Digitalisierung von Liegenschaftskatasterakten des Freistaates Sachsen

Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen

Der GeoSN ist gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) verpflichtet, die Liegenschaftskatasterakten (Akten) in digitalisierter Form vorzuhalten. Das schließt auch die historischen Akten ein, die sich im Zuständigkeitsbereich der unteren Vermessungsbehörden Sachsens befinden.
Es sind ca. 17 550 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.
Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in 12 unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte).
Die zu erbringende Leistung ist in 4 Lose aufgeteilt.

Deadline

Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-08-14. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-06-12.

Anbieter

Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:

Wer? Wie? Wo?
Geschichte der Beschaffung
Datum Dokument
2020-06-12 Auftragsbekanntmachung
2020-12-22 Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Auftragsbekanntmachung (2020-06-12)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Scanning
Referenznummer: 11-0452/438
Kurze Beschreibung:
Der GeoSN ist gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) verpflichtet, die Liegenschaftskatasterakten (Akten) in digitalisierter Form vorzuhalten. Das schließt auch die historischen Akten ein, die sich im Zuständigkeitsbereich der unteren Vermessungsbehörden Sachsens befinden. Es sind ca. 17 550 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern. Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in 12 unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte). Die zu erbringende Leistung ist in 4 Lose aufgeteilt.
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Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Scanning 📦
Zusätzlicher CPV-Code: Scanning 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Dresden, Kreisfreie Stadt 🏙️

Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis

Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Regional- oder Kommunalbehörde
Name des öffentlichen Auftraggebers: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen
Postanschrift: Olbrichtplatz 3
Postleitzahl: 01099
Postort: Dresden
Kontakt
Internetadresse: http://www.geosn.sachsen.de 🌏
E-Mail: vergabestelle@geosn.sachsen.de 📧
Telefon: +49 35182831109 📞
Fax: +49 35182836110 📠
URL der Dokumente: https://www.evergabe.de/unterlagen/2269955/zustellweg-auswaehlen 🌏
URL der Teilnahme: https://www.evergabe.de 🌏

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-06-12 📅
Einreichungsfrist: 2020-08-14 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-06-16 📅
Datum des Endes: 2021-11-19 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 115-279439
ABl. S-Ausgabe: 115
Zusätzliche Informationen
Die Angebote werden im Beisein von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers geöffnet.

Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der GeoSN ist gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) verpflichtet, die Liegenschaftskatasterakten (Akten) in digitalisierter Form vorzuhalten. Das schließt auch die historischen Akten ein, die sich im Zuständigkeitsbereich der unteren Vermessungsbehörden Sachsens befinden.
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Es sind ca. 17 550 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.
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Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in 12 unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte).
Die zu erbringende Leistung ist in 4 Lose aufgeteilt.
Geschätzter Gesamtwert: 1 597 000 EUR 💰
Höchstzahl der Lose pro Bieter: 4
Bezeichnung des Loses: Bautzen, Görlitz, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Dresden
Losnummer: 1
Kurze Beschreibung:
4.1 Leistungsgegenstand allgemein
Es sind ca. 2.866 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.
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Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in vier unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurück-gebracht werden (Übergabepunkte).
Bei den zu scannenden Liegenschaftskatasterakten handelt es sich um historische Akten des Freistaates Sachsen. Der Überlieferungsschwerpunkt der Akten liegt in der Mitte des 19. Jahr-hunderts, in geringerem Umfang in der Mitte des 20. Jahrhunderts.
Das Grundformat der Akten beträgt max. 47 x 40 cm, wobei die Aktenstärke zwischen 1 cm und max. 12 cm variiert. Die Akten liegen in gebundener Form als Buch vor.
Ein kleiner Teil der Akten wurde restauriert und neu gebunden.
In den Akten ist mit folgenden losen, gebundenen und eingeklebten Beilagen zu rechnen: Karten, Tabellen, Druckschriften, Hefte, Schriftstücke und Klebezettel im Format von ca. DIN A 6 bis DIN A 0.
Die Farbigkeit der Vorlagen ergibt sich u. a. durch die handschriftlichen Einträge mit verschie-denartigen Tinten, Blei- und Farbstiften sowie durch kolorierte Karten.
Bei den Akten ist damit zu rechnen, dass die Schriftbereiche bis in den Buchfalz hineinreichen.
Jeder Akte ist ein separates Titelblatt im Format DIN A 4 beigefügt, das den Dokumentnamen trägt (Muster siehe Anlage 10, der Fotodokumentation vorangestellt).
Durch häufiges Benutzen sind die Akten teilweise beschädigt, das sind insbesondere Einrisse der Blattkanten, geknickte und zerknitterte Seiten bis hin zu losen Seiten.
Insbesondere in den Akten des 19. Jahrhunderts sind teils stark verbräunte und brüchige Papiere enthalten.
Durch Schäden an den Bindungen ist mit Behinderungen beim Aufschlagen und Umlegen der Einzelschriftstücke zu rechnen.
Trotz einer erfolgten Reinigung wesentlicher Teile des Bestandes ist mit einer Restverschmutzung und mit Radierrückständen zu rechnen.
4.3 Vorgaben für die Digitalisierung
Aufnahmetechnik
Da es sich um unikales historisches Material handelt, sind ein schonender Umgang und eine weitgehend belastungsfreie Aufnahmetechnik zu gewährleisten. Die Heterogenität des Materials, die auch umfangreiche Vorschädigungen umfasst, erfordert einen fachkundigen und sensiblen Umgang mit dem Schriftgut sowie eine kontinuierliche Anpassung an die Erfordernisse der jewei-ligen Akte. Eine Bearbeitung in Scanautomaten ist daher ausgeschlossen.
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Die Akten können im Regelfall mit Hilfe einer Buchwippe bei einem 180
Die Wiedergabe der Text- und Bildinformation muss in jedem Fall bis in die Falzbereiche hinein gewährleistet werden.
In Abhängigkeit von Aktenstärke und Öffnungseigenschaften (Bindungsart) ist bei Schrift im Falzbereich vorzugsweise eine Aufnahmetechnik mit reduziertem Öffnungswinkel zu wählen.
Die Akten sind vor übermäßiger Wärme- und Lichteinwirkung durch die jeweils eingesetzten Licht-quellen durch weitgehende Reduktion der Expositionszeiten zu schützen. IR- und UV-freie Be-leuchtung ist zu bevorzugen.
Bildqualität und Bildaufbau
Unabhängig von der gewählten Aufnahmevorrichtung ist eine Bildwiedergabequalität von 300 dpi und 24 Bit-Color zu gewährleisten.
Die nach dem Scan der Einbandvorderseite jeweils erste Aufnahme einer Akte (erste beschriebe-ne Innenseite der Akte) ist zur Qualitätssicherung einmal mit Miren und Colorchecker mit Mess-skala (x-rite ColorChecker Classic Mini, Format 57 x 86 mm) und ein zweites Mal ohne Miren und Colorchecker anzufertigen.
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Es sind grundsätzlich doppelseitige Bilddateien anzufertigen, d.h. die Akte ist – mit Ausnahme der Einbandvorderseite und Einbandrückseite – immer aufgeklappt zu scannen. Dies gilt auch dann, wenn nur auf einer Seite – links oder rechts – Eintragungen vorliegen.
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Die Akten sind vor einem neutralgrauen Hintergrund aufzunehmen. Einzeldokumente, die durch-scheinend sind, sind ergänzend mit einem flexiblen Karton (Farbe: neutralgrau) zu unterlegen und dadurch optisch freizustellen.
Die Scans sind grundsätzlich so anzufertigen, dass die gesamte Vorlage mit umlaufendem Rand abgebildet wird, damit erkennbar bleibt, dass nichts von der Vorlage abgeschnitten wurde.
In der Akte lose beiliegende Dokumente, z.B. Karten, Hefte und Verzeichnisse sind – soweit sie nicht größer als das aufgeklappte Buch sind – fortlaufend und ggf. vor neutral-grauem Hinter-grund mit zu digitalisieren. Gefaltete Dokumente sind vor dem Scannen zu entfalten.
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In der Akte beiliegende Dokumente, die größer als die aufgeklappte Akte sind, sind nicht zu digi-talisieren. Dies könnte z.B. bei Karten der Fall sein. Ist die Karte für das Scannen zu groß, ist an Stelle des Originals ein Dummy-Dokument im Format DIN A 3 mit dem Text „Dokument mit Über-größe“ zu scannen (Muster siehe Anlage 11). Die Dummy-Dokumente sind für jedes Los in einer separaten Tabelle zu erfassen mit folgenden Angaben:
