Die Regionale Aktionsgruppe Sömmerda-Erfurt schreibt die Vergabe des Regionalmanagements („Leader“) für die Jahre 2021 und 2022 (Abschluss Förderperiode 2014-2020) aus. LEADER ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen. Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von LEADER 2014-2020 sind in den folgenden Verordnungen zu finden: — „Verordnung“ (EU) Nr. 1305/2013 „Des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 17. Dezember 2013, — Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft. Das Regionalmanagement („Leader“) soll die RAG im ausgeschriebenen Zeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützen, Antragsteller bei der bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der RAG übernehmen. Ferner soll die auslaufende Förderperiode organisatorisch abgeschlossen werden. Dies umfasst u.a. die Berichterstattung und Evaluation der Prozesse und der Zielerreichung der in der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG Sömmerda-Erfurt gesetzten Ziele. Das Regionalmanagement (LEADER) fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL. Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADER Regionen in Thüringen und bundesweit (BAG-LAG).
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2021-01-21.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-12-16.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-12-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Kurze Beschreibung:
Die Regionale Aktionsgruppe Sömmerda-Erfurt schreibt die Vergabe des Regionalmanagements („Leader“) für die Jahre 2021 und 2022 (Abschluss Förderperiode 2014-2020) aus.
LEADER ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von LEADER 2014-2020 sind in den folgenden Verordnungen zu finden:
— „Verordnung“ (EU) Nr. 1305/2013 „Des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 17. Dezember 2013,
— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Das Regionalmanagement („Leader“) soll die RAG im ausgeschriebenen Zeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützen, Antragsteller bei der bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der RAG übernehmen. Ferner soll die auslaufende Förderperiode organisatorisch abgeschlossen werden. Dies umfasst u.a. die Berichterstattung und Evaluation der Prozesse und der Zielerreichung der in der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG Sömmerda-Erfurt gesetzten Ziele. Das Regionalmanagement (LEADER) fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL. Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADER Regionen in Thüringen und bundesweit (BAG-LAG).
Die Regionale Aktionsgruppe Sömmerda-Erfurt schreibt die Vergabe des Regionalmanagements („Leader“) für die Jahre 2021 und 2022 (Abschluss Förderperiode 2014-2020) aus.
LEADER ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von LEADER 2014-2020 sind in den folgenden Verordnungen zu finden:
— „Verordnung“ (EU) Nr. 1305/2013 „Des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 17. Dezember 2013,
— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Das Regionalmanagement („Leader“) soll die RAG im ausgeschriebenen Zeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützen, Antragsteller bei der bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der RAG übernehmen. Ferner soll die auslaufende Förderperiode organisatorisch abgeschlossen werden. Dies umfasst u.a. die Berichterstattung und Evaluation der Prozesse und der Zielerreichung der in der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG Sömmerda-Erfurt gesetzten Ziele. Das Regionalmanagement (LEADER) fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL. Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADER Regionen in Thüringen und bundesweit (BAG-LAG).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Thüringen🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-12-16 📅
Einreichungsfrist: 2021-01-21 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-12-21 📅
Datum des Beginns: 2021-02-05 📅
Datum des Endes: 2022-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 248-617660
ABl. S-Ausgabe: 248
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Regionale Aktionsgruppe Sömmerda-Erfurt schreibt die Vergabe des Regionalmanagements („Leader“) für die Jahre 2021 und 2022 (Abschluss Förderperiode 2014-2020) aus.
LEADER ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen.
Die wesentlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von LEADER 2014-2020 sind in den folgenden Verordnungen zu finden:
— „Verordnung“ (EU) Nr. 1305/2013 „Des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 17. Dezember 2013,
— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Das Regionalmanagement („Leader“) soll die RAG im ausgeschriebenen Zeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützen, Antragsteller bei der bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der RAG übernehmen. Ferner soll die auslaufende Förderperiode organisatorisch abgeschlossen werden. Dies umfasst u.a. die Berichterstattung und Evaluation der Prozesse und der Zielerreichung der in der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG Sömmerda-Erfurt gesetzten Ziele. Das Regionalmanagement (LEADER) fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL. Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADER Regionen in Thüringen und bundesweit (BAG-LAG).
