Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024). Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht. Während der Laufzeit des Rahmenvertrags ist der DVR berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Jugendaktionen zu beauftragen (Einzelauftrag). Die Leistungen sind dabei in 2 Arbeitspakete aufgeteilt, die jeweils gesondert beauftragt werden: — Arbeitspaket 1: Konzeption und Betreuung – Zeitraum: 1. September bis 31. Dezember (im Jahr 2020 abweichend: 1. Oktober bis 31. Dezember); — Arbeitspaket 2: Umsetzung und Betreuung – Zeitraum: 1. Januar bis 31. August. Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren wird der Auftragnehmer bereits fest mit dem Arbeitspaket 1 für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 beauftragt. Eine Vergabe von weiteren Einzelaufträgen hat der DVR für das Arbeitspaket 1 jeweils bis zum 15. August und für das Arbeitspaket 2 jeweils bis zum 15. Dezember zu erklären. Eine Pflicht des DVR zur Vergabe von Einzelaufträgen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Deadline
Die Frist fĂĽr den Eingang der Angebote war 2020-08-24.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-07-24.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-07-24) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unterricht im Sekundarbereich
Referenznummer: X-DVSHR-2020-0004
Kurze Beschreibung:
Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024).
Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Während der Laufzeit des Rahmenvertrags ist der DVR berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Jugendaktionen zu beauftragen (Einzelauftrag). Die Leistungen sind dabei in 2 Arbeitspakete aufgeteilt, die jeweils gesondert beauftragt werden:
— Arbeitspaket 1: Konzeption und Betreuung – Zeitraum: 1. September bis 31. Dezember (im Jahr 2020 abweichend: 1. Oktober bis 31. Dezember);
— Arbeitspaket 2: Umsetzung und Betreuung – Zeitraum: 1. Januar bis 31. August.
Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren wird der Auftragnehmer bereits fest mit dem Arbeitspaket 1 fĂĽr den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 beauftragt.
Eine Vergabe von weiteren Einzelaufträgen hat der DVR für das Arbeitspaket 1 jeweils bis zum 15. August und für das Arbeitspaket 2 jeweils bis zum 15. Dezember zu erklären. Eine Pflicht des DVR zur Vergabe von Einzelaufträgen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024).
Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Während der Laufzeit des Rahmenvertrags ist der DVR berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Jugendaktionen zu beauftragen (Einzelauftrag). Die Leistungen sind dabei in 2 Arbeitspakete aufgeteilt, die jeweils gesondert beauftragt werden:
— Arbeitspaket 1: Konzeption und Betreuung – Zeitraum: 1. September bis 31. Dezember (im Jahr 2020 abweichend: 1. Oktober bis 31. Dezember);
— Arbeitspaket 2: Umsetzung und Betreuung – Zeitraum: 1. Januar bis 31. August.
Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren wird der Auftragnehmer bereits fest mit dem Arbeitspaket 1 fĂĽr den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 beauftragt.
Eine Vergabe von weiteren Einzelaufträgen hat der DVR für das Arbeitspaket 1 jeweils bis zum 15. August und für das Arbeitspaket 2 jeweils bis zum 15. Dezember zu erklären. Eine Pflicht des DVR zur Vergabe von Einzelaufträgen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unterricht im Sekundarbereich📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Bonn, Kreisfreie Stadt
🏙️
Referenz Daten
Absendedatum: 2020-07-24 đź“…
Einreichungsfrist: 2020-08-24 đź“…
Veröffentlichungsdatum: 2020-07-28 📅
Datum des Beginns: 2020-10-01 đź“…
Datum des Endes: 2022-09-30 đź“…
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2020/S 144-354790
ABl. S-Ausgabe: 144
Zusätzliche Informationen
Entfällt
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024).
Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024).
Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Während der Laufzeit des Rahmenvertrags ist der DVR berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Jugendaktionen zu beauftragen (Einzelauftrag). Die Leistungen sind dabei in 2 Arbeitspakete aufgeteilt, die jeweils gesondert beauftragt werden:
— Arbeitspaket 1: Konzeption und Betreuung – Zeitraum: 1. September bis 31. Dezember (im Jahr 2020 abweichend: 1. Oktober bis 31. Dezember);
— Arbeitspaket 2: Umsetzung und Betreuung – Zeitraum: 1. Januar bis 31. August.
Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren wird der Auftragnehmer bereits fest mit dem Arbeitspaket 1 fĂĽr den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 beauftragt.
Eine Vergabe von weiteren Einzelaufträgen hat der DVR für das Arbeitspaket 1 jeweils bis zum 15. August und für das Arbeitspaket 2 jeweils bis zum 15. Dezember zu erklären. Eine Pflicht des DVR zur Vergabe von Einzelaufträgen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Eine Vergabe von weiteren Einzelaufträgen hat der DVR für das Arbeitspaket 1 jeweils bis zum 15. August und für das Arbeitspaket 2 jeweils bis zum 15. Dezember zu erklären. Eine Pflicht des DVR zur Vergabe von Einzelaufträgen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Beschreibung der Verlängerungen:
Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024).
Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024).
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen fĂĽr die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bieter eine Erklärung – jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre und jeweils gesonderter Angabe für jedes einzelne Geschäftsjahr
(1) ĂĽber den Gesamtumsatz des Unternehmens und
(2) den Umsatz bezĂĽglich der besonderen Leistungsart abzugeben.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
(1) Der Bieter hat eine Liste der wesentlichen in den letzten 5 Jahren erbrachten Leistungen einzureichen, die mit den ausgeschriebenen Leistungen fĂĽr die Jugendaktion vergleichbar sind.
(2) Der Bieter hat die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen durch Vorlage aussagekräftiger Lebensläufe nachzuweisen. Dazu müssen folgende 6 für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Mitarbeiter/innen namentlich benannt und von diesen jeweils unterzeichnete Lebensläufe einschließlich einer Darstellung der jeweils einschlägigen beruflichen Erfahrungen zum Nachweis für deren Qualifikation vorgelegt werden:
(2) Der Bieter hat die berufliche Befähigung der für die Leistung verantwortlichen Personen durch Vorlage aussagekräftiger Lebensläufe nachzuweisen. Dazu müssen folgende 6 für die Durchführung des Auftrags vorgesehene Mitarbeiter/innen namentlich benannt und von diesen jeweils unterzeichnete Lebensläufe einschließlich einer Darstellung der jeweils einschlägigen beruflichen Erfahrungen zum Nachweis für deren Qualifikation vorgelegt werden:
— verantwortliche/r Projektleiter/in (Konzeption und Design);
— stellvertretende/r Projektleiter/in (Konzeption und Design);
Als Mindestanforderung zu (1) dabei, dass der Bieter
(a) mindestens 3 Referenzprojekte aus den vergangenen 5 Jahren nachweisen muss, die im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen für die Maßnahme vergleichbar sind. Dabei müssen mindestens 2 dieser Referenzprojekte eine Zielgruppe aufweisen, die mit der in der Leistungsbeschreibung genannten Zielgruppe identisch oder jünger ist, und mindestens 2 dieser Referenzprojekte aus dem Gebiet der Verkehrssicherheit stammen. Die beiden vorgenannten Aspekte können dabei auch kumulativ in einem Referenzprojekt gegeben sein.
(a) mindestens 3 Referenzprojekte aus den vergangenen 5 Jahren nachweisen muss, die im Hinblick auf die ausgeschriebenen Leistungen für die Maßnahme vergleichbar sind. Dabei müssen mindestens 2 dieser Referenzprojekte eine Zielgruppe aufweisen, die mit der in der Leistungsbeschreibung genannten Zielgruppe identisch oder jünger ist, und mindestens 2 dieser Referenzprojekte aus dem Gebiet der Verkehrssicherheit stammen. Die beiden vorgenannten Aspekte können dabei auch kumulativ in einem Referenzprojekt gegeben sein.
