Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
a) Eigenerklärung des Bewerbers,
Aa) dass dieser in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
Bb) dass dieser nicht zahlungsunfähig ist, über das Vermögen kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
cc) dass dieser im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Der Auftraggeber behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der vorliegend unter Ziffer III.1.1) a) der Bekanntmachung benannten Ausschlussgründe ist daher nicht abschließend.
Dd) dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB vorliegt.
Ee) kein Verstoß gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen vorliegt; insbesondere Landestariftreue- und Mindestlohngesetz
b) Vorlage eines aktuellen Auszugs aus dem Handelsregister oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers, soweit aufgrund der Unternehmensform des Bewerbers eine Eintragung vorgesehen ist. Der Handelsregisterauszug (nicht älter als 6 Monate, maßgeblich ist der vorliegend benannte Termin für die Einreichung der Teilnahmeanträge, Kopie ausreichend, bei fremdsprachigen Dokumenten mit deutscher Übersetzung).
c) Der Bewerber hat seine Gesellschafts- und Konzernstruktur mindestens insoweit offenzulegen und hieraus nachzuweisen (z. B. durch Vorlage eines Organigramms mit den vorhandenen gesellschafts-/konzernrechtlichen Verflechtungen sowie Benennung der jeweiligen Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane), dass er von keiner gesellschafts-/konzernrechtlichen oder personellen Verflechtung mit anderen Architektur-/Ingenieurbüros (auch Projektsteuerungs- und Projektmanagementbüros) oder mit Bau- oder Lieferfirmen betroffen ist, welche geeignet sind, im Auftragsfall bei einem Auftraggeber die Besorgnis eines gegenwärtigen oder künftigen Interessenskonflikts auszulösen.
Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der Auftraggeber Angaben zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen.
Für die Prüfung und ggf. Wertung der Teilnahmeanträge wird auf Ziffern III.1.4), II.2.9) und VI.3 e) der Bekanntmachung verwiesen.
Zusätzlich zu den voranstehend aufgeführten Eigenerklärungen des Bewerbers sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen (Originale oder Kopien) vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern.
Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die Einreichung der unter Ziffer III.1.1) bis III.1.3) der vorliegenden Bekanntmachung aufgeführten Nachweise und Eigenerklärungen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich nicht übereinstimmen.