Das Regionalmanagement („Leader“) soll die RAG im ausgeschriebenen Zeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützen, Antragsteller bei der bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der RAG übernehmen. Ferner soll die auslaufende Förderperiode organisatorisch abgeschlossen werden. Dies umfasst u.a. die Berichterstattung und Evaluation der Prozesse und der Zielerreichung der in der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG Sömmerda-Erfurt gesetzten Ziele. Das Regionalmanagement (LEADER) fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL. Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen LEADER Regionen in Thüringen und bundesweit (BAG-LAG).
Durchführung des LEADER – Managements einschließlich Einrichtung, Betreibung und Leitung der Geschäftsstelle der RAG Sömmerda-Erfurt e. V. zur Umsetzung der vorhandenen Regionalen Entwicklungsstrategie der LEADER Region (RES).
Zur LEADER Region gehören der Kreis Sömmerda und 3 Ortsteile der Stadt Erfurt. Auftraggeber wird die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Sömmerda-Erfurt e. V sein. Mit Unterstützung des LEADER-Managements soll die im Jahr 2015 erarbeitete Entwicklungsstrategie (RES) umgesetzt werden. Die Aktivierung und Bündelung lokaler Entwicklungskräfte durch eine zentrale Stelle ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure soll im Rahmen des LEADER-Managements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung sowie Qualifizierung der RAG gezielt gefördert werden. Das LEADER-Management nimmt eine wichtige Verbindung zwischen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern ein. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region Sömmerda-Erfurt und unterstützt diese aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorschläge für die Region. Daneben organisiert das LEADER-Management den Erfahrungsaustausch und Kooperationsprojekte mit anderen Regionen im ländlichen Raum.
Zur LEADER Region gehören der Kreis Sömmerda und 3 Ortsteile der Stadt Erfurt. Auftraggeber wird die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Sömmerda-Erfurt e. V sein. Mit Unterstützung des LEADER-Managements soll die im Jahr 2015 erarbeitete Entwicklungsstrategie (RES) umgesetzt werden. Die Aktivierung und Bündelung lokaler Entwicklungskräfte durch eine zentrale Stelle ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure soll im Rahmen des LEADER-Managements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung sowie Qualifizierung der RAG gezielt gefördert werden. Das LEADER-Management nimmt eine wichtige Verbindung zwischen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern ein. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region Sömmerda-Erfurt und unterstützt diese aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorschläge für die Region. Daneben organisiert das LEADER-Management den Erfahrungsaustausch und Kooperationsprojekte mit anderen Regionen im ländlichen Raum.
Einen wichtigen Aufgabenbereich im Rahmen des LEADER-Managements stellt die Verstetigung des Regionalentwicklungsprozesses dar. Das LEADER-Management soll Maßnahmen weiterführen, die dazu beitragen, den Kommunikations- und Kooperationsprozess verstärkt auf die Akteure zu verlagern und die interkommunale Kooperation zu festigen. Für das Jahr 2021 ist insbesondere der gesamte Projektmanagementprozess wesentlich.
Einen wichtigen Aufgabenbereich im Rahmen des LEADER-Managements stellt die Verstetigung des Regionalentwicklungsprozesses dar. Das LEADER-Management soll Maßnahmen weiterführen, die dazu beitragen, den Kommunikations- und Kooperationsprozess verstärkt auf die Akteure zu verlagern und die interkommunale Kooperation zu festigen. Für das Jahr 2021 ist insbesondere der gesamte Projektmanagementprozess wesentlich.
Leistungsbeschreibung / Umfang der zu erbringenden Leistungen:
1. Vereinsmanagement der Rag:
1.1. Leitung der Geschäftsstelle des Vereins
2.1. Finanz- und Fördermittelmanagement, Budgetverwaltung
2. „Prozessmanagement: Koordination und Durchführung des Gesamtprozesses“:
2.1. Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und Moderation oder Begleitung von Beratungen der Gremien der RAG (Vorstand, Mitgliederversammlung, Workshops etc.)
