Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, hat als Betreibergesellschaft des drittgrößten Flughafenstandortes in Deutschland eine Vielzahl an Gebäuden und Infrastrukturen. Um diese zu verwalten setzt der AG ein Building Information System (BIS) mit den Modulen CAFM (Computer Aided Facility Management) und Prüftool (Bezeichnungs-Verwaltungssystem) des Herstellers Byron Informatik AG ein.
Im Rahmen dieser Vergabe beabsichtigt der AG einen Auftragnehmer (AN) mit einem Rahmen-Dienstleistungsvertrag für Leistungen nach Bedarf zur Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten sowie zur Weiterentwicklung des Systems zu beauftragen.
Gegenstand des Vertrages sind u. a. folgende Leistungen:
— Konzeption, Beratung sowie Umsetzung zukünftiger Erweiterungen;
— Beratung bei strategischen- und Schnittstellenfragen.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-07-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-22.
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“CAFM & Prüftool (Byron/BIS) Dienstleistungen zur Anpassung und Weiterentwicklung
EA-2020-0267”
Produkte/Dienstleistungen: Softwareprogrammierung und -beratung📦
Kurze Beschreibung:
“Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, hat als Betreibergesellschaft des drittgrößten Flughafenstandortes in...”
Kurze Beschreibung
Die Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB), im Folgenden Auftraggeber (AG) genannt, hat als Betreibergesellschaft des drittgrößten Flughafenstandortes in Deutschland eine Vielzahl an Gebäuden und Infrastrukturen. Um diese zu verwalten setzt der AG ein Building Information System (BIS) mit den Modulen CAFM (Computer Aided Facility Management) und Prüftool (Bezeichnungs-Verwaltungssystem) des Herstellers Byron Informatik AG ein.
Im Rahmen dieser Vergabe beabsichtigt der AG einen Auftragnehmer (AN) mit einem Rahmen-Dienstleistungsvertrag für Leistungen nach Bedarf zur Anpassung an sich ändernde Gegebenheiten sowie zur Weiterentwicklung des Systems zu beauftragen.
Gegenstand des Vertrages sind u. a. folgende Leistungen:
— Konzeption, Beratung sowie Umsetzung zukünftiger Erweiterungen;
— Beratung bei strategischen- und Schnittstellenfragen.
Ziel der Vergabe ist es einen zuverlässigen Partner für mögliche Anpassungsleistungen in Form von Programmier-, Beratungs- und Schulungsleistungen zu binden.
Sowohl das CAFM-System als auch das Prüftool spielen beim AG eine wesentliche Rolle bei der Abwicklung von technischen, infrastrukturellen als auch kaufmännischen Facility Management Geschäftsprozessen. Daher ist es dem AG wichtig einen zuverlässigen & qualifizierten AN beauftragen.
Die Beauftragung ist über eine Laufzeit von 14 Monaten geplant.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 14
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen: Siehe II.2.11
Informationen über die Begrenzung der Zahl der einzuladenden Bewerber
Voraussichtliche Anzahl von Bewerbern: 10
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
“Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der...”
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Der Auftraggeber behält sich vor, bei Unterschreitung der Mindestzahl von 3 zulassungsfähigen Bewerbungen, das Vergabeverfahren einzustellen. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von 3 wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
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Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Verlängerung des Vertrages einmal um 12 Monate.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern (der Begriff Bewerber wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU)/Unterauftragnehmern vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden hat der Bewerber auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen.
1. Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift.
2. Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie – soweit anwendbar – § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG und § 98 c AufenthG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i. V. m. und § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG). Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
3. Sofern eine Bewerbung als BewGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (vgl. Ziff. III.1.8) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen.
BewGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe bzw. der Vertreter der BewGe haben/hat zu erklären, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden.
4. Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer / konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe)
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziff. III.1) dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung (z.B. Verpflichtungserklärung) steht.
Der AG stellt hierzu ein Formblatt zur Verfügung.
Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen.
Werden die o. g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages wegen fehlender Eignung erfolgen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A 2.1 – Mittlerer Jahresumsatz der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, bezogen auf den Auftragsgegenstand.” Bedingungen für die Teilnahme
“Zu A 2.1: Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in...”
