Bei dem zu beschaffenden Fahrzeug handelt es sich um ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (n. DIN EN 1846) für den Einsatz im Feuerwehrdienst, mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, das zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen Technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit bildet, dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht und das gegenüber dem Löschgruppenfahrzeug LF 20 eine festgelegte, erweiterte Mindestbeladung für die Technische Hilfeleistung hat.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-02-01.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-18.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-18) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu beschaffenden Fahrzeug handelt es sich um ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (n. DIN EN 1846) für den Einsatz im Feuerwehrdienst, mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, das zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen Technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit bildet, dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht und das gegenüber dem Löschgruppenfahrzeug LF 20 eine festgelegte, erweiterte Mindestbeladung für die Technische Hilfeleistung hat.
Bei dem zu beschaffenden Fahrzeug handelt es sich um ein Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (n. DIN EN 1846) für den Einsatz im Feuerwehrdienst, mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, das zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen Technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit bildet, dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht und das gegenüber dem Löschgruppenfahrzeug LF 20 eine festgelegte, erweiterte Mindestbeladung für die Technische Hilfeleistung hat.
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV:
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELViS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag sowie Bewerberfragen sind elektronisch zu übermitteln.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei.
Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
2. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden.Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
3. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform an den AG rechtzeitig vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, spätestens bis zum 25.1.2021 12.00 Uhr, zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-F-BG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-F-Verpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV:
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELViS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag sowie Bewerberfragen sind elektronisch zu übermitteln.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei.
Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
2. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden.Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
3. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform an den AG rechtzeitig vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, spätestens bis zum 25.1.2021 12.00 Uhr, zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-F-BG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-F-Verpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 — Beschaffung Fahrgestell für ein HLF 20
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
Die Leistungsbeschreibung für ein HLF 20 ist in 3 Fachlose unterteilt, mit fortlaufenden Positionsnummern versehen und abschnittsweise gegliedert.
Die einzelnen Fachlose sind:
— Fachlos 1 — Fahrgestell für ein HLF 20,
— Fachlos 2 — feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein HLF 20,
— Fachlos 3 — feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 20.
Es sind alle geltenden Regeln, Vorschiften und Normen einzuhalten. Im Besonderen wird auf die folgenden Regeln, Vorschiften und Normen verwiesen:
— DIN EN 1846 Teil 1 bis 3,
— DIN SPEC 14502 Teil 1,
— DIN Entwurf (E DIN) 14502 Teil 2,
— DIN 14502 Teil 3,
— DIN 14530 Teil 27 Ausgabe 2019-11,
— „Hinweise zur Installation von Funkanlagen“ der Arbeitsgruppe Technik des Nutzerbeirates für Digitalfunk in Schleswig-Holstein,
— EMV Richtlinie 95/54 EG,
— Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung StVZO,
— Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen,
Folgende Anforderungen gelten für den Zeitpunkt der Auslieferung und sind als Vertragsbestandteil anzuerkennen und zu bestätigen:
1. Das Fahrzeug entspricht dem Stand der Technik.
2. Das Fahrzeug erhält die Zulassung nach der StVZO.
3. Das Fahrzeug entspricht den geltenden Unfallverhütungsvorschriften, sowie allen gesetzlichen Bestimmungen.
4. Das Fahrzeug ist mängelfrei an den Auftraggeber auszuliefern.
5. Die Endabnahme des Fahrzeugs erfolgt durch eine beauftragte Person des Auftraggebers.
6. Alle technischen Bestimmungen, Anleitungen, Unterlagen, Datenblätter usw. die zum Fahrzeug einschließlich eingebauter oder gelieferter Ausstattung, dazugehören oder zusätzlich durch den Auftraggeber gefordert wurden, in deutscher Sprache zu liefern.
6. Alle technischen Bestimmungen, Anleitungen, Unterlagen, Datenblätter usw. die zum Fahrzeug einschließlich eingebauter oder gelieferter Ausstattung, dazugehören oder zusätzlich durch den Auftraggeber gefordert wurden, in deutscher Sprache zu liefern.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung Fachlos 1 Bezug genommen.
