Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslücke
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der...”
Titel
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslücke
2020010103
Bereitstellung eines flächendeckenden Breitbandnetzes sowie Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste in unterversorgten Gewerbegebieten der Landeshauptstadt Schwerin im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 6
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 832.5/3-20 11MV300486
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsinfrastruktur📦
Ort der Leistung: Schwerin, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: 19053 Schwerin
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" 6 Förderanträge sowie entsprechende Anträge auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie — BrbFöRL M-V)" gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents] heruntergeladen werden können.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat anhand der nachfolgenden Kriterien.
Zuschlagskriterien:
Insgesamt zu erreichende Wertungspunkte = 1 000, hiervon:
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke — max. 350 Punkte,
2. Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept — max. 280 Punkte.
Hiervon:
2.1. Backbone — 70 Punkte,
2.2. Technik und Leistung des Verteilnetzes — 160 Punkte,
2.3. Alternative Verlegemethoden — 50 Punkte.
3. Endkundenprodukte — max. 150 Punkte,
4. Vertriebs- und Servicekonzept — max. 70 Punkte,
5. Vertrag — 60 Punkte,
6. Realisierungszeitraum — max. 40 Punkte,
7. Vortrieb — max. 50 Punkte.
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 6 (Realisierungszeitraum); 7 (Vortrieb); 3 (Endkundenprodukte).
Aufgrund des Umfangs der Beschreibungen zu den einzelnen Kriterien sind diese detailliert nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 832.5/3-20 11MV300487
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" 6 Förderanträge sowie entsprechende Anträge auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie — BrbFöRL M-V)" gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents] heruntergeladen werden können.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat anhand der nachfolgenden Kriterien.
Zuschlagskriterien:
Insgesamt zu erreichende Wertungspunkte = 1 000, hiervon:
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke — max. 350 Punkte,
2.Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept — max. 280 Punkte.
Hiervon:
2.1. Backbone — 70 Punkte,
2.2. Technik und Leistung des Verteilnetzes — 160 Punkte,
2.3. Alternative Verlegemethoden — 50 Punkte,
3. Endkundenprodukte — max. 150 Punkte,
4. Vertriebs- und Servicekonzept — max. 70 Punkte,
5. Vertrag — 60 Punkte,
6. Realisierungszeitraum — max. 40 Punkte,
7. Vortrieb — max. 50 Punkte.
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 6 (Realisierungszeitraum); 7 (Vortrieb); 3 (Endkundenprodukte).
Aufgrund des Umfangs der Beschreibungen zu den einzelnen Kriterien sind diese detailliert nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 832.5/3-20 11MV300488
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 832.5/3-20 11MV300489
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes „Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" 6 Förderanträge sowie entsprechende Anträge auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der „Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie — BrbFöRL M-V)" gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents] heruntergeladen werden können.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat anhand der nachfolgenden Kriterien.
Zuschlagskriterien:
Insgesamt zu erreichende Wertungspunkte = 1 000, hiervon:
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke — max. 350 Punkte,
2.Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept - max. 280 Punkte.
Hiervon:
2.1. Backbone — 70 Punkte,
2.2. Technik und Leistung des Verteilnetzes — 160 Punkte,
2.3. Alternative Verlegemethoden — 50 Punkte,
3. Endkundenprodukte — max. 150 Punkte,
4. Vertriebs- und Servicekonzept — max. 70 Punkte,
5. Vertrag — 60 Punkte,
6. Realisierungszeitraum — max. 40 Punkte,
7. Vortrieb — max. 50 Punkte.
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 6 (Realisierungszeitraum); 7 (Vortrieb); 3 (Endkundenprodukte).
Aufgrund des Umfangs der Beschreibungen zu den einzelnen Kriterien sind diese detailliert nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 832.5/3-20 11MV300490
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
6️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: 832.5/3-20 11MV300491
Titel
Los-Identifikationsnummer: 6
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Firmenprofil (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Firmenprofil (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen),
2. Kopie des Auszugs aus Berufs- oder Handelsregister,
3. Kopie der Meldebestätigung nach § 6 TKG,
4. Vollständig ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (bereitgestelltes Formular, [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents]); die Eigenerklärung zur Eignung umfasst die nachfolgenden Eignungskriterien:
— Angabe des Umsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
— Angabe von Referenzprojekten in den letzten 3 Geschäftsjahren, die mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind (jeweils Angabe des Projektes, des Orts, des Auftraggebers, der Anschrift, der Leistung, des Orts der Ausführung, des Leistungszeitraums, der Rolle im Rahmen der Leistungserbringung, der kurzen Beschreibung des Auftragsgegenstandes, des Auftragswerts der gesamten Leistung und der eigenen Leistung, der Anzahl der durchschnittlich eingesetzten eigenen Arbeitnehmer und Leitungspersonals, des Ansprechpartners).
— Angabe der Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitnehmer, Leitungspersonal,
— Angaben zur Eintragung in ein Berufsregister.
— Angaben, sofern ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren eingeleitet wurde und ggf. Angabe zu einem rechtskräftigen Insolvenzplan.
