Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeugs (MLF) Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen. Weiterhin sind insbesondere folgende zusätzliche Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Form zu beachten: — akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer; — akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegbenutzer; — Anschlusspläne; — Maschinenbaurichtlinie; — auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers müssen eingehalten werden. Die Beladung muss der entsprechenden zum Ausschreibungszeitraum aktuellen DIN und den spezifischen Erweiterungen der Auftraggeber in vollem Umfang entsprechen. Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt und wird losweise vergeben: — Los 1: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF; — Los 2: Beladung des MLF. Jeder Bieter darf nur für die jeweilige Gesamtleistung (Los 1/Los 2) oder für alle Lose (Gesamtleistung/alle Lose) ein Angebot einreichen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-06-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-04-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Referenznummer: 042-2020-O-GWB
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeugs (MLF)
Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Weiterhin sind insbesondere folgende zusätzliche Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Form zu beachten:
— akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— Anschlusspläne;
— Maschinenbaurichtlinie;
— auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers müssen eingehalten werden.
Die Beladung muss der entsprechenden zum Ausschreibungszeitraum aktuellen DIN und den spezifischen Erweiterungen der Auftraggeber in vollem Umfang entsprechen.
Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt und wird losweise vergeben:
— Los 1: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF;
— Los 2: Beladung des MLF.
Jeder Bieter darf nur für die jeweilige Gesamtleistung (Los 1/Los 2) oder für alle Lose (Gesamtleistung/alle Lose) ein Angebot einreichen.
Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Weiterhin sind insbesondere folgende zusätzliche Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Form zu beachten:
— akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— Anschlusspläne;
— Maschinenbaurichtlinie;
— auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers müssen eingehalten werden.
Die Beladung muss der entsprechenden zum Ausschreibungszeitraum aktuellen DIN und den spezifischen Erweiterungen der Auftraggeber in vollem Umfang entsprechen.
Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt und wird losweise vergeben:
— Los 1: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF;
— Los 2: Beladung des MLF.
Jeder Bieter darf nur für die jeweilige Gesamtleistung (Los 1/Los 2) oder für alle Lose (Gesamtleistung/alle Lose) ein Angebot einreichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerlöschfahrzeuge📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Rhein-Sieg-Kreis🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Gemischt
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-04-24 📅
Einreichungsfrist: 2020-06-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-04-28 📅
Datum des Beginns: 2020-07-17 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
2020-09-15 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 083-195413
ABl. S-Ausgabe: 83
Zusätzliche Informationen
10. Zuschlagsermittlung/Bewertung
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gebotes (Los 1), welches sich aus Preis, technischem Wert/Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service ergibt, wird eine Bewertung durch abgefragte Angaben des Bieters und eine Vergleichsvorführungsbewertung durchgeführt. Die einzelnen Bewertungsmatrizen liegen den Unterlagen bei.
Die Bewertung erfolgt für die gesamte Leistung (Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF). Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (brutto), für die Gesamtleistung des Fahrzeuges berücksichtigt.
Die jeweiligen Bieter verpflichten sich ggf. auf Anforderung der Beschaffungsstelle oder der Feuerwehr Bornheim, innerhalb von 14 Kalendertagen mit einem entsprechenden Vorführfahrzeug an einer Vergleichsvorführung/Bewertung in Bornheim kostenlos und unentgeltlich teilzunehmen. Ausgeschriebene zu bewertende Ausstattung, die nicht im Vorführfahrzeug dargestellt werden kann, kann anhand von Bildern oder einer gleichwertigen Darstellung für die Bewertung dargestellt werden.
Die Bewertungskommission besteht aus 3 Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim. Die von jedem Bewerter vergebenen Gesamtpunkte werden addiert und anschließend durch 3 geteilt. Dieser Punktewert fließt anschließend in die Gesamtbewertung unter dem Punkt technischer Wert ein.
Für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme werden Termin, Ort und Zeit den jeweiligen Bietern schriftlich mitgeteilt. Bei der Vergleichsvorführung erhält jeder Bieter zur Vorstellung seines Produktes 60 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Vorführung zur Vergleichsvorführung wird durch Losung (4 Augen Prinzip) vorab ermittelt.
Kann der Bieter innerhalb v. g. Frist kein Vorführfahrzeug für die Vergleichsvorführung zugänglich machen, so werden jeweils für die Punktzahlen des technischen Werts und der Zweckmäßigkeit „0 Punkte" vergeben und das Gebot wird von der weiteren Zuschlagsermittlung ausgeschlossen.
Zur Bekanntgabe des Termins für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme sind im Anhang „B1" die entsprechenden Angaben eines Ansprechpartners zu benennen. Die Bewertung erfolgt für das gesamte Los 1 des MLF inkl. Fahrgestell. Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (Brutto), (Gesamtleistung Los 1) inkl. Optionen berücksichtigt.
10.1. Bewertung (B)
Für die Ermittlung der Leistungspunkte (Bereiche technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service) wird eine Bewertungsmatrix, welche im Anhang beigefügt ist, verwendet. Bei der Bewertung werden je Bewertungspunkt maximal die dort angegeben Punkte entsprechend der zu bewertenden Leistung oder der errechneten/angegebenen Leistung vergeben. Die Wichtigkeit wird mit dem Wertungsfaktor 1-3 dargestellt. Die Gesamtpunktzahl je Bewertungspunkt wird durch Multiplizieren von Wertungsfaktor und vergebenen Punkten ermittelt.
Wenn einer der zu bewertenden Punkte nur mit A im Bereich „mögliche Bewertungspunkte" gekennzeichnet ist, wird lediglich geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies automatisch zum Ausschluss. Wenn einer der zu bewertenden Punkte mit A sowie zu vergebenden Punkten im Bereich „mögliche Bewertungspunkte" gekennzeichnet ist, wird zunächst geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies auch automatisch zum Ausschluss. Wenn der Punkt erfüllt wird, wird dieser Punkt weiter mit den zu vergebenden Punkten bewertet.
Die Bewertung bei der Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme wird von 3 Mitarbeitern der Auftraggeber oder von ihm beauftragten Personen unabhängig voneinander durchgeführt. Anschließend werden die jeweils vergebenen Punkte addiert und durch 3 geteilt. Das erreichte Ergebnis findet dann Anwendung in der unten aufgeführten Formel unter dem Wert Leistungspunkte.
10.2. Technischer Wert und Zweckmäßigkeit (TW/Z) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der technische Wert und die Zweckmäßigkeit werden durch technische Abfragen im Anhang B1 sowie durch eine Inaugenscheinnahme des zur Beurteilung bereitgestellten Vorführfahrzeuges durch eine Bewertungskommission unter Anwendung der beigefügten Bewertungsmatrix festgelegt.
