Das BPA besitzt einen Mikrofilmbestand von ca. 4 100 acetathaltigen Filmen (35 mm Negativfilm je max. 1 200 Bilder) sowie ca. 10 Millionen Bilder auf Mikrofiches (Format: 146 mm x 104 mm mit max. 7 Reihen je 14 Bilder; nicht alle Mikrofiches sind voll mit Bildern belegt). Auf Grund beginnender Zersetzungsprozesse soll dieser Bestand umgehend digitalisiert werden.
Leistungsgegenstand ist die Digitalisierung des o. g. Bestands.
Die weiteren Informationen zum Leistungsgegenstand können dem Vertrag und dessen Anlagen entnommen werden.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-03-18.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-01-31.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Digitalisierung Mikrofilme/Mikrofiches
25010/1#3-2/2020
Produkte/Dienstleistungen: Scanning📦
Kurze Beschreibung:
“Das BPA besitzt einen Mikrofilmbestand von ca. 4 100 acetathaltigen Filmen (35 mm Negativfilm je max. 1 200 Bilder) sowie ca. 10 Millionen Bilder auf...”
Kurze Beschreibung
Das BPA besitzt einen Mikrofilmbestand von ca. 4 100 acetathaltigen Filmen (35 mm Negativfilm je max. 1 200 Bilder) sowie ca. 10 Millionen Bilder auf Mikrofiches (Format: 146 mm x 104 mm mit max. 7 Reihen je 14 Bilder; nicht alle Mikrofiches sind voll mit Bildern belegt). Auf Grund beginnender Zersetzungsprozesse soll dieser Bestand umgehend digitalisiert werden.
Leistungsgegenstand ist die Digitalisierung des o. g. Bestands.
Die weiteren Informationen zum Leistungsgegenstand können dem Vertrag und dessen Anlagen entnommen werden.
1️⃣
Ort der Leistung: Berlin🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin oder Umland (30 km)
Beschreibung der Beschaffung:
“Das BPA besitzt einen Mikrofilmbestand von ca. 4 100 acetathaltigen Filmen (35 mm Negativfilm je max. 1 200 Bilder) sowie ca. 10 Millionen Bilder auf...”
Beschreibung der Beschaffung
Das BPA besitzt einen Mikrofilmbestand von ca. 4 100 acetathaltigen Filmen (35 mm Negativfilm je max. 1 200 Bilder) sowie ca. 10 Millionen Bilder auf Mikrofiches (Format: 146 mm x 104 mm mit max. 7 Reihen je 14 Bilder; nicht alle Mikrofiches sind voll mit Bildern belegt). Auf Grund beginnender Zersetzungsprozesse soll dieser Bestand umgehend digitalisiert werden.
Leistungsgegenstand ist die Digitalisierung des o. g. Bestands.
Die weiteren Informationen zum Leistungsgegenstand können dem Vertrag und dessen Anlagen entnommen werden.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Der nachstehende Zeitrahmen ist in Monaten ausgedrückt.
Beschreibung
Dauer: 14
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=302767&criteriaId=1854 Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien: https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=302767&criteriaId=1853 Informationen über das für die Ausführung des Auftrags zuständige Personal
Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Mitarbeiter
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-03-18
12:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-05-13 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-03-18
13:00 📅
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Bundeskartellamt – Vergabekammern des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— Nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
— Nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
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Quelle: OJS 2020/S 024-053962 (2020-01-31)
Ergänzende Angaben (2020-03-04)
Ergänzende Informationen Referenz der ursprünglichen Mitteilung
Nummer der Bekanntmachung im Amtsblatt S: 2020/S 024-053962
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Ort des zu ändernden Textes: Erfüllungsort
Alter Wert
Text: NUTS-Code: DE300
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Leerer neuer Wert
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Ort des zu ändernden Textes: Erfüllungsort
Alten Wert leeren
Neuer Wert
Text: NUTS-Code: DE
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: II.2.3)
Ort des zu ändernden Textes: Erfüllungsort
Alter Wert
Text: Hauptort der Ausführung:
Berlin oder Umland (30 km)
Neuer Wert
Text: Hauptort der Ausführung:
Berlin
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: III.1.3)
Ort des zu ändernden Textes: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Alter Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=302767&criteriaId=1853” Neuer Wert
Text:
“Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
https://www.evergabe-online.de/tenderdetails.html?id=302767&criteriaId=2805” Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.2)
Ort des zu ändernden Textes: Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Alter Wert
Datum: 2020-03-18 📅
Zeit: 12:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-25 📅
Zeit: 12:00
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 13/05/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/05/2020
Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.7)
Ort des zu ändernden Textes: Bedingungen für die Öffnung der Angebote
Alter Wert
Datum: 2020-03-18 📅
Zeit: 13:00
Neuer Wert
Datum: 2020-03-25 📅
Zeit: 13:00
Andere zusätzliche Informationen
“Aufgrund einer eingegangenen Rüge wurden die Vergabeunterlagen angepasst, der Ausführungsort geändert sowie die Fristen verlängert.
Weitergehende...”
Aufgrund einer eingegangenen Rüge wurden die Vergabeunterlagen angepasst, der Ausführungsort geändert sowie die Fristen verlängert.
Weitergehende Informationen sind dem Dokument „Hinweis Änderung Vergabeunterlagen“ zu entnehmen.
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Quelle: OJS 2020/S 048-114309 (2020-03-04)
Ergänzende Angaben (2020-04-22)
Änderungen Zu berichtigender Text in der ursprünglichen Bekanntmachung
Nummer des Abschnitts: IV.2.6)
Ort des zu ändernden Textes: Bindefrist des Angebots
Alter Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 20/05/2020
Neuer Wert
Text: Das Angebot muss gültig bleiben bis: 16/06/2020
Quelle: OJS 2020/S 082-194203 (2020-04-22)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.): EUR 700 000 💰
Beschreibung
Ort der Leistung: Deutschland🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Berlin
Vergabekriterien
Preis
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 024-053962
Auftragsvergabe
1️⃣
Vertragsnummer: 25010/1#3-2/2020
Titel: Digitalisierung Mikrofilme/Mikrofiches
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-07-14 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 3
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: MIK-Center GmbH
Postanschrift: Alt-Blankenburg 1a
Postort: Berlin
Postleitzahl: 13129
Land: Deutschland 🇩🇪
Region: Berlin🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU ✅ Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Geschätzter Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 700 000 💰
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 228 000 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Für die Einlegung von Rechtsbehelfen ist Folgendes zu beachten:
— nach § 135 Abs. 2 GWB endet die Frist, mit der die Unwirksamkeit eines Vertrages mit einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden kann, 30 Kalendertage nach der Information der betroffenen Bieter durch den Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss oder im Falle der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union 30 Kalendertage nach dieser Veröffentlichung,
— nach § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis 4 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit:
—— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der in § 134 Abs. 2 GWB geregelten Frist, nach deren Verstreichen ein Zuschlag erteilt werden darf, bleibt unberührt,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
—— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Mehr anzeigen
Quelle: OJS 2020/S 139-342719 (2020-07-16)