Bewerbermanagementsystem (BMS)

Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)

Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die befristete Überlassung einer Bewerbermanagement-Systems (BMS) als SaaS (Software as a Service), deren Einführung und Pflege. Das BMS ist eine Cloud Lösung, die DSGVO-konform durch den Auftragnehmer zu hosten ist. Des Weiteren berät der Auftragnehmer die Auftraggeberin in der Einführung, Nutzung und Konfiguration des Systems.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-07. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-07.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-01-07 Auftragsbekanntmachung
2020-06-19 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-01-07)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Personaleinstellung
Referenznummer: VgV_2020-004
Kurze Beschreibung:
Gegenstand der zu erbringenden Leistung ist die befristete Überlassung einer Bewerbermanagement-Systems (BMS) als SaaS (Software as a Service), deren Einführung und Pflege. Das BMS ist eine Cloud Lösung, die DSGVO-konform durch den Auftragnehmer zu hosten ist. Des Weiteren berät der Auftragnehmer die Auftraggeberin in der Einführung, Nutzung und Konfiguration des Systems.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Personaleinstellung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: München, Landkreis 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Postanschrift: Ingolstädter Landstrasse 1
Postleitzahl: 85764
Postort: Neuherberg
Kontakt
Internetadresse: http://www.helmholtz-muenchen.de 🌏
E-Mail: einkauf@helmholtz-muenchen.de 📧
Telefon: +49 8931872727 📞
Fax: +49 8931873327 📠
URL der Dokumente: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ecfc4fc5b-767b3945c8d5d974 🌏
URL der Teilnahme: http://www.tender24.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-01-07 📅
Einreichungsfrist: 2020-02-07 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-01-08 📅
Datum des Beginns: 2020-08-03 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 005-006699
ABl. S-Ausgabe: 5

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 1
Beschreibung der Verlängerungen:
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt 24 Monate mit der dreimaligen Option des Auftraggebers, den Vertrag um jeweils 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.7.2024 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Helmholtz Zentrum München Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Abteilung Einkauf (Vergabestelle)
Ingolstädter Landstr. 1
85764 München

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Eignung:
Haftpflichtversicherung
Anzahl der Mitarbeiter
Referenzen aus den letzten 3 Jahren bezogen zum Leistungsgegenstand
AVV

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Sie können in der Eignungsprüfung max. 30 Punkte erreichen. Als geeignet gilt der Bewerber, der 12 Punkte oder mehr über alle Kriterien insgesamt erreicht. Das Erreichen von 0 Punkten in einer Kategorie führt zum direkten Ausschluss.
Die Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt erst nach Abgabe der Teilnahmeanträge und nach der Bewertung mit maximal zehn (10) Bewerbern (Bestplatzierten gemäß Eignungsbewertung). Sollten sich 2 oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bewerber komplett zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 14:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-08-31 📅

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Nationale Registrierungsnummer: DE 129521671
Kontakt
Kontaktperson: Abteilung Einkauf und Materialwirtschaft
Internetadresse: www.helmholtz-muenchen.de 🌏
Dokumente URL: https://tender24.de/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-16ecfc4fc5b-767b3945c8d5d974 🌏
URL der Teilnahme: www.tender24.de 🌏

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Postanschrift: Villemombler Str. 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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Quelle: OJS 2020/S 005-006699 (2020-01-07)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-06-19)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-19 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 120-292747
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 005-006699
ABl. S-Ausgabe: 120

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung: 1.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-19 📅
Name: BITE GmbH
Postanschrift: Magirus-Deutz-Straße 16
Postort: Ulm
Postleitzahl: 89077
Land: Deutschland 🇩🇪
Ulm, Stadtkreis 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Telefon: +49 22894990 📞
E-Mail: vk@bundeskartellamt.bund.de 📧
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 120-292747 (2020-06-19)