Durchführung von Zufriedenheitsbefragungen im Bereich Privatkunden (Kundenmonitor)
AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Durchführung von Zufriedenheitsbefragungen im Bereich Privatkunden (Kundenmonitor).
DeadlineDie Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-30. Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-28.
AnbieterDie folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Wer? Wie? Wo?- • Darmstadt › Groß-Gerau
Geschichte der Beschaffung
| Datum | Dokument |
|---|---|
| 2020-10-28 | Auftragsbekanntmachung |
| 2021-01-05 | Bekanntmachung über vergebene Aufträge |
Auftragsbekanntmachung (2020-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kundenbefragung
Referenznummer: VG_2020_019
Kurze Beschreibung:
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kundenbefragung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYY5S/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYY5S 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-15 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 213-521851
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Beschreibung der Verlängerungen:
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Mindeststandards:
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Mindeststandards:
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYY5S/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2020/S 213-521851 (2020-10-28)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Titel: Kundenbefragung
Referenznummer: VG_2020_019
Kurze Beschreibung:
Durchführung von Zufriedenheitsbefragungen im Bereich Privatkunden (Kundenmonitor).
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Kundenbefragung 📦
Ort der Leistung
NUTS-Region: Hessen 🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Land: Deutschland 🇩🇪
Art des öffentlichen Auftraggebers: Einrichtung des öffentlichen Rechts
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen
Postanschrift: Gernsheimer Straße 43
Postleitzahl: 64521
Postort: Groß-Gerau
Kontakt
Internetadresse: http://www.aok.de/hessen 🌏
E-Mail: beschaffungsstelle@he.aok.de 📧
URL der Dokumente: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYY5S/documents 🌏
URL der Teilnahme: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYY5S 🌏
Referenz
Daten
Absendedatum: 2020-10-28 📅
Einreichungsfrist: 2020-11-30 📅
Veröffentlichungsdatum: 2020-11-02 📅
Datum des Beginns: 2021-01-15 📅
Datum des Endes: 2024-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 213-521851
ABl. S-Ausgabe: 213
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe unten Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen.).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6.der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4.der Bewerbungsbedingungen).
Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
Für die elektronische Angebotsabgabe ist – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren – für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
Hinweis: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fer-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYY5S
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Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK – Die Gesundheitskasse in Hessen möchte in Erfahrung bringen, welche Zufriedenheits- und Imagewerte sie im Bereich Privatkunden erreicht, welches Optimierungspotential besteht und wie sich die AOK Hessen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern positioniert. Aus diesem Grund sollen bei unterschiedlichen Zielgruppen Online-, Panel-, und schriftliche Befragungen durchgeführt und aufbereitet werden.
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Der Vertrag beginnt am 15. Januar 2021 und endet mit dem Ablauf des 31. Dezember 2021. Die Auftraggeberin behält sich vor, den Rahmenvertrag bis zu 3 Mal jeweils um 12 Monate zu verlängern. Die Verlängerung erfolgt automatisch, soweit der Vertrag nicht spätestens mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres durch die Auftraggeberin gekündigt worden ist.
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Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen
Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
— Anlage_03_Erklärung zu Ausschlussgründen,
— Anlage_15_Eigenerklärung Wirtschaftsteilnehmer,
— Anlage_16_Eigenerklärung Handelsregisterauszug.
— Anlage_04_Referenzliste,
— Anlage_14_Auskunft Umsatz.
Als Mindeststandard fordert die Auftraggeberin, dass der durchschnittlich jährliche Netto-Umsatz in Euro der letzten 3 Jahre mindestens den Betrag: 1 400 000 EUR aufweist. Bei Bietergemeinschaften werden die Umsatzzahlen addiert. Die Auftraggeberin betrachtet Bieterinnen/Bieter, die den Mindestumsatz nach Punkt 2.11.3 lit b nicht erreichen, als ungeeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
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Des Weiteren betrachtet die Auftraggeberin die Bewerberinnen/Bewerber/Bewerbergemeinschaften, die nicht mindestens 2 Referenzen nach Punkt 2.11.3. lit f. vorweisen können, als für die Auftragserfüllung nicht geeignet, so dass diese ausgeschlossen werden.
