Das Ziel der Maßnahme besteht in der Sicherung einer geförderten oder ungeförderten Beschäftigung, in der Entwicklung von Perspektiven hinsichtlich einer ungeförderten und nachhaltigen Beschäftigungsaufnahme sowie in der Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven im Anschluss eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses.
Gleichzeitig erhalten auch Personen, die nach Ende des Leistungsbezugs in ein anders gefördertes oder ungefördertes Beschäftigungsverhältnis übergehen, das Angebot für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching. Dies soll im Rahmen dieser Arbeitsmarktmaßnahme umgesetzt und sichergestellt werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-04-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-03-17.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Beschäftigungsbegleitendes Coaching
30-56-31-EU
Produkte/Dienstleistungen: Arbeitsvermittlungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Das Ziel der Maßnahme besteht in der Sicherung einer geförderten oder ungeförderten Beschäftigung, in der Entwicklung von Perspektiven hinsichtlich einer...”
Kurze Beschreibung
Das Ziel der Maßnahme besteht in der Sicherung einer geförderten oder ungeförderten Beschäftigung, in der Entwicklung von Perspektiven hinsichtlich einer ungeförderten und nachhaltigen Beschäftigungsaufnahme sowie in der Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven im Anschluss eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses.
Gleichzeitig erhalten auch Personen, die nach Ende des Leistungsbezugs in ein anders gefördertes oder ungefördertes Beschäftigungsverhältnis übergehen, das Angebot für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching. Dies soll im Rahmen dieser Arbeitsmarktmaßnahme umgesetzt und sichergestellt werden.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Allgemeine und berufliche Bildung📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Ausbildung📦
Ort der Leistung: Steinfurt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Kreis Steinfurt
Tecklenburger Str. 10
48565 Steinfurt
Die Maßnahme wird kreisweit durchgeführt.”
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesregierung hat zum 1.1.2019 das 10. Änderungsgesetz des SGB II, das „Teilhabechancengesetz“ in Kraft gesetzt. Um sozialversicherungspflichtige...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2019 das 10. Änderungsgesetz des SGB II, das „Teilhabechancengesetz“ in Kraft gesetzt. Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wird mit § 16i SGB II ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen (elbP), die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens 6 Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Für elbP mit einer Schwerbehinderung oder die gemeinsam mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gilt hier ein Leistungsbezug von 5 Jahren. Weiterhin wurde in diesem Zusammenhang auch der § 16e SGB II in weiten Teilen geändert.
Beide Instrumente sehen eine beschäftigungsbegleitende ganzheitliche Betreuung als wichtigen Baustein zur nachhaltigen Integration der langzeitarbeitslosen Kunden vor.
Das Ziel der Maßnahme besteht in der Sicherung einer geförderten oder ungeförderten Beschäftigung, in der Entwicklung von Perspektiven hinsichtlich einer ungeförderten und nachhaltigen Beschäftigungsaufnahme sowie in der Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven im Anschluss eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses.
Gleichzeitig erhalten auch Personen, die nach Ende des Leistungsbezugs in ein anders gefördertes oder ungefördertes Beschäftigungsverhältnis übergehen, das Angebot für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching. Dies soll im Rahmen dieser Arbeitsmarktmaßnahme umgesetzt und sichergestellt werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität
Qualitätskriterium (Gewichtung): 70
Kostenkriterium (Name): Preis
Kostenkriterium (Gewichtung): 30
Dauer
Datum des Beginns: 2020-09-01 📅
Datum des Endes: 2021-08-31 📅
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen:
“Die Gesamtmaßnahmedauer verkürzt sich, wenn das Stundenkontingent von 20 000 Stunden ausgeschöpft ist.
Optional kann in diesem Fall vom Jobcenter ein...”
Beschreibung der Optionen
Die Gesamtmaßnahmedauer verkürzt sich, wenn das Stundenkontingent von 20 000 Stunden ausgeschöpft ist.