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Fachlos 2 — feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein HLF 20
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Bei dem zu beschaffenden Fahrzeug handelt es sich um ein Löschfahrzeug (n. DIN EN 1846) für den Einsatz im Feuerwehrdienst, mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, das zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen Technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit bildet, dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht und das gegenüber dem Löschgruppenfahrzeug LF 20 eine festgelegte, erweiterte Mindestbeladung für die Technische Hilfeleistung hat.
Bei dem zu beschaffenden Fahrzeug handelt es sich um ein Löschfahrzeug (n. DIN EN 1846) für den Einsatz im Feuerwehrdienst, mit einer vom Fahrzeugmotor angetriebenen Feuerlösch-Kreiselpumpe, einer Einrichtung zur schnellen Wasserabgabe oder einer Schnellangriffseinrichtung, einem Löschwasserbehälter und einer feuerwehrtechnischen Beladung für eine Gruppe, das zur Brandbekämpfung, zum Fördern von Wasser und zum Durchführen Technischer Hilfeleistungen dient, mit seiner Besatzung eine selbständige taktische Einheit bildet, dessen Besatzung aus einer Gruppe (1/8) besteht und das gegenüber dem Löschgruppenfahrzeug LF 20 eine festgelegte, erweiterte Mindestbeladung für die Technische Hilfeleistung hat.
Im Übrigen wird auf die Leistungsbeschreibung Fachlos 2 Bezug genommen.
Bezeichnung des Loses: Feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 20
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
1. Sofern einzelne Teile der Beladung einem Mindesthaltbarkeitsdatum unterliegen, müssen diese zum Zeitpunkt der Anlieferung noch mindestens 1 Jahr uneingeschränkt verwendbar sein.
2. Der notwendige Termin für die Anlieferung zum Auftragnehmer für den Auf- und Ausbau des Fahrzeugs wird nach Auftragsvergabe zwischen den Beteiligten abgestimmt und festgelegt.
3. Alle Teile der Beladung müssen neuwertig, ungebraucht und betriebsbereit dem Auftragnehmer für den Auf- und Ausbau des Fahrzeugs angeliefert werden.
4. Alle zum Betrieb der Beladung notwendigen Anleitungen, Unterlagen, Datenblätter, usw. oder zusätzlich durch den Auftraggeber geforderte Unterlagen, sind mit der Ware in deutscher Sprache zu liefern.
Im Übrigen wird auf die Anlage Leistungsbeschreibung Fachlos 3 Bezug genommen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Sankt Peter-Ording
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Hierfür ist das Formblatt C-F-1 – „Erklärung zum Unternehmen VgV EU“ (Eigenerklärung) zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
Diese Erklärung ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft sowie von jedem Unternehmen vorzulegen, auf dessen wirtschaftliche und finanzielle bzw. auf deren technische und berufliche Leistungsfähigkeit sich der Bieter/die Bietergemeinschaft beruft (§ 47 VgV).
2. Auszug aus dem Handelsregister oder alternativer Nachweis pro Wirtschaftsteilnehmer der Nachweis ist vom Bieter, von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft und von jedem Unterauftragnehmer vorzulegen.
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist. Ist ein Bieter nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben.
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Alternativer Nachweis: Sofern der Bieter nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
— Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014, S. 65, aufgeführt.
3. Eigenerklärung zur Bieterstruktur, das heißt, ob sich der Bieter als Einzelbieter, Bietergemeinschaft, unter Berufung auf Unterauftragnehmer oder unter Berufung auf eignungsverleihende andere Unternehmen am Vergabeverfahren beteiligt.
Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt C-F-BS zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Vorlage einer Bonitätsbewertung durch ein akkreditiertes Unternehmen (z. B CreditSafe, Experian, etc.). Sollte das Unternehmen nicht bei einem akkreditierten Unternehmen gelistet sein, so muss eine positive Bonitätserklärung der Hausbank eingereicht werden. Als Nachweis ist eine positive Bonitätserklärung vorzulegen. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
1. Vorlage einer Bonitätsbewertung durch ein akkreditiertes Unternehmen (z. B CreditSafe, Experian, etc.). Sollte das Unternehmen nicht bei einem akkreditierten Unternehmen gelistet sein, so muss eine positive Bonitätserklärung der Hausbank eingereicht werden. Als Nachweis ist eine positive Bonitätserklärung vorzulegen. Die Erklärung ist von jedem Bieter und jeder Bietergemeinschaft einzureichen.
