Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, Tiefbauarbeiten, die Verlegung von Kabelschächten und Leerohren, die Errichtung von Technikstandorten und Hausanschlüssen für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-11.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-09.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-09) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bauarbeiten und zugehörige Arbeiten für Rohrleitungen und Kabelnetze
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, Tiefbauarbeiten, die Verlegung von Kabelschächten und Leerohren, die Errichtung von Technikstandorten und...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, Tiefbauarbeiten, die Verlegung von Kabelschächten und Leerohren, die Errichtung von Technikstandorten und Hausanschlüssen für den geförderten Ausbau von nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandinfrastrukturen (sog. NGA-Netze im Sinne der Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ in der Fassung vom 3. Juli 2018; im Folgenden: „Förderrichtlinie des Bundes“) mit schnellen Internetanschlüssen für Teile des Gemeindegebietes der Gemeinde Klipphausen zu vergeben. Der Auftragsgegenstand gliedert sich in 2 Lose.
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Öffentlicher Auftraggeber Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Gemeinde Klipphausen
Postanschrift: Talstr. 3
Postleitzahl: 01665
Postort: Klipphausen
Kontakt
Internetadresse: http://www.klipphausen.de🌏
E-Mail: conny.jacob@klipphausen.de📧
Telefon: +49 35204 / 217-51📞
URL der Dokumente: https://www.subreport.de/E15481748🌏
“Die Öffnung der elektronischen Angebote erfolgt elektronisch. Bieter sind nicht zugelassen.”
Quelle: OJS 2020/S 134-328227 (2020-07-09)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 18 000 000 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-10) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10229279.80 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2023-01-11) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 10229279.80 EUR 💰
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2025-09-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse
Kurze Beschreibung:
“Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im...”
Kurze Beschreibung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Das Los 2 betrifft das Cluster Röhrsdorf sowie das Los 3 das Cluster Seeligstadt.
1️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Das Los 2 betrifft das Cluster Röhrsdorf.
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Zusätzliche Informationen:
“Beschreibung der Änderung
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der beauftragte Nachtrag im Baulos 2 entstand...”
Zusätzliche Informationen
Beschreibung der Änderung
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der beauftragte Nachtrag im Baulos 2 entstand insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der Auftrag für das Baulos 2 gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, Abs. 3 GWB wesentlich geändert werden.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, Abs. 3 GWB:
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ursachen und Gründe für die notwendige Leistungs- und Mengenmehrungen traten sukzessive erst während der Bauarbeiten auf; um Bauablauf nicht zu stören und Bauzeitplan sowie Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrleistungen/- mengen kontinuierlich und sukzessive beauftragt werden, so wie sie festgestellt wurden; dadurch war Ausschreibung der Mehrleistungen/-mengen nicht planbar; z.B hätten für den Anschluss neu entstandener Gebäude im Zweifel sämtliche Trassen bis zum PoP geöffnet bleiben und ggf. erweitert werden müssen, um die für zusätzliche Gebäude nach dem Materialkonzept notw. Netzkomponenten einbauen zu können; Wechsel des AN nur für diese Mehrleistungen/-mengen wäre aufgrund des engen zeitlichen Rahmens nicht möglich und hätte gravierende, nicht zumutbare Folgen auf Gewährleistungsansprüche der Gemeinde, da Fehler bei Bauausführung nicht dem verursachenden AN zuordbar.
Preiserhöhung:
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 10.229.279,80 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 12.093.219,00 EUR
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Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Hauptort der Ausführung:
Gemeinde Klipphausen - Cluster Seeligstadt”
Ort der Leistung: Meißen🏙️
Dauer: 24 (MONTH)
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Vergabekriterien
Preis ✅ Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
2️⃣
Beschreibung der Beschaffung:
“Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im...”
Beschreibung der Beschaffung
Die Gemeinde Klipphausen beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger, Gewerbetreibenden, Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen und Bildungseinrichtungen im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau eines nachhaltigen sowie zukunfts- und hochleistungsfähigen Breitbandnetzes (NGA-Netzes) zu vergeben.
Die Ausschreibung erstreckt sich auf Teilgebiete, die als sog. weißer NGA-Fleck eingestuft werden, in denen also eine Versorgung mit einer Downloadrate von mindestens 30 Mbit/s aktuell nicht vorhanden und innerhalb der nächsten 3 Jahre auch nicht zu erwarten ist.