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— Anlage_09_Datenschutzbestimmungen § 80 SGB X,
— Anlage_09a_Anhang A DSB,
— Anlage_09b_Anhang B Geschäftsstandorte,
— Anlage_09c_Anhang C Techn.-org. Maßnahmen,
— Anlage_09d_Anhang D Verpflichtungserklärung,
— Anlage_09e_Anhang E Unterauftragnehmer,
— Anlage_09f_Anhang F Fern_Wartungsfirmen,
— Anlage_09g_Information nach Art 13, 14 DSGVO,
— Anlage_17_Eigenerklärung_Betriebshaftpflicht.
Zur Prüfung der Geeignetheit ist erforderlich, dass die im Anhang A zu den Datenschutzbestimmungen (Anhang A zu Anlage 09a der Bewerbungsbedingungen) gestellten Fragestellungen zu den technischen und organisatorischen Maßnahmen von Bewerberinnen/vom Bewerber zu beschreiben sind. Dazu ist die Anlage A vollständig auszufüllen. Dabei müssen die technischen und organisatorischen Maßnahmen mindestens den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen. Informationen hierzu erhalten Sie z. B. im Internet unter:
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www.bsi.bund.deDE/Themen/ITGrundschutz/itgrundschutz_node.html. Bewerbe-rinnen/Bewerber, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, werden als nicht geeignet angesehen und sind von der Bewertung auszuschließen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2021-01-15 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-11-30 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 10:05
Öffentlicher Auftraggeber
Kontakt
Dokumente URL: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXS0Y5SYY5S/documents 🌏
Referenz
Zusätzliche Informationen
Das Angebot ist ausschließlich elektronisch in Textform einzureichen (siehe unten Punkt 2.5.3 der Bewerbungsbedingungen.).
Die Angebote sind zusammen mit den Anlagen (siehe Angebotsaufforderung) bis zum Ende der Angebotsfrist (siehe unter Pkt. 2.6.der Bewerbungsbedingungen) über das Vergabeportal www.dtvp.de bei der Auftraggeberin einzureichen. Nur registrierte Bieter können Angebote abgeben. Zur Registrierung siehe oben, Pkt. 2.4.der Bewerbungsbedingungen).
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Für die Abgabe elektronischer Angebote, Teilnahmeanträge, Interessenbekundungen und Interessenbestätigungen wird innerhalb der E-Vergabeplattform ein kostenfreies Bietertool bereitgestellt. Das Bietertool ist eine Desktop-Anwendung, welche auf Ihrem Computer installiert werden muss. Die Dateien zur Installation des Bietertools werden im entsprechenden Projektraum des Vergabeverfahrens für das entsprechende Betriebssystem zum Download angeboten. Installationsroutinen stehen für Linux-, Mac-OS- und Windows-Betriebssysteme (64 und 32 Bit) zur Verfügung. I.d.R. sind für die Installation keine administrativen Rechte erforderlich. Weitere Informationen sind der den Vergabeunterlagen beigefügten Information nach § 11 VgV zu entnehmen.
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Für die elektronische Angebotsabgabe ist – vorbehaltlich abweichender Angaben im konkreten Verfahren – für das vorliegende Vergabeverfahren die Textform nach § 126b BGB vorgesehen.
Hiernach ist eine lesbare Erklärung ausreichend, in der die Person des Erklärenden genannt ist und die auf einem dauerhaften Datenträger gespeichert werden kann. Eine eingescannte Unterschrift ist nicht notwendig. Die Nennung der Person des Erklärenden erfordert die Angabe der Identität desjenigen, dem die Erklärung zugerechnet werden soll. Bei natürlichen Personen ist der Name zu nennen, bei juristischen Personen und Handelsgesellschaften der Firmenname sowie der konkrete Vertreter.
