Auftragsgegenstand ist die Einrichtung und der Betrieb des „Kompetenzzentrums NRWinnovativ“. Zielsetzung des Kompetenzzentrums ist es, mit neuen und vorausschauenden Ansätzen gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens zu stärken. Die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums NRW.innovativ lassen sich übergeordnet 2 Aufgabenbereichen zuordnen: — Aufgabenbereich 1: Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems; — Aufgabenbereich 2: Monitoring, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des NRW Innovationsökosystems. Die beiden Aufgabenbereiche greifen ineinander und geben sich wechselseitig inhaltliche Impulse. Mit dem Auftrag soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden zur Erfüllung der in COM (2018) 375 final ANNEX 4 genannten grundlegenden Voraussetzungen zum politischen Ziel „Ein intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels“, abzurufen unter https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:26b02a36-6376-11e8-ab9c-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-11-23.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-10-15.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-10-15) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Unternehmens- und Managementberatung
Referenznummer: 2020-102
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Einrichtung und der Betrieb des „Kompetenzzentrums NRWinnovativ“. Zielsetzung des Kompetenzzentrums ist es, mit neuen und vorausschauenden Ansätzen gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens zu stärken.
Die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums NRW.innovativ lassen sich übergeordnet 2 Aufgabenbereichen zuordnen:
— Aufgabenbereich 1: Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems;
— Aufgabenbereich 2: Monitoring, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des NRW Innovationsökosystems.
Die beiden Aufgabenbereiche greifen ineinander und geben sich wechselseitig inhaltliche Impulse.
Mit dem Auftrag soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden zur Erfüllung der in COM (2018) 375 final ANNEX 4 genannten grundlegenden Voraussetzungen zum politischen Ziel „Ein intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels“, abzurufen unter https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:26b02a36-6376-11e8-ab9c-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF.
Auftragsgegenstand ist die Einrichtung und der Betrieb des „Kompetenzzentrums NRWinnovativ“. Zielsetzung des Kompetenzzentrums ist es, mit neuen und vorausschauenden Ansätzen gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens zu stärken.
Die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums NRW.innovativ lassen sich übergeordnet 2 Aufgabenbereichen zuordnen:
— Aufgabenbereich 1: Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems;
— Aufgabenbereich 2: Monitoring, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des NRW Innovationsökosystems.
Die beiden Aufgabenbereiche greifen ineinander und geben sich wechselseitig inhaltliche Impulse.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Verordnung: Europäische Union
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Unternehmens- und Managementberatung📦
Zusätzlicher CPV-Code: Computerplattformen📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Düsseldorf, Kreisfreie Stadt
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Wirtschaftlichstes Angebot
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der hier ausgeschriebene Auftrag aufgrund seiner Komplexität hohe Anforderungen an die Qualität und Verfügbarkeit des für die Leistungsausführung vorgesehenen Personals des künftigen Auftragnehmers stellt. Die im Personaleinsatzkonzept aufgeführten Anforderungen an das Personal (vgl. Abschnitt 4.2 der Leistungsbeschreibung) sind deshalb sehr hoch. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer sind daher angehalten, die Vergabeunterlagen bereits für ihre Teilnahmeentscheidung an diesem Verfahren umfassend zu würdigen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYE2
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der hier ausgeschriebene Auftrag aufgrund seiner Komplexität hohe Anforderungen an die Qualität und Verfügbarkeit des für die Leistungsausführung vorgesehenen Personals des künftigen Auftragnehmers stellt. Die im Personaleinsatzkonzept aufgeführten Anforderungen an das Personal (vgl. Abschnitt 4.2 der Leistungsbeschreibung) sind deshalb sehr hoch. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer sind daher angehalten, die Vergabeunterlagen bereits für ihre Teilnahmeentscheidung an diesem Verfahren umfassend zu würdigen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYE2
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Einrichtung und der Betrieb des „Kompetenzzentrums NRWinnovativ“. Zielsetzung des Kompetenzzentrums ist es, mit neuen und vorausschauenden Ansätzen gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens zu stärken.