10.3. Lieferfrist (L) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Die Lieferfrist wird anhand der angegebenen Lieferzeit (Kalendertage) entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.4. Service (S) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der Service wird unter anderem anhand der Bewertungspunkte der Bewertungsmatrix, sowie anhand der angegebenen Reaktionszeiten zum Stadtgebiet Bornheim entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.5. Zuschlagsermittlung
Zur Zuschlagsermittlung Los 1 wird die Anwendung der einfachen Richtwertmethode zugrunde gelegt. Die Wertung Leistung und Preis erhalten die gleiche Bedeutung und werden mit jeweils 50 % berücksichtigt. Die Leistung setzt sich aus Lieferfrist 10 %, Service 20 % und technischer Wert/Zweckmäßigkeit 70 % zusammen. Bei der einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet.
Grundsätzlich wird zum einen beim Preis der Gesamt — Bruttopreis für das MLF inkl. Auf- und Ausbau als Ansatz für die Bewertung nach der Wertungsmatrix genommen.
Die Leistung wird prozentual gewichtet und setzt sich aus,
— 10 % Lieferfrist;
— 20 % Service;
— 70 % technischer Wert/Zweckmäßigkeit.
Zusammen. Anschließend werden die Punkte mit 10 multipliziert.
Bei der einfachen Richtwertmethode wird zuerst für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet. Das Ergebnis wir mit 5 000 multipliziert.
Die letzten Schritte der Zuschlagsermittlung entnehmen Sie bitte den Technischen Vorbemerkungen.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gebotes (Los 1), welches sich aus Preis, technischem Wert/Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service ergibt, wird eine Bewertung durch abgefragte Angaben des Bieters und eine Vergleichsvorführungsbewertung durchgeführt. Die einzelnen Bewertungsmatrizen liegen den Unterlagen bei.
Die Bewertung erfolgt für die gesamte Leistung (Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF). Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (brutto), für die Gesamtleistung des Fahrzeuges berücksichtigt.
Die jeweiligen Bieter verpflichten sich ggf. auf Anforderung der Beschaffungsstelle oder der Feuerwehr Bornheim, innerhalb von 14 Kalendertagen mit einem entsprechenden Vorführfahrzeug an einer Vergleichsvorführung/Bewertung in Bornheim kostenlos und unentgeltlich teilzunehmen. Ausgeschriebene zu bewertende Ausstattung, die nicht im Vorführfahrzeug dargestellt werden kann, kann anhand von Bildern oder einer gleichwertigen Darstellung für die Bewertung dargestellt werden.
Die Bewertungskommission besteht aus 3 Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim. Die von jedem Bewerter vergebenen Gesamtpunkte werden addiert und anschließend durch 3 geteilt. Dieser Punktewert fließt anschließend in die Gesamtbewertung unter dem Punkt technischer Wert ein.
Für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme werden Termin, Ort und Zeit den jeweiligen Bietern schriftlich mitgeteilt. Bei der Vergleichsvorführung erhält jeder Bieter zur Vorstellung seines Produktes 60 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Vorführung zur Vergleichsvorführung wird durch Losung (4 Augen Prinzip) vorab ermittelt.
Kann der Bieter innerhalb v. g. Frist kein Vorführfahrzeug für die Vergleichsvorführung zugänglich machen, so werden jeweils für die Punktzahlen des technischen Werts und der Zweckmäßigkeit „0 Punkte" vergeben und das Gebot wird von der weiteren Zuschlagsermittlung ausgeschlossen.
Zur Bekanntgabe des Termins für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme sind im Anhang „B1" die entsprechenden Angaben eines Ansprechpartners zu benennen. Die Bewertung erfolgt für das gesamte Los 1 des MLF inkl. Fahrgestell. Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (Brutto), (Gesamtleistung Los 1) inkl. Optionen berücksichtigt.
10.1. Bewertung (B)
Für die Ermittlung der Leistungspunkte (Bereiche technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service) wird eine Bewertungsmatrix, welche im Anhang beigefügt ist, verwendet. Bei der Bewertung werden je Bewertungspunkt maximal die dort angegeben Punkte entsprechend der zu bewertenden Leistung oder der errechneten/angegebenen Leistung vergeben. Die Wichtigkeit wird mit dem Wertungsfaktor 1-3 dargestellt. Die Gesamtpunktzahl je Bewertungspunkt wird durch Multiplizieren von Wertungsfaktor und vergebenen Punkten ermittelt.
Wenn einer der zu bewertenden Punkte nur mit A im Bereich „mögliche Bewertungspunkte" gekennzeichnet ist, wird lediglich geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies automatisch zum Ausschluss. Wenn einer der zu bewertenden Punkte mit A sowie zu vergebenden Punkten im Bereich „mögliche Bewertungspunkte" gekennzeichnet ist, wird zunächst geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies auch automatisch zum Ausschluss. Wenn der Punkt erfüllt wird, wird dieser Punkt weiter mit den zu vergebenden Punkten bewertet.
Die Bewertung bei der Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme wird von 3 Mitarbeitern der Auftraggeber oder von ihm beauftragten Personen unabhängig voneinander durchgeführt. Anschließend werden die jeweils vergebenen Punkte addiert und durch 3 geteilt. Das erreichte Ergebnis findet dann Anwendung in der unten aufgeführten Formel unter dem Wert Leistungspunkte.
10.2. Technischer Wert und Zweckmäßigkeit (TW/Z) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der technische Wert und die Zweckmäßigkeit werden durch technische Abfragen im Anhang B1 sowie durch eine Inaugenscheinnahme des zur Beurteilung bereitgestellten Vorführfahrzeuges durch eine Bewertungskommission unter Anwendung der beigefügten Bewertungsmatrix festgelegt.
10.3. Lieferfrist (L) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Die Lieferfrist wird anhand der angegebenen Lieferzeit (Kalendertage) entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.4. Service (S) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der Service wird unter anderem anhand der Bewertungspunkte der Bewertungsmatrix, sowie anhand der angegebenen Reaktionszeiten zum Stadtgebiet Bornheim entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.5. Zuschlagsermittlung
Zur Zuschlagsermittlung Los 1 wird die Anwendung der einfachen Richtwertmethode zugrunde gelegt. Die Wertung Leistung und Preis erhalten die gleiche Bedeutung und werden mit jeweils 50 % berücksichtigt. Die Leistung setzt sich aus Lieferfrist 10 %, Service 20 % und technischer Wert/Zweckmäßigkeit 70 % zusammen. Bei der einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet.
Grundsätzlich wird zum einen beim Preis der Gesamt — Bruttopreis für das MLF inkl. Auf- und Ausbau als Ansatz für die Bewertung nach der Wertungsmatrix genommen.
Die Leistung wird prozentual gewichtet und setzt sich aus,
— 10 % Lieferfrist;
— 20 % Service;
— 70 % technischer Wert/Zweckmäßigkeit.
Zusammen. Anschließend werden die Punkte mit 10 multipliziert.
Bei der einfachen Richtwertmethode wird zuerst für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet. Das Ergebnis wir mit 5 000 multipliziert.
Die letzten Schritte der Zuschlagsermittlung entnehmen Sie bitte den Technischen Vorbemerkungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeugs (MLF)
Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Weiterhin sind insbesondere folgende zusätzliche Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Form zu beachten:
— akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— Anschlusspläne;
— Maschinenbaurichtlinie;
— auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers müssen eingehalten werden.
Die Beladung muss der entsprechenden zum Ausschreibungszeitraum aktuellen DIN und den spezifischen Erweiterungen der Auftraggeber in vollem Umfang entsprechen.
Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt und wird losweise vergeben:
— Los 1: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF;
— Los 2: Beladung des MLF.
Jeder Bieter darf nur für die jeweilige Gesamtleistung (Los 1/Los 2) oder für alle Lose (Gesamtleistung/alle Lose) ein Angebot einreichen.
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum mittleren Löschfahrzeug (MLF)
Losnummer: Los 1
Kurze Beschreibung:
Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum mittleren Löschfahrzeug (MLF)
— Auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers müssen eingehalten werden.
Das LV besteht aus den Ausführungen zu den Losen 1 und 2 und wird durch die Anlagen:
— Anhang „A" (Beladeliste);
— Anhang „B1" (Fragenkatalog Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF);
— Anhang „B2" (Fragenkatalog Beladung);
— Anhang „C1" (Eignungskriterien für den Bieter Los 1 (Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau MLF);
— Anhang „C2" (Eignungskriterien für den Bieter Los 2 (Beladung) ergänzt.
Die Inhalte v. g. Anlagen setzen sich aus den Losen und den durch den Auftraggeber beigefügten Beladungsteilen für die Beladung des MLF zusammen. Die hier aufgeführten Beladungsteile müssen alle auf dem MLF entsprechend gelagert werden.
Zusätzliche Informationen:
10. Zuschlagsermittlung/Bewertung
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gebotes (Los 1), welches sich aus Preis, technischem Wert/Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service ergibt, wird eine Bewertung durch abgefragte Angaben des Bieters und eine Vergleichsvorführungsbewertung durchgeführt. Die einzelnen Bewertungsmatrizen liegen den Unterlagen bei.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gebotes (Los 1), welches sich aus Preis, technischem Wert/Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service ergibt, wird eine Bewertung durch abgefragte Angaben des Bieters und eine Vergleichsvorführungsbewertung durchgeführt. Die einzelnen Bewertungsmatrizen liegen den Unterlagen bei.
Die Bewertung erfolgt für die gesamte Leistung (Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF). Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (brutto), für die Gesamtleistung des Fahrzeuges berücksichtigt.
Die Bewertung erfolgt für die gesamte Leistung (Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF). Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (brutto), für die Gesamtleistung des Fahrzeuges berücksichtigt.
Die jeweiligen Bieter verpflichten sich ggf. auf Anforderung der Beschaffungsstelle oder der Feuerwehr Bornheim, innerhalb von 14 Kalendertagen mit einem entsprechenden Vorführfahrzeug an einer Vergleichsvorführung/Bewertung in Bornheim kostenlos und unentgeltlich teilzunehmen. Ausgeschriebene zu bewertende Ausstattung, die nicht im Vorführfahrzeug dargestellt werden kann, kann anhand von Bildern oder einer gleichwertigen Darstellung für die Bewertung dargestellt werden.
Die jeweiligen Bieter verpflichten sich ggf. auf Anforderung der Beschaffungsstelle oder der Feuerwehr Bornheim, innerhalb von 14 Kalendertagen mit einem entsprechenden Vorführfahrzeug an einer Vergleichsvorführung/Bewertung in Bornheim kostenlos und unentgeltlich teilzunehmen. Ausgeschriebene zu bewertende Ausstattung, die nicht im Vorführfahrzeug dargestellt werden kann, kann anhand von Bildern oder einer gleichwertigen Darstellung für die Bewertung dargestellt werden.
Die Bewertungskommission besteht aus 3 Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim. Die von jedem Bewerter vergebenen Gesamtpunkte werden addiert und anschließend durch 3 geteilt. Dieser Punktewert fließt anschließend in die Gesamtbewertung unter dem Punkt technischer Wert ein.
Die Bewertungskommission besteht aus 3 Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim. Die von jedem Bewerter vergebenen Gesamtpunkte werden addiert und anschließend durch 3 geteilt. Dieser Punktewert fließt anschließend in die Gesamtbewertung unter dem Punkt technischer Wert ein.
Für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme werden Termin, Ort und Zeit den jeweiligen Bietern schriftlich mitgeteilt. Bei der Vergleichsvorführung erhält jeder Bieter zur Vorstellung seines Produktes 60 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Vorführung zur Vergleichsvorführung wird durch Losung (4 Augen Prinzip) vorab ermittelt.
Für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme werden Termin, Ort und Zeit den jeweiligen Bietern schriftlich mitgeteilt. Bei der Vergleichsvorführung erhält jeder Bieter zur Vorstellung seines Produktes 60 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Vorführung zur Vergleichsvorführung wird durch Losung (4 Augen Prinzip) vorab ermittelt.
Kann der Bieter innerhalb v. g. Frist kein Vorführfahrzeug für die Vergleichsvorführung zugänglich machen, so werden jeweils für die Punktzahlen des technischen Werts und der Zweckmäßigkeit „0 Punkte" vergeben und das Gebot wird von der weiteren Zuschlagsermittlung ausgeschlossen.
Kann der Bieter innerhalb v. g. Frist kein Vorführfahrzeug für die Vergleichsvorführung zugänglich machen, so werden jeweils für die Punktzahlen des technischen Werts und der Zweckmäßigkeit „0 Punkte" vergeben und das Gebot wird von der weiteren Zuschlagsermittlung ausgeschlossen.
