Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über 9 elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in 2 Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung 3 Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter. Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-31.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-01.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-01) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Bau von Straßenbrücken
Referenznummer: 173
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über 9 elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in 2 Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung 3 Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau.
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über 9 elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in 2 Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung 3 Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Bauleistung
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Bau von Straßenbrücken📦
Zusätzlicher CPV-Code: Bau von Straßenbrücken📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lübeck, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-01 📅
Einreichungsfrist: 2020-07-31 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-06 📅
Datum des Beginns: 2021-01-15 📅
Datum des Endes: 2025-03-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 128-312344
ABl. S-Ausgabe: 128
Zusätzliche Informationen
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Wettbewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Corona-Virus: Der Auftraggeber behält sich vor, wegen möglicher Undurchführbarkeit der hier ausgeschriebenen Leistungen wegen Einschränkungen aufgrund der Corona-Epidemie den Zuschlag nicht zu erteilen/das Vergabeverfahren aufzuheben bzw. einzustellen. Mit der Teilnahme am Wettbewerb verzichtet der Bieter/Wettbewerber unwiderruflich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen für den Fall, dass der Auftraggeber aus vorgenannten Gründen den Zuschlag nicht erteilt/das Verfahren aufhebt bzw. einstellt.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über 9 elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in 2 Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung 3 Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über 9 elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in 2 Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung 3 Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau.
Strecke Abbruch des Bestandsbauwerkes, hydraulischer Verschub, Baustraße, Gleis-, Gleissicherungs- und Fahrleitungsarbeiten, Kabeltiefbau, Blitzschutz- und Erdungsleistungen, Erneuerung Bauwerksentwässerung, Erneuerung der Verkehrswegebeleuchtung, Berührungsschutz, Kampfmittelsondierung.
Strecke Abbruch des Bestandsbauwerkes, hydraulischer Verschub, Baustraße, Gleis-, Gleissicherungs- und Fahrleitungsarbeiten, Kabeltiefbau, Blitzschutz- und Erdungsleistungen, Erneuerung Bauwerksentwässerung, Erneuerung der Verkehrswegebeleuchtung, Berührungsschutz, Kampfmittelsondierung.
Geschätzter Wert ohne MwSt: 18 100 000 EUR 💰
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Hansestadt Lübeck
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
1. Keine Ausschlussgründe:
— Straftaten nach § 6e Abs. 1 bis 3 EU VOB/A;
— Nichtzahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung gem. § 6e Abs. 4 VOB/A;
— Insolvenzverfahren oder Liquidation gem. § 6e Abs. 6 Nr. 2 EU VOB/A;
— Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
— Verstoß gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat und mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2 500 EUR belegt worden ist.
2. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung — Registereintragungen
— Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft (soweit erforderlich).
Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden. Die Eigenerklärung zur Eignung steht als Vordruck auf der Homepage des BMVI zur Verfügung (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/handbuch-fuer-die-vergabe-und-ausfuehrung-von-bauleistungen-im-strassen-und-brueckenbau-hva-b-stb.html).
Der Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden. Die Eigenerklärung zur Eignung steht als Vordruck auf der Homepage des BMVI zur Verfügung (https://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/StB/handbuch-fuer-die-vergabe-und-ausfuehrung-von-bauleistungen-im-strassen-und-brueckenbau-hva-b-stb.html).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
1. Mindestjahresumsatz von 25 Mio. EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Mindestjahresumsatz von 8 Mio. EUR in dem Bereich Bau von Straßenbrücken in den letzten 3 Geschäftsjahren.
Mindeststandards:
1. Mindestjahresumsatz von 25 Mio. EUR in den letzten 3 Geschäftsjahren.
2. Mindestjahresumsatz von 8 Mio. EUR in dem Bereich Bau von Straßenbrücken in den letzten 3 Geschäftsjahren.
1. Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen. Vergleichbar sind Neu- oder Ersatzneubauten von Straßenbrücken über mehrere elektrifizierte Gleise. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen worden sein. Zu bezeichnen ist die Leistung, der Auftragswert des auf den Bewerber entfallenden Anteils, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber.
1. Referenzen über die Ausführung vergleichbarer Bauleistungen. Vergleichbar sind Neu- oder Ersatzneubauten von Straßenbrücken über mehrere elektrifizierte Gleise. Die Referenzprojekte dürfen nicht vor mehr als 10 Jahren abgeschlossen worden sein. Zu bezeichnen ist die Leistung, der Auftragswert des auf den Bewerber entfallenden Anteils, der Ausführungszeitraum und der Auftraggeber.
2. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebene Bauleistung erforderlichen Arbeitskräfte. Anzugeben sind die technischen Fachkräfte (bauleitendes Personal) mit beruflicher Qualifikation, die die Leistungen tatsächlich erbringen.
3. Verfügbarkeit der für die ausgeschriebene Bauleistung erforderlichen Geräte und der weiteren erforderlichen technischen Ausrüstung.
Mindeststandards:
Mindestens 3 Referenzen wie unter 1. beschrieben.
Der Nachweis zu Arbeitskräften, Fachkräften, Geräten und zur technischen Ausrüstung (Ziffern 2. und 3.) kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden.
Der Nachweis zu Arbeitskräften, Fachkräften, Geräten und zur technischen Ausrüstung (Ziffern 2. und 3.) kann durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) oder eine Eigenerklärung zur Eignung geführt werden.
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Schleswig-Holstein beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Postanschrift: Düsternbrooker Weg 94
Postort: Kiel
Postleitzahl: 24105
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 431 / 988-4640📞
E-Mail: vergabekammer@wimi.landsh.de📧
Fax: +49 431 / 988-4702 📠
Internetadresse: www.schleswig-holstein.de/DE/Themen/V/vergabekammer.html🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Ein Antrag auf Nachprüfung ist gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB nur zulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Auftragsbekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis Ablauf der in der Auftragsbekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt worden sind,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. Nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind
Quelle: OJS 2020/S 128-312344 (2020-07-01)
Ergänzende Angaben (2020-07-02) Objekt Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Ergänzende Angaben
Der Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke liegt noch nicht vor. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein vollzugsfähiger Planfeststellungsbeschluss bis spätestens zur Zuschlagserteilung erlassen ist. Sollten sich entgegen der Erwartung des Auftragsgebers der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses verzögern, wird der Auftraggeber die Bewerber hierüber informieren und das Verfahren anpassen.
Der Planfeststellungsbeschluss für den Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke liegt noch nicht vor. Der Auftraggeber geht davon aus, dass ein vollzugsfähiger Planfeststellungsbeschluss bis spätestens zur Zuschlagserteilung erlassen ist. Sollten sich entgegen der Erwartung des Auftragsgebers der Erlass des Planfeststellungsbeschlusses verzögern, wird der Auftraggeber die Bewerber hierüber informieren und das Verfahren anpassen.
Quelle: OJS 2020/S 129-315342 (2020-07-02)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über neun elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in zwei Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung drei Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über neun elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in zwei Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung drei Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau
Gesamtwert des Auftrags: 24041050.59 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über neun elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in zwei Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung drei Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Die Hansestadt Lübeck vergibt einen Auftrag zum Ersatzneubau der Bahnhofsbrücke, die in unmittelbarer Nähe des Lübecker Hauptbahnhofs die Fackenburger Allee über neun elektrifizierte Gleise führt und mit täglich ca. 40 000 Kfz und 12 Buslinien die meist frequentierte Verbindung im Lübecker Stadtgebiet ist. Die derzeitige Brücke aus dem Jahr 1907 muss durch einen Neubau ersetzt werden. Rückbau und Ersatzneubau sollen in zwei Bauabschnitten erfolgen. Das Bestandsbauwerk wird getrennt, das verbleibende Teilbauwerk wird für die bauzeitliche Verkehrsführung genutzt. Für die Arbeiten im Gleisbereich werden Gleissperrungen erforderlich, die in einem Sperrpausenkonzept zusammengefasst sind und von der DB Netz AG genehmigt wurden. Der Ersatzneubau soll je Fahrtrichtung drei Fahrstreifen und analog zum Bestandsbauwerk beidseitige, getrennte Fuß- und Radwege führen. Die Gesamtbreite beträgt zukünftig 31 Meter.
Auszuführende Gewerke sind insbesondere: Brücken- und Straßenbau, Fahrleitungs- und Gleisbau
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-15 📅
Name: Becker GmbH & Co. KG
Postanschrift: Dieselstraße 16
Postort: Meppen
Postleitzahl: 49716
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 5931-97880📞
E-Mail: info@beckerbau-meppen.de📧
Land: Emsland
🏙️
Internetadresse: www.beckerbau-meppen.de🌏
Gesamtwert des Auftrags: 24041050.59 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind