Zusätzliche Informationen
10. Zuschlagsermittlung/Bewertung
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gebotes (Los 1), welches sich aus Preis, technischem Wert/Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service ergibt, wird eine Bewertung durch abgefragte Angaben des Bieters und eine Vergleichsvorführungsbewertung durchgeführt. Die einzelnen Bewertungsmatrizen liegen den Unterlagen bei.
Die Bewertung erfolgt für die gesamte Leistung (Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF). Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (brutto), für die Gesamtleistung des Fahrzeuges berücksichtigt.
Die jeweiligen Bieter verpflichten sich ggf. auf Anforderung der Beschaffungsstelle oder der Feuerwehr Bornheim, innerhalb von 14 Kalendertagen mit einem entsprechenden Vorführfahrzeug an einer Vergleichsvorführung/Bewertung in Bornheim kostenlos und unentgeltlich teilzunehmen. Ausgeschriebene zu bewertende Ausstattung, die nicht im Vorführfahrzeug dargestellt werden kann, kann anhand von Bildern oder einer gleichwertigen Darstellung für die Bewertung dargestellt werden.
Die Bewertungskommission besteht aus 3 Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim. Die von jedem Bewerter vergebenen Gesamtpunkte werden addiert und anschließend durch 3 geteilt. Dieser Punktewert fließt anschließend in die Gesamtbewertung unter dem Punkt technischer Wert ein.
Für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme werden Termin, Ort und Zeit den jeweiligen Bietern schriftlich mitgeteilt. Bei der Vergleichsvorführung erhält jeder Bieter zur Vorstellung seines Produktes 60 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Vorführung zur Vergleichsvorführung wird durch Losung (4 Augen Prinzip) vorab ermittelt.
Kann der Bieter innerhalb v. g. Frist kein Vorführfahrzeug für die Vergleichsvorführung zugänglich machen, so werden jeweils für die Punktzahlen des technischen Werts und der Zweckmäßigkeit „0 Punkte" vergeben und das Gebot wird von der weiteren Zuschlagsermittlung ausgeschlossen.
Zur Bekanntgabe des Termins für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme sind im Anhang „B1" die entsprechenden Angaben eines Ansprechpartners zu benennen. Die Bewertung erfolgt für das gesamte Los 1 des MLF inkl. Fahrgestell. Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (Brutto), (Gesamtleistung Los 1) inkl. Optionen berücksichtigt.
10.1. Bewertung (B)
Für die Ermittlung der Leistungspunkte (Bereiche technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service) wird eine Bewertungsmatrix, welche im Anhang beigefügt ist, verwendet. Bei der Bewertung werden je Bewertungspunkt maximal die dort angegeben Punkte entsprechend der zu bewertenden Leistung oder der errechneten/angegebenen Leistung vergeben. Die Wichtigkeit wird mit dem Wertungsfaktor 1-3 dargestellt. Die Gesamtpunktzahl je Bewertungspunkt wird durch Multiplizieren von Wertungsfaktor und vergebenen Punkten ermittelt.
Wenn einer der zu bewertenden Punkte nur mit A im Bereich „mögliche Bewertungspunkte" gekennzeichnet ist, wird lediglich geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies automatisch zum Ausschluss. Wenn einer der zu bewertenden Punkte mit A sowie zu vergebenden Punkten im Bereich „mögliche Bewertungspunkte" gekennzeichnet ist, wird zunächst geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies auch automatisch zum Ausschluss. Wenn der Punkt erfüllt wird, wird dieser Punkt weiter mit den zu vergebenden Punkten bewertet.
Die Bewertung bei der Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme wird von 3 Mitarbeitern der Auftraggeber oder von ihm beauftragten Personen unabhängig voneinander durchgeführt. Anschließend werden die jeweils vergebenen Punkte addiert und durch 3 geteilt. Das erreichte Ergebnis findet dann Anwendung in der unten aufgeführten Formel unter dem Wert Leistungspunkte.
10.2. Technischer Wert und Zweckmäßigkeit (TW/Z) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der technische Wert und die Zweckmäßigkeit werden durch technische Abfragen im Anhang B1 sowie durch eine Inaugenscheinnahme des zur Beurteilung bereitgestellten Vorführfahrzeuges durch eine Bewertungskommission unter Anwendung der beigefügten Bewertungsmatrix festgelegt.
10.3. Lieferfrist (L) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Die Lieferfrist wird anhand der angegebenen Lieferzeit (Kalendertage) entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.4. Service (S) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der Service wird unter anderem anhand der Bewertungspunkte der Bewertungsmatrix, sowie anhand der angegebenen Reaktionszeiten zum Stadtgebiet Bornheim entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.5. Zuschlagsermittlung
Zur Zuschlagsermittlung Los 1 wird die Anwendung der einfachen Richtwertmethode zugrunde gelegt. Die Wertung Leistung und Preis erhalten die gleiche Bedeutung und werden mit jeweils 50 % berücksichtigt. Die Leistung setzt sich aus Lieferfrist 10 %, Service 20 % und technischer Wert/Zweckmäßigkeit 70 % zusammen. Bei der einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet.
Grundsätzlich wird zum einen beim Preis der Gesamt — Bruttopreis für das MLF inkl. Auf- und Ausbau als Ansatz für die Bewertung nach der Wertungsmatrix genommen.
Die Leistung wird prozentual gewichtet und setzt sich aus,
— 10 % Lieferfrist;
— 20 % Service;
— 70 % technischer Wert/Zweckmäßigkeit.
Zusammen. Anschließend werden die Punkte mit 10 multipliziert.
Bei der einfachen Richtwertmethode wird zuerst für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet. Das Ergebnis wir mit 5 000 multipliziert.
Die letzten Schritte der Zuschlagsermittlung entnehmen Sie bitte den Technischen Vorbemerkungen.