Zur Bekanntgabe des Termins für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme sind im Anhang „B1" die entsprechenden Angaben eines Ansprechpartners zu benennen. Die Bewertung erfolgt für das gesamte Los 1 des MLF inkl. Fahrgestell. Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (Brutto), (Gesamtleistung Los 1) inkl. Optionen berücksichtigt.
Zur Bekanntgabe des Termins für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme sind im Anhang „B1" die entsprechenden Angaben eines Ansprechpartners zu benennen. Die Bewertung erfolgt für das gesamte Los 1 des MLF inkl. Fahrgestell. Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (Brutto), (Gesamtleistung Los 1) inkl. Optionen berücksichtigt.
10.1. Bewertung (B)
Für die Ermittlung der Leistungspunkte (Bereiche technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service) wird eine Bewertungsmatrix, welche im Anhang beigefügt ist, verwendet. Bei der Bewertung werden je Bewertungspunkt maximal die dort angegeben Punkte entsprechend der zu bewertenden Leistung oder der errechneten/angegebenen Leistung vergeben. Die Wichtigkeit wird mit dem Wertungsfaktor 1-3 dargestellt. Die Gesamtpunktzahl je Bewertungspunkt wird durch Multiplizieren von Wertungsfaktor und vergebenen Punkten ermittelt.
Für die Ermittlung der Leistungspunkte (Bereiche technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service) wird eine Bewertungsmatrix, welche im Anhang beigefügt ist, verwendet. Bei der Bewertung werden je Bewertungspunkt maximal die dort angegeben Punkte entsprechend der zu bewertenden Leistung oder der errechneten/angegebenen Leistung vergeben. Die Wichtigkeit wird mit dem Wertungsfaktor 1-3 dargestellt. Die Gesamtpunktzahl je Bewertungspunkt wird durch Multiplizieren von Wertungsfaktor und vergebenen Punkten ermittelt.
Wenn einer der zu bewertenden Punkte nur mit A im Bereich „mögliche Bewertungspunkte" gekennzeichnet ist, wird lediglich geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies automatisch zum Ausschluss. Wenn einer der zu bewertenden Punkte mit A sowie zu vergebenden Punkten im Bereich „mögliche Bewertungspunkte" gekennzeichnet ist, wird zunächst geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies auch automatisch zum Ausschluss. Wenn der Punkt erfüllt wird, wird dieser Punkt weiter mit den zu vergebenden Punkten bewertet.
Wenn einer der zu bewertenden Punkte nur mit A im Bereich „mögliche Bewertungspunkte" gekennzeichnet ist, wird lediglich geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies automatisch zum Ausschluss. Wenn einer der zu bewertenden Punkte mit A sowie zu vergebenden Punkten im Bereich „mögliche Bewertungspunkte" gekennzeichnet ist, wird zunächst geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies auch automatisch zum Ausschluss. Wenn der Punkt erfüllt wird, wird dieser Punkt weiter mit den zu vergebenden Punkten bewertet.
Die Bewertung bei der Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme wird von 3 Mitarbeitern der Auftraggeber oder von ihm beauftragten Personen unabhängig voneinander durchgeführt. Anschließend werden die jeweils vergebenen Punkte addiert und durch 3 geteilt. Das erreichte Ergebnis findet dann Anwendung in der unten aufgeführten Formel unter dem Wert Leistungspunkte.
Die Bewertung bei der Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme wird von 3 Mitarbeitern der Auftraggeber oder von ihm beauftragten Personen unabhängig voneinander durchgeführt. Anschließend werden die jeweils vergebenen Punkte addiert und durch 3 geteilt. Das erreichte Ergebnis findet dann Anwendung in der unten aufgeführten Formel unter dem Wert Leistungspunkte.
10.2. Technischer Wert und Zweckmäßigkeit (TW/Z) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der technische Wert und die Zweckmäßigkeit werden durch technische Abfragen im Anhang B1 sowie durch eine Inaugenscheinnahme des zur Beurteilung bereitgestellten Vorführfahrzeuges durch eine Bewertungskommission unter Anwendung der beigefügten Bewertungsmatrix festgelegt.
Der technische Wert und die Zweckmäßigkeit werden durch technische Abfragen im Anhang B1 sowie durch eine Inaugenscheinnahme des zur Beurteilung bereitgestellten Vorführfahrzeuges durch eine Bewertungskommission unter Anwendung der beigefügten Bewertungsmatrix festgelegt.
10.3. Lieferfrist (L) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Die Lieferfrist wird anhand der angegebenen Lieferzeit (Kalendertage) entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.4. Service (S) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der Service wird unter anderem anhand der Bewertungspunkte der Bewertungsmatrix, sowie anhand der angegebenen Reaktionszeiten zum Stadtgebiet Bornheim entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.5. Zuschlagsermittlung
Zur Zuschlagsermittlung Los 1 wird die Anwendung der einfachen Richtwertmethode zugrunde gelegt. Die Wertung Leistung und Preis erhalten die gleiche Bedeutung und werden mit jeweils 50 % berücksichtigt. Die Leistung setzt sich aus Lieferfrist 10 %, Service 20 % und technischer Wert/Zweckmäßigkeit 70 % zusammen. Bei der einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet.
Zur Zuschlagsermittlung Los 1 wird die Anwendung der einfachen Richtwertmethode zugrunde gelegt. Die Wertung Leistung und Preis erhalten die gleiche Bedeutung und werden mit jeweils 50 % berücksichtigt. Die Leistung setzt sich aus Lieferfrist 10 %, Service 20 % und technischer Wert/Zweckmäßigkeit 70 % zusammen. Bei der einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet.
Grundsätzlich wird zum einen beim Preis der Gesamt — Bruttopreis für das MLF inkl. Auf- und Ausbau als Ansatz für die Bewertung nach der Wertungsmatrix genommen.
Die Leistung wird prozentual gewichtet und setzt sich aus,
— 10 % Lieferfrist;
— 20 % Service;
— 70 % technischer Wert/Zweckmäßigkeit.
Zusammen. Anschließend werden die Punkte mit 10 multipliziert.
Bei der einfachen Richtwertmethode wird zuerst für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis" gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet. Das Ergebnis wir mit 5 000 multipliziert.
Die letzten Schritte der Zuschlagsermittlung entnehmen Sie bitte den Technischen Vorbemerkungen.
Bezeichnung des Loses: Beladung des mittleren Löschfahrzeugs (MLF)
Losnummer: Los 2
Kurze Beschreibung: Beladung des mittleren Löschfahrzeugs (MLF)
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Stadt Bornheim
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
für Los 2 ist Haupterfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers für Los 1
Der Haupterfüllungsort für Los 2 ist der Sitz des Auftragnehmers für Los 1 (s. Vergabeunterlagen).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Nachweis der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder Nachweis auf andere Weise über die erlaubte Berufsausübung — für Los 1 + Los 2.
