due Diligence – DD) und ein Abgleich mit Liquiditäts-Bedarf erfolgen.
Alle diese Leistungen müssen best- und schnellstmöglich erbracht werden. Die über die 3 Lose zu beschaffenden Leistungen müssen dem BayernFonds daher so schnell wie möglich zur Verfügung stehen.
Anzahl der in Betracht zu ziehenden Teilnehmer: 5
Begründung für die Rahmenvereinbarung:
In Los 1 erhalten die fünf (5) Bieter mit den fünf (5) größten Wertungszahlen den Zuschlag. In Los 2 erhalten die drei (3) Bieter mit den drei (3) größten Wertungszahlen den Zuschlag. In Los 3 erhält der eine (1) Bieter mit der größten Wertungszahl den Zuschlag.
In Los 1 erhalten die fünf (5) Bieter mit den fünf (5) größten Wertungszahlen den Zuschlag. In Los 2 erhalten die drei (3) Bieter mit den drei (3) größten Wertungszahlen den Zuschlag. In Los 3 erhält der eine (1) Bieter mit der größten Wertungszahl den Zuschlag.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren:
In Los 1 erhalten die fünf (5) Bieter mit den fünf (5) größten Wertungszahlen den Zuschlag. In Los 2 erhalten die drei (3) Bieter mit den drei (3) größten Wertungszahlen den Zuschlag. In Los 3 erhält der eine (1) Bieter mit der größten Wertungszahl den Zuschlag.
Begründung für eine Laufzeit der Rahmenvereinbarung von mehr als vier Jahren
In Los 1 erhalten die fünf (5) Bieter mit den fünf (5) größten Wertungszahlen den Zuschlag. In Los 2 erhalten die drei (3) Bieter mit den drei (3) größten Wertungszahlen den Zuschlag. In Los 3 erhält der eine (1) Bieter mit der größten Wertungszahl den Zuschlag.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-07-01 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern – Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstraße 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 8921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform DTVP) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2020/S 116-281908 (2020-06-15)
Ergänzende Angaben (2020-06-26) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: BayernFonds 2020/03
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von Leistungen des Multiprojektmanagements im Zusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen im Freistaat Bayern.
Gesamtwert des Auftrags: 8 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verordnung: Europäische Union
Objekt Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: München
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualifikation und Erfahrung des bei der Durchführung des Auftrags einzusetzenden Beratungsteams
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 50
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-22 📅
Name: Unity AG
Postort: Büren
Land: Deutschland 🇩🇪 Paderborn
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern - Vergabekammer Südbayern
Quelle: OJS 2020/S 190-459353 (2020-09-25)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung von erforderlichen Dienstleistungen für die Stabilisierungsmaßnahmen von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.
Mit diesem Vergabeverfahren werden Rahmenvertragspartner gesucht, die je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage je einer Rahmenvereinbarung - als Auftragnehmer für den BayernFonds bestimmte Leistungen zur Umsetzung des „BayernFonds- und Finanzagentur Gesetz" (BayFoG) und der Durchführungsrichtlinie BFDuR zu erbringen haben.
Die Erbringung der jeweiligen Leistung hat hierbei unter Beachtung der geforderten hohen Qualität, außerordentlich schnell zu erfolgen.
Für ein ordnungsgemäßes Controlling hat der Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) in Los 3 unabhängig zu sein von den Rahmenvertragspartnern in Los 1 und in Los 2.
Beschaffung von erforderlichen Dienstleistungen für die Stabilisierungsmaßnahmen von Unternehmen, deren Bestandsgefährdung erhebliche Auswirkungen auf die Wirtschaft, die technologische oder wirtschaftliche Souveränität, Versorgungssicherheit, kritische Infrastrukturen oder den Arbeitsmarkt in Bayern hätte.
Mit diesem Vergabeverfahren werden Rahmenvertragspartner gesucht, die je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage je einer Rahmenvereinbarung - als Auftragnehmer für den BayernFonds bestimmte Leistungen zur Umsetzung des „BayernFonds- und Finanzagentur Gesetz" (BayFoG) und der Durchführungsrichtlinie BFDuR zu erbringen haben.
Die Erbringung der jeweiligen Leistung hat hierbei unter Beachtung der geforderten hohen Qualität, außerordentlich schnell zu erfolgen.
Für ein ordnungsgemäßes Controlling hat der Auftragnehmer (Rahmenvertragspartner) in Los 3 unabhängig zu sein von den Rahmenvertragspartnern in Los 1 und in Los 2.
Mit diesem Vergabeverfahren werden Rahmenvertragspartner gesucht, die je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage je einer Rahmenvereinbarung - als Auftragnehmer für den BayernFonds bestimmte Leistungen zur Umsetzung des „BayernFonds- und Finanzagentur Gesetz" (BayFoG) und der Durchführungsrichtlinie BFDuR zu erbringen haben.
Mit diesem Vergabeverfahren werden Rahmenvertragspartner gesucht, die je nach Inhalt des Einzelabrufs - während der Laufzeit und auf der Grundlage je einer Rahmenvereinbarung - als Auftragnehmer für den BayernFonds bestimmte Leistungen zur Umsetzung des „BayernFonds- und Finanzagentur Gesetz" (BayFoG) und der Durchführungsrichtlinie BFDuR zu erbringen haben.
Beschreibung der Optionen:
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit jeweils um 6 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vertragslaufzeit jeweils um 6 Monate zu verlängern. Der Auftraggeber hat die Ausübung der jeweiligen Verlängerungsoption spätestens 4 Wochen vor dem Ende der jeweiligen Laufzeit in Schriftform gegenüber dem Auftragnehmer zu erklären. Die maximale Laufzeit der Rahmenvereinbarung (unter Ausübung aller Verlängerungsoptionen) beträgt 48 Monate. Die Laufzeit der jeweiligen Einzelabrufe wird im Rahmen der Einzelauftragsvereinbarung festgelegt. Sie ist unabhängig von der Laufzeit der Rahmenvereinbarung.
Verfahren
Beschleunigtes Verfahren:
Zudem muss eine Bewertung des antragstellenden Unternehmens nach gängigen Verfahren (Due Diligence — DD) und ein Abgleich mit Liquiditäts-Bedarf erfolgen.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-21 📅
Name: — Bietergemeinschaft Baker Tilly / d-fine GbR, vertreten durch die Baker Tilly GmbH & Co. KG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Postort: München
Land: München, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Bietergemeinschaft Ludwig & Co. GmbH und Accuracy Deutschland, vertreten durch die Ludwig & Co. GmbH
Postort: Frankfurt
Land: Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
🏙️
Name: Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
EY Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
SRI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 12
7
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Regierung von Oberbayern — Vergabekammer Südbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit