Beschaffung eines Versorgungs-Lastkraftwagens für die Feuerwehr Herzogenaurach

Stadt Herzogenaurach

Beschaffung eines Versorgungs-Lastkraftwagens der Kraftfahrzeug-Kategorie 3 (geländegängig) nach der „Technischen Baubeschreibung für Versorgungs-Lastkraftwagen“ – Ausgabe 05/2015 – des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Leistungsverzeichnis.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-10-23. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-09-22.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-09-22 Auftragsbekanntmachung
2021-01-26 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-09-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Feuerwehrfahrzeuge
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Versorgungs-Lastkraftwagens der Kraftfahrzeug-Kategorie 3 (geländegängig) nach der „Technischen Baubeschreibung für Versorgungs-Lastkraftwagen“ – Ausgabe 05/2015 – des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Leistungsverzeichnis.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Feuerwehrfahrzeuge 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Erlangen-Höchstadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Stadt Herzogenaurach
Postanschrift: Wiesengrund 1
Postleitzahl: 91074
Postort: Herzogenaurach
Kontakt
Internetadresse: https://www.vergabe.bayern.de 🌏
E-Mail: bauamt@herzogenaurach.de 📧
Telefon: +49 9132901-602 📞
Fax: +49 9132901-699 📠
URL der Dokumente: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/307053 🌏
URL der Teilnahme: https://www.vergabe.bayern.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-09-22 📅
Einreichungsfrist: 2020-10-23 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-09-25 📅
Datum des Beginns: 2020-10-23 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 187-449197
ABl. S-Ausgabe: 187
Zusätzliche Informationen
Nur Vertreter des Auftraggebers

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Fahrgestell
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung: Lieferung von einem Fahrgestell.
Bezeichnung des Loses: Aufbau mit Ladefläche, Plane und Ladebordwand
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung: Lieferung von einem Aufbau mit Ladefläche, Plane und Ladebordwand.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Herzogenaurach

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eigenerklärung zur Eignung gemäß Formular L 124 VHB Bayern; der Anbieter muss nach DIN EN ISO 9001 oder gleichwertig zertifiziert sein.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung: Bedingungen gemäß Auftragsunterlagen.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:30
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-12-22 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-10-23 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:30
Ort des Eröffnungstermins: Herzogenaurach
Zusätzliche Informationen: Nur Vertreter des Auftraggebers

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE257
Kontakt
Kontaktperson: Herr Knitl
Dokumente URL: https://meinauftrag.rib.de/public/publications/307053 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken – Vergabekammer Nordbayern
Postanschrift: Promenade 27
Postort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 98153-1277 📞
E-Mail: vergabekammer.nordbayern@reg-mfr.bayern.de 📧
Fax: +49 98153-1837 📠
Internetadresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Auf § 160 GWB und die darin enthaltenen Fristangaben wird ausdrücklich hingewiesen. § 160 GWB: Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 187-449197 (2020-09-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-26)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschaffung eines Versorgungs-Lastkraftwagens der Kraftfahrzeug-Kategorie 3 (geländegängig) nach der „Technischen Baubeschreibung für Versorgungs-Lastkraftwagen“ - Ausgabe 05/2015 — des Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr und dem Leistungsverzeichnis.
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Gesamtwert des Auftrags: 184873.95 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-26 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-29 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 020-044972
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 187-449197
ABl. S-Ausgabe: 20

Verfahren
Vergabekriterien
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 40
Kostenkriterium (Name): Technische Beschaffenheit/Ausführung/Verarbeitung
Umweltverträglichkeit
Kostenkriterium (Gewichtung): 10
Kostenkriterium (Name): Kundendienst/Service/Garantie
Technik
Kostenkriterium (Gewichtung): 55
Kostenkriterium (Name): Kundendienst/Service
Kostenkriterium (Gewichtung): 5

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-05 📅
Name: Mercedes Benz Vertrieb NFZ GmbH
Postanschrift: Neumeyerstraße 7-11
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪
Nürnberg, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 107 220 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Regierung von Mittelfranken — Vergabekammer Nordbayern
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2021/S 020-044972 (2021-01-26)