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Darstellung/Vorstellung des Unternehmens, u. a. Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Darstellung der Kernkompetenzen/des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
2. Vorlage einer Unternehmensdarstellung bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart: Darstellung/Vorstellung des Unternehmens, u. a. Entwicklung, Organisation, Eigentums- und Beteiligungsstrukturen, Umsatz der letzten 3 Geschäftsjahre bezogen auf die ausgeschriebene Leistungsart. Darstellung der Kernkompetenzen/des Schwerpunktes der Geschäftstätigkeit, sowie die Bedeutung des entsprechenden Geschäftsfeldes bezüglich der ausgeschriebenen Leistungsart.
Der Netto-Umsatz des Unternehmens für den Bereich der ausgeschriebenen Leistungen muss in den letzten 2 Jahren insgesamt mindestens 1 Mio. EUR betragen.
Als Nachweis ist eine Unternehmensdarstellung als Eigenerklärung vorzulegen.
3. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden mit einer Mindestdeckungssumme von 1 Mio. EUR je Schadensfall.
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Abgabe einer Eigenerklärung des Bewerbers (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist, bzw. im Auftragsfall abgeschlossen wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F3.1).
Vorlage der Versicherungsnachweise zum Vertragsbeginn.
Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken:
— für Personenschäden mindestens 1 000 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
— für Sachschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr,
— für Vermögensschäden mindestens 500 000 EUR pauschal je Schadensfall, einfach maximiert pro Jahr.
Hierfür ist das Formblatt C-F-3.1 zu verwenden, das den Vergabeunterlagen beigefügt ist.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mindeststandards:
Zu 1. Die Nichterfüllung führt zum Ausschluss.
Zu 2. Die Nichterfüllung des Mindestumsatzes führt zum Ausschluss.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit) realisierter Aufträge in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart.
Liste der Referenzen des Bieters der letzten 3 Jahre (Unternehmen, die kürzer als 3 Jahre existieren, machen diese Angaben bitte nur bezogen auf die Dauer ihrer Geschäftstätigkeit) realisierter Aufträge in vergleichbarer Größenordnung und vergleichbarer Leistungsart.
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind geeignete Referenzen nachzuweisen. Die Referenzen betreffen insbesondere folgende Angaben:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen,
— Wert des Auftrages.
Zeitraum der Leistungserbringung — Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Mindeststandards:
Es müssen mindestens 3 Referenzfahrzeuge der für die vorliegende Ausschreibung relevanten Bauart (HLF 20) aus den vergangenen 5 Jahren (2015-2020) die nach Schleswig-Holstein ausgeliefert wurden benannt werden können. Sofern keine derartigen Feuerwehrfahrzeuge nach NRW geliefert wurden, bezieht sich die Angabe von Referenzfahrzeugen auf das übrige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Es müssen mindestens 3 Referenzfahrzeuge der für die vorliegende Ausschreibung relevanten Bauart (HLF 20) aus den vergangenen 5 Jahren (2015-2020) die nach Schleswig-Holstein ausgeliefert wurden benannt werden können. Sofern keine derartigen Feuerwehrfahrzeuge nach NRW geliefert wurden, bezieht sich die Angabe von Referenzfahrzeugen auf das übrige Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 3 Monate
Die Vergabe erfolgt im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 VgV:
1. Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform subreport ELViS (e-Vergabe-Plattform) durchgeführt. Der Teilnahmeantrag sowie Bewerberfragen sind elektronisch zu übermitteln.
Voraussetzung für die Abgabe eines elektronischen Teilnahmeantrags ist die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform und anschließende Aktivierung der Teilnahme am Verfahren. Die Registrierung und Teilnahme ist für Unternehmen kostenfrei.
Nur ordnungsgemäß registrierte am Verfahren teilnehmende Unternehmen werden automatisch über Änderungen an den Vergabeunterlagen oder über Antworten auf Fragen zum Vergabeverfahren informiert.
2. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden.Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
2. Für die Erstellung des Teilnahmeantrages sind die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Unterlagen in der aktuellsten Fassung zu verwenden. Teilnahmeanträge, die auf der Grundlage veralteter Vergabeunterlagen erstellt wurden, werden aus dem Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Bewerber sind über das gesamte Verfahren hinweg verpflichtet, sich zu erkundigen, ob auf der e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt wurden.Bei Bewerbergemeinschaften muss der Teilnahmeantrag von dem bevollmächtigten Mitglied (Vertreter) der Bewerbergemeinschaft eingereicht werden.
Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
Informationen über die e-Vergabe-Plattform und die technischen Voraussetzungen für die Registrierung erhalten Sie unter https://subreport.de/evergabe/subreport-elvis/. Telefonischen Support zur e-Vergabe-Plattform leistet die Hotline, die unter der Rufnummer +49(0)221 985 78-0 zu erreichen ist.
3. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform an den AG rechtzeitig vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, spätestens bis zum 25.1.2021 12.00 Uhr, zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versendet.
3. Fragen zur den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform an den AG rechtzeitig vor Ablauf des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge, spätestens bis zum 25.1.2021 12.00 Uhr, zu stellen. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform an alle Bewerber versendet.
4. Im Falle der Eignungsleihe oder im Falle des Einsatzes von Unterauftragnehmern wird auf die Anlagen B-F-BG, B-F-EL, B-F-UA sowie die Anlagen B-F-Verpflichtungserklärung EL und B-F-Verpflichtungserklärung UA hingewiesen.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Die Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 228-94990📞
Fax: +49 228-9499163 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-iminternet.
De/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Etwaige Rügen sind über die eVergabe-Plattform oder über die unter I.1) angegebene Kontaktstelle anzubringen.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein,
(2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht,
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren.
Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber.
Quelle: OJS 2020/S 250-623677 (2020-12-18)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2022-01-28) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 3 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Sankt Peter-Ording - Der Bürgermeister
Postanschrift: Welter Str. 1
Objekt Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fachlos 1 - Beschaffung Fahrgestell für ein HLF 20
Kurze Beschreibung:
Die Leistungsbeschreibung für ein HLF 20 ist in drei Fachlose unterteilt, mit fortlaufenden Positionsnummern versehen und abschnittsweise gegliedert.
Fachlos 1 - Fahrgestell für ein HLF 20 Fachlos 2 - feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein HLF 20 Fachlos 3 - feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 20 Es sind alle geltenden Regeln, Vorschiften und Normen einzuhalten. Im Besonderen wird auf die folgenden Regeln, Vorschiften und Normen verwiesen:
Fachlos 1 - Fahrgestell für ein HLF 20 Fachlos 2 - feuerwehrtechnischer Auf- und Ausbau für ein HLF 20 Fachlos 3 - feuerwehrtechnische Beladung für ein HLF 20 Es sind alle geltenden Regeln, Vorschiften und Normen einzuhalten. Im Besonderen wird auf die folgenden Regeln, Vorschiften und Normen verwiesen:
- DIN EN 1846 Teil 1 bis 3
- DIN SPEC 14502 Teil 1
- DIN Entwurf (E DIN) 14502 Teil 2
- DIN 14502 Teil 3
- DIN 14530 Teil 27 Ausgabe 2019-11
- „Hinweise zur Installation von Funkanlagen“ der Arbeitsgruppe Technik des Nutzerbeirates für Digitalfunk in Schleswig-Holstein
- EMV Richtlinie 95/54 EG
- Straßen-Verkehrs-Zulassungsordnung StVZO
- Vorschriften über elektrische Anlagen VDE-/DIN-Normen
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-12-14 📅
Name: Magirus GmbH
Postort: Ulm
Land: Deutschland 🇩🇪 Ulm, Stadtkreis
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 1 EUR 💰
Name: Matuczak Feuerschutz
Postort: Preetz
Land: Plön
🏙️ Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
2
Öffentlicher Auftraggeber Kontakt
Kontaktperson: Amt Eiderstedt - Der Amtsdirektor
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 92
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2 Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z. B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html)die Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren.