Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen – Bauleistungen_Lose 3 und 4: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse

Gemeinde Klipphausen

Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, Tiefbauarbeiten, die Verlegung von Kabelschächten und Leerohren,
Die Errichtung von Technikstandorten und Hausanschlüssen für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-12-03. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-11-02.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-11-02 Auftragsbekanntmachung
2020-12-01 Ergänzende Angaben
2021-05-06 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
2023-01-10 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
2023-01-11 Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Auftragsbekanntmachung (2020-11-02)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, Tiefbauarbeiten, die Verlegung von Kabelschächten und Leerohren, Die Errichtung von Technikstandorten und Hausanschlüssen für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Meißen 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Klipphausen
Postanschrift: Talstr. 3
Postleitzahl: 01665
Postort: Klipphausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.klipphausen.de 🌏
E-Mail: conny.jacob@klipphausen.de 📧
Telefon: +49 35204 / 217-51 📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E24746235 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-11-02 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-03 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-06 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 217-529044
ABl. S-Ausgabe: 217
Zusätzliche Informationen
1. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt. 2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1. Nrn. 1 bis 3 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2. Nrn. 1 und 2 sowie III.1.3) Nrn. 1 und 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen. Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen. 3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung). 4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote. 5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen. 6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. 7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet. 8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet. 9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen. 10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt. 11. Fragen zum Angebotsverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Angebotsverfahren Vergabe des Betriebes von NGA-Netzen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3. genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail: ralf.jedecke@subreport.de, Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 19.11.2020 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen. 12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen. 13. Der Auftraggeber wird fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern gemäß § 16a EU VOB/A nachfordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, Tiefbauarbeiten, die Verlegung von Kabelschächten und Leerohren,
Die Errichtung von Technikstandorten und Hausanschlüssen für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.
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Geschätzter Gesamtwert: 12 490 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse im Los 3 – Cluster Seeligstadt
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
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Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
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Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Das Los 3 betrifft das Cluster Seeligstadt.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 11 700 000 EUR 💰
Dauer: 24 Monate
Bezeichnung des Loses: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse im Los 4 – Cluster Industriegebiet Klipphausen
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Das Los 4 betrifft das Cluster Industriegebiet Klipphausen.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 790 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Klipphausen

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Handelsregister oder ein Berufsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26.2.2014,
2. Eigenerklärung, dass in der Person des Bewerbers keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB bzw.
Nach § 6e EU VOB/A vorliegen,
3. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 21 des AEntG, § 98c des AufenthG, § 19 des MiLoGund und § 21 des SchwarzarbG vorliegen,
4. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der:
— die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— alle Mitglieder aufgeführt sind,
— ein von allen Mitgliedern gegenüber dem Auftraggeber im Vergabeverfahren und darüber hinaus uneingeschränkt für jedes Mitglied bevollmächtigter Vertreter bezeichnet und mit Geldempfangsvollmacht ausgestattet ist,
— die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder erklärt wird.
Eine besondere Rechtsform der Bietergemeinschaft und/oder Arbeitsgemeinschaft wird nicht vorgeschrieben.
Eine parallele Beteiligung als Einzelbieter und gleichzeitig als Mitglied einer Bietergemeinschaft, ist unzulässig.
Die Vergabestelle wertet es jedoch nicht als unzulässig, wenn Nachunternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebunden werden bzw. Mitglied einer Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe ist hierbei jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter/Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch verbindliche Erklärung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber der Vergabestelle zu versichern. Im Falle eines unzulässigen Doppelangebotes müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter/Bietergemeinschaften ausgeschlossen werden. Mehrfachangebote sind auch Angebote rechtlich unselbständiger Niederlassungen eines Bieters,
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5. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen,
6. Die Vorlage von Präqualifizierungsnachweisen ist zulässig.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Eigenerklärungen über Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren,
soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen,
2. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung bzw. Betriebshaftpflichtversicherung. Die Deckungssummenmüssen mindestens betragen:
a) Personenschäden 3 000 000 EUR,
b) Sach-/Vermögensschäden oder ggf. sonstige Schäden 1 000 000 EUR.
Die Maximierung der Ersatzleistungen muss mindestens das 2-fache der genannten Deckungssummen pro Jahr betragen.
Der Nachweis des Versicherungsschutzes kann durch eine Bestätigung der Versicherung (z. B. in Form einer Kopie der Versicherungspolice) geführt werden. Bei Nichtbestehen oder Unterschreitung der geforderten Berufshaftpflichtversicherung sind mit dem Angebot eine Erklärung des Versicherers und eine Eigenerklärung des Bieters vorzulegen, dass im Auftragsfall der Versicherungsschutz mit den geforderten Deckungssummen abgeschlossen wird,
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3. Eigenerklärung, dass der Bieter die geltenden fördermittelrechtlichen Bestimmungen während der ganzen Phase des Projektes einhalten wird,
4. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen,
5. Die Vorlage von Präqualifizierungsnachweisen ist zulässig.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
1. Referenzen innerhalb der letzten 5 Jahre über die Erbringung von Leistungen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, jeweils unter konkreter Benennung des Auftragsgebers nebst Ansprechpartner und dessen Erreichbarkeit, des Auftragsgegenstandes, der Laufzeit, der Auftragssumme und der Angaben zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer),
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2. Eigenerklärung über die Zahl der in den letzten 3 Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Berufsgruppen unter Angabe der Qualifikation,
3. Geforderte Eigenerklärungen sind von jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft separat in Textform (§ 126b BGB) abzugeben, geforderte Nachweise sind separat vorzulegen und zusammen mit dem Angebot einzureichen,
4. Die Vorlage von Präqualifizierungsnachweisen ist zulässig.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 16:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-28 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-12-03 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 16:15

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Kontaktperson: Conny Jacob
Internetadresse: www.klipphausen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.subreport.de/E24746235 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
1. Wenn für die geforderten Nachweise keine Gültigkeitsdauer angegeben ist, dürfen sie zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Angebotes nicht älter als 12 Monate sein, außer in den Vergabeunterlagen ist etwas anderes bestimmt.
2. Bedient sich der Bieter/die Bietergemeinschaft eines Nachunternehmers und beruft er/sie sich auf dessen technische, berufliche, wirtschaftliche und/oder finanzielle Leistungsfähigkeit (Eignungsleihe, z. B. für Referenzen), so sind die Nachunternehmer entsprechend zu benennen und die in den Ziffern III.1.1. Nrn. 1 bis 3 genannten Nachweise und Erklärungen vollständig und – nur soweit dies für die Eignungsleihe erforderlich ist – die in den Ziffern III.1.2. Nrn. 1 und 2 sowie III.1.3) Nrn. 1 und 2 genannten Nachweise und Erklärungen auch von dem Nachunternehmer mit dem Angebot vorzulegen.
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Erfolgt durch den Bieter/die Bietergemeinschaft der Einsatz von Nachunternehmern zur Ausführung des (Teil-)Auftrags, hat der Bieter/die Bietergemeinschaft auf Verlangen der Vergabestelle die Nachunternehmer zu benennen, welche die oben aufgeführten Teile des Auftrages ausführen werden und die entsprechenden Verpflichtungserklärung(-en) vorzulegen, dass dem Bieter/der Bietergemeinschaft diese Nachunternehmer zur Verfügung stehen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen dem Bieter/der Bietergemeinschaft und diesen Nachunternehmern bestehenden Verbindungen.
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3. Sofern sich der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen berufen möchte, muss er/sie spätestens auf Verlangen des Auftraggebers nachweisen, dass ihm/ihr die Ressourcen des Drittunternehmens für die Auftragsausführung in tatsächlich geeigneter Weise zur Verfügung stehen werden (Verpflichtungserklärung).
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4. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung der Angebote.
5. Angebote sind in deutscher Sprache abzufassen.
6. Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben.
7. Es werden nur in Textform über die Vergabeplattform Subreport ELVIS eingereichte Angebote gewertet.
8. Verspätet eingereichte Angebote werden nicht gewertet.
9. Die Teilnahme der Bieter bei der Eröffnung der Angebote ist ausgeschlossen.
10. Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Der Inhalt allgemein gültiger Firmenunterlagen, Broschüren, Mappen o. ä. wird nicht berücksichtigt.
11. Fragen zum Angebotsverfahren sind ausschließlich über die Nachrichtenfunktion unter www.subreportelvis.de mit dem Betreff „Fragen zum Angebotsverfahren Vergabe des Betriebes von NGA-Netzen“ zu stellen und werden über den unter Ziffer I.3. genannten Link zur Beantwortung veröffentlicht. Bei Fragen zu der Plattform www.subreport.de können sich die Bewerber an Herrn Ralf Jedecke (E-Mail:
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ralf.jedecke@subreport.de, Tel.:+49 (0) 221-98578-45) wenden. Auf Fragen, die nach dem 19.11.2020 (Ortszeit: 20.00 Uhr) eingehen, kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht mehr sichergestellt werden. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben sich über alle eingestellten Antworten eigenständig zu informieren und deren Inhalte zu berücksichtigen.
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12. Die Bieter/Bietergemeinschaften haben Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse entsprechend und deutlich zu kennzeichnen.
13. Der Auftraggeber wird fehlende, unvollständige und/oder fehlerhafte Nachweise, Unterlagen und Erklärungen unter angemessener Fristsetzung bei den Bietern gemäß § 16a EU VOB/A nachfordern. Ebenso behält sich die Vergabestelle vor, die Bestätigung der gemachten Angaben durch weitergehende Nachweise bzw. Originale der eingereichten Kopien zu verlangen.
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Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341/9773800 📞
Fax: +49 341/9771049 📠
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Wie: Körper überprüfen
Quelle: OJS 2020/S 217-529044 (2020-11-02)
Ergänzende Angaben (2020-12-01)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, Tiefbauarbeiten, die Verlegung von Kabelschächten und Leerohren, die Errichtung von Technikstandorten und Hausanschlüssen für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.
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Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Verlegen von Kabeln 📦

