Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien – siehe Link
https://my.vergabe.bayern.de/eignungskriterien.php?lv_id=195901
Direkter Link zu den Auftragsunterlagen – siehe Link
https://www.meinauftrag.rib.de/public/DetailsByPlatformIdAndTenderId/platformId/1/tenderId/195901
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen des Unternehmens
Dieser Bewerbung liegt eine vom Bewerber auszufüllende Referenzliste bei.
Pro Bewerbung sollen jeweils max. 2 und muss mind. 1 Referenzobjekt(e) für folgende Bereiche vorgelegt werden:
A) Längsverschub,
B) Seilverspannte Bauwerke,
Die Referenzobjekte sollen mit der gestellten Bauaufgabe möglichst vergleichbar sein.
Die Referenzen sind anhand der nachfolgenden Formulare zu beschreiben.
Folgende Kriterien sind bei der Wertung der Referenzen maßgeblich und werden mit den Formblättern abgefragt:
— Angabe, ob die Referenz als Einzelunternehmen, als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft oder als Nachunternehmer erbracht wurde;
— Angabe, welche Leistungen als Eigenleistungen erbracht worden sind;
— Angabe zum Referenzgeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefon);
— Angabe, ob die Brücke im Längsverschub und/oder seilverspannt hergestellt wurde;
— Angabe, ob die Brücke im Stahlverbund hergestellt wurde;
— Angabe der Brückenlänge;
— Angabe der Stützenabstände.
Für jede Referenz werden darüber hinaus die Angaben erwartet zu Bezeichnung und Standort des Referenzobjektes mit Angaben der Netto-Baukosten, Kurzbeschreibung der Art und des Umfanges der erbrachten Leistungen für das Referenzobjekt, Zeitraum der Leistungserbringung von Monat/Jahr bis Monat/Jahr und Angabe, ob die Leistungen als vollständige Eigenleistung, mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Firmen erbracht wurden, sowie die Angabe des Eigenleistungsanteils.
Wurden die Leistungen nicht vollständig als Eigenleistungen erbracht, so ist anzugeben, welche Leistungen als Eigenleistungen erbracht wurden.
Die verlangten Angaben zu den im Referenzzeitraum von 2010 bis Ende der Bewerbungsfrist begonnenen und fertiggestellten Referenzen sind zwingend anzugeben, ansonsten wird die Referenz nicht gewertet und es kann zum Ausschluss der Bewerbung führen, sofern infolgedessen die notwendige Anzahl von Referenzen nicht erreicht wird.
Ist eine Arbeitsgemeinschaft Referenznehmer, kann nur derjenige ARGE-Partner, der die für die hier abgefragten maßgeblichen Leistungen (Längsverschub und Seileinbau) selbst erbracht hat, diese Referenz verwenden. Entsprechendes gilt für den Fall, dass diese Leistungen durch einen Nachunternehmer erbracht worden sind; in diesem Fall kann nur der Nachunternehmer diese Referenz verwenden.