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<Dokumentname der Akte>|<Anzahl der Dummy-Dokumente in dieser Akte>.
In die Tabelle sind nur diejenigen Akten aufzunehmen, für die Dummy-Dokumente gescannt wur-den.
Für den Fall, dass die Seiten der Akte eingerollt, zerknittert und eingerissen sind, sind diese Stel-len für die Dauer der Bildaufnahme zu glätten oder so (z.B. mit dem „Münchner Buchfinger“) zu fi-xieren, dass der Bildinhalt bestmöglich erfasst werden kann.
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Bildabfolge, Mehrfachaufnahmen, Korrekturen
Das Scannen jeder Akte beginnt mit dem Titelblatt.
Im Anschluss ist die Akte – beginnend mit der Einbandvorderseite – zu scannen. Die jeweils erste beschriebene Innenseite der Akte ist zur Qualitätssicherung zweimal, d.h. einmal mit und danach einmal ohne Miren und Colorchecker zu scannen. Den Abschluss bildet die Einbandrückseite.
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Leere Doppelseiten, d.h. Doppelseiten, auf denen keinerlei handschriftliche Eintragungen vorge-nommen worden sind, sind nicht zu digitalisieren. Stattdessen ist auf der nachfolgenden Auf-nahme ein Hinweisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ (Vorlage/Muster siehe Anlage 10) zu platzieren. Das Hinweisschild ist vorzugsweise auf der linken Seite oben oder unten so zu platzieren, dass handschriftliche Eintragungen nicht verdeckt werden.
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Sind zwischen der letzten beschriebenen Seite und der Einbandrückseite Leerseiten, ist das Hin-weisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ auf der Einbandrückseite zu platzieren.
Fehlerhafte Aufnahmen sind aus der Dateiablage zu löschen und durch Korrekturaufnahmen zu ersetzen.
Zur vollständigen Wiedergabe der enthaltenen Informationen ist ggf. ein mehrfaches Scannen ei-ner Seite notwendig. Dies gilt insbesondere für Dokumente mit auf- und vor-geklebten Nach-tragszetteln – diese sind jeweils vor und nach dem Umlegen zu scannen. Beim Umlegen der vor-geklebten Dokumente ist ein Umbrechen (Knicken) zu vermeiden. Ggf. ist mit dem sog. Münche-ner Buchfinger oder mit entsprechenden ergänzenden Hilfsmitteln ein schonendes Umlegen und Niederhalten zu gewährleisten. Im Anschluss sind die Dokumente wieder in ihren Ursprungszu-stand zu bringen.
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Eingeklebte Zettel sind für das Scannen nicht zu hinterlegen.
Einschlagpapiere und Zwischenlagepapiere dienen nur dem Schutz insbesondere von vorge-schädigten Akten und sind ebenfalls – wie auch der in solchen Akten eingelegte weiße Papier-streifen (Schadenserfassung) – nicht zu digitalisieren. Eingelegte Schadensstreifen sind in der jeweiligen Akte zu belassen oder dort nach der Digitalisierung wieder sichtbar einzulegen.
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4.4 Vorgaben für die Dateiablage und -benennung
Die erzeugten Bilddateien sind für jeden Übergabepunkt (für jede untere Vermessungsbehörde)
• auf zwei externen Festplatten mit identischem Inhalt im Format
TIFF LZW zu speichern und an das Sächsische Staatsarchiv, Archivzentrum Hubertusburg, Gebäude 71 – 79, 04779 Werms-dorf) zu liefern und
PDF/A zu speichern und an
i. den GeoSN, Olbrichtplatz3, 01099 Dresden (1 Festplatte) sowie
ii. die jeweilige untere Vermessungsbehörde (Kontaktdaten in Anlage 6, 7, 8 und 9)
(1 Festplatte) zu liefern.
Die externen Festplatten werden zum Eigentum des Auftraggebers.
Das Staatsarchiv erhält die Scandaten als Einzelbilder in folgender Struktur:
• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der Do-kumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.
• Das Titelblatt wird zuerst gescannt und gemeinsam mit allen nachfolgenden Scans (Bildda-teien) einschließlich dem zusätzlichen Scan mit Miren und Colorchecker und ggf. den Dum-my-Dokumenten in vorgegebener Reihenfolge als Einzelbilder in diesem Ordner unter fol-gendem Dateinamen gespeichert:
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<Dokumentname der Akte><Minus><laufende Nummer, beginnend mit 0001>
Beispiel: 8713BSF1-0001 (vgl. Muster Titelblatt in Anlage 10)
Beispiel: 5149BPF03402-0001
• Für den Nachweis der Dummy-Dokumente ist ein weiterer Ordner mit der Benennung „Dum-my-Dokumente“ anzulegen. Dieser enthält die Tabelle mit der Auflistung der Akten mit Dum-my-Dokumenten einschließlich deren Anzahl je Akte.
Der GeoSN und die unteren Vermessungsbehörden erhalten die Scans (Bilddateien) in folgender Struktur:
• Das Titelblatt wird als separates Dokument gescannt und unter folgendem Dateinamen in diesem Ordner gespeicher
Geschätzter Wert ohne MwSt: 260 000 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Erzgebirgskreis, Vogtlandkreis, Zwickau, Chemnitz
Losnummer: 2
Kurze Beschreibung:
Es sind ca. 4.741 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.
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Geschätzter Wert ohne MwSt: 430 252 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Mittelsachsen, Nordsachsen
Losnummer: 3
Kurze Beschreibung:
Es sind ca. 5.282 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.
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Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in zwei unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurück-gebracht werden (Übergabepunkte).
Geschätzter Wert ohne MwSt: 479 374 EUR 💰
Bezeichnung des Loses: Leipzig (Land), Stadt Leipzig
Losnummer: 4
Kurze Beschreibung:
Es sind ca. 4.660 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.
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Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Dresden
DEUTSCHLAND
Dresden, DE

Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist unter Verwendung der Anlage 1 der Vergabeunterlage
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes einzureichen
— den bzw. die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Nachweise der VOL-Präqualifikation nach § 3 Abs. 2 SächsVergabeG (PQ-VOL) oder
— der Handelsregisterauszug (nicht älter als 3 Monate)
oder
— eine gleichwertige Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes (nicht älter als 3 Monate).
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes zu erklären:
— den Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie von Sozialversicherungsbeiträgen wurde und wird nachgekommen;
— Angaben zur Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft;
— Vorgaben zur Zahlung eines Mindestlohnes und zu den Aufzeichnungspflichten nach dem Mindestlohngesetz werden eingehalten und die Voraussetzungen für einen Ausschluss von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Liefer- oder Dienstleistungsauftrag nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz (MiLoG) liegen nicht vor;
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— Unternehmen befindet/befinden sich nicht in Insolvenz oder in Liquidation;
— Kenntnisnahme, dass fahrlässige oder vorsätzliche Falschangaben in den vorstehenden Erklärungen den Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist unter Verwendung der Anlage 2 der Vergabeunterlage
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes einzureichen
— der Nachweis einer für den Realisierungszeitraum gültigen Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung.
b) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes anzugeben
— die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens in den zurückliegenden 3 Jahren;
— die Jahresumsätze – jeweils Gesamtumsatz und Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags – in den zurückliegenden 3 Jahren.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist unter Verwendung der Anlage 3 der Vergabeunterlage
a) für jeden Bieter, für jeden Teilnehmer der Bietergemeinschaft und für jeden Unterauftragnehmer Nachfolgendes aufzulisten/einzureichen
— jeweils 3 aufgelistete Referenzen, für vergleichbare in den letzten 3 Jahren erbrachte Leistungen (Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner und Telefonnummer)
Weitere vom Bieter oder im Falle einer Bietergemeinschaft vom Vertreter der Bietergemeinschaft einzureichende Bestandteile des Angebotes sind
— die Darstellung zur Erfüllung der Leistungsbeschreibung gemäß Punkt 4 der Vergabeunterlage unter Verwendung der Anlage 4 der Vergabeunterlage;
— die Darstellung des Preisangebotes unter Verwendung der Anlage 5 der Vergabeunterlage;
— im Falle einer Bietergemeinschaft ein Verzeichnis aller Teilnehmer einer Bietergemeinschaft und Nennung eines Vertretungsberechtigten für die Bietergemeinschaft.

Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-07 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-17 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 09:00
Ort des Eröffnungstermins: Staatsbetrieb Geobasisinformation und Vermessung Sachsen, Olbrichtplatz 3, 01099 Dresden
Zusätzliche Informationen:
Die Angebote werden im Beisein von mindestens 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers geöffnet.

Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Internetadresse: www.geosn.sachsen.de 🌏
Dokumente URL: https://www.evergabe.de/unterlagen/2269955/zustellweg-auswaehlen 🌏

Referenz
Zusätzliche Informationen
2.3 Begehung der Leistungsorte vor Angebotsabgabe
Vor der Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Bedingungen zur Übernahme und Rückgabe der Akten vor Ort zu informieren.
Für die Vor-Ort-Begehungen steht der Zeitraum 23. Juni 2020 bis 14. Juli 2020 zur Verfügung. Absprachen sind mit den in den Anlagen 6, 7, 8 und 9 benannten Ansprechpartnern bei den unteren Vermessungsbehörden (Übergabepunkte) abzustimmen.

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Dienststelle Leipzig
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04107
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 341977-3800 📞
E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de 📧
Fax: +49 341977-1049 📠
Internetadresse: www.lds.sachsen.de 🌏
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Verfahren vor der Vergabekammmer werden nur auf Antrag eingeleitet. Antragsbefugt ist dabei jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Ein Antrag auf Nachprüfung ist gem. § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
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— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Ein-reichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt;
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Quelle: OJS 2020/S 115-279439 (2020-06-12)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-12-22)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der GeoSN ist gemäß § 10 Abs. 4 Satz 2 Sächsisches Vermessungs- und Katastergesetz (SächsVermKatG) verpflichtet, die Liegenschaftskatasterakten (Akten) in digitalisierter Form vorzuhalten. Das schließt auch die historischen Akten ein, die sich im Zuständigkeitsbereich der unteren Vermessungsbehörden Sachsens befinden. Es sind ca. 17.550 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern. Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in zwölf unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte). Die zu erbringende Leistung ist in vier Lose aufgeteilt.
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Gesamtwert des Auftrags: 164026.50 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge

Verfahren
Angebotsart: Entfällt

Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-12-22 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-24 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 251-632110
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 115-279439
ABl. S-Ausgabe: 251
Zusätzliche Informationen
Vor der Angebotsabgabe hat sich der Bieter über die Bedingungen zur Übernahme und Rückgabe der Akten vor Ort zu informieren. Für die Vor-Ort-Begehungen steht der Zeitraum 23. Juni 2020 bis 14. Juli 2020 zur Verfügung. Absprachen sind mit den in den Anlagen 6, 7, 8 und 9 benannten Ansprechpartnern bei den unteren Vermessungsbehörden (Übergabepunkte) abzustimmen.
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Es sind ca. 17.550 Liegenschaftskatasterakten mit durchschnittlich 108 Seiten zu scannen. Dabei sind 24-Bit-Color-Scans (Bilddateien) im Format TIF mit LZW-Komprimierung und 300 dpi Auflösung von gebundenen Akten in der Qualitätsstufe ISO 19264-1 Level B zu erstellen. Die Bilddateien sind zusätzlich im PDF/A-Format zu speichern.
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Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in zwölf unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte).
Die zu erbringende Leistung ist in vier Lose aufgeteilt.
Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in vier unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte).
Bei den zu scannenden Liegenschaftskatasterakten handelt es sich um historische Akten des Freistaates Sachsen. Der Überlieferungsschwerpunkt der Akten liegt in der Mitte des 19. Jahrhunderts, in geringerem Umfang in der Mitte des 20. Jahrhunderts.
Die Akten sind vor übermäßiger Wärme- und Lichteinwirkung durch die jeweils eingesetzten Lichtquellen durch weitgehende Reduktion der Expositionszeiten zu schützen. IR- und UV-freie Beleuchtung ist zu bevorzugen.
Die nach dem Scan der Einbandvorderseite jeweils erste Aufnahme einer Akte (erste beschriebene Innenseite der Akte) ist zur Qualitätssicherung einmal mit Miren und Colorchecker mit Mess-skala (x-rite ColorChecker Classic Mini, Format 57 x 86 mm) und ein zweites Mal ohne Miren und Colorchecker anzufertigen.
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Die Akten sind vor einem neutralgrauen Hintergrund aufzunehmen. Einzeldokumente, die durchscheinend sind, sind ergänzend mit einem flexiblen Karton (Farbe: neutralgrau) zu unterlegen und dadurch optisch freizustellen.
In der Akte lose beiliegende Dokumente, z.B. Karten, Hefte und Verzeichnisse sind – soweit sie nicht größer als das aufgeklappte Buch sind – fortlaufend und ggf. vor neutral-grauem Hintergrund mit zu digitalisieren. Gefaltete Dokumente sind vor dem Scannen zu entfalten.
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In der Akte beiliegende Dokumente, die größer als die aufgeklappte Akte sind, sind nicht zu digitalisieren. Dies könnte z.B. bei Karten der Fall sein. Ist die Karte für das Scannen zu groß, ist an Stelle des Originals ein Dummy-Dokument im Format DIN A 3 mit dem Text „Dokument mit Übergröße“ zu scannen (Muster siehe Anlage 11). Die Dummy-Dokumente sind für jedes Los in einer separaten Tabelle zu erfassen mit folgenden Angaben:
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In die Tabelle sind nur diejenigen Akten aufzunehmen, für die Dummy-Dokumente gescannt wurden.
Für den Fall, dass die Seiten der Akte eingerollt, zerknittert und eingerissen sind, sind diese Stellen für die Dauer der Bildaufnahme zu glätten oder so (z.B. mit dem „Münchner Buchfinger“) zu fi-ieren, dass der Bildinhalt bestmöglich erfasst werden kann.
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Leere Doppelseiten, d.h. Doppelseiten, auf denen keinerlei handschriftliche Eintragungen vorgenommen worden sind, sind nicht zu digitalisieren. Stattdessen ist auf der nachfolgenden Aufnahme ein Hinweisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ (Vorlage/Muster siehe Anlage 10) zu platzieren. Das Hinweisschild ist vorzugsweise auf der linken Seite oben oder unten so zu platzieren, dass handschriftliche Eintragungen nicht verdeckt werden.