Bescheinigung der zuständigen Stelle des Mitgliedsstaates, in dem das Unternehmen ansässig ist, dass das Unternehmen seine Verpflichtung zur Zahlung von…
… Steuern ordnungsgemäß erfüllt hat. — für Los 1 + Los 2.
… Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt hat. — für Los 1 + Los 2.
Nachweis über Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft — für Los 1
Bei Vorliegen strittiger Steuerschulden, Sozialversicherungsschulden, allgemeiner Forderungen o. ä. sind diese nach Art und Höhe zu benennen. — für Los 1 + Los 2.
Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten „Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind — für Los 1 + Los 2.
Bieter der Unternehmen, die in der Vergangenheit an kartellrechtswidrigen Handlungen beteiligt waren, haben zum Nachweis ihrer Zuverlässigkeit Bescheinigungen über alle Maßnahmen der durchgeführten „Selbstreinigung" vorzulegen, welche durch eine unabhängige Stelle zertifiziert sind — für Los 1 + Los 2.
Eigenerklärung zu Ausschlussgründen §§ 123, 124 GWB — Dokument GWB 11 — für Los 1 + Los 2.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur Prüfung der wirtschaftlichen Eignung muss der Auftragnehmer eine Eigenerklärung/Nachweis über Mindestjahresumsätze der jeweils letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre in Höhe von mind.…
… 600 000,00 EUR nachweisen. — für Los 1.
… 100 000,00 EUR nachweisen. — für Los 2.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Angabe, welche Teile des Auftrages von Nachunternehmern übernommen werden sollen.
Nachweis über ein Qualitätssicherungssystem ISO 9001 — für Los 1.
Nachweis über Maßnahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Unternehmen — für Los 1.
Zehn Einzelreferenznachweise über Lieferumfänge/Projekte von einem MLF in Deutschland in den letzten 3 Jahren — für Los 1.
Nachweis über die technische Ausstattung der Fertigungsstätte wie z. B. Ausstattung der Fertigungsstätten, Geräte etc. — für Los 1.
Angabe über die Qualifikationen des technischen Personals im Unternehmen. — für Los 1.
Angabe über Umweltmanagementmaßnahmen, die das Unternehmen anwendet. — für Los 1.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
— GWB 06 Bewerbungsbedingungen;
— GWB 08 Allgemeine Vertragsbedingungen;
— GWB 09 Vertragsbedingungen TVgG NRW.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-07-17 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-06-08 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Ort des Eröffnungstermins: Rathaus Bornheim
Raum 355
Rathausstraße 2
53332 Bornheim
Teilt die Vergabestelle des Auftraggebers dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, ist dieses berechtigt, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zustellen (§160 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 083-195413 (2020-04-24)
Ergänzende Angaben (2020-06-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeugs (MLF)
Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV"en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Weiterhin sind insbesondere folgende zusätzliche Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Form zu beachten:
— Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— Anschlusspläne;
— Maschinenbaurichtlinie;
— Auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers müssen eingehalten werden.
Die Beladung muss der entsprechenden zum Ausschreibungszeitraum aktuellen DIN und den spezifischen Erweiterungen der Auftraggeber in vollem Umfang entsprechen.
Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt und wird losweise vergeben.
— Los 1: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF;
— Los 2: Beladung des MLF.
Jeder Bieter darf nur für die jeweilige Gesamtleistung (Los 1 / Los 2) oder für alle Lose (Gesamtleistung / alle Lose) ein Angebot einreichen.
Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV"en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Weiterhin sind insbesondere folgende zusätzliche Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Form zu beachten:
— Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— Anschlusspläne;
— Maschinenbaurichtlinie;
— Auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers müssen eingehalten werden.
Die Beladung muss der entsprechenden zum Ausschreibungszeitraum aktuellen DIN und den spezifischen Erweiterungen der Auftraggeber in vollem Umfang entsprechen.
Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt und wird losweise vergeben.
— Los 1: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF;
— Los 2: Beladung des MLF.
Jeder Bieter darf nur für die jeweilige Gesamtleistung (Los 1 / Los 2) oder für alle Lose (Gesamtleistung / alle Lose) ein Angebot einreichen.
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerlöschfahrzeuge📦
Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV"en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV"en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
— Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer;
— Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegbenutzer;
Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt und wird losweise vergeben.
Jeder Bieter darf nur für die jeweilige Gesamtleistung (Los 1 / Los 2) oder für alle Lose (Gesamtleistung / alle Lose) ein Angebot einreichen.
Quelle: OJS 2020/S 113-274134 (2020-06-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-08) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines mittleren Löschfahrzeugs (MLF)
Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV"en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Weiterhin sind insbesondere folgende zusätzliche Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Form zu beachten:
— Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer,
— Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegbenutzer,
— Anschlusspläne,
— Maschinenbaurichtlinie,
— Auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers müssen eingehalten werden.
Die Beladung muss der entsprechenden zum Ausschreibungszeitraum aktuellen DIN und den spezifischen Erweiterungen der Auftraggeber in vollem Umfang entsprechen.
Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt und wird losweise vergeben.
Los 1: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF
Los 2: Beladung des MLF
Jeder Bieter darf nur für die jeweilige Gesamtleistung (Los 1 / Los 2) oder für alle Lose (Gesamtleistung / alle Lose) ein Angebot einreichen.
Das MLF muss zum Zeitpunkt der Auslieferung der StVZO der Bundesrepublik Deutschland, dem neuesten Stand der Technik, dem Ausbauentwicklungsstand für MLF des Auftragnehmers, anerkannten Regeln der Technik, Vorschriften über elektrische Anlagen (VDE- DIN-Normen), den UVV"en und allen mit geltenden weiteren Regeln, Vorschriften, Normen und gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.
Weiterhin sind insbesondere folgende zusätzliche Normen und Richtlinien in der jeweils gültigen Form zu beachten:
— Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer,
— Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegbenutzer,
— Anschlusspläne,
— Maschinenbaurichtlinie,
— Auf- und Ausbaurichtlinien des Fahrgestellherstellers müssen eingehalten werden.
Die Beladung muss der entsprechenden zum Ausschreibungszeitraum aktuellen DIN und den spezifischen Erweiterungen der Auftraggeber in vollem Umfang entsprechen.
Die Beschaffung ist in 2 Lose geteilt und wird losweise vergeben.
