Objekt Umfang der Beschaffung
Titel:
“Digitale Ausstattung der Schulen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen
2019-009-2000”
Produkte/Dienstleistungen: Tragbare Computer📦
Kurze Beschreibung:
“Ausstattung der Schulen des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen mit mobilen Endgeräten.”
1️⃣
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Unterricht im Sekundarbereich📦
Zusätzliche Produkte/Dienstleistungen: Tablettcomputer📦
Ort der Leistung: Neuburg-Schrobenhausen🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Beschreibung der Beschaffung:
“Kauf von digitalen Endgeräten mit Zubehör im Rahmen des Förderprogramms Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer und dem Förderprogramm Sonderbudget...”
Beschreibung der Beschaffung
Kauf von digitalen Endgeräten mit Zubehör im Rahmen des Förderprogramms Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer und dem Förderprogramm Sonderbudget Leihgeräte für alle Schulen im Sachaufwand des Landkreises Neuburg-Schrobenhausen.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Preis
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 12
Zusätzliche Informationen
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Nach § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Bieter vergeben. § 122 Abs. 2 GWB stellt hierzu abschließend fest,...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Nach § 122 Abs. 1 GWB werden öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige Bieter vergeben. § 122 Abs. 2 GWB stellt hierzu abschließend fest, dass Eignungskriterien ausschließlich die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffen können. Zur Feststellung Fachkunde und Leistungsfähigkeit der Bieter werden daher folgende Punkte zur Erläuterung durch den Bieter in der Eigenerklärung zur Eignung abgefragt:
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zum Umsatz: Der Bieter hat den Umsatz des Unternehmens anzugeben, den er in den letzten 3 Geschäftsjahren durch Verkauf und die Ausstattung mit...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zum Umsatz: Der Bieter hat den Umsatz des Unternehmens anzugeben, den er in den letzten 3 Geschäftsjahren durch Verkauf und die Ausstattung mit mobilen Endgeräten (Smartphone, Tabletts, Notebooks…) erzielt hat. Es wird durch den Auftraggeber ein durchschnittlicher Mindestumsatz von 1 000 000 EUR durch seine Tätigkeit in diesem Bereich verlangt. Neben der Feststellung der Leistungsfähigkeit wird hierdurch auch die Fachkunde des Bieters überprüft. Als weiterer Eignungsgrund wird die Tätigkeit des Unternehmens im Verkauf und der Ausstattung in den letzten 3 Jahren abgefragt. Sollte der Bieter nicht den Mindestumsatz erreichen oder seine Tätigkeit erst innerhalb der letzten 3 Jahre aufgenommen haben wird er als nicht geeignet von der Ausschreibung ausgeschlossen.
— Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation: Der Bieter hat hierzu Angaben zu machen.
“Mindestumsatz von 1 000 000 EUR durch seine Tätigkeit in diesem Bereich verlangt” Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“— Angaben zu Arbeitskräften: Der Auftraggeber verlangt vom Bieter die Angabe der jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte. Hierdurch erlangt der...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
— Angaben zu Arbeitskräften: Der Auftraggeber verlangt vom Bieter die Angabe der jahresdurchschnittlich Beschäftigten Arbeitskräfte. Hierdurch erlangt der Auftraggeber Aufschluss über die Leistungsfähigkeit des Bieters.
— Eintragung in Berufsregister: Der Bieter hat hierzu Angaben zu machen.
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
Bedingungen für den Vertrag
Bedingungen für die Vertragserfüllung
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-09-10
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-11-09 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-09-10
12:00 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote (Informationen über die befugten Personen und das Öffnungsverfahren)
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Südbayern
Postanschrift: Maximilianstr. 39
Postort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 08921762411📞
E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de📧
Fax: +49 8921762847 📠 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 154-376473 (2020-08-06)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-20) Öffentlicher Auftraggeber Name und Adressen
Postort: Neuburg an der Donau
Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 1300103.50 💰
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 154-376473
Auftragsvergabe
1️⃣
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-02 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MR Datentechnik GmbH
Postort: Nürnberg
Postleitzahl: 90411
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Nürnberg, Kreisfreie Stadt🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1300103.50 💰
Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen,
4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.
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Quelle: OJS 2020/S 207-502896 (2020-10-20)