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Sind zwischen der letzten beschriebenen Seite und der Einbandrückseite Leerseiten, ist das Hinweisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ auf der Einbandrückseite zu platzieren.
Zur vollständigen Wiedergabe der enthaltenen Informationen ist ggf. ein mehrfaches Scannen ei-ner Seite notwendig. Dies gilt insbesondere für Dokumente mit auf- und vor-geklebten Nachtragszetteln – diese sind jeweils vor und nach dem Umlegen zu scannen. Beim Umlegen der vor-geklebten Dokumente ist ein Umbrechen (Knicken) zu vermeiden. Ggf. ist mit dem sog. Münchener Buchfinger oder mit entsprechenden ergänzenden Hilfsmitteln ein schonendes Umlegen und Niederhalten zu gewährleisten. Im Anschluss sind die Dokumente wieder in ihren Ursprungszu-stand zu bringen.
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Einschlagpapiere und Zwischenlagepapiere dienen nur dem Schutz insbesondere von vorgeschädigten Akten und sind ebenfalls – wie auch der in solchen Akten eingelegte weiße Papier-streifen (Schadenserfassung) – nicht zu digitalisieren. Eingelegte Schadensstreifen sind in der jeweiligen Akte zu belassen oder dort nach der Digitalisierung wieder sichtbar einzulegen.
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• auf zwei externen Festplatten mit identischem Inhalt im Format TIFF LZW zu speichern und an das Sächsische Staatsarchiv, Archivzentrum Hubertusburg, Gebäude 71 – 79, 04779 Wermsdorf) zu liefern und
• Für den Nachweis der Dummy-Dokumente ist ein weiterer Ordner mit der Benennung „Dummy-Dokumente“ anzulegen. Dieser enthält die Tabelle mit der Auflistung der Akten mit Dummy-Dokumenten einschließlich deren Anzahl je Akte.
• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der Dokumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.
Da es sich um unikales historisches Material handelt, sind ein schonender Umgang und eine weitgehend belastungsfreie Aufnahmetechnik zu gewährleisten. Die Heterogenität des Materials, die auch umfangreiche Vorschädigungen umfasst, erfordert einen fachkundigen und sensiblen Umgang mit dem Schriftgut sowie eine kontinuierliche Anpassung an die Erfordernisse der jeweiligen Akte. Eine Bearbeitung in Scanautomaten ist daher ausgeschlossen.
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Für den Fall, dass die Seiten der Akte eingerollt, zerknittert und eingerissen sind, sind diese Stellen für die Dauer der Bildaufnahme zu glätten oder so (z.B. mit dem „Münchner Buchfinger“) zu fixieren, dass der Bildinhalt bestmöglich erfasst werden kann.
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Zur vollständigen Wiedergabe der enthaltenen Informationen ist ggf. ein mehrfaches Scannen einer Seite notwendig. Dies gilt insbesondere für Dokumente mit auf- und vor-geklebten Nachtragszetteln – diese sind jeweils vor und nach dem Umlegen zu scannen. Beim Umlegen der vor-geklebten Dokumente ist ein Umbrechen (Knicken) zu vermeiden. Ggf. ist mit dem sog. Münchener Buchfinger oder mit entsprechenden ergänzenden Hilfsmitteln ein schonendes Umlegen und Niederhalten zu gewährleisten. Im Anschluss sind die Dokumente wieder in ihren Ursprungszustand zu bringen.
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Einschlagpapiere und Zwischenlagepapiere dienen nur dem Schutz insbesondere von vorgeschädigten Akten und sind ebenfalls – wie auch der in solchen Akten eingelegte weiße Papierstreifen (Schadenserfassung) – nicht zu digitalisieren. Eingelegte Schadensstreifen sind in der jeweiligen Akte zu belassen oder dort nach der Digitalisierung wieder sichtbar einzulegen.
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• Das Titelblatt wird zuerst gescannt und gemeinsam mit allen nachfolgenden Scans (Bilddateien) einschließlich dem zusätzlichen Scan mit Miren und Colorchecker und ggf. den Dummy-Dokumenten in vorgegebener Reihenfolge als Einzelbilder in diesem Ordner unter folgendem Dateinamen gespeichert:
