Die Berliner Verkehrsbetriebe beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von Herkunftsnachweisen gem. den Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 6 der EU-Richtlinie 2003/54/EG. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-02-17.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-10.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BVG Stromkennzeichnung aus erneuerbaren Energiequellen
FEM2-0165-2019
Produkte/Dienstleistungen: Versorgungsunternehmen📦
Kurze Beschreibung:
“Die Berliner Verkehrsbetriebe beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von...”
Kurze Beschreibung
Die Berliner Verkehrsbetriebe beabsichtigen den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern zur Beschaffung von Herkunftsnachweisen gem. den Anforderungen nach Artikel 3 Absatz 6 der EU-Richtlinie 2003/54/EG. Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Diverse
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Herkunftsnachweisen (HKN) für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Ernergien gemäß Artikel 2 Buchstabe j der Richtlinie 2009/28/EG. Demnach ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Herkunftsnachweisen (HKN) für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Ernergien gemäß Artikel 2 Buchstabe j der Richtlinie 2009/28/EG. Demnach ist ein HKN ein elektronisches Dokument, welches ausschließlich als Nachweis gegenüber einem Endkunden dafür dient, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge an Energie aus erneuerbarern Quellen erzeugt wurde.
Die Lieferung der HKN erfolgt auf ein Konto der BVG oder eines beauftragten Dienstleisters im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes, D-Dessau-Roßlau (UBA) oder eines vergleichbaren ausländischen Registers welches Mitglied der AIB (association of issuing bodies) ist. Durch den Auftraggeber (AG) werden mit den qualifizierten Bietern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Verfahrensweise des Verhandlungsverfahrens geregelt ist. Die Beschaffung von HKN soll für die Beschaffungsmonate Januar 2019 bis Dezember 2019 erfolgen. Die Menge insgesamt beträgt ca. 460 890 MWh bzw. optional für 2020 ca. 469 810 MWh pro Jahr. Der AG beabsichtigt, die Bedarfsmenge an Herkunftsnachweisen für das Jahr 2019 gesamt zu beschaffen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Option 12 Monate
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Vorgesehene Mindestanzahl: 5
Maximale Anzahl: 10
Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: 12 Monate
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Für die Eignungsprüfung hat der Bieter/Bewerber für sich und ggf. für Nachunternehmer seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Die Unterlagen für die Eignungsprüfung sind bis spätestens 14.2.2020 bei der unter Punkt I dieser Bekanntmachung genannten Stelle einzureichen.
Nach erfolgter Eignungsprüfung und Eignungsbestätigung seitens der BVG sind die Vergabeunterlagen zur Teilnahme selbständig unter dem angegebenen Link zum Download (Ziff. 1.3.) herunterzuladen.
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbständig auf zur Verfügunggestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelleerfolgt nicht.
Alle unter Ziffer III.1.1)-III.1.3) aufgeführten Nachweise und Erklärungen (ggf. von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes ausgestellte Bescheinigungen) sind zusammen mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
Hierfür ist das Formblatt „Eigenerklärungen zur Eignung Varianten 1-3“, welches selbständig unter dem angegebenen Link zum Download (Ziff. 1.3.) heruntergeladen werden kann, zwingend zu verwenden. Dabei gilt
—— Variante 2 für alle Bewerber, die im ULV-Berlin eingetragen sind,
—— Variante 3 für alle Bewerber, die in der Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich eingetragen sind und
—— Variante 1 für alle Bewerber, die in keiner der genannten Datenbanken eingetragen sind.
Bei Bewerbergemeinschaften sind die Erklärungen und Nachweise für alle an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen abzugeben. Dasselbe gilt für Subunternehmer, die von einem Bewerber bereits im Teilnahmeantrag benannt werden. Beabsichtigt ein Bewerber, sich für die Erlangung der Eignung auf Drittunternehmen zu berufen, so ist mit dem Teilnahmeantrag eine Verpflichtungserklärung des benannten Drittunternehmens vorzulegen, aus der sich ergibt, dass der Bewerber über die in Fragekommenden Kapazitäten des Drittunternehmens verfügen kann. Dies gilt auch für die Berufung auf Kapazitäten konzernverbundener Drittunternehmen.
Hinweis: Auf Verlangen des Auftraggebers sind die Eigenerklärungen durch Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen.
Von den Bewerbern sind in der oben beschriebenen Form („Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3“)
u. a. Erklärungen zu folgenden Themen abzugeben:
—— Kenntnis von etwaigen Eintragungen im Berliner Korruptionsregister,
—— Eintragung in das Berufs-/Handelsregister.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Von den Bewerbern sind in der oben unter...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Folgende Angaben und Formalitäten, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit, sind erforderlich:
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1) am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur Eignung Varianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
—— Bestehen und Höhe einer Betriebshaftpflicht-/Berufshaftpflichtversicherung,
—— Gesamtumsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren sowie Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren bzgl. Marktforschung:
— Nachunternehmererklärung (Formular wird mit den Verdingungsunterlagen beigefügt),
— Bestätigung, dass nur versicherungspflichtiges Personal, welches der deutschen Sprache in Wort und Schriftmächtig ist, eingesetzt wird.
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1 am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur EignungVarianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
—— Anzahl...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Von den Bewerbern sind in der oben unter III.1.1 am Anfang beschriebenen Form (Eigenerklärung zur EignungVarianten 1-3) Erklärungen abzugeben zu:
—— Anzahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
—— Ausführung von Leistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (mindestens 3 Referenzleistungen).
