Gegenstand der Vergabe sind Leistungen für die Einführung eines neuen elektronischen Kassensystems im Zoo Leipzig (Hardware und Software). Die Leistungen umfassen sowohl die Software als auch alle mit einem Kassensystem und der damit verbundenen Zutrittskontrolle benötigte Hardware.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-05-20.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-04-08.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Einführung eines neuen Kassensystems am Zoo Leipzig
2020-Zoo_Kassensys
Produkte/Dienstleistungen: Entwicklung von Software für POS-Kassenterminals📦
Produkte/Dienstleistungen: CB19
📦
Produkte/Dienstleistungen: FG01
📦
Kurze Beschreibung:
“Gegenstand der Vergabe sind Leistungen für die Einführung eines neuen elektronischen Kassensystems im Zoo Leipzig (Hardware und Software). Die Leistungen...”
Kurze Beschreibung
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen für die Einführung eines neuen elektronischen Kassensystems im Zoo Leipzig (Hardware und Software). Die Leistungen umfassen sowohl die Software als auch alle mit einem Kassensystem und der damit verbundenen Zutrittskontrolle benötigte Hardware.
1️⃣
Ort der Leistung: Leipzig🏙️
Hauptstandort oder Erfüllungsort: Leipzig
DEUTSCHLAND
Beschreibung der Beschaffung:
“Der Zoo Leipzig gehört zu den modernsten und innovativsten Tiergärten der Welt. Mit dem Konzept „Zoo der Zukunft“ vereint er artgemäße Tierhaltung und...”
Beschreibung der Beschaffung
Der Zoo Leipzig gehört zu den modernsten und innovativsten Tiergärten der Welt. Mit dem Konzept „Zoo der Zukunft“ vereint er artgemäße Tierhaltung und einzigartige Erlebnisse für die Zoobesucher. Mit 1,8 Millionen Besuchern in 2019 festigte der Zoo Leipzig ein nachhaltiges Besucherwachstum über die vergangenen Jahre hinweg.
Um das Besuchererlebnis stetig zu verbessern, die Angebote auszuweiten und die Digitalisierung im Unternehmen voran zu treiben, sucht der Zoo Leipzig einen innovativen Partner für den Ticketverkauf sowohl offline als auch online.
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen für die Einführung eines neuen elektronischen Kassensystems im Zoo Leipzig (Hardware und Software). Die Leistungen umfassen sowohl die Software als auch alle mit einem Kassensystem und der damit verbundenen Zutrittskontrolle benötigte Hardware.
Mehr anzeigen Vergabekriterien
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium, und alle Kriterien werden nur in den Auftragsunterlagen genannt
Dauer
Datum des Beginns: 2020-07-20 📅
Datum des Endes: 2020-11-17 📅
Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Dieser Vertrag ist verlängerbar ✅ Beschreibung
Beschreibung der Verlängerungen:
“Die Leistungen der Systemwartung werden für mindestens 2 Jahre vergeben. Die Vertragslaufzeit verlängert sich um je ein Jahr, wenn nicht gekündigt wird.” Informationen über Optionen
Optionen ✅
Beschreibung der Optionen: Gemäß Lastenheft
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen:
“Mit dem Angebot ist (soweit einschlägig) die Eintragung im Handelsregister des Staats nachzuweisen, in dem der Bewerber ansässig ist...”
Liste und kurze Beschreibung der Bedingungen
Mit dem Angebot ist (soweit einschlägig) die Eintragung im Handelsregister des Staats nachzuweisen, in dem der Bewerber ansässig ist (Handelsregisterauszug). Dieser Auszug darf nicht älter als 6 Monate sein.
Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen den Nachweis für jedes Mitglied gesondert vorlegen.
Mit dem Angebot ist die Erklärung gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, versehen mit dem Namen des Ausstellers, einzureichen. Bei Bewerbergemeinschaften kann die Erklärung einmal für alle Mitglieder eingereicht werden, es sei denn, für die einzelnen Mitglieder treffen unterschiedliche Sachverhalte zu. In diesem Fall ist die Erklärung für jedes Mitglied gesondert vorzulegen.
Mehr anzeigen Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie Versicherungsschein),
2. Eigenerklärung auf dem...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Nachweis über das Vorliegen einer Betriebshaftpflichtversicherung (Kopie Versicherungsschein),
2. Eigenerklärung auf dem Formblatt „Unternehmensinformationen“, soweit sie die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit betreffen,
3. Vorlage einer qualifizierten Bankerklärung.
Mitglieder von Bietergemeinschaften müssen die Nachweise 1. bis 3. für jedes Mitglied gesondert vorlegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien:
“Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Eigenerklärung auf dem Formblatt „Referenzen“ zu geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte...”
Liste und kurze Beschreibung der Auswahlkriterien
Mit dem Angebot sind vorzulegen:
1. Eigenerklärung auf dem Formblatt „Referenzen“ zu geeigneten Referenzen über in den letzten 3 Jahren ausgeführte Aufträge. Geeignet sind Aufträge über die Implementierung elektronischer Kassensysteme vorzugsweise in der Freizeitbranche (Zoologische Gärten; Freizeit- und Themenparks, Schwimmbäder, Stadien; Museen),
2. Eigenerklärung auf dem Formblatt „Unternehmensinformationen“, soweit sie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit betrifft (bei Bietergemeinschaften für jedes einzelne Mitglied).
