Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über 9 elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in 2 Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung 3 Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke
173
Produkte/Dienstleistungen: Bau von Straßenbrücken📦
Kurze Beschreibung:
“Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee...”
Kurze Beschreibung
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über 9 elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in 2 Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung 3 Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: EUR 18 100 000 💰
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Bau von Straßenbrücken📦
Ort der Leistung: Lübeck, Kreisfreie Stadt🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Lübeck
Beschreibung der Beschaffung:
“— 2 296 mBrückenfläche;
— 6 200 m³ Erdarbeiten;
— 1 300 m Spundwand;
— 660 m Ortbetonpfähle d= 1,50 m;
— 300 m Räumungsbohrung;
— 430 m Trägerbohlwand;
—...”
Beschreibung der Beschaffung
— 2 296 mBrückenfläche;
— 6 200 m³ Erdarbeiten;
— 1 300 m Spundwand;
— 660 m Ortbetonpfähle d= 1,50 m;
— 300 m Räumungsbohrung;
— 430 m Trägerbohlwand;
— 150 m DSV-Erdkörper;
— 260 m Bohrpfahlwand;
— 500 to. Betonstahl;
— 3 900 m³ Beton;
— 1 800 m Gleisbaustraße;
— 450 m Feste Absperrung;
— 650 to. Stahlbau (Schweißträger);
— 200 m Füllstabgeländer;
— 2 300 m Abdichtung;
— 2 300 m Korrosionsschutz;
— 1 480 m Gussasphalt;
— 4 200 m Asphaltarbeiten.
Strecke Abbruch des Bestandsbauwerkes, hydraulischer Verschub, Baustraße, Gleis-, Gleissicherungs- und Fahrleitungsarbeiten, Kabeltiefbau, Blitzschutz- und Erdungsleistungen, Erneuerung Bauwerksentwässerung, Erneuerung der Verkehrswegebeleuchtung, Berührungsschutz, Kampfmittelsondierung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauzeitenplan/ Terminsicherungskonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Techn. Bauabwicklung
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Schlüsselpersonal
Qualitätskriterium (Gewichtung): 10
Preis (Gewichtung): 60 %
Umfang der Beschaffung
Geschätzter Gesamtwert ohne MwSt: EUR 18 100 000 💰
Dauer
Datum des Beginns: 2021-01-15 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“1. Keine Ausschlussgründe:
— Straftaten nach § 6e Abs. 1 bis 3 EU VOB/A;
— Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. § 6e...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
1. Keine Ausschlussgründe:
— Straftaten nach § 6e Abs. 1 bis 3 EU VOB/A;
— Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. § 6e Abs. 4 VOB/A;
— Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A;
— Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung — Registereintragungen
— Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (soweit erforderlich).
Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden. Die Eigenerklärung zur Eignung steht als Vordruck auf der Homepage des BMVI zur Verfügung (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/handbuch-fuer-die-vergabe-und-ausfuehrung-von-bauleistungen-im-strassen-und-brueckenbau-hva-b-stb.html).
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Mindestjahresumsatz von 25 Mio. EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Mindestjahresumsatz von 8 Mio. EUR in dem Bereich Bau von Straßenbrücken in den...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Mindestjahresumsatz von 25 Mio. EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Mindestjahresumsatz von 8 Mio. EUR in dem Bereich Bau von Straßenbrücken in den letzten 3 Geschäftsjahren.
“1. Mindestjahresumsatz von 25 Mio. EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Mindestjahresumsatz von 8 Mio. EUR in dem Bereich Bau von Straßenbrücken in den...”
1. Mindestjahresumsatz von 25 Mio. EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Mindestjahresumsatz von 8 Mio. EUR in dem Bereich Bau von Straßenbrücken in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Der Nachweis kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden. Die Eigenerklärung zur Eignung steht als Vordruck auf der Homepage des BMVI zur Verfügung (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/handbuch-fuer-die-vergabe-und-ausfuehrung-von-bauleistungen-im-strassen-und-brueckenbau-hva-b-stb.html).
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“1. Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen. Vergleichbar sind Neu- oder Ersatzneubauten von Straßenbrücken über mehrere elektrifizierte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
1. Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen. Vergleichbar sind Neu- oder Ersatzneubauten von Straßenbrücken über mehrere elektrifizierte Gleise. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen worden sein. Zu bezeichnen ist die Leistung, der Auftragswert des auf den Bewerber entfallenden Anteils, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber.
2. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebene Bauleistung erforderlichen Arbeitskräfte. Anzugeben sind die technischen Fachkräfte (bauleitendes Personal) mit beruflicher Qualifikation, die die Leistungen tatsächlich erbringen.
3. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebene Bauleistung erforderlichen Geräte und der weiteren erforderlichen technischen Ausrüstung.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Mindestens 3 Referenzen wie unter 1. beschrieben.
Der Nachweis zu Arbeitskräften, Fachkräften, Geräten und zur technischen Ausrüstung (Ziffern 2. und 3.)...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Mindestens 3 Referenzen wie unter 1. beschrieben.
Der Nachweis zu Arbeitskräften, Fachkräften, Geräten und zur technischen Ausrüstung (Ziffern 2. und 3.) kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden.
Da die Referenzen nach Ziffern 1. auftragsbezogene, spezifische Anforderungen aufweisen, reicht eine Präqualifikation insoweit nicht. Der entsprechende Nachweis zu den Referenzen ist von allen Bewerbern durch die genannte Eigenerklärung (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/handbuch-fuer-die-vergabe-und-ausfuehrung-von-bauleistungen-im-strassen-und-brueckenbau-hva-b-stb.html). zu führen. Dies gilt also auch für präqualifizierte Bewerber.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Zahlung des Vergabemindestlohnes von 9,99 EUR (brutto), siehe § 4 Vergabegesetz Schleswig-Holstein.” Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Wettbewerbliches Verfahren mit Verhandlung
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Informationen zur Verhandlung
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ersten Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen zu führen
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-31
10:00 📅
Voraussichtliches Datum der Versendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe oder zur Teilnahme an die ausgewählten Bewerber: 2020-08-21 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Mindestzeitraum, in dem der Bieter das Angebot aufrechterhalten muss: 2
Ergänzende Informationen Informationen über elektronische Arbeitsabläufe
Elektronische Zahlung wird verwendet
Zusätzliche Informationen
“Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der...”
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Wettbewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus”
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
URL: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
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Quelle: OJS 2020/S 128-312344 (2020-07-01)
Ergänzende Angaben (2020-07-02)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 128-312344
Änderungen Andere zusätzliche Informationen
“Der Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke liegt noch nicht vor. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein vollzugsfähiger...”
Der Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke liegt noch nicht vor. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein vollzugsfähiger Planfeststellungsbeschluss bis spätestens zur Zuschlagserteilung erlassen ist. Sollten sich entgegen der Erwartung des Auftragsgebers der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses verzögern, wird der Auftraggeber die Bewerber hierüber informieren und das Verfahren anpassen.
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Quelle: OJS 2020/S 129-315342 (2020-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
“Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee...”
Kurze Beschreibung
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über neun elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in zwei Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung drei Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau
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Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 24041050.59 💰
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“— 2 296 mBrückenfläche,
— 6 200 m³ Erdarbeiten,
— 1 300 m Spundwand,
— 660 m Ortbetonpfähle d=1,50 m,
— 300 m Räumungsbohrung,
— 430 m Trägerbohlwand,
— 150...”
Beschreibung der Beschaffung
— 2 296 mBrückenfläche,
— 6 200 m³ Erdarbeiten,
— 1 300 m Spundwand,
— 660 m Ortbetonpfähle d=1,50 m,
— 300 m Räumungsbohrung,
— 430 m Trägerbohlwand,
— 150 m DSV-Erdkörper,
— 260 m Bohrpfahlwand,
— 500 to. Betonstahl,
— 3 900 m³ Beton,
— 1 800 m Gleisbaustraße,
— 450 m Feste Absperrung,
— 650 to. Stahlbau (Schweißträger),
— 200 m Füllstabgeländer,
— 2 300 m Abdichtung,
— 2 300 m Korrosionsschutz,
— 1 480 m Gussasphalt,
— 4 200 m Asphaltarbeiten Strecke Abbruch des Bestandsbauwerkes, hydraulischer Verschub, Baustraße, Gleis-, Gleissicherungs- und Fahrleitungsarbeiten, Kabeltiefbau, Blitzschutz- und Erdungsleistungen, Erneuerung Bauwerksentwässerung, Erneuerung der Verkehrswegebeleuchtung, Berührungsschutz, Kampfmittelsondierung.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Bauzeitenplan/Terminsicherungskonzept
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 128-312344
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 5.660.4-2/BW047/2020
Titel: BW 047 Ersatzneubau Bahnhofsbrücke – Bauleistungen
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-15 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 2
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 6
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: Becker GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dieselstraße 16
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5931-97880📞
E-Mail: info@beckerbau-meppen.de📧
Fax: +49 5931-978866 📠
Region: Emsland🏙️
URL: www.beckerbau-meppen.de🌏
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 24041050.59 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
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Quelle: OJS 2021/S 035-084379 (2021-02-15)