— Angabe, sofern sich das Unternehmen in Liquidation befindet.
— Bestätigung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB. Falls solche Vorliegen sind Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB als Eigenerklärung einzureichen.
— Bestätigung, dass die Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurden.
— Angaben zur Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft.
5. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft" (bereitgestelltes Formular, [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents]),
6. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular, [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents]),
7. Verpflichtungserklärung zum Mindestlohn gem. dem Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Mecklenburg-Vorpommern (VgG M-V) (bereitgestelltes Formular, [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents]),
8. Eigenerklärung zur Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen gem. § 11 VgG M-V (bereitgestelltes Formular [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents]).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung und -soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt — Bestätigung eines...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Kopien der Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre;
2. Eigenerklärung und -soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt — Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringenden Investitionen abgedeckt sind.
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme i. H. v. mindestens 5 000 000,00 EUR (zweifachmaximiert) durch Übersendung der Kopie der Versicherungspolice bzw. Bestätigung eines Versicherers, dass im Zuschlagsfalle eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wird.
4. Vollständig ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (bereitgestelltes Formular, [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents]).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bieter-gemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
In Bezug auf die technische Leistungsfähigkeit gelten die folgenden Eignungsnachweise. Bei Bieter-gemeinschaften sind die entsprechenden Nachweise von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen, soweit diese die von dem jeweiligen Bietergemeinschaftspartner zu erbringende Leistung betreffen. Sofern Nachunternehmer zum Nachweis der eigenen Eignung benannt werden, sind auch für diese die entsprechenden Nachweise zu erbringen, soweit diese die vom Nach-unternehmer zu erbringende Leistung betreffen.
1. Vollständig ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung" (bereitgestelltes Formular, [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents]).
2. Vorlage einer Aufstellung, aus der sich die Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Endkunden ergibt.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u. a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Die Bedingungen für die Konzessionsausführung ergeben sich u. a. aus den Vergabeunterlagen (herunterzuladen unter [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents] und dem Angebot des bezuschlagten Bieters.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-18
09:15 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2021-01-15 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
“Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben geeignete Bieter die Möglichkeit, jeweils ein separates, vollständiges Angebot auf ein Los, mehrere oder alle...”
Im Rahmen des Verhandlungsverfahrens haben geeignete Bieter die Möglichkeit, jeweils ein separates, vollständiges Angebot auf ein Los, mehrere oder alle Lose einzureichen. Es besteht keine Möglichkeit der Einreichung eines Gesamtangebots über mehrere oder alle Lose.
Bewerber haben mit ihrem Teilnahmeantrag anzugeben, auf welches Los bzw. welche Lose sich der Teilnahmeantrag bezieht.
Die vorliegende Bekanntmachung betrifft die Vergabe einer Dienstleistungskonzession. Für die Vergabe von Konzessionen sind in § 149 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Ausnahmetatbestände geregelt, wonach bestimmte Konzessionen von dem Anwendungsbereich des förmlichen EU- bzw. GWB-Vergaberecht ausgenommen sind. Anwendbar ist im vorliegenden Fall nach Einschätzung der Vergabestelle § 149 Nr. 8 GWB, wonach das förmliche Vergaberecht nicht anwendbar ist auf Konzessionen, die hauptsächlich dazu dienen, einem Konzessionsgeber im Sinne des § 101 Abs. 1 Nr. 1 GWB die Bereitstellung oder den Betrieb öffentlicher Kommunikationsnetze oder die Bereitstellung eines oder mehrerer elektronischer Kommunikationsdienste für die Öffentlichkeit zu ermöglichen. Daher sind die EU-Vergaberichtlinien, das GWB-Vergaberecht, die Konzessionsvergabeverordnung und sonstige Rechtsgrundlagen des förmlichen (EU-) Vergaberechts im vorliegenden Verfahren nicht anwendbar.
Gleichwohl orientiert sich die vorliegende Ausschreibung an den Grundsätzen der Transparenz und Gleichbehandlung. Ein Rechtsanspruch auf die Anwendung vergaberechtlicher Vorschriften wird hierdurch indes nicht begründet. Dies gilt auch, selbst wenn in dieser Bekanntmachung Begriffe wie „Konzession" bzw. „Auftrag", „Teilnahmeantrag" etc. verwendet werden.
Das Verfahren wird als Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb in 2 Stufen durchgeführt. Auf der ersten Stufe (Teilnahmewettbewerb) haben die Bieter innerhalb der in IV.2.2) genannten Frist Teilnahmeanträge einzureichen, die sämtlichen Anforderungen dieser Bekanntmachung sowie des Begleitdokuments (herunterzuladen unter [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents] genügen müssen.
Weiterführende Informationen zu der rechtlichen Einordnung des Auftragsgegenstandes, zu der Verfahrensart und zu der Durchführung des Verfahrens ergeben sich aus den Vergabeunterlagen [https://www.dtvp.de].
Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB eingreift, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet.