Auftragsgegenstand ist die Einrichtung und der Betrieb des „Kompetenzzentrums NRWinnovativ“. Zielsetzung des Kompetenzzentrums ist es, mit neuen und vorausschauenden Ansätzen gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens zu stärken.
Die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums NRW.innovativ lassen sich übergeordnet 2 Aufgabenbereichen zuordnen:
— Aufgabenbereich 1: Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems;
— Aufgabenbereich 2: Monitoring, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des NRW Innovationsökosystems.
Die beiden Aufgabenbereiche greifen ineinander und geben sich wechselseitig inhaltliche Impulse.
Der Auftragsgegenstand besteht aus 2 Aufgabenbereichen, die wiederum aus verschiedenen Arbeitspaketen bestehen und nachfolgend näher beschrieben werden.
Mehrere Arbeitspakete beinhalten die Organisation und Durchführung verschiedener Veranstaltungsformate. Die Rahmenbedingungen sowie die konkreten Aufgaben des Auftragnehmers (AN) sind in Anlage 1 zu dieser Leistungsbeschreibung skizziert. An den entsprechenden Textstellen wird auf diese Anlage verwiesen.
Mehrere Arbeitspakete beinhalten die Organisation und Durchführung verschiedener Veranstaltungsformate. Die Rahmenbedingungen sowie die konkreten Aufgaben des Auftragnehmers (AN) sind in Anlage 1 zu dieser Leistungsbeschreibung skizziert. An den entsprechenden Textstellen wird auf diese Anlage verwiesen.
Die Aufgaben unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an den AN ändern. Die Aufgaben im Einzelnen können daher während der Vertragslaufzeit in Abstimmung zwischen dem AG und AN angepasst werden, wenn es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
Die Aufgaben unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an den AN ändern. Die Aufgaben im Einzelnen können daher während der Vertragslaufzeit in Abstimmung zwischen dem AG und AN angepasst werden, wenn es sich nicht um wesentliche Änderungen handelt.
Folgende Aufgabenbereiche umfasst dieser Auftrag:
3.1. Aufgabenbereich 1:
Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems
Die in Aufgabenbereich 1 zu erbringenden Leistungen sind in folgende 4 Arbeitspakete gegliedert:
3.1.1. Effiziente Vernetzung der relevanten Akteure im Innovationsökosystem,
3.1.2. Stärkung von Innovationsträgern in den Regionen,
3.1.3. Verbesserte Nutzung der bestehenden Technologie-Transfer-Infrastruktur,
3.1.4. Stärkung des NRW Innovationsökosystems durch europaweite Vernetzung,
3.2. Aufgabenbereich 2:
Monitoring, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des NRW Innovationsökosystems
Die zu erbringenden Leistungen sind in folgende 4 Arbeitspakete gegliedert:
3.2.1. Monitoring innovationspolitischer Trends,
3.2.2. Mobilisierung der Expertise landesweiter Cluster und Netzwerke für die Identifikation langfristiger thematischer Synergiepotenziale,
3.2.3. Exzellenzprojekte entwickeln,
3.2.4. Zukunftsforen zu unternehmerischen Innovationsstrategien,
3.3. Sonstige Aufgaben,
3.3.1. Entwicklung eines Key Visuals:
Für das Kompetenzzentrum ist ein ansprechendes Key-Visual zu entwickeln, das der Bedeutung des Themas Innovationen in der Wirtschaft für Nordrhein-Westfalen gerecht wird, den Wiedererkennungswert erhöht, eingängig und unverwechselbar ist, und das geeignet ist, Aufmerksamkeit zu erwecken sowie im Gedächtnis der Öffentlichkeit zu bleiben. Das Key Visual soll durchgängig auf der Internetplattform, den Visitenkarten, Briefbögen, Werbematerialien, Sozialen Medien etc. verwandt werden. Durch eine der Entwicklung vorangestellte Recherche ist sicher zu stellen, dass das vom Auftragnehmer zu entwickelnde Key-Visual nicht die Rechte anderer Markeninhaber verletzt. Die Vorgaben der Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design sind zu berücksichtigen. Die uneingeschränkten und alleinigen Nutzungsrechte am Key-Visual sind auf den Auftraggeber zu übertragen,
