Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Los 1:
1. Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhafter Beherbergung/Unterbringung von geflüchteten Personen,
— das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen;
— der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden;
— Betreuung von zeitgleich mindestens 7 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 400 Personen. Alternativ akzeptiert der AG einen Nachweis über mindestens 5 zeitgleich betreute Unterkünfte mit einer Anzahl von durchschnittlich mindestens 500 untergebrachten Personen; vgl. Anlagen 9 und 9a.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt;
— Angabe des Objekts mit Adresse;
— Art der Unterkunft;
— Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Bietergemeinschaft oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils);
— Auftragsgegenstand;
— Anzahl des eingesetzten Personals je Objektverwaltung und Sozialmanagement;
— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr);
— Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben angesehen (insbesondere Leistungen bzgl. der Objektverwaltung, Aufnahme und Unterbringung von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung));
— Auftraggeber vergleichbarer Leistungen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Anlagen 16 und 17).
Los 2:
1. Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in vergleichbaren sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhafter Beherbergung/Unterbringung von Personen,
— das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen;
— der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden;
— Betreuung von zeitgleich mindestens 7 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 500 Personen. Alternativ akzeptiert der AG einen Nachweis über mindestens 5 zeitgleich betreute Unterkünfte mit einer Anzahl von durchschnittlich mindestens 600 untergebrachten Personen; vgl. Anlagen 9 und 9a.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt;
— Angabe des Objekts mit Adresse;
— Art der Unterkunft;
— Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Bietergemeinschaft oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils);
— Auftragsgegenstand;
— Anzahl des eingesetzten Personals je Objektverwaltung und Sozialmanagement;
— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr);
— Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben angesehen (insbesondere Leistungen bzgl. der Objektverwaltung, Aufnahme und Unterbringung von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung));
— Auftraggeber vergleichbarer Leistungen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Anlagen 16 und 17).
Los 3:
1. Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Beratungs-, Betreuungs- und Verwaltungsaufgaben in vergleichbaren sozialen Einrichtungen mit temporärer oder dauerhafter Beherbergung/Unterbringung von Personen,
— das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen;
— der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden;
— Betreuung von zeitgleich mindestens 4 Flüchtlingsunterkünften mit einer Gesamtbelegung von durchschnittlich mindestens 150 Personen. Zum untergebrachten Personenkreis müssen Kinder und/ oder Jugendliche gehören. Alternativ akzeptiert der AG mindestens 3 zeitgleich betreute Unterkünfte mit einer Anzahl von durchschnittlich mindestens 200 untergebrachten Personen.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt;
— Angabe des Objekts mit Adresse;
— Art der Unterkunft;
— Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Bietergemeinschaft oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils);
— Auftragsgegenstand;
— Anzahl des eingesetzten Personals je Objektverwaltung und Sozialmanagement;
— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr);
— Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben angesehen (insbesondere Leistungen bzgl. der Objektverwaltung, Aufnahme und Unterbringung von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung));
— Auftraggeber vergleichbarer Leistungen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Anlagen 15 und 16).
Los 4:
1. Nachweis mindestens 3 unterschiedlicher Referenzen für Hausmeisterdienstleistungen,
— das Leistungsende darf nicht vor dem Jahr 2019 liegen;
— der Leistungszeitraum muss mindestens neun Monate betragen haben. Nicht abgeschlossene Referenzen werden nur zugelassen, wenn Leistungen hieraus seit mindestens neun Monaten (gerechnet ab dem Veröffentlichungstag der EU-Bekanntmachung) erbracht werden.
2. Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist (Angaben getrennt pro Jahr) mit Angaben zu:
— Anzahl Beschäftigte insgesamt;
— Angabe des Objekts mit Adresse;
— Art der Unterkunft;
— Kapazität der Einrichtung (Angabe in Plätzen, bei Bietergemeinschaft oder Nachunternehmerschaft: Angabe des Eigenleistungsanteils);
— Auftragsgegenstand;
— Anzahl des eingesetzten Personals je Objektverwaltung und Sozialmanagement;
— Leistungsbeginn und Leistungsende (Angabe in Monat und Jahr);
— Kurzbeschreibung des erbrachten konkreten Leistungsspektrums (als vergleichbare Leistungen werden die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Aufgaben angesehen (insbesondere Leistungen bzgl. der Objektverwaltung, Aufnahme und Unterbringung von Personen, soziale Beratung und Betreuung, Versorgung, Bewirtschaftung der Einrichtung));
— Auftraggeber vergleichbarer Leistungen.
3. Angabe, welche Teile des Auftrags unter Umständen als Unteraufträge vergeben werden sollen (vgl. Anlagen 12 und 13).