Los 1: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF
Los 2: Beladung des MLF
Jeder Bieter darf nur für die jeweilige Gesamtleistung (Los 1 / Los 2) oder für alle Lose (Gesamtleistung / alle Lose) ein Angebot einreichen.
Gesamtwert des Auftrags: 256911.48 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
10. Zuschlagsermittlung/Bewertung
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gebotes (Los 1), welches sich aus Preis, technischem Wert/Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service ergibt, wird eine Bewertung durch abgefragte Angaben des Bieters und eine Vergleichsvorführungsbewertung durchgeführt. Die einzelnen Bewertungsmatrizen liegen den Unterlagen bei.
Die Bewertung erfolgt für die gesamte Leistung (Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF). Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (brutto), für die Gesamtleistung des Fahrzeuges berücksichtigt.
Die jeweiligen Bieter verpflichten sich ggf. auf Anforderung der Beschaffungsstelle oder der Feuerwehr Bornheim, innerhalb von 14 Kalendertagen mit einem entsprechenden Vorführfahrzeug an einer Vergleichsvorführung/Bewertung in Bornheim kostenlos und unentgeltlich teilzunehmen. Ausgeschriebene zu bewertende Ausstattung, die nicht im Vorführfahrzeug dargestellt werden kann, kann anhand von Bildern oder einer gleichwertigen Darstellung für die Bewertung dargestellt werden.
Die Bewertungskommission besteht aus drei Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim. Die von jedem Bewerter vergebenen Gesamtpunkte werden addiert und anschließend durch 3 geteilt. Dieser Punktewert fließt anschließend in die Gesamtbewertung unter dem Punkt technischer Wert ein.
Für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme werden Termin, Ort und Zeit den jeweiligen Bietern schriftlich mitgeteilt. Bei der Vergleichsvorführung erhält jeder Bieter zur Vorstellung seines Produktes 60 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Vorführung zur Vergleichsvorführung wird durch Losung (vier Augen Prinzip) vorab ermittelt.
Kann der Bieter innerhalb v. g. Frist kein Vorführfahrzeug für die Vergleichsvorführung zugänglich machen, so werden jeweils für die Punktzahlen des technischen Werts und der Zweckmäßigkeit „0 Punkte“ vergeben und das Gebot wird von der weiteren Zuschlagsermittlung ausgeschlossen.
Zur Bekanntgabe des Termins für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme sind im Anhang „B1“ die entsprechenden Angaben eines Ansprechpartners zu benennen. Die Bewertung erfolgt für das gesamte Los 1 des MLF inkl. Fahrgestell. Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (Brutto), (Gesamtleistung Los 1) inkl. Optionen berücksichtigt.
10.1 Bewertung (B)
Für die Ermittlung der Leistungspunkte (Bereiche technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service) wird eine Bewertungsmatrix, welche im Anhang beigefügt ist, verwendet. Bei der Bewertung werden je Bewertungspunkt maximal die dort angegeben Punkte entsprechend der zu bewertenden Leistung oder der errechneten/angegebenen Leistung vergeben. Die Wichtigkeit wird mit dem Wertungsfaktor 1-3 dargestellt. Die Gesamtpunktzahl je Bewertungspunkt wird durch Multiplizieren von Wertungsfaktor und vergebenen Punkten ermittelt.
Wenn einer der zu bewertenden Punkte nur mit A im Bereich „mögliche Bewertungspunkte“ gekennzeichnet ist, wird lediglich geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies automatisch zum Ausschluss. Wenn einer der zu bewertenden Punkte mit A sowie zu vergebenden Punkten im Bereich „mögliche Bewertungspunkte“ gekennzeichnet ist, wird zunächst geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies auch automatisch zum Ausschluss. Wenn der Punkt erfüllt wird, wird dieser Punkt weiter mit den zu vergebenden Punkten bewertet.
Die Bewertung bei der Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme wird von drei Mitarbeitern der Auftraggeber oder von ihm beauftragten Personen unabhängig voneinander durchgeführt. Anschließend werden die jeweils vergebenen Punkte addiert und durch drei geteilt. Das erreichte Ergebnis findet dann Anwendung in der unten aufgeführten Formel unter dem Wert Leistungspunkte.
10.2 Technischer Wert und Zweckmäßigkeit (TW/Z) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der technische Wert und die Zweckmäßigkeit werden durch technische Abfragen im Anhang B1 sowie durch eine Inaugenscheinnahme des zur Beurteilung bereitgestellten Vorführfahrzeuges durch eine Bewertungskommission unter Anwendung der beigefügten Bewertungsmatrix festgelegt.
10.3 Lieferfrist (L) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Die Lieferfrist wird anhand der angegebenen Lieferzeit (Kalendertage) entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.4 Service (S) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der Service wird unter anderem anhand der Bewertungspunkte der Bewertungsmatrix, sowie anhand der angegebenen Reaktionszeiten zum Stadtgebiet Bornheim entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.5 Zuschlagsermittlung
Zur Zuschlagsermittlung Los 1 wird die Anwendung der einfachen Richtwertmethode zugrunde gelegt. Die Wertung Leistung und Preis erhalten die gleiche Bedeutung und werden mit jeweils 50 % berücksichtigt. Die Leistung setzt sich aus Lieferfrist 10 %, Service 20 % und technischer Wert/Zweckmäßigkeit 70 % zusammen. Bei der einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet.
Grundsätzlich wird zum einen beim Preis der Gesamt - Bruttopreis für das MLF inkl. Auf- und Ausbau
Als Ansatz für die Bewertung nach der Wertungsmatrix genommen.
Die Leistung wird prozentual gewichtet und setzt sich aus,
10 % Lieferfrist
20 % Service
70 % technischer Wert/Zweckmäßigkeit
zusammen. Anschließend werden die Punkte mit 10 multipliziert.
Bei der einfachen Richtwertmethode wird zuerst für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet. Das Ergebnis wir mit 5 000 multipliziert. ...
Die letzten Schritte der Zuschlagsermittlung entnehmen Sie bitte den Technischen Vorbemerkungen.
Zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Gebotes (Los 1), welches sich aus Preis, technischem Wert/Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service ergibt, wird eine Bewertung durch abgefragte Angaben des Bieters und eine Vergleichsvorführungsbewertung durchgeführt. Die einzelnen Bewertungsmatrizen liegen den Unterlagen bei.
Die Bewertung erfolgt für die gesamte Leistung (Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF). Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (brutto), für die Gesamtleistung des Fahrzeuges berücksichtigt.
