Liste und kurze Beschreibung der Regeln und Kriterien
Bieter sollen nachweisbar in der Lage sein, die Aufgaben fachkundig, leistungsfähig, zuverlässig im festgesetzten Zeitraum durchzuführen. Zur Bewertung der Eignung sind die folgenden Unterlagen in Form von Eigenerklärungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, die Richtigkeit der abgegebenen Erklärungen durch Vorlage von Nachweisen zu überprüfen. Bei Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums (z. B. Bietergemeinschaft (BG), Einsatz eines notw. Unterauftragnehmers (UA)), sind die für die Prüfung der persönlichen Lage sowie der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit erforderlichen Unterlagen für jedes BG und jeden UA und die Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit für mindestens ein Mitglied der BG, den Bieter bzw. für den UA vorzulegen. Die technische/berufliche Leistungsfähigkeit eines BG-Mitglieds, Bieters, UAs reicht zur Annahme der Eignung der BG/Bieters nur aus, wenn dieses BG-Mitglied/Bieter/UA nach der internen Arbeitsverteilung für die Durchführung der jeweiligen Leistung zuständig sein soll. Die interne Leistungsverteilung ist darzulegen, insbesondere, wenn entsprechende Erklärungen nur für ein BG-Mitglied/Bieter/UA vorgelegt wird. Wird der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit durch ein BG-Mitglied/Bieter/UA erbracht, welcher nach der internen Arbeitsverteilung für diesen Leistungsteil im Rahmen der ausgeschriebenen Leistung zuständig ist, wird die BG/der Bieter als Ganzes als technisch leistungsfähig angesehen.
a) Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung:
— Beschreibung des Bieters/Partner (Anschrift, E-Mail Ansprechpartner, Organisationsform, Profil, Kompetenzschwerpunkte),
— Kontaktdaten des Projektleiters (Name, Telefonnr., E-Mail),
— Im Falle des Einsatzes eines UA zum Nachweis der Leistungsfähigkeit und Fachkunde zur Abdeckung des gesamten Leistungsspektrums ist eine Eigenerklärung über die Zusammenarbeit mit dem UA im Falle eines Zuschlags mit dem Angebot vorzulegen. In dieser Erklärung sind der Name und die Anschrift der UA zu benennen (Formblatt „Erklärung zur Zusammenarbeit mit einem notwendigen Unterauftragnehmer“),
— Es ist eine Verpflichtungserklärung des UA vorzulegen, dass dem Bieter im Falle eines Zuschlags die erforderlichen Mittel/Ressourcen des UA bei der Erfüllung des Vertrages zur Verfügung stehen. In dieser Erklärung sind der Inhalt der UA-Leistung / Preis für diese Leistung anzugeben (Formblatt „Verpflichtungserklärung des notwendigen Unterauftragnehmers“),
— Im Falle von BG sind im Angebot der Name der BG, das geschäfts-/ federführende BG-Mitglied anzugeben und die Mitglieder mit Name und Anschrift des Unternehmens zu benennen. Es ist mit dem Angebot eine Erklärung von allen BG-Mitgliedern abzugeben, dass im Falle der Auftragserteilung ein Konsortialvertrag geschlossen wird, dass jedes BG-Mitglied für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung als Gesamtschuldner haftet, dass das geschäfts- und federführende BG-Mitglied als bevollmächtigter Vertreter die aufgeführten BG-Mitglieder gegenüber dem AG vertritt und insbesondere berechtigt ist, das Angebot abzugeben, den Vertrag abzuschließen sowie mit Wirkung für jedes Mitglied ohne Einschränkung Zahlungen anzunehmen. Es sind außerdem nachvollziehbare Aussagen zur Aufgabenteilung innerhalb der BG zu treffen. Bei Angeboten von BG ist zu erklären, dass keine unzulässigen wettbewerbsbeschränkenden Abreden getroffen wurden und darzulegen, dass die Zusammenarbeit kartellrechtlich zulässig ist. Das kann z. B. durch Angabe der Gründe erfolgen, die zu der Kooperation geführt haben (Formblatt „Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft“),
— Vom Bieter, jedem BG-Mitglied/UA sind jeweils ausgefüllte Erklärungen nach §§ 123, 124 GWB einzureichen (Formblätter „Erklärung nach § 123 GWB“, „Erklärung nach § 124 GWB“)
— Erklärung des Bieters/BG-Mitglied/UA gemäß § 19 Abs. 3 MiLOG (Formblatt „Eigenerklärung gemäß § 19 Abs. 3 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz-MiLOG)“)
— Gemäß § 19 Abs.4 MiLOG fordert der öff. AG nach § 19 Abs.2 MiLOG bei Aufträgen ab einer Höhe von 30 000 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, sowie für seinen Konsortialpartner/UA vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der GewO an. Hierzu hat der Bieter/Konsortialpartner/UA das Datenabfrageblatt (Anlage „Erforderliche Daten für die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a der Gewerbeordnung (GewO)“) ausgefüllt dem Angebot beizufügen. Gesellschaften mit ihrem Hauptsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschlands sind verpflichtet selbst eine entsprechende Auskunft zu beantragen und vor der Zuschlagerteilung vorzulegen:
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/GZR/Auskunft/Jurpersonen_Ausland/Jurpersonen_Ausland_node.html)
b) Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit: Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/BG/UA bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, getrennt nach Jahren. Sofern aus einem berechtigten Grund keine entsprechenden Angaben verfügbar sind, so kann die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit durch andere geeignete Unterlagen (z. B. Auszug aus dem Businessplan/ Umsatzprognose, erwartete/vorläufige Umsatzzahl) belegt werden.
c)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Liste mit Darstellung der zu diesem Auftrag vergleichbaren Arbeiten/Referenzaufträge des Bieters/Konsortialpartners/UA (bezogen auf das Unternehmen/Einrichtung): Aussagekräftige Darstellung von Referenzen, die mit dem Ausschreibungsgegenstand vergleichbar und nicht älter als 3 Jahre sind. Als geeignete Referenzen gelten vom Bieter/Konsortialpartner/UA durchgeführte Aufträge bzw. bearbeitete Projekte. Maßgeblich für die Berechnung der 3 Jahresfrist ist der Tag, an dem die Angebotsfrist endet.
Nachweise zur Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters:
— abschließende Benennung aller vorgesehenen Mitglieder des Kernteams und des Projektleiters mit Angabe, wer welche Leistung erbringt,
— Angabe ihrer Qualifikationen (Angaben zum beruflichen Werdegang und Abschluss, Erfahrungen wie z. B. entsprechende Vorarbeiten und Veröffentlichungen).
Insgesamt müssen entweder durch die Referenzen des Bieters oder die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein, damit die Referenzen als vergleichbar angesehen werden und die technische und berufliche Leistungsfähigkeit insgesamt erfüllt ist:
1.Kompetenzen in der Vorbereitung und Durchführung von Teamseminaren für akademische Unternehmensgründer-Innen,
2.Kompetenz in der Durchführung und Auswertung von Onlinebefragungen,
3. Kompetenz in der Erstellung von Stärken-/Schwächenprofilen und Handlungsempfehlungen aus der Durchführung von Teamseminaren,
4. Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit Hochschulen oder Forschungseinrichtungen. Es sind zu den Punkten 1. bis 4. jeweils mindestens 2 Referenzen (entweder im Rahmen der Darstellung der Referenzaufträge des Bieters oder im Rahmen der Qualifikation des Projektteams und des Projektleiters) auf je max. 2 DIN A4-Seiten aussagekräftig zu beschreiben. Die Referenzen sind den einzelnen Eignungskriterien zuzuordnen.
Bei der Beschreibung der Referenzen sind folgende Angaben erforderlich (eine einfache Auflistung der Referenzen ist nicht ausreichend):
Projektbezeichnung, Projektlaufzeit, Projektinhalt/erbrachte Leistungen innerhalb des Projekts, Ausführungen zur Geeignetheit der Referenz/Vergleichbarkeit mit dem hier ausgeschriebenen Auftragsgegenstand (ggf. Bezug zum Arbeitsschritt).
Zusätzlich müssen insgesamt durch die Qualifikation des Projektteams folgende Voraussetzungen/Eignungskriterien erfüllt sein: weiter siehe Punkt VI.3 "zusätzliche Angaben" der Veröffentlichung! Pkt. a) bis c): PtJ behält sich vor, fehlende Erklärungen/Nachweise gem. § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern. Die Nichtvorlage nach-/geforderter Unterlagen führt gem. § 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV zum Ausschluss des Angebotes.