Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur für unterversorgteTeilgebiete und Gewerbegebiete im Hochsauerlandkreis.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-08.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-08.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Breitbandkonzession im Hochsauerlandkreis
44/L/37/20/FD01
Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Kurze Beschreibung:
“Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur für unterversorgteTeilgebiete und Gewerbegebiete im Hochsauerlandkreis.”
Kurze Beschreibung
Planungs- und Bauleistungen für die Errichtung und den Betrieb einer Breitbandinfrastruktur für unterversorgteTeilgebiete und Gewerbegebiete im Hochsauerlandkreis.
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Angebote können für eine maximale Anzahl von Losen eingereicht werden: 5
Höchstzahl der Lose, die an einen Bieter vergeben werden können: 5
1️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Unterversorgte Ortsteile gesamter Hochsauerlandkreis
Titel
Los-Identifikationsnummer: 1
Beschreibung
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Fernsprech- und Datenübertragungsdienste📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenübertragungsanlagen📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Kommunikationsnetz📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Datenübertragung📦
Ort der Leistung: Hochsauerlandkreis🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
“Unterversorgte Teilgebiete und Gewerbegebiete im Hochsauerlandkreis
59872 Meschede”
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet abzuschließen. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" am 21.5.2019 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Die vorläufige Förderzusage erstreckt sich sowohl auf unter-versorgte Ortsteile als auch auf Gewerbegebiete. Des Weiteren hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der „Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" beantragt.
Der Konzessionsgeber hatte bereits im Juli 2019 in diesem Rahmen ein EU-weites Vergabe-verfahren zum Breitbandausbau in 5 Losen veröffentlicht. Dabei wurde entsprechend der Nebenbestimmungen in dem vorläufigen Förderbescheid ein Gesamtangebot über alle 5 Lose nicht zugelassen. Vielmehr war für jedes Los ein vollständiges, separates Angebot einzureichen. Zwischenzeitlich hat nun aber die Atene KOM GmbH als Projektträger des Bundes im Bundesförderprogramm für das vorliegende Projekt erklärt, dass entgegen der Nebenbestimmungen im vorläufigen Förderbescheid nunmehr doch ein Gesamtangebot unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen wird. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die mit der Bekanntmachung aus Transparenzgründen bereits veröffentlicht wird. Aufgrund der Änderung dieser wesentlichen Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens hat der Konzessionsgeber entschieden, das Vergabeverfahren auszuheben und nunmehr die vorliegende Neuausschreibung durchzuführen.
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen.
Der Konzessionsnehmer soll — soweit vorhanden — sein eigenes Netz, — soweit wirtschaftlich sinnvoll — angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Der Auftrag wird unter Gewährung einer Förderung vergeben. Die Förderung soll durch eine staatliche Beihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und des Netzbetriebs. Angestrebt ist eine möglichst lange Vertragslaufzeit von mindestens 15 Jahren, jedoch mindestens über einen Zeitraum von sieben Jahren.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
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Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 84
Zusätzliche Informationen: 2.3996 weiße Flecken
2️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gewerbegebiete Stadt Arnsberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 2
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet abzuschließen. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" am 21.5.2019 eine vor-läufige Förderzusage erhalten. Die vorläufige Förderzusage erstreckt sich sowohl auf unter-versorgte Ortsteile als auch auf Gewerbegebiete. Des Weiteren hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" beantragt.
Der Konzessionsgeber hatte bereits im Juli 2019 in diesem Rahmen ein EU-weites Vergabe-verfahren zum Breitbandausbau in 5 Losen veröffentlicht. Dabei wurde entsprechend der Nebenbestimmungen in dem vorläufigen Förderbescheid ein Gesamtangebot über alle 5 Lose nicht zugelassen. Vielmehr war für jedes Los ein vollständiges, separates Angebot einzureichen. Zwischenzeitlich hat nun aber die Atene KOM GmbH als Projektträger des Bundes im Bundesförderprogramm für das vorliegende Projekt erklärt, dass entgegen der Nebenbestimmungen im vorläufigen Förderbescheid nunmehr doch ein Gesamtangebot unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen wird. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die mit der Bekanntmachung aus Transparenzgründen bereits veröffentlicht wird. Aufgrund der Änderung dieser wesentlichen Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens hat der Konzessionsgeber entschieden, das Vergabeverfahren auszuheben und nunmehr die vorliegende Neuausschreibung durchzuführen.
