Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich elektronisch über den Vergabemarktplatz des Landes NRW(www.evergabe.nrw.de) zur Verfügung gestellt. Die Nutzung des Vergabemarktplatzes NRW ist kostenfrei. Sie können dort die Vergabeunterlagen herunterladen sowie Nachrichten an die Vergabestelle senden und Nachrichten der Vergabestelle einsehen.
Die Abgabe des Angebotes ist ausschließlich in elektronischer Form unter Verwendung des Bietertools des Vergabemarktplatzes des Landes NRW zugelassen.
Angebote / Dokumente, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, müssen von der Wertung im Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Unter
http://www.evergabe.nrw.de/VMPCenter/ finden Sie weitere Informationen. Es erfolgt kein postalischer Versand der Vergabeunterlagen.
Soweit Auskünfte erforderlich werden, sind Fragen ausschließlich über den Kommunikationsbereich des Vergabemarktplatzes NRW (
www.evergabe.nrw.de) zu stellen. Dieser Kommunikationsbereich darf jedoch nicht zur elektronischen Angebotsabgabe genutzt werden.
Sofern im Vergabeverfahren das Angebot einer anerkannten Werkstatt für behinderte Menschen oder einer anerkannten Blindenwerkstatt oder eines anerkannten Inklusionsbetriebes oder diesen in anderen Staaten vergleichbare Einrichtung (nachfolgend bevorzugte Bieter) ebenso wirtschaftlich wie das ansonsten wirtschaftlichste Angebot eines insofern nicht bevorzugten Bieters ist, so ist dem bevorzugten Bieter der Zuschlag zu erteilen. Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote wird der von den bevorzugten Bietern angebotene Preis mit einem Abschlag von 15 von Hundert berücksichtigt. Voraussetzung für die Berücksichtigung des Abschlags ist, dass die Herstellung der angebotenen Lieferungen zu einem wesentlichen Teil durch die bevorzugten Bieter erfolgt. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Wertschöpfung durch ihre Beschäftigten mehr als 10 % des Nettowerts der zugekauften Waren beträgt.
Ergänzende Angaben zu den Zuschlagskriterien:
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der folgenden Zuschlagskriterien:
1) Gesamtpreis (40 %);
2) Schlüssigkeit und Leistungsinhalt des Angebots (60 %).
Erläuterung:
Die Wertungskriterien wird der Auftraggeber jeweils auf einer Skala von 0-5 Punk-ten bewerten (0 Punkte = Ungenügend; 1 Punkt = Mangelhaft; 2 Punkte: Ausreichend: 3 Punkte: Befriedigend; 4 Punkte: Gut; 5 Punkte: Sehr Gut). Die für das jeweilige Kriterium vorgenommene Bepunktung wird mit der dem Kriterium zugewiesenen Gewichtung multipliziert, woraus sich die für das jeweilige Kriterium erzielte Punktzahl ergibt.
Aus der Addition der Punktzahlen der einzelnen Kriterien ergibt sich die Gesamtpunktzahl des jeweiligen Bewerbers. Die maximal erreichbare Gesamtpunktzahl beträgt 500 Punkte. Bei gleicher Punktzahl entscheidet der Preis.
Zu 1) Preis (40 %)
Der Auftraggeber wird die Punktzahl für den angebotenen Preis wie folgt berechnen: Das Angebot mit der niedrigsten Angebotssumme für das Pauschalhonorar erhält 5 Punkte. Die übrigen Angebote werden dazu linear ins Verhältnis gesetzt. Es können maximal 200 Punkte erreicht werden.
Grundlage der Wertung sind die geprüften Preisangaben der Anlage Preisblatt 2020-2022.
Zu 2) Schlüssigkeit und Leistungsinhalt des Angebots (60 %):
Für das Kriterium „Schlüssigkeit und Leistungsinhalt des Angebots“ setzt sich die Bewertung wie folgt zusammen:
— schlüssige Darstellung der Zeit- und Ablaufplanung zur Sicherstellung der reibungslosen Durchführung der Auswahlgespräche in den Auswahlverfahren binnen der vorgegebenen Zeitfenster (40 %),
— nachvollziehbare Darstellung der vorbereitenden und organisatorischen Maßnahmen zur Durchführung der Auswahlgespräche (30 %),
— schlüssige Herleitung der einzusetzenden technischen und personellen Ressourcen zur Durchführung der Auswahlgespräche (30 %).
Es können maximal 300 Punkte erreicht werden.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YDRYYYD