Zu A 2.1: Als Mindestanforderung für die Zulassung zum Vergabeverfahren gilt ein mittlerer Jahresumsatz (netto) des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, bezogen auf den Auftragsgegenstand „Dienstleistungen an Systemen“, in Höhe von mindestens 250 000 EUR
Mehr anzeigen Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“A 3.1 – Nachweis einer Autorisierung des Herstellers Byron Informatik AG,
A 3.2 – Nachweis einer Referenz über Anpassungsleistungen an den Byron/BIS-Modulen...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
A 3.1 – Nachweis einer Autorisierung des Herstellers Byron Informatik AG,
A 3.2 – Nachweis einer Referenz über Anpassungsleistungen an den Byron/BIS-Modulen CAFM und Prüftool,
A 3.3 – Projektsprache Deutsch.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“Zu A 3.1: Als Mindestanforderung hat der Bewerber eine (Partner-) Autorisierung des Herstellers Byron Informatik AG nachzuweisen, die ihn berechtigt,...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Zu A 3.1: Als Mindestanforderung hat der Bewerber eine (Partner-) Autorisierung des Herstellers Byron Informatik AG nachzuweisen, die ihn berechtigt, Dienstleistungen zur Anpassung und Weiterentwicklung am CAFM & Prüftool (Byron/BIS) vorzunehmen.
Zu A 3.2: Als Mindestanforderungen hat der Bewerber eine nachprüfbare Referenz einzureichen. Für die geforderte „Referenz über Anpassungsleistungen an den Byron/BIS-Modulen CAFM und Prüftool“ gelten die folgenden Anforderungen:
— Referenzgeber und deutschsprachiger Ansprechpartner des Referenzgebers;
— Leistungsgegenstand: Anpassungsleistungen an den Byron/BIS-Modulen CAFM und Prüftool;
— Zeitpunkt der Leistungserbringung: nach dem 1.7.2015;
— Umfang der bisher erbrachten Leistungen: größer gleich 50 Personentage.
Zu A 3.3: Das einzusetzende Personal muss über sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen.
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Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien:
“Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder...”
Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen.
Alle Bewerber, die die Mindeststandards erfüllen und gegen die keine anderen Ausschlussgründe vorliegen, werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Der AG behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzufordern.
Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten.
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Geforderte Kautionen und Garantien: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen
Wichtigste Finanzierungsbedingungen und Zahlungsmodalitäten und/oder Verweis auf die einschlägigen Bestimmungen, die sie regeln: Gemäß Auftrags- bzw. Vergabeunterlagen
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll:
“— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend...”
Rechtsform der Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern, an die der Auftrag vergeben werden soll
— Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein. Im Teilnahmeantrag müssen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Mitglied benennen, das sie gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt.
Im Übrigen wird auf die Festlegungen in Ziff. III.1.1) verwiesen.
Mehr anzeigen Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
“Der AN muss während der gesamten Vertragslaufzeit über eine Autorisierung des Herstellers Byron Informatik AG verfügen, die ihn berechtigt, Dienstleistungen...”
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Der AN muss während der gesamten Vertragslaufzeit über eine Autorisierung des Herstellers Byron Informatik AG verfügen, die ihn berechtigt, Dienstleistungen zur Anpassung und Weiterentwicklung am CAFM & Prüftool (Byron/BIS) vorzunehmen.
Das einzusetzende Personal des AN muss während der gesamten Vertragslaufzeit über sehr gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse verfügen.
Mehr anzeigen Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über eine Rahmenvereinbarung oder ein dynamisches Beschaffungssystem
Rahmenvertrag mit einem einzigen Betreiber
Informationen über die Reduzierung der Anzahl von Lösungen oder Angeboten während der Verhandlungen oder des Dialogs
Rückgriff auf ein gestaffeltes Verfahren, um die Zahl der zu erörternden Lösungen oder zu verhandelnden Angebote schrittweise zu verringern
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-07-23
10:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-30 📅
“1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung...”
1. Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angegebenen Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben – „kein Angebot“. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Versendung der Vergabeunterlagen.
2. Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff.I.3) unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziff. II.1.1)) u. des Aktenzeichens EA-2020-0267 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 10.7.2020, 12.00 Uhr, an die unter Ziffer I.1) bezeichnete Stelle unter Nutzung der Funktionalität der Vergabeplattform (vgl. Ziff. I.3) eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp. Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
3. Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BWG der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu.
4. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name:
“Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie des Landes Brandenburg”
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Postort: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 331866-1719📞
Fax: +49 331866-1652 📠
URL: http://www.mwe.brandenburg.de🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden.
2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus diesem Bekanntmachungstext erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aus erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, innerhalb der Angebots- bzw. Bewerbungsfrist gegenüber dem AG gerügt werden.
4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o. g. Anschrift innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des AG, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB vorliegen.
5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
Mehr anzeigen Dienststelle, bei der Informationen über das Überprüfungsverfahren eingeholt werden können
Name: Bundeskartellamt
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 22894990📞
E-Mail: info@bundeskartellamt.de📧
Fax: +49 2289499400 📠
URL: www.bundeskartellamt.de🌏
Quelle: OJS 2020/S 121-297651 (2020-06-22)