Entgegen dem Titel der Bekanntmachung, handelt es sich hier nicht um die Bekanntmachung eines vergebenen Auftrags, sondern um die Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. § 63 Abs. 1 S.1 Nr. 2 VgV. Aufgrund der sog. SARS-CoV-2-Pandemie in Deutschland und in Verbindung mit z.B. der Sechsten Verordnung zur Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung“ vom 7. Mai 2020, Artikel 1 - Änderung der SARS-CoV-2-Eindämmungsmaßnahmenverordnung, Berlin, (GVBl. S. 106, GVBl. S. 764, GVBl. S. 286), 1. Teil Allgemeine Verhaltensregelungen, § 4 Abs. 1 der Verordnung dürfen öffentliche und nichtöffentliche Veranstaltungen, Versammlungen, Zusammenkünfte und Ansammlungen nicht stattfinden. Die mit dem Ausschreibungsgegenstand umfassten Präsenzseminare unterliegen der o. g. rechtlichen Vorgabe. Aus diesem Grund ist das o. g. Vergabeverfahren gem. § 63 Abs. 1 Nr. 2 VgV aufzuheben.