Hinweis: Für alle unter Punkt III.2.1) bis III.2.3) genannten Nachweise/Unterlagen können auch vergleichbar ausgestellte Bescheinigungen/Nachweise von den zuständigen Stellen/Behörden des jeweiligen Herkunftslandes eingereicht werden.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Geforderte Kautionen und Garantien: Entfällt
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Siehe Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll: Gesamtschuldnerisch haftend
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvereinbarung mit mehreren Betreibern
Beschreibung
Vorgesehene Höchstzahl der Teilnehmer an der Rahmenvereinbarung: 10
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-02-17
23:59 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-03-09 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-06-08 📅
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Die elektronische Bestellung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“„Achtung“:
— „Ende der Bewerbungszeit: 17.2.2020“
Nach Prüfung der Vollständigkeit der unter Pkt. III.2 dieser Bekanntmachung...”
„Achtung“:
— „Ende der Bewerbungszeit: 17.2.2020“
Nach Prüfung der Vollständigkeit der unter Pkt. III.2 dieser Bekanntmachung genannten
Angaben/Nachweise/Formalitäten wird auf Basis der aufgeführten Daten die Eignung der
Bewerber geprüft. – Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“
Die Unterlagen für die Eignungsprüfung sind bis spätestens 14.2.2020 bei der unter Punkt I dieser Bekanntmachung genannten Stelle einzureichen.
Nach erfolgter Eignungsprüfung und Eignungsbestätigung seitens der BVG sind die Vergabeunterlagen zur Teilnahme am weiteren Verfahren selbständig unter dem angegebenen Link zum Download (Ziff. 1.3.) herunterzuladen.
Alle weiteren Informationen zu diesem Vergabeverfahren wie LV-Änderungen, Beantwortung von Bieterfragen oder sonstige verfahrensrelevante Informationen werden ebenfalls unter dem Link bereitgestellt.
Bis zum Ablauf der Angebotsfrist ist der Bewerber verpflichtet, regelmäßig und selbstständig auf zur Verfügung gestellte, geänderte oder zusätzliche Dokumente zu achten. Ein separater Hinweis durch die Vergabestelle erfolgt nicht.
Angebotseinreichungsfrist: 24.4.2020 mit Bezug auf die Vergabenummer FEM2-0165-2019
Angebote von nicht geeigneten Bewerbern werden nicht berücksichtigt.
„Zuschlagskriterien“:
— bei entsprechender Eignung: Preis 100 %
—— bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als Nachweis ist von den für den Zuschlag in Betracht kommenden Bietern eine Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stelle vorzuhalten,
—— die Eignung von Subunternehmern, die im Teilnahmeantrag noch nicht benannt wurden, deren Einsatz aber mit Beginn der Leistungserbringung geplant ist, ist mit der Angebotsabgabe anhand der in Ziff. III.1.1)-III.1.3) genannten Eignungskriterien nachzuweisen,
—— bei Angebotsabgabe ist vom Bieter die Vertraulichkeitsvereinbarung einzureichen.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Landes Berlin
Postanschrift: Martin- Luther- Str. 105
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 30-9013-8316📞
Fax: +49 30-9013-7613 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
Ҥ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
§ 160 GWB:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
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Quelle: OJS 2020/S 009-018222 (2020-01-10)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-04-28) Objekt Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Lieferung von Herkunftsnachweisen (HKN) für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Ernergien gemäß Artikel 2 Buchstabe j der Richtlinie 2009/28/EG. Demnach ist...”
Beschreibung der Beschaffung
Lieferung von Herkunftsnachweisen (HKN) für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Ernergien gemäß Artikel 2 Buchstabe j der Richtlinie 2009/28/EG. Demnach ist ein HKN ein elektronisches Dokument, welches ausschließlich als Nachweis gegenüber einem Endkunden dafür dient, dass ein bestimmter Anteil oder eine bestimmte Menge an Energie aus erneuerbarern Quellen erzeugt wurde. Die Lieferung der HKN erfolgt auf ein Konto der BVG oder eines beauftragten Dienstleisters im Herkunftsnachweisregister des Umweltbundesamtes, D-Dessau-Roßlau (UBA) oder eines vergleichbaren ausländischen Registers welches Mitglied der AIB (association of issuing bodies) ist. Durch den Auftraggeber (AG) werden mit den qualifizierten Bietern Rahmenvereinbarungen abgeschlossen, in denen die Verfahrensweise des Verhandlungsverfahrens geregelt ist. Die Beschaffung von HKN soll für die Beschaffungsmonate Januar 2019 bis Dezember 2019 erfolgen. Die Menge insgesamt beträgt ca. 460 890 MWh bzw. optional für 2020 ca. 469 810 MWh pro Jahr. Der AG beabsichtigt, die Bedarfsmenge an Herkunftsnachweisen für das Jahr 2019 gesamt zu beschaffen.
Verfahren Informationen zur Rahmenvereinbarung
Die Beschaffung umfasst die Erstellung einer Rahmenvereinbarung
Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 009-018222
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 1
Titel: BVG Stromkennzeichnung aus erneuerbaren Energiequellen
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-04-20 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Uniper Energy Sales GmbH
Postanschrift: Völklinger Straße 4
Postort: Düsseldorf
Postleitzahl: 40219
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 94129780189📞
E-Mail: mario.czaykowski@uniper.energy📧
Fax: +49 94129780123 📠
Region: Düsseldorf🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
2️⃣
Vertragsnummer: 2
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: GO2-markets GmbH
Postanschrift: Stralauer Platz 34
Postort: Berlin
Postleitzahl: 10243
Telefon: +49 30208499043📞
E-Mail: jr@go2-markets.com📧
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅
Quelle: OJS 2020/S 085-203146 (2020-04-28)