Für das Kompetenzzentrum ist ein ansprechendes Key-Visual zu entwickeln, das der Bedeutung des Themas Innovationen in der Wirtschaft für Nordrhein-Westfalen gerecht wird, den Wiedererkennungswert erhöht, eingängig und unverwechselbar ist, und das geeignet ist, Aufmerksamkeit zu erwecken sowie im Gedächtnis der Öffentlichkeit zu bleiben. Das Key Visual soll durchgängig auf der Internetplattform, den Visitenkarten, Briefbögen, Werbematerialien, Sozialen Medien etc. verwandt werden. Durch eine der Entwicklung vorangestellte Recherche ist sicher zu stellen, dass das vom Auftragnehmer zu entwickelnde Key-Visual nicht die Rechte anderer Markeninhaber verletzt. Die Vorgaben der Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design sind zu berücksichtigen. Die uneingeschränkten und alleinigen Nutzungsrechte am Key-Visual sind auf den Auftraggeber zu übertragen,
3.3.2. Innovations- und Lernplattform:
Ein wichtiger Baustein der zu erbringenden Dienstleistungen ist die Konzeption, der Aufbau, der Betrieb und die Pflege einer Innovations- und Lernplattform. Über diese Plattform sollen relevante Informationen vermittelt und geteilt, die Kommunikation mit den Zielgruppen sichergestellt sowie das vorgesehene Matching zwischen Technologienachfragern und -anbietern realisiert werden. Die zu erstellende Plattform bildet somit den informationstechnischen Rahmen für alle Maßnahmen im Projekt.
Ein wichtiger Baustein der zu erbringenden Dienstleistungen ist die Konzeption, der Aufbau, der Betrieb und die Pflege einer Innovations- und Lernplattform. Über diese Plattform sollen relevante Informationen vermittelt und geteilt, die Kommunikation mit den Zielgruppen sichergestellt sowie das vorgesehene Matching zwischen Technologienachfragern und -anbietern realisiert werden. Die zu erstellende Plattform bildet somit den informationstechnischen Rahmen für alle Maßnahmen im Projekt.
Inhalt und Texte sind zusammen mit dem Auftraggeber zu erarbeiten und eng mit diesem abzustimmen. Ein Layout mit einem Bild- und Grafikkonzept ist zu konzipieren und mit dem Auftraggeber abzustimmen (s. a. Key-Visual, 3.3.1). Die Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design sind zwingend einzuhalten.
Inhalt und Texte sind zusammen mit dem Auftraggeber zu erarbeiten und eng mit diesem abzustimmen. Ein Layout mit einem Bild- und Grafikkonzept ist zu konzipieren und mit dem Auftraggeber abzustimmen (s. a. Key-Visual, 3.3.1). Die Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design sind zwingend einzuhalten.
Die Innovations- und Lernplattform soll insbesondere folgende Anforderungen erfüllen:
— Durchgängige Nutzung sowohl als Desktop Version als auch für mobile Endgeräte;
— Barrierefreiheit;
— Kommunikationskanäle sowohl für das Aussenden von Informationen (Newsletter etc.) als auch das Einbeziehen externer Informationen insb. von KMU (z. B. von Nutzern bereitgestellte Inhalte, Einbindung von Social Media Inhalten);
— Die Funktionalitäten sollten zumindest umfassen:
—— Überblicks- und Einstiegsseite mit Basisinformationen und ausgewählten Highlights;
—— Tagesaktueller Terminkalender und Nachrichtenkanal zu den Aktivitäten der Akteure des NRW Innovationsökosystems bzw. zu Angeboten für diese Zielgruppe (mindestens ein Beitrag/Tag);
—— Informationen und Best-Practice-Beispiele rund um die Themen Technologietransfer und Innovation sowie Bereitstellung von Methodenwissen (mindestens ein redaktioneller Beitrag/Woche);
—— Transparente, recherchierbare Übersicht zur Technologie-Transfer-Infrastruktur in NRW;
—— Funktionalität, um Anbieter und Nachfrager von Technologien zusammen zu bringen (Matching Tool). Das Tool soll mit wenig redaktionellem Aufwand auskommen und nach Möglichkeit auf innovative Verfahren zum Zusammenführen von Angebot und Nachfrage setzen.