Die jeweiligen Bieter verpflichten sich ggf. auf Anforderung der Beschaffungsstelle oder der Feuerwehr Bornheim, innerhalb von 14 Kalendertagen mit einem entsprechenden Vorführfahrzeug an einer Vergleichsvorführung/Bewertung in Bornheim kostenlos und unentgeltlich teilzunehmen. Ausgeschriebene zu bewertende Ausstattung, die nicht im Vorführfahrzeug dargestellt werden kann, kann anhand von Bildern oder einer gleichwertigen Darstellung für die Bewertung dargestellt werden.
Die Bewertungskommission besteht aus drei Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim. Die von jedem Bewerter vergebenen Gesamtpunkte werden addiert und anschließend durch 3 geteilt. Dieser Punktewert fließt anschließend in die Gesamtbewertung unter dem Punkt technischer Wert ein.
Für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme werden Termin, Ort und Zeit den jeweiligen Bietern schriftlich mitgeteilt. Bei der Vergleichsvorführung erhält jeder Bieter zur Vorstellung seines Produktes 60 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Vorführung zur Vergleichsvorführung wird durch Losung (vier Augen Prinzip) vorab ermittelt.
Kann der Bieter innerhalb v. g. Frist kein Vorführfahrzeug für die Vergleichsvorführung zugänglich machen, so werden jeweils für die Punktzahlen des technischen Werts und der Zweckmäßigkeit „0 Punkte“ vergeben und das Gebot wird von der weiteren Zuschlagsermittlung ausgeschlossen.
Zur Bekanntgabe des Termins für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme sind im Anhang „B1“ die entsprechenden Angaben eines Ansprechpartners zu benennen. Die Bewertung erfolgt für das gesamte Los 1 des MLF inkl. Fahrgestell. Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (Brutto), (Gesamtleistung Los 1) inkl. Optionen berücksichtigt.
10.1 Bewertung (B)
Für die Ermittlung der Leistungspunkte (Bereiche technischer Wert, Zweckmäßigkeit, Lieferfrist und Service) wird eine Bewertungsmatrix, welche im Anhang beigefügt ist, verwendet. Bei der Bewertung werden je Bewertungspunkt maximal die dort angegeben Punkte entsprechend der zu bewertenden Leistung oder der errechneten/angegebenen Leistung vergeben. Die Wichtigkeit wird mit dem Wertungsfaktor 1-3 dargestellt. Die Gesamtpunktzahl je Bewertungspunkt wird durch Multiplizieren von Wertungsfaktor und vergebenen Punkten ermittelt.
Wenn einer der zu bewertenden Punkte nur mit A im Bereich „mögliche Bewertungspunkte“ gekennzeichnet ist, wird lediglich geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies automatisch zum Ausschluss. Wenn einer der zu bewertenden Punkte mit A sowie zu vergebenden Punkten im Bereich „mögliche Bewertungspunkte“ gekennzeichnet ist, wird zunächst geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies auch automatisch zum Ausschluss. Wenn der Punkt erfüllt wird, wird dieser Punkt weiter mit den zu vergebenden Punkten bewertet.
Die Bewertung bei der Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme wird von drei Mitarbeitern der Auftraggeber oder von ihm beauftragten Personen unabhängig voneinander durchgeführt. Anschließend werden die jeweils vergebenen Punkte addiert und durch drei geteilt. Das erreichte Ergebnis findet dann Anwendung in der unten aufgeführten Formel unter dem Wert Leistungspunkte.
10.2 Technischer Wert und Zweckmäßigkeit (TW/Z) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der technische Wert und die Zweckmäßigkeit werden durch technische Abfragen im Anhang B1 sowie durch eine Inaugenscheinnahme des zur Beurteilung bereitgestellten Vorführfahrzeuges durch eine Bewertungskommission unter Anwendung der beigefügten Bewertungsmatrix festgelegt.
10.3 Lieferfrist (L) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Die Lieferfrist wird anhand der angegebenen Lieferzeit (Kalendertage) entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.4 Service (S) max. zu erreichende Punkte: 30 000
Der Service wird unter anderem anhand der Bewertungspunkte der Bewertungsmatrix, sowie anhand der angegebenen Reaktionszeiten zum Stadtgebiet Bornheim entsprechend der Punktetabelle in der Bewertungsmatrix berücksichtigt.
10.5 Zuschlagsermittlung
Zur Zuschlagsermittlung Los 1 wird die Anwendung der einfachen Richtwertmethode zugrunde gelegt. Die Wertung Leistung und Preis erhalten die gleiche Bedeutung und werden mit jeweils 50 % berücksichtigt. Die Leistung setzt sich aus Lieferfrist 10 %, Service 20 % und technischer Wert/Zweckmäßigkeit 70 % zusammen. Bei der einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet.
Grundsätzlich wird zum einen beim Preis der Gesamt - Bruttopreis für das MLF inkl. Auf- und Ausbau
Als Ansatz für die Bewertung nach der Wertungsmatrix genommen.
Die Leistung wird prozentual gewichtet und setzt sich aus,
10 % Lieferfrist
20 % Service
70 % technischer Wert/Zweckmäßigkeit
zusammen. Anschließend werden die Punkte mit 10 multipliziert.
Bei der einfachen Richtwertmethode wird zuerst für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet. Das Ergebnis wir mit 5 000 multipliziert. ...
Die letzten Schritte der Zuschlagsermittlung entnehmen Sie bitte den Technischen Vorbemerkungen.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
— Akustische Warneinrichtungen für bevorrechtigte Wegbenutzer,
— Akustische Warngeräte und Kennleuchten für bevorrechtigte Wegbenutzer,
— Anschlusspläne,
— Maschinenbaurichtlinie,
Los 1: Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF
Los 2: Beladung des MLF
Das LV besteht aus den Ausführungen zu den Losen 1 und 2 und wird durch die Anlagen
— Anhang „A“ (Beladeliste),
— Anhang „B1“ (Fragenkatalog Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau zum MLF),
— Anhang „B2“ (Fragenkatalog Beladung),
— Anhang „C1“ (Eignungskriterien für den Bieter Los 1 (Fahrgestell inkl. Auf- und Ausbau MLF),
— Anhang „C2“ (Eignungskriterien für den Bieter Los 2 (Beladung).
ergänzt.
Zusätzliche Informationen:
Die Bewertungskommission besteht aus drei Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim. Die von jedem Bewerter vergebenen Gesamtpunkte werden addiert und anschließend durch 3 geteilt. Dieser Punktewert fließt anschließend in die Gesamtbewertung unter dem Punkt technischer Wert ein.