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Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebot von dem bevollmächtigten Mitglied der Bietergemeinschaft in Textform nach § 126b BGB oder signiert eingereicht und hochgeladen werden.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen ausnahmsweise mit Unterschrift und Firmenstempel zu versehen (z. B. etwaige Erklärungen Dritter), so können die jeweiligen Anlagen mit den weiteren Angebotsunterlagen auf folgendem Weg eingereicht werden:
1. Datei der unterschriebenen und eingescannten Dritterklärung oder
2. Datei der unterschriebenen und abfotografierten Dritterklärung oder
3. Datei der E-Mail, mit dem der Dritte seine Erklärung an die Bieterin/den Bieter übersandt hat.
Sind Anlagen in den Bewerbungsbedingungen mit Vor- und Nachnamen der ausstellenden Person zu versehen, werden diese als Word-Datei zur Verfügung gestellt. Diese Anlagen sind elektronisch auszufüllen und in PDF-Format dem Angebot beizufügen. Alternativ können diese Anlagen auch elektronisch ausgefüllt, ausgedruckt und eingescannt beigefügt werden. Insofern dienen die Word-Dateien lediglich als Ausfüllhilfen.
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Die Dateinamen aller Dokumente müssen sich an den Namen der Originaldateien orientieren, um Verwechslungen auszuschließen.
Hinweis: Die Angebote sind so abzugeben, dass alle Angebotsbestandteile nachträglich nicht mehr veränderbar sind.
Auf anderem Wege übermittelte Angebote, insbesondere solche per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fer-schreiben, sind nicht zulässig und werden ausgeschlossen. Ebenso unzulässig und unbeachtlich sind insbesondere eine Rücknahme oder Änderung eines Angebots per Telefax, E-Mail, über die Schaltfläche „Kommunikation“ auf der Vergabeplattform dtvp oder per Fernschreiben.
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Auf die Ausschlussgründe des § 57 Abs. 1 VgV wird verwiesen.
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYY5S
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Bundes
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Postort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Einlegung von Rechtsbehelfen
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
„(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
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(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
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(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist…“
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat…“
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
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(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt.
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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden.
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
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(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden…“
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 005-007012
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 213-521851
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYY4X
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-05 📅
Name: IMK Institut für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung GmbH
Postanschrift: Anger, 63
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Quelle: OJS 2021/S 005-007012 (2021-01-05)
Objekt
Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Verfahren
Angebotsart: Entfällt
Öffentlicher Auftraggeber
Identität
Name des öffentlichen Auftraggebers: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Referenz
Daten
Absendedatum: 2021-01-05 📅
Veröffentlichungsdatum: 2021-01-08 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2021/S 005-007012
Verweist auf Bekanntmachung: 2020/S 213-521851
ABl. S-Ausgabe: 5
Zusätzliche Informationen
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y5SYY4X
Objekt
Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Die AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen möchte in Erfahrung bringen, welche Zufriedenheits- und Imagewerte sie im Bereich Privatkunden erreicht, welches Optimierungspotential besteht und wie sich die AOK Hessen im Vergleich zu ihren Mitbewerbern positioniert. Aus diesem Grund sollen bei unterschiedlichen Zielgruppen Online-, Panel-, und schriftliche Befragungen durchgeführt und aufbereitet werden.
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Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2021-01-05 📅
Name: IMK Institut für angewandte Marketing- und Kommunikationsforschung GmbH
Postanschrift: Anger, 63
Postort: Erfurt
Postleitzahl: 99084
Land: Deutschland 🇩🇪
Erfurt, Kreisfreie Stadt 🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Ergänzende Informationen
Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne TeilnahmewettbewerbWegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist...“
„(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber1. gegen § 134 verstoßen hat...“
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
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2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
„(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...“
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