(b) Die Referenzprojekte müssen jeweils unter Angabe des Auftragsvolumens, der Leistungszeit, der Art der Leistung sowie des Auftraggebers dargestellt werden. Der DVR behält sich vor, sich die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
(b) Die Referenzprojekte müssen jeweils unter Angabe des Auftragsvolumens, der Leistungszeit, der Art der Leistung sowie des Auftraggebers dargestellt werden. Der DVR behält sich vor, sich die Angaben zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
Als Mindestanforderung zu (2) gilt dabei, dass der/die verantwortliche Projektleiter/in (Konzeption und Design) oder der stellvertretende/r Projektleiter/in (Konzeption und Design) und ein/eine qualifizierte/r Projektmitarbeiter/in (Grafiker/in) über Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung eines vergleichbaren Referenzprojekts, nämlich der konzeptionellen, grafischen und redaktionellen Entwicklung sowie Durchführung einer an Jugendliche gerichteten Aktion in vergleichbarem Umfang verfügen.
Als Mindestanforderung zu (2) gilt dabei, dass der/die verantwortliche Projektleiter/in (Konzeption und Design) oder der stellvertretende/r Projektleiter/in (Konzeption und Design) und ein/eine qualifizierte/r Projektmitarbeiter/in (Grafiker/in) über Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung eines vergleichbaren Referenzprojekts, nämlich der konzeptionellen, grafischen und redaktionellen Entwicklung sowie Durchführung einer an Jugendliche gerichteten Aktion in vergleichbarem Umfang verfügen.
Als Mindestanforderung gilt darĂĽber hinaus, dass der/die verantwortliche Projektleiter/in (redaktionelle Betreuung) oder der/die stellvertretende/r Projektmitarbeiter/in (redaktionelle Betreuung) ĂĽber Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung eines vergleichbaren Referenzprojekts mit der Einbindung eines Social Media Auftritts einer an Jugendliche gerichteten Aktion in vergleichbarem Umfang verfĂĽgen.
Als Mindestanforderung gilt darĂĽber hinaus, dass der/die verantwortliche Projektleiter/in (redaktionelle Betreuung) oder der/die stellvertretende/r Projektmitarbeiter/in (redaktionelle Betreuung) ĂĽber Erfahrungen in der Entwicklung und Umsetzung eines vergleichbaren Referenzprojekts mit der Einbindung eines Social Media Auftritts einer an Jugendliche gerichteten Aktion in vergleichbarem Umfang verfĂĽgen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 10:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
GĂĽltigkeitsdauer des Angebots: 2020-09-30 đź“…
Datum der Angebotseröffnung: 2020-08-24 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 11:00
Zusätzliche Informationen: Entfällt
Vergabekriterien
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität des strategischen Gesamtkonzeptes
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50,00
Qualitätskriterium (Bezeichnung): Qualität der gestalteten Muster
Qualitätskriterium (Gewichtung): 30,00
Preis (Gewichtung): 20,00
Innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann ein Nachprüfverfahren bei der Vergabekammer beantragt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Quelle: OJS 2020/S 144-354790 (2020-07-24)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-10-27) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024).
Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln - nicht.
Während der Laufzeit des Rahmenvertrags ist der DVR berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Jugendaktionen zu beauftragen (Einzelauftrag). Die Leistungen sind dabei in 2 Arbeitspakete aufgeteilt, die jeweils gesondert beauftragt werden:
— Arbeitspaket 1: Konzeption und Betreuung – Zeitraum: 1. September bis 31. Dezember (im Jahr 2020 abweichend: 1. Oktober bis 31. Dezember)n
— Arbeitspaket 2: Umsetzung und Betreuung – Zeitraum: 1. Januar bis 31. August.
Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren wird der Auftragnehmer bereits fest mit dem Arbeitspaket 1 fĂĽr den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 beauftragt.