Die Bewertungskommission besteht aus drei Vertretern der Verwaltung und der Feuerwehr Bornheim. Die von jedem Bewerter vergebenen Gesamtpunkte werden addiert und anschließend durch 3 geteilt. Dieser Punktewert fließt anschließend in die Gesamtbewertung unter dem Punkt technischer Wert ein.
Für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme werden Termin, Ort und Zeit den jeweiligen Bietern schriftlich mitgeteilt. Bei der Vergleichsvorführung erhält jeder Bieter zur Vorstellung seines Produktes 60 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Vorführung zur Vergleichsvorführung wird durch Losung (vier Augen Prinzip) vorab ermittelt.
Für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme werden Termin, Ort und Zeit den jeweiligen Bietern schriftlich mitgeteilt. Bei der Vergleichsvorführung erhält jeder Bieter zur Vorstellung seines Produktes 60 Minuten Zeit. Die Reihenfolge der Vorführung zur Vergleichsvorführung wird durch Losung (vier Augen Prinzip) vorab ermittelt.
Kann der Bieter innerhalb v. g. Frist kein Vorführfahrzeug für die Vergleichsvorführung zugänglich machen, so werden jeweils für die Punktzahlen des technischen Werts und der Zweckmäßigkeit „0 Punkte“ vergeben und das Gebot wird von der weiteren Zuschlagsermittlung ausgeschlossen.
Kann der Bieter innerhalb v. g. Frist kein Vorführfahrzeug für die Vergleichsvorführung zugänglich machen, so werden jeweils für die Punktzahlen des technischen Werts und der Zweckmäßigkeit „0 Punkte“ vergeben und das Gebot wird von der weiteren Zuschlagsermittlung ausgeschlossen.
Zur Bekanntgabe des Termins für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme sind im Anhang „B1“ die entsprechenden Angaben eines Ansprechpartners zu benennen. Die Bewertung erfolgt für das gesamte Los 1 des MLF inkl. Fahrgestell. Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (Brutto), (Gesamtleistung Los 1) inkl. Optionen berücksichtigt.
Zur Bekanntgabe des Termins für die Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme sind im Anhang „B1“ die entsprechenden Angaben eines Ansprechpartners zu benennen. Die Bewertung erfolgt für das gesamte Los 1 des MLF inkl. Fahrgestell. Bei der Berechnung der Zuschlagsermittlung und Anwendung der Bewertung nach Bewertungsmatrix wird der Preis (Brutto), (Gesamtleistung Los 1) inkl. Optionen berücksichtigt.
10.1 Bewertung (B)
Wenn einer der zu bewertenden Punkte nur mit A im Bereich „mögliche Bewertungspunkte“ gekennzeichnet ist, wird lediglich geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies automatisch zum Ausschluss. Wenn einer der zu bewertenden Punkte mit A sowie zu vergebenden Punkten im Bereich „mögliche Bewertungspunkte“ gekennzeichnet ist, wird zunächst geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies auch automatisch zum Ausschluss. Wenn der Punkt erfüllt wird, wird dieser Punkt weiter mit den zu vergebenden Punkten bewertet.
Wenn einer der zu bewertenden Punkte nur mit A im Bereich „mögliche Bewertungspunkte“ gekennzeichnet ist, wird lediglich geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies automatisch zum Ausschluss. Wenn einer der zu bewertenden Punkte mit A sowie zu vergebenden Punkten im Bereich „mögliche Bewertungspunkte“ gekennzeichnet ist, wird zunächst geprüft, ob der Bieter diesen Punkt erfüllt oder nicht. Wenn der Punkt nicht erfüllt wird, führt dies auch automatisch zum Ausschluss. Wenn der Punkt erfüllt wird, wird dieser Punkt weiter mit den zu vergebenden Punkten bewertet.
Die Bewertung bei der Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme wird von drei Mitarbeitern der Auftraggeber oder von ihm beauftragten Personen unabhängig voneinander durchgeführt. Anschließend werden die jeweils vergebenen Punkte addiert und durch drei geteilt. Das erreichte Ergebnis findet dann Anwendung in der unten aufgeführten Formel unter dem Wert Leistungspunkte.
Die Bewertung bei der Vergleichsvorführung/Inaugenscheinnahme wird von drei Mitarbeitern der Auftraggeber oder von ihm beauftragten Personen unabhängig voneinander durchgeführt. Anschließend werden die jeweils vergebenen Punkte addiert und durch drei geteilt. Das erreichte Ergebnis findet dann Anwendung in der unten aufgeführten Formel unter dem Wert Leistungspunkte.
10.2 Technischer Wert und Zweckmäßigkeit (TW/Z) max. zu erreichende Punkte: 30 000
10.3 Lieferfrist (L) max. zu erreichende Punkte: 30 000
10.4 Service (S) max. zu erreichende Punkte: 30 000
10.5 Zuschlagsermittlung
Zur Zuschlagsermittlung Los 1 wird die Anwendung der einfachen Richtwertmethode zugrunde gelegt. Die Wertung Leistung und Preis erhalten die gleiche Bedeutung und werden mit jeweils 50 % berücksichtigt. Die Leistung setzt sich aus Lieferfrist 10 %, Service 20 % und technischer Wert/Zweckmäßigkeit 70 % zusammen. Bei der einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet.
Zur Zuschlagsermittlung Los 1 wird die Anwendung der einfachen Richtwertmethode zugrunde gelegt. Die Wertung Leistung und Preis erhalten die gleiche Bedeutung und werden mit jeweils 50 % berücksichtigt. Die Leistung setzt sich aus Lieferfrist 10 %, Service 20 % und technischer Wert/Zweckmäßigkeit 70 % zusammen. Bei der einfachen Richtwertmethode wird für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet.
Grundsätzlich wird zum einen beim Preis der Gesamt - Bruttopreis für das MLF inkl. Auf- und Ausbau
Als Ansatz für die Bewertung nach der Wertungsmatrix genommen.
10 % Lieferfrist
20 % Service
70 % technischer Wert/Zweckmäßigkeit
zusammen. Anschließend werden die Punkte mit 10 multipliziert.
Bei der einfachen Richtwertmethode wird zuerst für jedes Angebot das „Leistungs-Preis-Verhältnis“ gebildet; d. h. es wird der Quotient aus Leistung (Leistungspunkte): Preis (Euro) errechnet. Das Ergebnis wir mit 5 000 multipliziert. ...
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Für Los 2 ist Haupterfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers für Los 1
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-08 📅
Name: ZFT Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG
Postanschrift: Neue Straße 1
Postort: Mühlau
Postleitzahl: 09241
Land: Deutschland 🇩🇪 Mittelsachsen🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 256911.48 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2