2.2. Koordination der Aktivitäten
2.3. Beratung und Unterstützung des Vorsitzenden
2.4. Netzwerkpflege
3. „Projektmanagement“:
3.1. Initiierung, Betreuung und Umsetzungsbegleitung von Projekten
3.2. Beratung und Unterstützung der Projektträger
3.3. Prüfung von Projektanträgen
3.4. Abstimmungen mit den Bewilligungsbehörden
3.5. Erarbeitung von Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen für die Gremien der RAG
3.6. Verstetigung begonnener Projekte in Regie der RAG
3.7. Fördermittelakquise
4. „Öffentlichkeitsarbeit“:
4.1. Pflege der Internetpräsenz
4.2. Erarbeitung von Informationsmaterial wie z. B. Rundbrief, Broschüren
4.3. regelmäßige Pressearbeit
4.4. Absicherung des Informationsbedarfes der Akteure, Gemeinden und Städte, des Landkreises sowie des Fördermittelgebers
4.5. Standbetreuung auf Messen und regionalen Märkten
4.6. Zusammenarbeit mit der europäischen und den deutschen Vernetzungsstellen LEADER 5. PROZESS- UND PROJEKTEVALUIERUNG
5.1. Evaluierung für die gesamte Förderperiode für die LEADER Region
5.2. fortlaufendes Monitoring mit regelmäßiger Berichterstattung
5.3. Tätigkeitsbericht für die gesamte Förderperiode
6. „Sensibilisierung“:
6.1. Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Region bzgl. Fördermöglichkeiten Für das Regionalmanagement ist eine Vollbeschäftigteneinheit (VBE) vorgesehen.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Leistungszeitraum kann um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Vorbehaltlich einer Verlängerung der Abschlussphase der Förderperiode bis ins Jahr 2023 bitten wir um zahlenmäßige Untersetzung des Angebotes um ein Optionalangebot in Höhe von max. 50 % der oben beschrieben jährlichen Leistungen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: — „Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 17. Dezember 2013,— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019.
— „Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates“ vom 17. Dezember 2013,
— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Auftragnehmer hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit darzulegen. Es sind Erfahrungen und Referenzen auf folgenden Gebieten nachzuweisen: Regional- und Wirtschaftsentwicklung, Regionalmanagement/ LEADER-Management, Finanzmanagement einschließlich Leitung von Geschäftsstellen, Prozessteuerung, Moderation, Öffentlichkeitsarbeit, Fördermittelmanagement, Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte, Regionale Entwicklungskonzepte, Landwirtschaft/Natur- und Umweltschutz, Tourismus, Landentwicklung, Erfahrungen mit Förderinstrumenten des Bundes und des Freistaates Thüringen, Erfahrungen und Kenntnisse in der Bearbeitung von Projekten nach der LEADER-Methode.
Der Auftragnehmer hat den Nachweis seiner Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Erfahrung und Zuverlässigkeit darzulegen. Es sind Erfahrungen und Referenzen auf folgenden Gebieten nachzuweisen: Regional- und Wirtschaftsentwicklung, Regionalmanagement/ LEADER-Management, Finanzmanagement einschließlich Leitung von Geschäftsstellen, Prozessteuerung, Moderation, Öffentlichkeitsarbeit, Fördermittelmanagement, Integrierte Ländliche Entwicklungskonzepte, Regionale Entwicklungskonzepte, Landwirtschaft/Natur- und Umweltschutz, Tourismus, Landentwicklung, Erfahrungen mit Förderinstrumenten des Bundes und des Freistaates Thüringen, Erfahrungen und Kenntnisse in der Bearbeitung von Projekten nach der LEADER-Methode.
Das LEADER-Management soll über eine hohe Moderations- und Fachkompetenz verfügen und in der Lage sein, eine qualifizierte Begleitung des Prozesses mit klar strukturierten Abläufen zu organisieren und umzusetzen. Eine hinreichende Qualifikation ist nachzuweisen. Auflistung der in Frage kommenden Bearbeiter und Bearbeiterinnen mit Darlegung der Kenntnisse z. B. in den Fachrichtungen Regionalentwicklung, Landschaftsplanung, Agrarplanung und Raum- und Umweltplanung, Angabe über Größe und fachlicher Zusammensetzung des Bearbeitungsteams mit Nachweis der beruflichen Qualifikation und Befähigung und der persönlichen Referenzen über vergleichbare Projekte, Angabe über die technische Leitung (zuständiger Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter) mit Angabe über die Fachrichtung und Berufserfahrung, Angabe des jährlichen Mittels der Beschäftigten im Unternehmen und speziell im Fachbereich der Regionalentwicklung bzw. der Raum- und Umweltplanung. Alle Referenzen sind für die letzten 3 Jahre mit Angabe des Auftraggebers und Telefonnummer, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der bearbeiteten Teilleistungen anzugeben.