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen.
Der Konzessionsnehmer soll — soweit vorhanden — sein eigenes Netz, — soweit wirtschaftlich sinnvoll — angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Der Auftrag wird unter Gewährung einer Förderung vergeben. Die Förderung soll durch eine staatliche Beihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und des Netzbetriebs. Angestrebt ist eine möglichst lange Vertragslaufzeit von mindestens 15 Jahren, jedoch mindestens über einen Zeitraum von sieben Jahren.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
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Zusätzliche Informationen: 335 weiße Flecken
3️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gewerbegebiete Stadt Arnsberg, Stadt Meschede
Titel
Los-Identifikationsnummer: 3
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, zur Versorgung aller Bürger und Gewerbetreibenden in den unten näher bezeichneten Teilgebieten im Projektgebiet mit breitbandigen Telekommunikationsdiensten mit einem Telekommunikationsunternehmen einen Konzessionsvertrag über den Bau und den Betrieb eines flächendeckenden Hochgeschwindigkeitsnetzes sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen im Projektgebiet abzuschließen. Der Konzessionsgeber hat im Rahmen des Förderprogramms des Bundes Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" am 21.5.2019 eine vorläufige Förderzusage erhalten. Die vorläufige Förderzusage erstreckt sich sowohl auf unter-versorgte Ortsteile als auch auf Gewerbegebiete. Des Weiteren hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der Richtlinie des Landes Nordrhein-Westfalen zur Kofinanzierung des Bundesprogramms „Förderung zur Unterstützung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland" beantragt.
Der Konzessionsgeber hatte bereits im Juli 2019 in diesem Rahmen ein EU-weites Vergabe-verfahren zum Breitbandausbau in 5 Losen veröffentlicht. Dabei wurde entsprechend der Nebenbestimmungen in dem vorläufigen Förderbescheid ein Gesamtangebot über alle 5 Lose nicht zugelassen. Vielmehr war für jedes Los ein vollständiges, separates Angebot einzureichen. Zwischenzeitlich hat nun aber die Atene KOM GmbH als Projektträger des Bundes im Bundesförderprogramm für das vorliegende Projekt erklärt, dass entgegen der Nebenbestimmungen im vorläufigen Förderbescheid nunmehr doch ein Gesamtangebot unter bestimmten Voraussetzungen zugelassen wird. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, die mit der Bekanntmachung aus Transparenzgründen bereits veröffentlicht wird. Aufgrund der Änderung dieser wesentlichen Rahmenbedingungen des Vergabeverfahrens hat der Konzessionsgeber entschieden, das Vergabeverfahren auszuheben und nunmehr die vorliegende Neuausschreibung durchzuführen.
Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen.
Der Konzessionsnehmer soll — soweit vorhanden — sein eigenes Netz, — soweit wirtschaftlich sinnvoll — angemietete Netzteile Dritter sowie die vorhandene öffentliche Infrastruktur als Grundlage für die Planung und den Bau einbringen bzw. nutzen. Der jeweilige private Netzbetreiber erhält hierbei das Recht bzw. übernimmt die Verpflichtung, die entsprechende Breitbandinfrastruktur zu errichten, aktive Komponenten zu installieren, das NGA-Netz in Betrieb zu nehmen und zu betreiben und gegenüber den örtlichen Endkunden sowie interessierten Drittanbietern entsprechende Dienstleistungen und Angebote (Telefonie, Internet, Mehrwertdienste wie z. B. IP-TV, ebenso wie Vorleistungsprodukte auf Open-Access-Basis) zu marktüblichen Konditionen zu erbringen.