Optional kann in diesem Fall vom Jobcenter ein weiteres Kontingent zu dem vereinbarten Preis einer Coachingstunde abgerufen werden. Beispiel: Das Kontingent der 20 000 Coachingstunden ist zum 30.4.2021 ausgeschöpft. Für die verbleibenden 4 Monate kann das Jobcenter weitere Stunden beim Auftragnehmer einkaufen. Maximal sind pro Monat 1/12 der derzeit vorgesehenen Gesamtstundenzahl (also 1 667 Stunden) optional möglich.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: Keine
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass in der Person des Bieters keiner der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (Auschlusskriterium)”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit, dass in der Person des Bieters keiner der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe vorliegt (Auschlusskriterium)
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Fachliche Eignung:
Es liegt eine Trägerzertifizierung vor.
Der Bieter verfügt über Kenntnisse des Systems der Beschäftigungsförderung, sowie über Kenntnisse...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Fachliche Eignung:
Es liegt eine Trägerzertifizierung vor.
Der Bieter verfügt über Kenntnisse des Systems der Beschäftigungsförderung, sowie über Kenntnisse des Angebots und Aufgabenspektrums der unterschiedlichen Sozialleistungsträger und der Arbeitsförderung und kann seine Erfahrung damit darstellen.
Der Bieter verfügt über Erfahrungen in der arbeitsweltbezogenen Unterstützung.
Der Bieter verfügt über Kenntnisse der Vermittlung berufsübergreifender Lerninhalte und Schlüsselqualifikationen, Maßnahmen zur Entwicklung der Persönlichkeit, sowie Kenntnisse der Berufsbegleitung zur Sicherung der Nachhaltigkeit von Beschäftigung.
Das vom Bieter eingesetzte Personal verfügt über die in der Leistungsbeschreibung geforderten Qualifikationen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, folgende Unterlagen zur...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Besondere Vertragsbedingungen TVgG NRW
Der Auftraggeber behält sich vor, von dem Bieter, der für den Zuschlag vorgesehen ist, folgende Unterlagen zur wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nachzufordern
— Erklärung über den Gesamtumsatz in den letzten 3 Jahren;
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-04-21
10:30 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-10 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-04-21
10:30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Ort): Tecklenburger Str. 10, Raum D3026, 48565 Steinfurt
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren): Keine Anwesenheit von Bietern oder sonst interessierten Personen.
“Weitere Hinweise zur Wertung
Das eingereichte Konzept muss folgende Aspekte beinhalten, die unter Berücksichtigung des angegebenen Gewichtungsfaktors (GF)...”
Weitere Hinweise zur Wertung
Das eingereichte Konzept muss folgende Aspekte beinhalten, die unter Berücksichtigung des angegebenen Gewichtungsfaktors (GF) in die Wertung eingehen.
— Raumkonzept/Ausstattung GF 1;
— Mobilität und zeitliche Flexibilität GF 1;
— Personalkonzept I GF 3;
— Personalkonzept II GF 3;
— Personalkonzept III GF 3;
— Netzwerkarbeit GF 2;
— Aktivierungsprozess GF 4;
— Teilnehmerorientierte Maßnahmedurchführung GF 4;
— Dokumentation und Berichterstattung GF 3;
— Vermeidung von Kontaktabbrüchen GF 4.
Für die einzelnen Wertungsbereiche werden jeweils 0 bis 3 Punkte vergeben.
Die maximal erreichbare Konzeptpunktzahl beträgt 84 Punkte. Ein Angebot im Bereich Konzept muss mindestens 30 Punkte erreichen, ansonsten wird es von der Wertung ausgenommen. Das Angebot mit den höchsten Wertungspunkten wird mit 70 Punkten gewertet. Die weiteren Angebotssummen werden mit dem qualitativ besten Angebot prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung 4 Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Das Angebot mit dem niedrigsten Preis wird mit 30 Punkten gewertet.
Die weiteren Angebotssummen werden mit der günstigsten Angebotssumme prozentual verglichen. Die prozentuale Abweichung wird mit der maximal möglichen Punktzahl multipliziert und dieser Wert von der maximal möglichen Punktzahl abgezogen. Dabei werden bei der Rechnung der Abweichung 4 Nachkommastellen berücksichtigt. Das Ergebnis der Punktberechnung wird immer nach oben gerundet damit volle Punkte in die Bewertung einfließen.