Mit der Ausschreibung sollen die Tiefbauarbeiten, die Verlegung der Kabelschächte und Lehrrohre, die Errichtung der Technikstandorte und Hausanschlüsse für den geförderten Ausbau von NGA-Netze im Projektgebiet beschafft werden, damit eine bedarfsgerechte Breitbandversorgung im Projektgebiet hergestellt und aufrechterhalten werden kann. Das Los 3 betrifft das Cluster Seeligstadt.
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Zusätzliche Informationen:
“Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der beauftragte Nachtrag im Baulos 3 entstand...”
Zusätzliche Informationen
Beschreibung der Änderungen
Art und Umfang der Änderungen (mit Angabe möglicher früherer Vertragsänderungen):
Der beauftragte Nachtrag im Baulos 3 entstand insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Diese Maßnahmen waren unter anderem notwendig, weil teilweise:
- erhebliche Abweichungen von den in der Planungsphase eingeholten Medienauskünften vorlagen.
- unvorhergesehene Einzelfallklärungen mit den örtlichen Behörden erfolgen mussten.
- keine korrekten/ konkreten Asphaltstärken durch den betreffenden Straßenbaulastträger angezeigt wurden.
- eine erhöhte Bauaktivität in der Gemeinde vorlag und damit zusätzliche Adressen angebunden werden mussten.
- die in der Planung angenommene Standfestigkeit des Bodens unter den PoP-Gebäuden nicht vorhanden war.
- die betreffenden Straßenbaulastträger aufgrund der örtlichen Gegebenheiten eine tiefere Verlegung (höhere Überdeckung) der Netzkomponenten gefordert haben, als im Planungsverfahren mitgeteilt wurde.
Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der Auftrag für das Baulos 3 gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, Abs. 3 GWB wesentlich geändert werden.
Gründe für die Änderung
Notwendigkeit zusätzlicher Bauarbeiten durch den ursprünglichen Konzessionär gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, Abs. 3 GWB:
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ursachen und Gründe für die notwendige Leistungs- und Mengenmehrungen traten sukzessive erst während der Bauarbeiten auf; um Bauablauf nicht zu stören und Bauzeitplan sowie Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrleistungen/-mengen kontinuierlich und sukzessive beauftragt werden, so wie sie festgestellt wurden; dadurch war Ausschreibung der Mehrleistungen/-mengen nicht planbar; z.B hätten für den Anschluss neu entstandener Gebäude im Zweifel sämtliche Trassen bis zum PoP geöffnet bleiben und ggf. erweitert werden müssen, um die für zusätzliche Gebäude nach dem Materialkonzept notwendigen Netzkomponenten einbauen zu können; Wechsel des AN nur für diese Mehrleistungen/-mengen wäre aufgrund des engen zeitlichen Rahmens nicht möglich und hätte gravierende, nicht zumutbare Folgen auf Gewährleistungsansprüche der Gemeinde, da Fehler bei Bauausführung nicht dem verursachenden AN zuordbar.
Preiserhöhung
Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen sowie im Falle der Richtlinie 2014/23/EU der durchschnittlichen Inflation im betreffenden Mitgliedstaat)
Wert ohne MwSt.: 8.932.250,38 EUR;
Gesamtauftragswert nach den Änderungen
Wert ohne MwSt.: 16.487.688,61 EUR
Mehr anzeigen Titel
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren ohne vorherigen Aufruf zum Wettbewerb ✅ Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union in den nachstehend aufgeführten Fällen
Zusätzliche Lieferungen durch den ursprünglichen Lieferanten ✅ Art des Verfahrens
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung):
“Der beauftragte Nachtrag im Baulos 2 und Baulos 3 entstand insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren...”