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-12-08 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-04 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 237-582368
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 217-529044
ABl. S-Ausgabe: 237
Quelle: OJS 2020/S 237-582368 (2020-12-01)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-05-06)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 9595703.09 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-05-06 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-05-11 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 091-234705
ABl. S-Ausgabe: 91
Zusätzliche Informationen
Zum Zuschlagskriterium „Preis“: Es wird der Gesamtpreis (netto) einschließlich Zulagepositionen gewertet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden,
Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
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Zusätzliche Informationen:
Zum Zuschlagskriterium „Preis“:
Es wird der Gesamtpreis (netto) einschließlich Zulagepositionen gewertet.

Verfahren
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Konzept zur Qualitätssicherung und zur Dokumentation der Bauausführung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 15 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schlüssigkeit des Konzepts zum Zeitplan
Qualitätskriterium (Gewichtung): 7,5 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Dauer der Umsetzungs-Projektzeit
Preis (Gewichtung): 70 %

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-04-08 📅
Name: Teichmann Bau GmbH
Postanschrift: Meißner Straße 23
Postort: Wilsdruff
Postleitzahl: 01723
Land: Deutschland 🇩🇪
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge 🏙️
Name: Coswiger Tief- und Rohrleitungsbau GmbH
Postanschrift: Am Baggerteich 2
Postort: Coswig
Postleitzahl: 01640
Land: Meißen 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 8932250.38 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 8

Referenz
Zusätzliche Informationen
Zu Los 4:
— Bezeichnung des Auftrags: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse im Los 4 – Cluster Industriegebiet Klipphausen,
— Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 11,
— Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 10,
— Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: ja,
— Name und Anschrift der Wirtschaftsteilnehmer, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde: Bietergemeinschaft Teichmann Bau GmbH und Coswiger Tief- und Rohrleitungsbau GmbH, Meißner Straße 23 in 01723 Wilsdruff und Am Baggerteich 2 in 01640 Coswig,
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— Angaben zum Wert des Auftrages/Loses (ohne MwSt.): 663.452,71 EUR.
Quelle: OJS 2021/S 091-234705 (2021-05-06)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8932250.38 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit

Verfahren
Vergabekriterien
Entfällt

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
E-Mail: buergermeister@klipphausen.de 📧

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-10 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-13 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 010-022867
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 091-234705
ABl. S-Ausgabe: 10

Objekt
Umfang der Beschaffung
Bezeichnung des Loses: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse - Cluster Seeligstadt
Kurze Beschreibung:
Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen
Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die
Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie
zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen
also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb
der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die
Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im
Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt
und aufrechterhalten werden kann. Das Los 3 betrifft das Cluster Seeligstadt.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Gemeinde Klipphausen - Ortsteil Seeligstadt

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird
(§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe
der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der
Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus,
dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die
Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der
Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist
ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer
Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in §
135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Quelle: OJS 2023/S 010-022867 (2023-01-10)
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-11)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 8932250.38 EUR 💰

Referenz
Daten
Absendedatum: 2023-01-11 📅
Veröffentlichungsdatum: 2023-01-16 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2023/S 011-029002
ABl. S-Ausgabe: 11
Quelle: OJS 2023/S 011-029002 (2023-01-11)