—— Funktionalität, um Anbieter und Nachfrager von Technologien zusammen zu bringen (Matching Tool). Das Tool soll mit wenig redaktionellem Aufwand auskommen und nach Möglichkeit auf innovative Verfahren zum Zusammenführen von Angebot und Nachfrage setzen.
3.3.3. Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber:
Die Arbeiten des Kompetenzzentrums erfolgen in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber.
Folgende Abstimmungstermine sind vorgesehen:
— direkt nach Leistungsbeginn findet ein ca. halbtägiges Auftaktgespräch statt;
— für den weiteren Projektverlauf sind alle 6 Monate halbtägige Strategiegespräche vorgesehen, welche mit einem Statusbericht zu den unter 3.1 und 3.2 dargestellten Arbeitspaketen vorzubereiten sind. Die monatlichen Berichte sind für die halbjährlichen Gespräche zusammenzufassen;
— für den weiteren Projektverlauf sind alle 6 Monate halbtägige Strategiegespräche vorgesehen, welche mit einem Statusbericht zu den unter 3.1 und 3.2 dargestellten Arbeitspaketen vorzubereiten sind. Die monatlichen Berichte sind für die halbjährlichen Gespräche zusammenzufassen;
— in monatlichen Jour Fixes berichtet der Auftragnehmer über Aktivitäten und Ergebnisse und stimmt die anstehenden Arbeiten mit dem Auftraggeber ab. Für diese Jour Fixes sind jeweils 2 Stunden anzusetzen.
Dauer: 42 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Eine optionale Verlängerung des Vertrages um bis zu weitere 3 Jahre ist – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – möglich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bis spätestens 4 Monate vor Vertragsende anzuzeigen, ob von der Option Gebrauch gemacht wird. In den Verlängerungsjahren sind die Leistungsbausteine wie unter III. der Leistungsbeschreibung beschrieben fortzuführen.
Eine optionale Verlängerung des Vertrages um bis zu weitere 3 Jahre ist – vorbehaltlich zur Verfügung stehender Haushaltsmittel – möglich. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer bis spätestens 4 Monate vor Vertragsende anzuzeigen, ob von der Option Gebrauch gemacht wird. In den Verlängerungsjahren sind die Leistungsbausteine wie unter III. der Leistungsbeschreibung beschrieben fortzuführen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
Berger Allee 25
40213 Düsseldorf
Die Leistungen werden überwiegend am Sitz des Auftraggebers in Düsseldorf erbracht. Einige Leistungen aber auch an anderen Orten in NRW und in wenigen Fällen auch darüber hinaus. Siehe hierzu Leistungsbeschreibung.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Befähigung zur Berufsausübung:
Einzureichende Unterlagen:
— Auszug aus dem einschlägigen Berufs- oder Handelsregister oder vergleichbares Dokument (nicht älter als 1 Jahr) (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen).
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Einzureichende Unterlagen:
— Bankerklärung zum Nachweis der Bonität des Bieters (nicht älter als 1 Jahr) (mit dem Teilnahmeantrag mittels Dritterklärung vorzulegen):
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich – soweit einschlägig – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich – soweit einschlägig – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Einzureichende Unterlagen:
— Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 46 VgV) (mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen):
Der Auftraggeber legt besonderen Wert auf eine hohe Fach- und Branchenkenntnis des Bewerbers bzw. der Bewerbergemeinschaft im Themenfeld der regionalen Innovationsförderung sowie der strategischen Vorausschau von Innovationsthemen.