Das LEADER-Management soll über eine hohe Moderations- und Fachkompetenz verfügen und in der Lage sein, eine qualifizierte Begleitung des Prozesses mit klar strukturierten Abläufen zu organisieren und umzusetzen. Eine hinreichende Qualifikation ist nachzuweisen. Auflistung der in Frage kommenden Bearbeiter und Bearbeiterinnen mit Darlegung der Kenntnisse z. B. in den Fachrichtungen Regionalentwicklung, Landschaftsplanung, Agrarplanung und Raum- und Umweltplanung, Angabe über Größe und fachlicher Zusammensetzung des Bearbeitungsteams mit Nachweis der beruflichen Qualifikation und Befähigung und der persönlichen Referenzen über vergleichbare Projekte, Angabe über die technische Leitung (zuständiger Geschäftsführer bzw. Abteilungsleiter) mit Angabe über die Fachrichtung und Berufserfahrung, Angabe des jährlichen Mittels der Beschäftigten im Unternehmen und speziell im Fachbereich der Regionalentwicklung bzw. der Raum- und Umweltplanung. Alle Referenzen sind für die letzten 3 Jahre mit Angabe des Auftraggebers und Telefonnummer, des Auftragswertes, der Leistungszeit und der bearbeiteten Teilleistungen anzugeben.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-02-05 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2021-01-21 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:00
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise und Umsetzung der Aufgabe, Zweckmäßigkeit der Arbeitsplanung/ Organisation des Managements
Qualitätskriterium (Gewichtung): 40 %
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Erfahrungen im Bereich des LEADER-Managements sowie über Erfahrungen bei der Beantragung von Fördermitteln des ELER
Qualitätskriterium (Gewichtung): 20 %
Preis (Gewichtung): 40 %
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Thüringer Landesverwaltungsamt – Referat 250
Postanschrift: Jorge-Semprún-Platz 4
Postort: Weimar
Postleitzahl: 99423
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst 10 Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder Elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Quelle: OJS 2020/S 248-617660 (2020-12-16)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-02-16) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die Regionale Aktionsgruppe Sömmerda-Erfurt schreibt die Vergabe des Regionalmanagements (Leader) für die Jahre 2021 und 2022 (Abschluss Förderperiode 2014-2020) aus.
Leader ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen.
Die Wesentlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von LEADER 2014-2020 sind in den folgenden Verordnungen zu finden:
— Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013,
— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Das Regionalmanagement (LEADER) soll die RAG im ausgeschriebenen Zeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützen, Antragsteller bei der bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der RAG übernehmen. Ferner soll die auslaufende Förderperiode organisatorisch abgeschlossen werden. Dies umfasst u.a. die Berichterstattung und Evaluation der Prozesse und der Zielerreichung der in der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG Sömmerda-Erfurt gesetzten Ziele. Das Regionalmanagement (LEADER) fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL. Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen Leader Regionen in Thüringen und bundesweit (BAG-LAG).
Die Regionale Aktionsgruppe Sömmerda-Erfurt schreibt die Vergabe des Regionalmanagements (Leader) für die Jahre 2021 und 2022 (Abschluss Förderperiode 2014-2020) aus.
Leader ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen.
Die Wesentlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von LEADER 2014-2020 sind in den folgenden Verordnungen zu finden:
— Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013,
— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019. Die Förderrichtlinie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2023 außer Kraft.
Das Regionalmanagement (LEADER) soll die RAG im ausgeschriebenen Zeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützen, Antragsteller bei der bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der RAG übernehmen. Ferner soll die auslaufende Förderperiode organisatorisch abgeschlossen werden. Dies umfasst u.a. die Berichterstattung und Evaluation der Prozesse und der Zielerreichung der in der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG Sömmerda-Erfurt gesetzten Ziele. Das Regionalmanagement (LEADER) fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL. Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen Leader Regionen in Thüringen und bundesweit (BAG-LAG).
