Beratungsleistungen Servicedesign

gkv informatik

Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung des Auftraggebers im Umfeld Lösungsdesign.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-21. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-18.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-18 Auftragsbekanntmachung
2021-03-30 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-18)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Systemberatung und technische Beratung
Referenznummer: 18-2020
Kurze Beschreibung:
Gegenstand dieser Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Unterstützung des Auftraggebers im Umfeld Lösungsdesign.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Systemberatung und technische Beratung 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Systemberatung und technische Beratung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Sonstiges
Name des öffentlichen Auftraggebers: gkv informatik
Postleitzahl: 42285
Postort: Wuppertal
Kontakt
Internetadresse: http://www.gkvi.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@gkvi.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPDXL7/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPDXL7 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-18 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 185-446870
ABl. S-Ausgabe: 185
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMPDXL7

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Beratungsleistungen Lösungsdesign Arbeitsplatz
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Berater unterstützen den Auftraggeber durch Expertise und Beratung insbesondere durch folgende Tätigkeiten:
— Coaching, Moderation und Beratung der Mitarbeiter in technologischen Domänen und Infrastrukturthemen mit starkem Kundenfokus;
— Unterstützung und Coaching bei der Analyse komplexer Anforderungen sowie Konzeptionierung standardisierter Lösungselemente für IT-Lösungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der Unternehmensarchitektur zur Unterstützung der Lösungsarchitektur;
Mehr anzeigen
— Durchführung übergeordneter Strukturanalysen.
Dauer: 12 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Rahmenvereinbarung kann optional bis zu 3 Mal um weitere 12 Monate (bis max. 48 Monate) verlängert werden.
Bezeichnung des Loses: Beratungsleistungen Lösungsdesign Zentrale Infrastruktur
Losnummer: 2
Bezeichnung des Loses: Beratungsleistungen Lösungsdesign UC+MDM
Losnummer: 3

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Vorlage erst auf gesonderte (!) Aufforderung der Vergabestelle:
— aktueller Auszug Handels- oder Berufsregister nach Maßgabe der Vorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens (Kopie nicht älter als 6 Monate);
— Nachweis über die Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung der Sozialversicherung (Kopie nicht älter als 6 Monate);
— Bescheinigung Finanzamt über die Erfüllung der Zahlungspflichten von Steuern und Abgaben (Kopie nicht älter als 6 Monate).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
— Eigenerklärung, dass eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungshöhe für Sachschäden und Personenschäden jeweils mindestens in Höhe von 500 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt jedoch jeweils mindestens begrenzt auf 1,0 Million EUR pro Jahr; für Vermögensschäden mindestens in Höhe von 250 000 EUR je Schadensereignis, insgesamt mindestens begrenzt auf 500 000 EUR pro Jahr; im Falle der Beauftragung abgeschlossen wird oder Vorlage einer Kopie einer bereits vorhandenen entsprechenden Versicherungspolice (Kopie nicht älter als 6 Monate; die Laufzeit muss erkennbar sein und darf zum Zeitpunkt der Auftragsvergabe noch nicht abgelaufen sein);
Mehr anzeigen
— Angabe Gesamtumsatz;
— Angaben von Umsätzen bezogen auf den Auftragsgegenstand.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Nennung von mindestens 3 vergleichbaren Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie in Art und Umfang der ausgeschriebenen Leistung entsprechen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): fachliche Qualifikation
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Preis (Gewichtung): 60

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Andere Art des öffentlichen Auftraggebers: IT-Dienstleister für verschiedene gesetzliche Gesundheitskassen
Kontakt
Internetadresse: www.gkvi.de 🌏
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YMPDXL7/documents 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 52123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen gelten u. a. die folgenden Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) in der seit dem 18.4.2016 geltenden Fassung:
§ 134 Informations- und Wartepflicht:
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist,
Mehr anzeigen
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Mehr anzeigen
(3) [...]
§ 135 Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 160 Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Mehr anzeigen
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer:
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken,
Mehr anzeigen
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden.
Quelle: OJS 2020/S 185-446870 (2020-09-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-03-30)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 214 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-03-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-04-02 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 065-167789
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 185-446870
ABl. S-Ausgabe: 65
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXP4YMPD7P8

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Coaching, Moderation und Beratung der Mitarbeiter in technologischen Domänen und Infrastrukturthemen mit starkem Kundenfokus,
— Unterstützung und Coaching bei der Analyse komplexer Anforderungen sowie Konzeptionierung standardisierter Lösungselemente für IT-Lösungen unter Berücksichtigung der Anforderungen der Unternehmensarchitektur zur Unterstützung der Lösungsarchitektur,
Mehr anzeigen

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-12-15 📅
Name: AppSphere AG
Postanschrift: Ludwig-Eberhard-Straße 2
Postort: Ettlingen
Postleitzahl: 76275
Land: Deutschland 🇩🇪
Karlsruhe, Landkreis 🏙️
Name: Bietergemeinschaft xtention Gruppe
Postanschrift: Bürgermeister-Wegele-Str. 12
Postort: Augsburg
Postleitzahl: 86167
Land: Augsburg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
4
5

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
§ 134 Informations- und Wartepflicht.
(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Mehr anzeigen
(3) […]
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Mehr anzeigen
§ 160 Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Mehr anzeigen
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Mehr anzeigen
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
§ 168 Entscheidung der Vergabekammer.
(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2021/S 065-167789 (2021-03-30)