Mehr anzeigen Bedingungen für die Teilnahme
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten):
“— Mindestanforderung 1: Der Bieter muss mindestens 2 geeignete Referenzen vorweisen können;
— Mindestanforderung 2: Wenigstens eine Referenz muss die...”
Bedingungen für die Teilnahme (technische und berufliche Fähigkeiten)
— Mindestanforderung 1: Der Bieter muss mindestens 2 geeignete Referenzen vorweisen können;
— Mindestanforderung 2: Wenigstens eine Referenz muss die Leistungserbringung für eine Einrichtung betreffen, die von mindestens 1 000 000 Besuchern jährlich (entweder 2019 oder Durchschnitt der Jahre 2017 bis 2019) frequentiert wird.
Bietergemeinschaften müssen die Referenzanforderungen insgesamt erfüllen; die Eigenerklärung muss daher nicht für jedes einzelne Mitglied, sondern insgesamt für die Bietergemeinschaft vorgelegt werden.
Verfahren Art des Verfahrens
Offenes Verfahren
Administrative Informationen
Frist für den Eingang von Angeboten oder Teilnahmeanträgen: 2020-05-20
18:00 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Das Angebot muss gültig sein bis: 2020-07-31 📅
Bedingungen für die Öffnung der Angebote: 2020-05-21
09:00 📅
“Bieter haben die Möglichkeit, sich vor Abgabe des Angebotes über die Gegebenheiten an Ort und Stelle zu unterrichten. Die öffentlich zugänglichen Flächen...”
Bieter haben die Möglichkeit, sich vor Abgabe des Angebotes über die Gegebenheiten an Ort und Stelle zu unterrichten. Die öffentlich zugänglichen Flächen des Zoos können dabei kostenfrei in dem oben angegebenen Zeitraum nach Absprache mit der Kontaktstelle besichtigt werden.
Ortstermine sind mit der Kontaktstelle zu vereinbaren. Die Wahrnehmung ist freiwillig; Nachteile, die Bietern dadurch entstehen, dass kein Ortstermin vereinbart wird, können dem Auftraggeber nicht entgegen gehalten werden.
Mehr anzeigen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer des Freistaates Sachsen
Postanschrift: Braustraße 2
Postort: Leipzig
Postleitzahl: 04103
Land: Deutschland 🇩🇪
Telefon: +49 3419773202📞
E-Mail: wiltrud.kadenbach@lds.sachsen.de📧
Fax: +49 3419771049 📠
URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363🌏 Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Erkennt ein Bewerber oder Bieter einen Verstoß gegen Vergabevorschriften im vorliegenden Vergabeverfahren, hat er dies gegenüber dem Auftraggeber gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen. Unabhängig davon müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die bereits aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Außerdem müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. Verstößt ein Bieter gegen diese Obliegenheiten, ist ein etwaiger Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S.1 Nr. 1-3 GWB unzulässig. Teilt der Auftraggeber auf eine Rüge eines Bieters mit, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Rügeführer hiergegen einen Antrag auf Nachprüfung bei der zuständigen Vergabekammer stellen. Der Antrag ist unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach dem Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertagen nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden. Bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch den Auftraggeber. Die Unwirksamkeit einer Beauftragung kann gemäß § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 072-171967 (2020-04-08)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-07-21) Objekt Umfang der Beschaffung
Währungscode: EUR 💰
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (niedrigstes Angebot): 1.00
Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.) (höchstes Angebot): 1.00
Beschreibung
Beschreibung der Beschaffung:
“Gegenstand der Vergabe sind Leistungen für die Einführung eines neuen elektronischen Kassensystems im Zoo Leipzig (Hardware und Software). Die Leistungen...”
Beschreibung der Beschaffung
Gegenstand der Vergabe sind Leistungen für die Einführung eines neuen elektronischen Kassensystems im Zoo Leipzig (Hardware und Software). Die Leistungen umfassen sowohl die Software als auch alle mit einem Kassensystem und der damit verbundenen Zutrittskontrolle benötigte Hardware.
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Qualitätskriterium (Bezeichnung): Gesamtkonzept
Qualitätskriterium (Gewichtung): 50 %
Preis (Gewichtung): 50 %
Informationen über Optionen
Beschreibung der Optionen: Gem. Lastenheft
Verfahren Administrative Informationen
Frühere Veröffentlichungen zu diesem Verfahren: 2020/S 072-171967
Auftragsvergabe
1️⃣
Titel: Einführung eines neuen Kassensystems am Zoo Leipzig
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-06-22 📅
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 4
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der auf elektronischem Wege eingegangenen Angebote: 4
Name und Anschrift des Auftragnehmers
Name: HKS Systeme GmbH
Postanschrift: Friedrich-List-Str. 89
Postort: Paderborn
Postleitzahl: 33100
Land: Deutschland 🇩🇪
E-Mail: info@hks-systeme.de📧
Region: Paderborn🏙️
Der Auftragnehmer ist ein KMU
Angaben zum Wert des Auftrags/der Partie (ohne MwSt.)
Gesamtwert des Auftrags/Loses: EUR 1 💰
Ergänzende Informationen Verfahren zur Überprüfung
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren:
“Ein Antrag auf Vergabenachprüfung ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen...”
Genaue Informationen über Fristen für Überprüfungsverfahren
Ein Antrag auf Vergabenachprüfung ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
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Quelle: OJS 2020/S 141-347437 (2020-07-21)