Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen des Deutschen Wetterdienstes – Standort Wetterstation und Wetterradarturm Feldberg.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-10.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-03.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen des Deutschen Wetterdienstes – Standort Wetterstation und Wetterradarturm Feldberg
3057289/20Zah”
Produkte/Dienstleistungen: Hausmeisterdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen des Deutschen Wetterdienstes – Standort Wetterstation und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen des Deutschen Wetterdienstes – Standort Wetterstation und Wetterradarturm Feldberg.
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Hausmeisterdienste📦
Ort der Leistung: Breisgau-Hochschwarzwald🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wetterstation Feldberg
Franz-Klarmeyer-Weg 30
79868 Feldberg
Und
Wetterradarturm Luisenturm
Franz-Klarmeyer-Weg 3
79868 Feldberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen des Deutschen Wetterdienstes – Standort Wetterstation Feldberg und Wetterradarturm Feldberg.” Vergabekriterien
Preis
Dauer
Datum des Beginns: 2020-11-01 📅
Datum des Endes: 2024-10-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=343491&criteriaId=7408 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: Gem. III.1.1)
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Gem. III.1.1)
— Die im Leistungsverzeichnis definierten Arbeiten sind durch eine/-n handwerklich ausgebildete/-n und versierte/-n Facharbeiter/-in...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Gem. III.1.1)
— Die im Leistungsverzeichnis definierten Arbeiten sind durch eine/-n handwerklich ausgebildete/-n und versierte/-n Facharbeiter/-in vorzugsweise aus dem Bereich Elektrotechnik oder Heizungs-, Lüftungs-, Klimatechnik durchzuführen;
— Elektrofachkraft im Sinne der § 2 Absatz 3 der GUV-V A3;
— Aufgrund der besonderen Lage der Station wird auf die körperliche Eignung zum Einsatz bei extremen Wetterbedingungen (Hohe Windgeschwindigkeiten, tiefe Temperaturen, Kraft und Ausdauer zur Schnee- und Eisbeseitigung, wintertaugliche Ausrüstung) hingewiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten): — Fahrerlaubnisklasse B (Klasse III / B) für das Führen der Pistenraupe.
Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-10
09:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-09-30 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-10
09:00 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Rechnungsstellung wird akzeptiert
Elektronische Zahlung wird verwendet
Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt, Vergabekammer des Bundes
Postort: Bonn
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163.
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Quelle: OJS 2020/S 152-371496 (2020-08-03)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-22) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen des Deutschen Wetterdienstes —Standort Wetterstation und Wetterradarturm Feldberg
3057289/20Zah”
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen des Deutschen Wetterdienstes — Standort Wetterstation und...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand dieser Ausschreibung ist die Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen des Deutschen Wetterdienstes — Standort Wetterstation und Wetterradarturm Feldberg.
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 327 339 💰
Beschreibung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Wetterstation Feldberg
Franz-Klarmeyer-Weg 30
79868 Feldberg
und
Wetterradarturm Luisenturm
Franz-Klarmeyer-Weg 3
79868 Feldberg”
Beschreibung der Beschaffung:
“Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen des Deutschen Wetterdienstes —Standort Wetterstation Feldberg und Wetterradarturm Feldberg.”
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 152-371496
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 3057289/20Zah
Titel:
“Betreuung technischer und liegenschaftlicher Leistungen des Deutschen Wetterdienstes —Standort Wetterstation und Wetterradarturm Feldberg”
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: NFT Umweltdatensysteme GmbH
Postort: Wuppertal
Postleitzahl: 42389
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Wuppertal, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 372 680 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 327 339 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Unternehmen haben gemäß § 97 Absatz 6 GWB einen Anspruch darauf, dass die Bestimmungen über das Vergabeverfahren durch den öffentlichen Auftraggeber eingehalten werden.
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim öffentlichen Auftraggeber zu rügen (§ 160 Absatz 3 Nr. 1 GWB).
Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Absatz 3 Nr. 2-3 GWB).
Teilt der öffentliche Auftraggeber dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Stelle für Nachprüfungsverfahren zu stellen (§ 160 Absatz 3 Nr. 4 GWB).
Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß 134 GWB hierüber informiert. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den öffentlichen Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung der Information per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den öffentlichen Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren zu richten:
Bundeskartellamt
Vergabekammer des Bundes
Villemombler Straße 76
53123 Bonn
Telefon: +49 (0)228 / 94 99-421, -561, -578
Fax: +49 (0)228 / 94 99-163
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Quelle: OJS 2020/S 209-511013 (2020-10-22)