Gesamtwert des Auftrags: 271467.56 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Die Regionale Aktionsgruppe Sömmerda-Erfurt schreibt die Vergabe des Regionalmanagements (Leader) für die Jahre 2021 und 2022 (Abschluss Förderperiode 2014-2020) aus.
Leader ist eine Fördermethode der Europäischen Union zur Entwicklung des ländlichen Raums und setzt maßgeblich auf die eigenen Kräfte und Stärken in den Regionen.
Die Wesentlichen Rahmenbedingungen für die Umsetzung von LEADER 2014-2020 sind in den folgenden Verordnungen zu finden:
— Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013,
Das Regionalmanagement (LEADER) soll die RAG im ausgeschriebenen Zeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützen, Antragsteller bei der bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der RAG übernehmen. Ferner soll die auslaufende Förderperiode organisatorisch abgeschlossen werden. Dies umfasst u.a. die Berichterstattung und Evaluation der Prozesse und der Zielerreichung der in der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG Sömmerda-Erfurt gesetzten Ziele. Das Regionalmanagement (LEADER) fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL. Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen Leader Regionen in Thüringen und bundesweit (BAG-LAG).
Das Regionalmanagement (LEADER) soll die RAG im ausgeschriebenen Zeitraum bei der Umsetzung der Regionalen Entwicklungsstrategie unterstützen, Antragsteller bei der bei der Qualifizierung ihrer Projektideen und Fördermittelanträge unterstützen und die Geschäftsführung der RAG übernehmen. Ferner soll die auslaufende Förderperiode organisatorisch abgeschlossen werden. Dies umfasst u.a. die Berichterstattung und Evaluation der Prozesse und der Zielerreichung der in der Regionalen Entwicklungsstrategie der RAG Sömmerda-Erfurt gesetzten Ziele. Das Regionalmanagement (LEADER) fungiert als Schnittstelle zwischen Projektträgern, RAG, dem TLLLR und dem TMIL. Es vertritt zudem die Belange der RAG im Austausch mit anderen Leader Regionen in Thüringen und bundesweit (BAG-LAG).
Durchführung des Leader – Managements einschließlich Einrichtung, Betreibung und Leitung der Geschäftsstelle der RAG Sömmerda-Erfurt e. V. zur Umsetzung der vorhandenen Regionalen Entwicklungsstrategie der Leader Region (RES).
Zur Leader Region gehören der Kreis Sömmerda und 3 Ortsteile der Stadt Erfurt. Auftraggeber wird die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Sömmerda-Erfurt e. V sein. Mit Unterstützung des Leader-Managements soll die im Jahr 2015 erarbeitete Entwicklungsstrategie (RES) umgesetzt werden. Die Aktivierung und Bündelung lokaler Entwicklungskräfte durch eine zentrale Stelle ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure soll im Rahmen des Leader-Managements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung sowie Qualifizierung der RAG gezielt gefördert werden. Das Leader-Management nimmt eine wichtige Verbindung zwischen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern ein. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region Sömmerda-Erfurt und unterstützt diese aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorschläge für die Region. Daneben organisiert das Leader-Management den Erfahrungsaustausch und Kooperationsprojekte mit anderen Regionen im ländlichen Raum.
Zur Leader Region gehören der Kreis Sömmerda und 3 Ortsteile der Stadt Erfurt. Auftraggeber wird die Regionale Aktionsgruppe (RAG) Sömmerda-Erfurt e. V sein. Mit Unterstützung des Leader-Managements soll die im Jahr 2015 erarbeitete Entwicklungsstrategie (RES) umgesetzt werden. Die Aktivierung und Bündelung lokaler Entwicklungskräfte durch eine zentrale Stelle ist entscheidend für die Entwicklung von tragfähigen Projekten und damit die Umsetzung der RES. Die Zusammenarbeit verschiedener Akteure soll im Rahmen des Leader-Managements durch professionelle Prozessorganisation, Moderation, Fachberatung sowie Qualifizierung der RAG gezielt gefördert werden. Das Leader-Management nimmt eine wichtige Verbindung zwischen Wirtschafts- und Sozialpartnern sowie Kommunalvertretern ein. Es dient als Ansprechpartner für alle Akteure der Region Sömmerda-Erfurt und unterstützt diese aktiv bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorschläge für die Region. Daneben organisiert das Leader-Management den Erfahrungsaustausch und Kooperationsprojekte mit anderen Regionen im ländlichen Raum.