Vergabe eines Auftrags ohne vorherige Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb im Amtsblatt der Europäischen Union (Erläuterung)
Der beauftragte Nachtrag im Baulos 2 und Baulos 3 entstand insbesondere aufgrund von Abweichungen des Planungsstandes und der im Planungsverfahren eingeholten Informationen zu der tatsächlichen Vorortsituation während der Bauphase, so dass teilweise Umplanungen, Trassenänderungen/ Trassenumverlegungen, Bauzeitverlängerungen, tiefere Verlegungen der Netzkomponenten, Änderungen der Bauweise und dadurch verursachte Mengenmehrungen (insbesondere beim Bodenaustausch), Mehrtiefen und größere Grabenbreiten erfolgen mussten. Insbesondere aus den eben genannten Gründen muss der Auftrag für das Baulos 2 und das Baulos 3 gemäß § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 und Nr. 3, Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) wesentlich geändert werden.
Beschreibung der wirtschaftlichen oder technischen Gründe und der Unannehmlichkeiten oder beträchtlichen Zusatzkosten, durch die ein Auftragnehmerwechsel verhindert wird:
Ursachen und Gründe für die notwendige Leistungs- und Mengenmehrungen traten sukzessive erst während der Bauarbeiten auf; um Bauablauf nicht zu stören und Bauzeitplan sowie Fertigstellungstermin nicht zu gefährden und damit die Einhaltung des Bewilligungszeitraums sicherzustellen, mussten die einzelnen Mehrleistungen/- mengen kontinuierlich und sukzessive beauftragt werden, so wie sie festgestellt wurden; dadurch war Ausschreibung der Mehrleistungen/-mengen nicht planbar; z.B hätten für den Anschluss neu entstandener Gebäude im Zweifel sämtliche Trassen bis zum PoP geöffnet bleiben und ggf. erweitert werden müssen, um die für zusätzliche Gebäude nach dem Materialkonzept notwendigen Netzkomponenten einbauen zu können; Wechsel des AN nur für diese Mehrleistungen/-mengen wäre aufgrund des engen zeitlichen Rahmens nicht möglich und hätte gravierende, nicht zumutbare Folgen auf Gewährleistungsansprüche der Gemeinde, da Fehler bei Bauausführung nicht dem verursachenden AN zuordbar.
1️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0001
Vertragsnummer: 161_GKL_01-2020-0022
Titel: Breitbandausbau Gemeinde Klipphausen: Tiefbauarbeiten, Verlegung Kabelschächte und Leerrohre, Errichtung Technikstandorte und Hausanschlüsse - Cluster Röhrsdorf
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 1863939.2 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Der Auftrag wurde an eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern vergeben ✅ Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Axians Rhön-Montage GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 68547 (Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen)
Postanschrift: Gewerbestraße 6
Postleitzahl: 97833
Postort: Frammersbach
Region: Main-Spessart🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@rhoen-montage.de📧
Telefon: +49 (0) 9355-9737 0📞
URL: www.axians.de🌏
2️⃣
Los-Identifikationsnummer: LOT-0002
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: 7555438.23 EUR 💰
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Teichmann Bau GmbH
Nationale Registrierungsnummer: HRB 236 (Registergericht: Amtsgericht Dresden)
Postanschrift: Meissner Straße 23
Postleitzahl: 01723
Postort: Wilsdruff
Region: Sächsische Schweiz-Osterzgebirge🏙️
E-Mail: zentrale@teichmann-bau.de📧
Telefon: 035204 495-18📞
URL: www.teichmann-bau.de🌏
Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Name: Gemeinde Klipphausen
Nationale Registrierungsnummer: 035204 217-0
Postanschrift: Talstraße 3
Postleitzahl: 01665
Postort: Klipphausen
Region: Meißen🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: buergermeister@klipphausen.de📧
Telefon: 035204 217-0📞
URL: www.klipphausen.de🌏 Art des öffentlichen Auftraggebers
Regional- oder Kommunalbehörde
Haupttätigkeit
Allgemeine öffentliche Verwaltung
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: 0341 977 - 3800
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341 977 - 3800📞
Fax: 0341 977 - 1049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Leipzig
Nationale Registrierungsnummer: 0341 977 - 3800
Postanschrift: Braustraße 2
Postleitzahl: 04013
Postort: Leipzig
Region: Leipzig, Kreisfreie Stadt🏙️
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de📧
Telefon: 0341 977 - 3800📞
Fax: 0341 977 - 1049 📠
URL: www.lds.sachsen.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
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Quelle: OJS 2025/S 172-586011 (2025-09-05)