Beschreibung der Beschaffung
Bei dem zu beschaffenden Fahrzeug handelt es sich um ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (n. DIN EN 1846) für den Einsatz im Feuerwehrdienst, mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, das zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen Technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit bildet, dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht und das gegenüber dem Löschgruppenfahrzeug LF 20 eine festgelegte, erweiterte Mindestbeladung für die Technische Hilfeleistung hat.
Die Leistungsbeschreibung für ein HLF 20 ist in 3 Fachlose unterteilt, mit fortlaufenden Positionsnummern versehen und abschnittsweise gegliedert.
Die einzelnen Fachlose sind:
— Fachlos 1 — Fahrgestell für ein HLF 20,
— Fachlos 2 — feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein HLF 20,
— Fachlos 3 — feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 20.
Es sind alle geltenden Regeln, Vorschiften und Normen einzuhalten. Im Besonderen wird auf die folgenden Regeln, Vorschiften und Normen verwiesen:
— DIN EN 1846 Teil 1 bis 3,
— DIN SPEC 14502 Teil 1,
— DIN Entwurf (E DIN) 14502 Teil 2,
— DIN 14502 Teil 3,
— DIN 14530 Teil 27 Ausgabe 2019-11,
— „Hinweise zur Installation von Funkanlagen“ der Arbeitsgruppe Technik des Nutzerbeirates für Digitalfunk in Schleswig-Holstein,
— EMV Richtlinie 95/54 EG,
— Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung StVZO,
— Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen,
— DGUV Vorschrift 49 – Unfallverhütungsvorschrift Feuerwehr,
— DGUV Vorschrift 70 – Unfallverhütungsvorschrift Fahrzeuge.
Folgende Anforderungen gelten für den Zeitpunkt der Auslieferung und sind als Vertragsbestandteil anzuerkennen und zu bestätigen:
1. Das Fahrzeug entspricht dem Stand der Technik.
2. Das Fahrzeug erhält die Zulassung nach der StVZO.
3. Das Fahrzeug entspricht den geltenden Unfallverhütungsvorschriften, sowie allen gesetzlichen Bestimmungen.
4. Das Fahrzeug ist mängelfrei an den Auftraggeber auszuliefern.
5. Die Endabnahme des Fahrzeugs erfolgt durch eine beauftragte Person des Auftraggebers.
6. Alle technischen Bestimmungen, Anleitungen, Unterlagen, Datenblätter usw. die zum Fahrzeug einschließlich eingebauter oder gelieferter Ausstattung, dazugehören oder zusätzlich durch den Auftraggeber gefordert wurden, in deutscher Sprache zu liefern.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung Fachlos 1 Bezug genommen.