Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung einer Automatik-Drehleiter des Typs DLAK 23/12 mitsamt Beladung für die Ortsfeuerwehr Schönberg”
Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge mit Drehleiter📦
Kurze Beschreibung:
“Lieferung einer fabrikneuen Automatik-Drehleiter mit Rettungskorb (DLAK 3212) für die Ortsfeuerwehr Schönberg (Fahrgestell, Aufbau und Beladung).” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 2
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Fahrgestell und Aufbau
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fahrzeuge mit Drehleiter📦
Ort der Leistung: Nordwestmecklenburg🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Stadt Schönberg
Am Markt 15
23923 Schönberg
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung einer fabrikneuen Automatik-Drehleiter mit Rettungskorb (DLAK 23/12) für die Ortsfeuerwehr Schönberg (Fahrgestell und Aufbau).” Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Leistungskriterien entsprechend Übersicht Angebotswertung Los 1
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Preis (Gewichtung): 50,00
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 14
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrtechnische Beladung
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausrüstung für Brandbekämpfung, Rettung und Sicherheit📦
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung der feuerwehrtechnischen Beladung für eine Automatik-Drehleiter des Typs DLAK 23/12.” Vergabekriterien
Preis
Beschreibung
Dauer: 12
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung auf andere Weise...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
— Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes oder Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung auf andere Weise [Los 1].
Die Befähigung zur Berufsausübung weist ein Bieter, welcher in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unter Fristsetzung beizubringen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Nachweis über den Bestand/Abschluss einer marktüblichen Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung bzw. einer vergleichbaren Versicherung aus einem Mitgliedstaat der EU zur Absicherung etwaiger Schadensersatzansprüche des Auftraggebers in Höhe von mindestens jeweils 1 000 000,00 EUR je Schadensfall für Personenschäden und Sachschäden (soweit keine Versicherung vorliegt, ist eine Erklärung abzugeben, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft/Nachunternehmer im Fall der Auftragserteilung eine solche Versicherung unverzüglich abschließen und dem Auftraggeber vor Ausführungsbeginn ein Nachweis vorlegen wird) [Los 1].
— Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (falls eine Erklärung über das Vorliegen eines solchen Insolvenzplanes abgegeben wird) [Los 1].
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (falls das Finanzamt eine solche Bescheinigung ausstellt) [Los 1].
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit weist ein Bieter, welcher in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unter Fristsetzung beizubringen.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Drei Referenzen aus den letzten 3 Jahren, welche mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind mit den im Formblatt Eigenerklärung zur Eignung genannten Angaben (als vergleichbar werden Referenzen angesehen, die die Herstellung und Lieferung desselben Fahrzeugtyps wie dem ausgeschriebenen zum Gegenstand hatten) [Los 1].
— Erklärung zur Zahl der in den letzten 3 Jahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal [Los 1].
— Nachweis Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig [Los 1].
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit weist ein Bieter, welcher in einem amtlichen Verzeichnis eingetragen ist oder über eine Zertifizierung verfügt, die jeweils den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entsprechen, durch Angabe der entsprechenden Registriernummer nach. Die Nachweisführung der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Nichtregistrierte Bieter weisen ihre Befähigung zur Berufsausübung vorläufig durch die Eigenerklärung zur Eignung bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) nach. Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben nach Aufforderung die einschlägigen Nachweise unter Fristsetzung beizubringen.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-12-08
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2021-01-29 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-12-08
10:00 📅
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform subreport ELViS. Die entsprechenden Vergabeunterlagen werden ausschließlich...”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform subreport ELViS. Die entsprechenden Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über diese bereitgestellt. Es wird empfohlen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne entsprechende Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten/Bieterinformationen.
Die Abgabe eines Angebotes hat ausschließlich elektronisch verschlüsselt über subreport ELViS zu erfolgen.
Bei Fragen zur Vergabeplattform steht Ihnen der Support von subreport ELViS unter der Telefonnummer 0221 985 78-0 zur Verfügung.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammern des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit”
Postanschrift: Johannes-Stelling-Straße 14
Postort: Schwerin
Postleitzahl: 19053
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 385/5885165📞
E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de📧
Fax: +49 385/5884855817 📠
URL: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabekammern/🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren vor der zuständigen Vergabekammer ist geregelt in den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Zur Überprüfung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren vor der zuständigen Vergabekammer ist geregelt in den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Zur Überprüfung eines Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei o. g. Vergabekammer gestellt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
(1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
(4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 564288.40 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 217-530120
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 2020-b137-0002
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Fahrgestell und Aufbau
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Magirus GmbH
Postanschrift: Graf-Arco-Straße 30
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89079
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Ulm, Stadtkreis🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 548 584 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Feuerwehrtechnische Beladung
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Brandschutztechnik Nord GmbH & Co. KG
Postanschrift: Am Tannenkopp 22
Postort: Tessin
Postleitzahl: 18195
Region: Landkreis Rostock🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 15704.40 💰
“Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform subreport ELViS. Die entsprechenden Vergabeunterlagen werden ausschließlich...”
Die Abwicklung des Vergabeverfahrens erfolgt über die Vergabeplattform subreport ELViS. Die entsprechenden Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über diese bereitgestellt. Es wird empfohlen, sich bereits vor dem Herunterladen der Vergabeunterlagen zu registrieren. Ohne entsprechende Registrierung hat die ausschreibende Stelle keine Möglichkeit, Sie über spätere Änderungen an den Vergabeunterlagen zu informieren bzw. Sie an der Bieterkommunikation teilhaben zu lassen.
Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu richten. Mündliche Auskünfte haben keine Gültigkeit. Verbindlicher Bestandteil der Vergabeunterlagen werden nur die über die elektronische Vergabeplattform übermittelten Antworten / Bieterinformationen.
Die Abgabe eines Angebotes hat ausschließlich elektronisch verschlüsselt über subreport ELViS zu erfolgen.
Bei Fragen zur Vergabeplattform steht Ihnen der Support von subreport ELViS unter der Telefonnummer 0221 985 78-0 zur Verfügung.
Mehr anzeigen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Das Verfahren vor der zuständigen Vergabekammer ist geregelt in den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Zur Überprüfung eines...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Das Verfahren vor der zuständigen Vergabekammer ist geregelt in den §§ 160 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB).
Zur Überprüfung eines Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei o. g. Vergabekammer gestellt werden.
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 022-052282 (2021-01-28)