Daher sind zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit von dem Bewerber bzw. der Bewerbergemeinschaft nachfolgende Unterlagen mit der Bewerbung vorzulegen:
a) mindestens 2 Referenzen, nicht älter als 3 Jahre, die Erfahrungen im Bereich strategische Vorausschau belegen,
b) mindestens 2 Referenzen, nicht älter als 3 Jahre, die Erfahrungen bei der Evaluierung von Förderinstrumenten belegen,
c) mindestens 2 Referenzen, nicht älter als 3 Jahre, die Erfahrungen mit der Organisation und Begleitung von Prozessen zur Weiterentwicklung innovationspolitischer Instrumente belegen,
d) Referenzen, nicht älter als 3 Jahre, die sehr gute Kenntnisse in mindestens 4 relevanten Innovationsthemen (z. B. Quantentechnologie, Nanotechnologie, Bioökonomie, Digitalisierung, Smart City, etc.) belegen,
e) mindestens 2 Referenzen, nicht älter als 3 Jahre, die Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit den Akteuren des NRW Innovationssystems belegen,
f) mindestens 1 Referenz, nicht älter als 3 Jahre, die Kenntnisse internationaler, innovationspolitisch relevanter, strategischer Entwicklungen (Mindestanforderung: Multilaterale Organisationen und G20-Länder) belegt.
Es ist möglich, dass eine Referenz mehrere Eignungskriterien abdeckt, also mehrfach benannt wird.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich – soweit einschlägig – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Bei Bewerbergemeinschaften werden die Nachweise grundsätzlich – soweit einschlägig – von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft gefordert. Bei den Nachweisen zur wirtschaftlichen und finanziellen sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist der Nachweis bezogen auf die jeweilige Teilleistung zu erbringen.
Für alle vorgenannten Eignungsnachweise gilt:
Bitte ordnen Sie in Ihrem Teilnahmeantrag die eingereichten Referenzen den o. a. Bereichen klar und eindeutig zu. Bei allen Referenzen (a) bis f)) ist der Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) sowie die Größenordnung des Auftragswerts anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
Bitte ordnen Sie in Ihrem Teilnahmeantrag die eingereichten Referenzen den o. a. Bereichen klar und eindeutig zu. Bei allen Referenzen (a) bis f)) ist der Auftraggeber, der Auftragsinhalt, der Leistungszeitraum (Beginn und Ende unter Angabe von Monat und Jahr) sowie die Größenordnung des Auftragswerts anzugeben. Außerdem ist ein Ansprechpartner beim Auftraggeber (Organisationseinheit oder Person) zu benennen.
Sofern die geforderten Angaben und Nachweise nicht vorgelegt werden können, hat der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft die Gründe hierfür dazulegen und in anderer geeigneter Weise seine Kompetenz zur Durchführung des Auftrags zu belegen.
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Mindestzahl der Bewerber: 3
Höchstzahl der Bewerber: 5
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern:
Unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen erfüllen und alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt der Auftraggeber mindestens 3 und maximal 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt dabei auf Grundlage der nach Ziffer I. Nr. 6 lit. a) bis f) vorzulegenden Referenzen. Bewertet wird die Qualität der Nachweise im Hinblick auf das Anforderungsprofil. Dabei wird auch die Häufigkeit (Anzahl) der Referenztätigkeiten sowie vor allem deren Vergleichbarkeit (Inhalt) mit den Auftragsinhalten berücksichtigt.
Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Anzahl von Bewerbern
Unter den Teilnahmeanträgen, die die formalen Anforderungen erfüllen und alle einzureichenden Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten, wählt der Auftraggeber mindestens 3 und maximal 5 Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften aus, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden. Die Auswahl erfolgt dabei auf Grundlage der nach Ziffer I. Nr. 6 lit. a) bis f) vorzulegenden Referenzen. Bewertet wird die Qualität der Nachweise im Hinblick auf das Anforderungsprofil. Dabei wird auch die Häufigkeit (Anzahl) der Referenztätigkeiten sowie vor allem deren Vergleichbarkeit (Inhalt) mit den Auftragsinhalten berücksichtigt.
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Datum der Absendung der Aufforderungen: 2021-01-14 📅
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der hier ausgeschriebene Auftrag aufgrund seiner Komplexität hohe Anforderungen an die Qualität und Verfügbarkeit des für die Leistungsausführung vorgesehenen Personals des künftigen Auftragnehmers stellt. Die im Personaleinsatzkonzept aufgeführten Anforderungen an das Personal (vgl. Abschnitt 4.2 der Leistungsbeschreibung) sind deshalb sehr hoch. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer sind daher angehalten, die Vergabeunterlagen bereits für ihre Teilnahmeentscheidung an diesem Verfahren umfassend zu würdigen.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der hier ausgeschriebene Auftrag aufgrund seiner Komplexität hohe Anforderungen an die Qualität und Verfügbarkeit des für die Leistungsausführung vorgesehenen Personals des künftigen Auftragnehmers stellt. Die im Personaleinsatzkonzept aufgeführten Anforderungen an das Personal (vgl. Abschnitt 4.2 der Leistungsbeschreibung) sind deshalb sehr hoch. Interessierte Wirtschaftsteilnehmer sind daher angehalten, die Vergabeunterlagen bereits für ihre Teilnahmeentscheidung an diesem Verfahren umfassend zu würdigen.