Eine Vergabe von weiteren Einzelaufträgen hat der DVR für das Arbeitspaket 1 jeweils bis zum 15. August und für das Arbeitspaket 2 jeweils bis zum 15. Dezember zu erklären. Eine Pflicht des DVR zur Vergabe von Einzelaufträgen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024).
Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln - nicht.
Während der Laufzeit des Rahmenvertrags ist der DVR berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Jugendaktionen zu beauftragen (Einzelauftrag). Die Leistungen sind dabei in 2 Arbeitspakete aufgeteilt, die jeweils gesondert beauftragt werden:
— Arbeitspaket 1: Konzeption und Betreuung – Zeitraum: 1. September bis 31. Dezember (im Jahr 2020 abweichend: 1. Oktober bis 31. Dezember)n
— Arbeitspaket 2: Umsetzung und Betreuung – Zeitraum: 1. Januar bis 31. August.
Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren wird der Auftragnehmer bereits fest mit dem Arbeitspaket 1 fĂĽr den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 beauftragt.
Eine Vergabe von weiteren Einzelaufträgen hat der DVR für das Arbeitspaket 1 jeweils bis zum 15. August und für das Arbeitspaket 2 jeweils bis zum 15. Dezember zu erklären. Eine Pflicht des DVR zur Vergabe von Einzelaufträgen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR đź’°
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln - nicht.
Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln - nicht.
— Arbeitspaket 1: Konzeption und Betreuung – Zeitraum: 1. September bis 31. Dezember (im Jahr 2020 abweichend: 1. Oktober bis 31. Dezember)n
Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024). Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht. Während der Laufzeit des Rahmenvertrags ist der DVR berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Jugendaktionen zu beauftragen (Einzelauftrag). Die Leistungen sind dabei in 2 Arbeitspakete aufgeteilt, die jeweils gesondert beauftragt werden:
Der DVR vergibt einen Rahmenvertrag über die Konzeption und Umsetzung der Jugendaktionen. Die Laufzeit des Rahmenvertrags beginnt am 1. Oktober 2020 für die Dauer von 2 Jahren mit der Option auf zweimalige Verlängerung um jeweils ein Jahr durch den DVR (maximale Laufzeit des Rahmenvertrags: 30. September 2024). Eine Verlängerung des Rahmenvertrags hat der DVR jeweils bis zum 15. August des Jahres zu erklären, in dem der Rahmenvertrag enden würde. Eine Pflicht des DVR zur Ausübung der Verlängerungsoptionen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht. Während der Laufzeit des Rahmenvertrags ist der DVR berechtigt, den Auftragnehmer mit den Leistungen der Jugendaktionen zu beauftragen (Einzelauftrag). Die Leistungen sind dabei in 2 Arbeitspakete aufgeteilt, die jeweils gesondert beauftragt werden:
— Arbeitspaket 1: Konzeption und Betreuung – Zeitraum: 1. September bis 31. Dezember (im Jahr 2020 abweichend: 1. Oktober bis 31. Dezember),
Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren wird der Auftragnehmer bereits fest mit dem Arbeitspaket 1 für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 beauftragt. Eine Vergabe von weiteren Einzelaufträgen hat der DVR für das Arbeitspaket 1 jeweils bis zum 15. August und für das Arbeitspaket 2 jeweils bis zum 15. Dezember zu erklären. Eine Pflicht des DVR zur Vergabe von Einzelaufträgen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.
Mit der Zuschlagserteilung im Vergabeverfahren wird der Auftragnehmer bereits fest mit dem Arbeitspaket 1 für den Zeitraum vom 1. Oktober bis 31. Dezember 2020 beauftragt. Eine Vergabe von weiteren Einzelaufträgen hat der DVR für das Arbeitspaket 1 jeweils bis zum 15. August und für das Arbeitspaket 2 jeweils bis zum 15. Dezember zu erklären. Eine Pflicht des DVR zur Vergabe von Einzelaufträgen besteht – wegen der Abhängigkeit von Fördermitteln – nicht.