Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Dem Angebot sind mindestens 3 geeignete Referenzen über früher ausgeführte, vergleichbare Liefer- und Dienstleistungsaufträge aus den letzten höchstens 3 Jahren beizufügen; soweit erforderlich, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird der WDR auch einschlägige Aufträge berücksichtigen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen,
An die Vergleichbarkeit werden folgende Kriterien gestellt:
— Mindestens in 2 Referenzen müssen mindestens 3 verschiedene Foto-Typen (gemäß Ziffer 7.1.1) und mindestens 10 000 Digitalisate pro Woche bearbeitet worden sein,
— Mindestens eine Referenz muss analoge und digitale Informationen umfasst haben, die in mehr als 3 IPTC-Felder gefüllt worden sind (Komplexität der Metadaten),
— Mindestens eine Referenz muss die Lagerung von mehr als 50 000 Einzelbildern nachweisen.
Die Darstellung der Referenzen muss die folgenden Angaben enthalten:
— Name und Anschrift des Auftraggebers;
— Ausführungszeit/Leistungszeit;
— Angabe der Komplexität der Metadaten;
— Angabe der gelagerten analogen Materialien;
— Angabe der Anzahl der eingebundenen Mitarbeiter;
— Angabe der digitalisierten Typen gemäß Ziffer 7.1.1;
— Angabe des Durchsatzes pro Woche;
— Kurzbeschreibung des Referenzprojektes/-auftrages (inkl. der Nennung wesentlicher Nachunternehmer mit prozentualer Angabe von Eigenanteil/Nachunternehmereinsatz),
— Möglichst Angabe eines Ansprechpartners des Referenzkunden mit Telefonnummer.
Angaben zu den Referenzen sind für jede der Referenzen in der „Anlage – Referenzen" zu machen. Die Anlage ist mit dem Angebot einzureichen.
Der WDR behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Die Überprüfung basiert allein auf den vom Bieter gemachten Angaben. Der Bieter hat insofern unbedingt auf die Vollständigkeit und Richtigkeit der von der Vergabestelle geforderten Angaben zu achten.
Sofern und soweit der Bieter auf Referenzen von Nachunternehmern zurückgreift, so sind nur solche Referenzen des Nachunternehmers zulässig, die inhaltlich mit dem Leistungsteil vergleichbar sind, den der Nachunternehmer konkret im Rahmen der angebotenen Leistung erbringen soll.
4.3.2 Qualitätssicherung
Der Bieter hat auf einem selbst zu erstellenden Beiblatt die Maßnahmen zur Qualitätssicherung zu beschreiben. Aus der Darstellung muss nachvollziehbar hervor-gehen, wie vom Bieter im Auftragsfall sichergestellt werden kann, dass die Unternehmensfotos sorgsam behandelt werden und, dass die Vollständigkeit der Arbeiten und die Einhaltung der Vorgaben der Leistungsbeschreibung erfolgt. Eine Einreichung eines Zertifikats des Qualitätsmanagementsystems (nach ISO 9001 oder vergleichbar) entbindet nicht von der Pflicht der detaillierten Beschreibung der entsprechenden Maßnahmen.