Die Wertung der Qualität des Konzeptes (Leistung) wird zunächst durch 2-4 Mitarbeiter unabhängig voneinander vorgenommen. Anschließend wird aus den einzelnen Wertungen bei unterschiedlichen Punktwerten mittels Einigung unter den Mitarbeitern eine Gewichtung für die Gesamtwertung vorgenommen.
Anschließend werden die so ermittelten Wertungspunkte für Qualität und Preis zusammengezählt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Gesamtwertung.
Sofern das Angebot einer anerkannten Werkstätte für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstätte oder diesen Einrichtungen vergleichbare Einrichtungen (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so wird dem bevorzugten Bieter der Zuschlag erteilt. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Die jobcenter Kreis Steinfurt AöR beabsichtigt, die Maßnahme „Beschäftigungsbegleitendes Coaching“ zu vergeben. Sie hat mit der Durchführung des Vergabeverfahrens den Kreis Steinfurt beauftragt. Federführend und Ansprechpartner für die Auftraggeber und damit Vertragspartner ist Jobcenter Kreis Steinfurt AöR, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29SYJ
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Sofern ein Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt wurde, ist der Verstoß gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung zu rügen. Ein Antrag auf Nachprüfung ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen.
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Quelle: OJS 2020/S 056-132902 (2020-03-17)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-03-19) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Bundesregierung hat zum 1.1.2019 das 10. Änderungsgesetz des SGB II, das „Teilhabechancengesetz“ in Kraft gesetzt. Um sozialversicherungspflichtige...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Bundesregierung hat zum 1.1.2019 das 10. Änderungsgesetz des SGB II, das „Teilhabechancengesetz“ in Kraft gesetzt. Um sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von sehr arbeitsmarktfernen Personen zu fördern, wird mit § 16i SGB II ein neues Instrument „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ eingeführt. Gefördert werden Arbeitsverhältnisse mit erwerbsfähigen leistungsberechtigten Personen (elbP), die das 25. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens sechs Jahren innerhalb der letzten sieben Jahre Leistungen nach dem SGB II beziehen und in dieser Zeit nicht oder nur kurzzeitig erwerbstätig waren. Für elbP mit einer Schwerbehinderung oder die gemeinsam mit Kindern in einer Bedarfsgemeinschaft leben, gilt hier ein Leistungsbezug von 5 Jahren. Weiterhin wurde in diesem Zusammenhang auch der § 16e SGB II in weiten Teilen geändert.
Beide Instrumente sehen eine beschäftigungsbegleitende ganzheitliche Betreuung als wichtigen Baustein zur nachhaltigen Integration der langzeitarbeitslosen Kunden vor.
Das Ziel der Maßnahme besteht in der Sicherung einer geförderten oder ungeförderten Beschäftigung, in der Entwicklung von Perspektiven hinsichtlich einer ungeförderten und nachhaltigen Beschäftigungsaufnahme sowie in der Erarbeitung von Entwicklungsperspektiven im Anschluss eines befristeten Beschäftigungsverhältnisses.
Gleichzeitig erhalten auch Personen, die nach Ende des Leistungsbezugs in ein anders gefördertes oder ungefördertes Beschäftigungsverhältnis übergehen, das Angebot für ein beschäftigungsbegleitendes Coaching. Dies soll im Rahmen dieser Arbeitsmarktmaßnahme umgesetzt und sichergestellt werden.
“Die Veröffentlichung ist unmittelbar nach der Weiterleitung an das Amt für Veröffentlichung der EU aufgehoben worden. Die automatischen Weiterleitung dieser...”
Die Veröffentlichung ist unmittelbar nach der Weiterleitung an das Amt für Veröffentlichung der EU aufgehoben worden. Die automatischen Weiterleitung dieser Aufhebung über die Vergabeplattform ist nicht erfolgt.
Bekanntmachungs-ID: CXPWYY29SRX
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Quelle: OJS 2020/S 058-139263 (2020-03-19)