Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschaffung von Adresslisten
B 13.14 - 0254/20/VV: 1
Produkte/Dienstleistungen: Digitalisierte Kartenerstellung📦
Kurze Beschreibung:
“Vertrag über die Beschaffung von Adresslisten zu den Themen Apotheken, Arztpraxen, Bankautomaten und Ladestationen.” Informationen über Lose
Angebote können für alle Lose eingereicht werden
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Apotheken
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Digitalisierte Kartenerstellung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Erstellen von Adressenlisten, Postversand📦
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Beschreibung der Beschaffung:
“Als zentraler Geodatendienstleister des Bundes muss das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) gem. BGeoRG anderen Bundesbehörden und sonstigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Als zentraler Geodatendienstleister des Bundes muss das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) gem. BGeoRG anderen Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen Geodatenbestände bedarfsgerecht zur Verfügung stellen.
Unter anderem stellt das BKG auch Points of Interest (POIs) zur Nutzung in der Bundesverwaltung bereit. Dieser Datensatz soll um die Themen Apotheken, Arztpraxen, Bankautomaten und Ladestationen für Elektroautos erweitert werden. Hierfür sollen Adresslisten oder -verzeichnisse entsprechender Einrichtungen beschafft werden. Das BKG bereitet die Daten auf, geocodiert diese und stellt sie im ESRI-shape Format den Einrichtungen des Bundes zur Verfügung.
Es sollen Listen bzw. Verzeichnisse der postalischen Adressen (keine Postfach-Adressen) von Einrichtungen zu den Themen Apotheken, Arztpraxen, Bankautomaten und Ladestationen beschafft werden. Die Leistungen werden in 4 Losen ausgeschrieben.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Der Vertrag kann einmalig zum Ende der Vertragslaufzeit um 12 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung erfolgt durch die Auftraggeberin spätestens...”
Beschreibung der Verlängerungen
Der Vertrag kann einmalig zum Ende der Vertragslaufzeit um 12 Monate verlängert werden. Die Vertragsverlängerung erfolgt durch die Auftraggeberin spätestens 3 Monate vor Ende der einjährigen Vertragslaufzeit durch eine entsprechende Erklärung an den Auftragnehmer.
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Arztpraxen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Bankautomaten
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Ladestationen
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen ein, an die Ihre...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens 3 geeigneten Referenzen ein, an die Ihre Unternehmen postalische Adressdaten geliefert hat, bzw. gegenwärtig liefert. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar.
Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen:
— Beschreibung der ausgeführten Leistungen;
— Wert des Auftrages;
— Zeitraum der Leistungserbringung;
— Angabe der zuständigen Kontaktstelle beim Auftraggeber der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten.
Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen:
— Die Referenzen dürfen nicht älter als 5 Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung – gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist);
— Es sind nur 3 Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen.
Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.
Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-21
11:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-08-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-07-21
11:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Entfällt
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 2289499-0📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de📧
Fax: +49 2289499-163 📠
URL: http://www.bundeskartellamt.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern (BeschA).
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB).
Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn zu richten.
Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
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Quelle: OJS 2020/S 113-274427 (2020-06-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-04-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 0.01 💰
Informationen über Lose
Dieser Vertrag ist in Lose unterteilt ✅ Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Als zentraler Geodatendienstleister des Bundes muss das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) gem. BGeoRG anderen Bundesbehörden und sonstigen...”
Beschreibung der Beschaffung
Als zentraler Geodatendienstleister des Bundes muss das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) gem. BGeoRG anderen Bundesbehörden und sonstigen öffentlichen Einrichtungen Geodatenbestände bedarfsgerecht zur Verfügung stellen. Unter anderem stellt das BKG auch Points of Interest (POIs) zur Nutzung in der Bundesverwaltung bereit. Dieser Datensatz soll um die Themen Apotheken, Arztpraxen, Bankautomaten und Ladestationen für Elektroautos erweitert werden. Hierfür sollen Adresslisten oder -verzeichnisse entsprechender Einrichtungen beschafft werden. Das BKG bereitet die Daten auf, geocodiert diese und stellt sie im ESRI-shape Format den Einrichtungen des Bundes zur Verfügung. Es sollen Listen bzw. Verzeichnisse der postalischen Adressen (keine Postfach-Adressen) von Einrichtungen zu den Themen Apotheken, Arztpraxen, Bankautomaten und Ladestationen beschafft werden. Die Leistungen werden in 4 Losen ausgeschrieben.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der Leistung (Mindest- u. Zusatzanforderung)
Qualitätskriterium (Gewichtung): 54,00
Preis (Gewichtung): 46,00
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 113-274427
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1.1
Los-Identifikationsnummer: 1
Titel: Apotheken
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-08-24 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 5
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 5
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 5
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: infas 360 GmbH
Postanschrift: Ollenhauerstraße 1
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22874887360📞
E-Mail: c.nellessen@infas360.de📧
Region: Bonn, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: 2
Titel: Arztpraxen
Informationen über nicht gewährte Zuschüsse
Andere Gründe (Abbruch des Verfahrens)
3️⃣
Vertragsnummer: 3.1
Los-Identifikationsnummer: 3
Titel: Bankautomaten
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: YellowMap AG
Postanschrift: CAS-Weg 1-5
Postort: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Telefon: +49 7219638642📞
E-Mail: christopher.schmitt@yellowmap.de📧
Region: Karlsruhe🏙️ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
4️⃣
Vertragsnummer: 4.1
Los-Identifikationsnummer: 4
Titel: Ladestationen
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 0.01 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden....”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn, gerichtet werden. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
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Quelle: OJS 2021/S 066-171833 (2021-04-01)