Beanstandungen zur Gestaltung der Ausschreibung sind bis zum Ablauf der in dieser Bekanntmachung vorgesehenen Frist zur Einreichung von Teilnahmeanträgen bei der Vergabestelle zu rügen, soweit die beanstandeten Gesichtspunkte aufgrund der Bekanntmachung oder des Begleitdokuments erkennbar sind.
Die Kommunikation zwischen Konzessionsgeber und Bewerbern/Bietern erfolgt ausschließlich über das Vergabeportal LINK Vergabemarktplatz. Der Konzessionsgeber stellt alle Fragen und Antworten zu dem Verfahren auf dem Vergabeportal anonymisiert zur Verfügung.
Mit dieser Bekanntmachung wird der öffentliche Konzessionsgeber nicht zur Gewährung einer Beihilfe verpflichtet. Insbesondere bleibt es dem öffentlichen Konzessionsgeber die Aufhebung des Vergabeverfahrens vorbehalten, sollte sich das Gesamtprojekt als gesamtwirtschaftlich nicht darstellbar bzw. finanzierbar erweisen.
Etwaige Änderungen zum Verfahren werden ausschließlich über dieses Portal (http://ted.europa.eu) und [https://www.dtvp.de] bekannt gemacht.
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YDDJ
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Da der Ausnahmetatbestand aus § 149 Nr. 8 GWB eingreift, ist ein spezifisch vergaberechtlicher Rechtsweg zu der Vergabekammer nicht eröffnet.”
Postort: Schwerin
Land: Deutschland 🇩🇪 Für Mediationsverfahren zuständige Stelle
Name: Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit:
1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist),
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 227-557971 (2020-11-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-09-29) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Landeshauptstadt Schwerin - Der Oberbürgermeister
Objekt Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Gewerbetreibenden, Unternehmen und Freiberufler in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten den Bau und Betrieb eines Gigabit-Breitbandnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag zu geben. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Richtlinie für die Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" sechs Förderanträge sowie entsprechende Anträge auf Kofinanzierung zur Bundesförderung nach der "Richtlinie zur Förderung des Breitbandausbaus in Mecklenburg-Vorpommern (Breitbandförderrichtlinie - BrbFöRL M-V)" gestellt. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter [https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXSQYY6YDDJ/documents] heruntergeladen werden können.
Die Bewertung der Angebote erfolgt für jedes Los separat anhand der nachfolgenden Kriterien.
Zuschlagskriterien:
Insgesamt zu erreichende Wertungspunkte = 1.000, hiervon:
1. Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke - max. 350 Punkte
2.Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept - max. 280 Punkte
hiervon:
2.1 Backbone - 70 Punkte
2.2 Technik und Leistung des Verteilnetzes - 160 Punkte
2.3 Alternative Verlegemethoden - 50 Punkte
3. Endkundenprodukte - max. 150 Punkte
4. Vertriebs- und Servicekonzept - max. 70 Punkte
5. Vertrag - 60 Punkte
6. Realisierungszeitraum - max. 40 Punkte
7. Vortrieb - max. 50 Punkte
Bei Punktegleichheit zweier oder mehrerer Angebote soll das Wertungskriterium 1 (Wirtschaftlichkeitslücke) für die Rangfolge der Bieter ausschlaggebend sein. Sollte auch hiernach noch Punktgleichheit bestehen, gilt folgende Rang- und Reihenfolge der Wertungskriterien: 6 (Realisierungszeitraum); 7 (Vortrieb); 3 (Endkundenprodukte).
Aufgrund des Umfangs der Beschreibungen zu den einzelnen Kriterien sind diese detailliert nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Höhe der Wirtschaftlichkeitslücke
Qualitätskriterium (Gewichtung): 350
Qualitätskriterium (Bezeichnung):
“Technisches Konzept zur Realisierung und Umsetzung der Breitbandstruktur/Netzbetriebskonzept”
Qualitätskriterium (Gewichtung): 280
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Endkundenprodukte
Qualitätskriterium (Gewichtung): 150
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertriebs- und Servicekonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vertrag
Qualitätskriterium (Gewichtung): 60
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Realisierungszeitraum
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Vortrieb
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50
Preis (Gewichtung): 350.00
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 227-557971
Auftragsvergabe
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Keine Auftragsvergabe 832.5/3-20 11MV300486 (Aufhebung)
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Es sind keine Angebote oder Teilnahmeanträge eingegangen oder alle wurden abgelehnt
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 6
Titel: Keine Auftragsvergabe 832.5/3-20 11MV300491 (Aufhebung)
Ergänzende Informationen Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXSQYY6YRC8
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ob sich die Vergabekammer zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen aufgrund der Besonderheiten dieses Verfahrens (dazu die obigen Darlegungen zur Bereichsausnahme gemäß § 149 Nr. 8 GWB) entgegen den oben angestellten rechtlichen Erwägungen für zuständig erklären wird, kann die Vergabestelle nicht für die Vergabekammer entscheiden. Unabhängig hiervon wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (vgl. dazu die Teilnahmefrist), 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2022/S 191-541812 (2022-09-29)