Der Auftrag wird unter Gewährung einer Förderung vergeben. Die Förderung soll durch eine staatliche Beihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d. h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Kosten des Netzaufbaus und des Netzbetriebs. Angestrebt ist eine möglichst lange Vertragslaufzeit von mindestens 15 Jahren, jedoch mindestens über einen Zeitraum von sieben Jahren.
Die Ausschreibung erfolgt technologieneutral.
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Zusätzliche Informationen: 289 weiße Flecken
4️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gewerbegebiete Gemeinde Eslohe, Stadt Schmallenberg, Stadt Winteberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 4
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: 208 weiße Flecken
5️⃣ Umfang der Beschaffung
Titel: Gewerbegebiete Stadt Brilon, Stadt Marsberg, Stadt Olsberg
Titel
Los-Identifikationsnummer: 5
Beschreibung
Zusätzliche Informationen: 100 weiße Flecken.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Firmenprofil des Bewerbers (das Firmenprofil soll enthalten: Gesellschaftsform; Anzahl sozialversicherungspflichtiger Arbeitnehmer, ggf. beschäftigter Schwerbehinderter, ggf. Auszubildender, ggf. Freiberufler und sonstiger Mitarbeiter, Dauer des Bestehens des Unternehmens bzw. Gründungsjahr, Anteil des Geschäftsfeldes Telekommunikation am Gesamtunternehmen),
2. Aktueller (nicht älter als 6 Monate) Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister,
3. Meldebestätigung nach § 6 TKG,
4. Bei Bietergemeinschaften: Ausgefüllte „Erklärung der Bietergemeinschaft" (bereitgestelltes Formular),
5. Beim Einsatz von Nachunternehmern: Ausgefüllte „Erklärungen bei Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer" (bereitgestelltes Formular),
6. Ausgefüllte „Eigenerklärungen" (bereitgestelltes Formular).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019); der Bieter muss in den 3 letzten Geschäftsjahren einen Jahresumsatz wie in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Bilanzen bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre (2017, 2018, 2019); der Bieter muss in den 3 letzten Geschäftsjahren einen Jahresumsatz wie in den folgenden Punkten beschrieben mit vergleichbaren Leistungen (also NGA-Netzausbau und -betrieb) nachweisen können:
— für Bieter, deren Teilnahmeantrag sich lediglich auf ein Einzellos erstreckt, gilt ein Mindestjahresumsatz i. H. v. 2 000 000,00 EUR netto je Geschäftsjahr;
— für Bieter, deren Teilnahmeantrag sich auf 2 Einzellose erstreckt, gilt ein Mindestjahresumsatz i. H. v. 5 000 000,00 EURnetto je Geschäftsjahr;
— für Bieter, deren Teilnahmeantrag sich auf 3 bis 4 Einzellose erstreckt, gilt ein Mindestjahresumsatz i. H. v. 10 000 000,00 EUR netto je Geschäftsjahr;
— für Bieter, deren Teilnahmeantrag sich auf alle Einzellose bzw. das Gesamtangebot erstreckt, gilt ein Mindestjahresumsatz i. H. v. 20 000 000,00 EUR netto je Geschäftsjahr.
2. Eigenerklärung und -soweit nicht durch verfügbare Mittel gedeckt — Bestätigung eines Finanzierungspartners bzw. Finanzdienstleisters, dass die privat zu erbringen-den Investitionen abgedeckt sind,
3. Nachweis des Vorliegens einer Betriebshaftpflichtversicherung; die Haftpflichtversicherung muss mindestens folgende Deckungssummen pro Schadensereignis enthalten:
— für Personen- und Sachschäden zuzüglich Folgeschäden: 2 500 000,00 EUR;
— für Vermögensschäden: 500 000,00 EUR.
Die vorstehend genannten Deckungsbeträge müssen pro Versicherungsjahr mindestens 2 Mal zur Verfügung stehen.
4. Vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllte „Eigenerklärungen" (bereitgestelltes Formular).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Angabe, dass die erforderliche technische Ausstattung sowie genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Errichtung des NGA-Netzes sowie...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Angabe, dass die erforderliche technische Ausstattung sowie genügend personelle Ressourcen zur Verfügung stehen, um die Errichtung des NGA-Netzes sowie den Netzbetrieb im vorgesehenen Zeitraum realisieren zu können,
2. Vorlage min. 2 Referenzen jeweils in Form einer aussagekräftigen Darstellung (Eigenerklärung, Zusammenfassung je Referenzprojekt),
3. Angabe der Anzahl der durch den Bieter mit Telefonie- und Internetdiensten versorgten Glasfaser Endkunden (FTTB/FTTH) in einem durch den Bieter errichteten Glasfasernetz.
Hinweis: Zum Verfahren zugelassen werden nur Unternehmen, die nachweisen können, mindestens 2 000 eigene Glasfaser Endkunden mit Telefonie- und Internetdiensten zu versorgen,
4. Angabe ob bereits mit alternativen/innovativen Verlegemethoden eingesetzt werden — Angabe um welche Verlegemethode es sich handelt,
5. Angabe Anzahl an Mitarbeitern, die für die spätere Durchführung im Vertrieb eingesetzt werden sollen,
6. Angabe Anzahl Mitarbeiter in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-08
09:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-05-08 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen nicht mehr schriftlich ausgedruckt oder per Mail zur Verfügung.
Informationen werden über das genutzte...”
Der Auftraggeber stellt die Vergabeunterlagen nicht mehr schriftlich ausgedruckt oder per Mail zur Verfügung.
Informationen werden über das genutzte Vergabeportal, per Telefax oder E-Mail übermittelt.
Bei Nutzern der elektronischen Vergabe erfolgt die Bereitstellung der Vergabeunterlagen und die Kommunikation über das Portal www.evergabe.NRW.de. Das Kennwort (ID) zu dieser Ausschreibung folgt nachstehend der Download mit der ID ist kostenlos.
Angebote können in Textform oder mit fortgeschrittener oder qualifizierter Signatur/Siegel über das genannte Portal abgegeben werden. Eine schriftliche Angebotsabgabe oder per Fax oder E-Mail ist formwidrig.
Für den Download der Vergabeunterlagen vom Portal ist eine Registrierung nicht erforderlich.
Die Registrierung als Bewerber auf dem Portal wird empfohlen, um der Vergabestelle die Kommunikation zu ermöglichen. Ansonsten obliegt es dem Bewerber, sich kontinuierlich über die Kommunikation im Verfahren und die Änderung von inhaltlichen oder verfahrensmäßigen Daten zu unterrichten.
Für die Angebotsabgabe ist eine Registrierung erforderlich.
Bekanntmachungs-ID: CXS0YYKYYME
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Westfalen
Postanschrift: Alfred-Thaer-Str. 9
Postort: Münster
Postleitzahl: 48147
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 251-4111691📞
E-Mail: vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de📧
Fax: +49 2514112165 📠
URL: https://www.bezreg-muenster.nrw.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens grundsätzlich unzulässig ist, sofern der behauptete Verstoß nicht fristgemäß bei der Vergabestelle gerügt wird. Insoweit wird auf die Rechtsbehelfsfristen und Präklusionsbestimmungen entsprechend § 160 Abs. 3 GWB verwiesen. So sind nach § 160 Abs. 3 S. 1 GWB Nachprüfungsanträge unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in der Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Der Verwaltungsrechts zum Verwaltungsgericht Arnsberg, Jägerstr. 1, 59821 Arnsberg, ist gegeben.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bezirksregierung Arnsberg
Postanschrift: Seibertzstr. 1
Postort: Arnsberg
Postleitzahl: 59821
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 293182-0📞
E-Mail: poststelle@bezreg-arnsberg.nrw.de📧
Fax: +49 293182-2520 📠
URL: https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 072-171865 (2020-04-08)