Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Ruwer am Standort Pluwig-Gusterath nach DIN 14530-25: Lieferung von Fahrgestell (Los 1), Aufbau (Los 2) und Beladung (Los 3).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-24.
Auftragsbekanntmachung (2020-03-24) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Verbandsgemeindeverwaltung Ruwer
Postanschrift: Untere Kirchstraße 1
Postort: Waldrach
Postleitzahl: 54320
Land: Deutschland 🇩🇪
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 6500 / 918-224 / 204📞
E-Mail: vergabestelle@ruwer.de📧
Fax: +49 6500 / 918-100 📠
Region: Trier-Saarburg🏙️
URL: www.ruwer.de🌏 Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist beschränkt
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E41727622🌏
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Ruwer am Standort Pluwig-Gusterath nach DIN 14530-25”
Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Kurze Beschreibung:
“Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Ruwer am Standort Pluwig-Gusterath nach DIN 14530-25: Lieferung von...”
Kurze Beschreibung
Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) für die Feuerwehr der Verbandsgemeinde Ruwer am Standort Pluwig-Gusterath nach DIN 14530-25: Lieferung von Fahrgestell (Los 1), Aufbau (Los 2) und Beladung (Los 3).
Mehr anzeigen Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
Umfang der Beschaffung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, Aufträge zu vergeben, die folgende Lose oder Gruppen von Losen umfassen: Für jedes Los erfolgt eine separate Beauftragung.
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Fahrgestell für ein MLF nach DIN 14530-25
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Feuerlöschfahrzeuge📦
Ort der Leistung: Trier-Saarburg🏙️
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung Fahrgestell für ein MLF nach DIN 14530-25.
Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems Beschreibung
Dauer: 1
Zusätzliche Informationen: Die Zeitangaben zu II.2.7) sind fiktive Werte.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Aufbau für ein MLF nach DIN 14530-25
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung Aufbau für ein MLF nach DIN 14530-25.
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Lieferung Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung: Lieferung Beladung für ein MLF nach DIN 14530-25.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-20
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-20
12:00 📅
“Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A auf...”
Der geschätzte Auftragswert liegt auf der Grundlage des § 3 Abs. 7 VgV unter dem EU-Schwellenwert. Es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung nach VOL/A auf der Vergabeplattform Subreport (siehe I.3). Durch die örtliche Nähe der Auftraggeberin zu EU-Nachbarstaaten ist eine Binnenmarktrelevanz nicht auszuschließen. Insoweit wird auf die Entscheidung des EuGH vom 20.5.2010 RS T-258/06 verwiesen.
Die VG führt gleichwohl zur Förderung der Transparenz, Gleichbehandlung und des Wettbewerbs eine freiwillige und informative Veröffentlichung des v. g. Auftrages in Anlehnung an die Vergabeordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch. Ein Anspruch auf Beachtung der VgV seitens der Bewerber bzw. Bieter besteht nicht. Die Vorschriften des Vierten Teils des GWB und der VgV finden keine Anwendung.
Ein Nachprüfverfahren ist damit nicht eröffnet. §§ 160 ff. GWB finden keine Anwendung.