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• Das Titelblatt wird als separates Dokument gescannt und unter folgendem Dateinamen in diesem Ordner gespeichert
Die o. g. Liegenschaftskatasterakten befinden sich in zwei unteren Vermessungsbehörden des Freistaates Sachsen. Sie müssen zur Leistungserbringung von dort abgeholt und wieder zurückgebracht werden (Übergabepunkte).
Die Farbigkeit der Vorlagen ergibt sich u. a. durch die handschriftlichen Einträge mit verschiedenartigen Tinten, Blei- und Farbstiften sowie durch kolorierte Karten.
Die Akten sind vor übermäßiger Wärme- und Lichteinwirkung durch die jeweils eingesetzten Licht-quellen durch weitgehende Reduktion der Expositionszeiten zu schützen. IR- und UV-freie Beleuchtung ist zu bevorzugen.
In der Akte beiliegende Dokumente, die größer als die aufgeklappte Akte sind, sind nicht zu digi-talisieren. Dies könnte z.B. bei Karten der Fall sein. Ist die Karte für das Scannen zu groß, ist an Stelle des Originals ein Dummy-Dokument im Format DIN A 3 mit dem Text „Dokument mit Übergröße“ zu scannen (Muster siehe Anlage 11). Die Dummy-Dokumente sind für jedes Los in einer separaten Tabelle zu erfassen mit folgenden Angaben:
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Leere Doppelseiten, d.h. Doppelseiten, auf denen keinerlei handschriftliche Eintragungen vorge-nommen worden sind, sind nicht zu digitalisieren. Stattdessen ist auf der nachfolgenden Aufnahme ein Hinweisschild mit dem Hinweis „Davor: leere Seiten“ (Vorlage/Muster siehe Anlage 10) zu platzieren. Das Hinweisschild ist vorzugsweise auf der linken Seite oben oder unten so zu platzieren, dass handschriftliche Eintragungen nicht verdeckt werden.
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Zur vollständigen Wiedergabe der enthaltenen Informationen ist ggf. ein mehrfaches Scannen ei-ner Seite notwendig. Dies gilt insbesondere für Dokumente mit auf- und vor-geklebten Nachtragszetteln – diese sind jeweils vor und nach dem Umlegen zu scannen. Beim Umlegen der vor-geklebten Dokumente ist ein Umbrechen (Knicken) zu vermeiden. Ggf. ist mit dem sog. Münche-ner Buchfinger oder mit entsprechenden ergänzenden Hilfsmitteln ein schonendes Umlegen und Niederhalten zu gewährleisten. Im Anschluss sind die Dokumente wieder in ihren Ursprungszustand zu bringen.
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• Das Titelblatt wird zuerst gescannt und gemeinsam mit allen nachfolgenden Scans (Bildda-teien) einschließlich dem zusätzlichen Scan mit Miren und Colorchecker und ggf. den Dummy-Dokumenten in vorgegebener Reihenfolge als Einzelbilder in diesem Ordner unter folgendem Dateinamen gespeichert:
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Die nach dem Scan der Einbandvorderseite jeweils erste Aufnahme einer Akte (erste beschriebe-ne Innenseite der Akte) ist zur Qualitätssicherung einmal mit Miren und Colorchecker mit Messskala (x-rite ColorChecker Classic Mini, Format 57 x 86 mm) und ein zweites Mal ohne Miren und Colorchecker anzufertigen.
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• Für jede Akte ist ein eigener Ordner anzulegen. Ordnername ist der Dokumentname. Der D-kumentname ist dem Titelblatt der Akte zu entnehmen.

Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-10-20 📅
Name: picturesafe management GmbH
Postanschrift: Seelhorststraße 44
Postort: Hannover
Postleitzahl: 30175
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: vertrieb@picturesafe-management.de 📧
Land: Hannover 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 32547.99 EUR 💰
43979.44 EUR 💰
45595.63 EUR 💰
41903.44 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 6
8

Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
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— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
Quelle: OJS 2020/S 251-632110 (2020-12-22)