Einen wichtigen Aufgabenbereich im Rahmen des Leader-Managements stellt die Verstetigung des Regionalentwicklungsprozesses dar. Das Leader-Management soll Maßnahmen weiterführen, die dazu beitragen, den Kommunikations- und Kooperationsprozess verstärkt auf die Akteure zu verlagern und die interkommunale Kooperation zu festigen. Für das Jahr 2021 ist insbesondere der gesamte Projektmanagementprozess wesentlich.
Einen wichtigen Aufgabenbereich im Rahmen des Leader-Managements stellt die Verstetigung des Regionalentwicklungsprozesses dar. Das Leader-Management soll Maßnahmen weiterführen, die dazu beitragen, den Kommunikations- und Kooperationsprozess verstärkt auf die Akteure zu verlagern und die interkommunale Kooperation zu festigen. Für das Jahr 2021 ist insbesondere der gesamte Projektmanagementprozess wesentlich.
Leistungsbeschreibung/Umfang der zu erbringenden Leistungen:
1. Vereinsmanagement der RAG:
1.1 Leitung der Geschäftsstelle des Vereins.
2.1 Finanz- und Fördermittelmanagement, Budgetverwaltung.
2. Prozessmanagement: Koordination und Durchführung des Gesamtprozesses:
2.1 Vor- und Nachbereitung sowie Durchführung und Moderation oder Begleitung von Beratungen der Gremien der RAG (Vorstand, Mitgliederversammlung, Workshops etc.),
2.2 Koordination der Aktivitäten,
2.3 Beratung und Unterstützung des Vorsitzenden,
2.4 Netzwerkpflege.
3. Projektmanagement:
3.1 Initiierung, Betreuung und Umsetzungsbegleitung von Projekten,
3.2 Beratung und Unterstützung der Projektträger,
3.3 Prüfung von Projektanträgen,
3.4 Abstimmungen mit den Bewilligungsbehörden,
3.5 Erarbeitung von Stellungnahmen und Entscheidungsvorlagen für die Gremien der RAG,
3.6 Verstetigung begonnener Projekte in Regie der RAG,
3.7 Fördermittelakquise.
4. Öffentlichkeitsarbeit:
4.1 Pflege der Internetpräsenz,
4.2 Erarbeitung von Informationsmaterial wie z. B. Rundbrief, Broschüren,
4.3 regelmäßige Pressearbeit,
4.4 Absicherung des Informationsbedarfes der Akteure, Gemeinden und Städte, des Landkreises sowie des Fördermittelgebers,
4.5 Standbetreuung auf Messen und regionalen Märkten,
4.6 Zusammenarbeit mit der europäischen und den deutschen Vernetzungsstellen Leader.
5. Prozess- und Projektevaluierung:
5.1 Evaluierung für die gesamte Förderperiode für die Leader Region,
5.2 fortlaufendes Monitoring mit regelmäßiger Berichterstattung,
5.3 Tätigkeitsbericht für die gesamte Förderperiode.
6. Sensibilisierung:
6.1 Initiierung und Umsetzung von Maßnahmen zur Sensibilisierung der Region bzgl. Fördermöglichkeiten. Für das Regionalmanagement ist eine Vollbeschäftigteneinheit (VBE) vorgesehen.
Bezeichnung des von der EU finanzierten Projekts oder Programms: — Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013,— Richtlinie zur Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung und der Revitalisierung von Brachflächen (FR ILE/REVIT) – Erlassdatum: 17.4.2018, Fassung vom: 12.12.2018, Gültig ab: 1.1.2019.
— Verordnung (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013,
Verfahren Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Darstellung der Herangehensweise und Umsetzung der Aufgabe, Zweckmäßigkeit der Arbeitsplanung/Organisation des Managements
Erfahrungen im Bereich des Leader-Managements sowie über Erfahrungen bei der Beantragung von Fördermitteln des ELER
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-02-05 📅
Name: Thüringer Landgesellschaft mbH
Postanschrift: Weimarische Straße 29b
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99099
Land: Deutschland 🇩🇪 Erfurt, Kreisfreie Stadt🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 271467.56 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Quelle: OJS 2021/S 035-087662 (2021-02-16)