Bekanntmachungs-ID: CXS7YYFYYE2
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Name: Vergabekammer Rheinland
Postanschrift: Zeughausstraße 2-10
Postort: Köln
Postleitzahl: 50667
Land: Deutschland 🇩🇪
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim MWIDE NRW zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge bzw. der in den Angebotsunterlagen genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem MWIDE NRW geltend gemacht werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2-3 GWB). Teilt das MWIDE NRW dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen. Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das MWIDE NRW geschlossen werden; bei Übertragung per Fax oder auf elektronischem Weg beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das MWIDE NRW.
Quelle: OJS 2020/S 204-496374 (2020-10-15)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2021-07-06) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Auftragsgegenstand ist die Einrichtung und der Betrieb des „Kompetenzzentrums NRWinnovativ“. Zielsetzung des Kompetenzzentrums ist es, mit neuen und vorausschauenden Ansätzen gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens zu stärken.
Die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums NRW.innovativ lassen sich übergeordnet 2 Aufgabenbereichen zuordnen:
— Aufgabenbereich 1: Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems,
— Aufgabenbereich 2: Monitoring, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des NRW Innovationsökosystems.
Die beiden Aufgabenbereiche greifen ineinander und geben sich wechselseitig inhaltli-che Impulse.
Mit dem Auftrag soll ein wesentlicher Beitrag geleistet werden zur Erfüllung der in COM (2018) 375 final ANNEX 4 genannten grundlegenden Voraussetzungen zum politischen Ziel „Ein intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels“, abzurufen unter https://eur-lex.europa.eu/resource.html?uri=cellar:26b02a36-6376-11e8-ab9c-01aa75ed71a1.0001.02/DOC_2&format=PDF.
Auftragsgegenstand ist die Einrichtung und der Betrieb des „Kompetenzzentrums NRWinnovativ“. Zielsetzung des Kompetenzzentrums ist es, mit neuen und vorausschauenden Ansätzen gemeinsam mit Wirtschaft, Wissenschaft, Politik und Gesellschaft die Innovationskraft Nordrhein-Westfalens zu stärken.
Die Tätigkeiten des Kompetenzzentrums NRW.innovativ lassen sich übergeordnet 2 Aufgabenbereichen zuordnen:
— Aufgabenbereich 1: Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems,
— Aufgabenbereich 2: Monitoring, Vorausschau und Strategie zur Sicherung der langfristigen Wettbewerbsfähigkeit des NRW Innovationsökosystems.
Die beiden Aufgabenbereiche greifen ineinander und geben sich wechselseitig inhaltli-che Impulse.
— Aufgabenbereich 1: Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems,
Die beiden Aufgabenbereiche greifen ineinander und geben sich wechselseitig inhaltli-che Impulse.
Der Auftragsgegenstand besteht aus 2 Aufgabenbereichen, die wiederum aus ver-schiedenen Arbeitspaketen bestehen und nachfolgend näher beschrieben werden.
Die Aufgaben unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an den AN ändern. Die Aufga-ben im Einzelnen können daher während der Vertragslaufzeit in Abstimmung zwi-schen dem AG und AN angepasst werden, wenn es sich nicht um wesentliche Ände-rungen handelt.
Die Aufgaben unterliegen dynamischen Prozessen. Es ist deshalb möglich, dass sich die oben beschriebenen Aufgaben und Anforderungen an den AN ändern. Die Aufga-ben im Einzelnen können daher während der Vertragslaufzeit in Abstimmung zwi-schen dem AG und AN angepasst werden, wenn es sich nicht um wesentliche Ände-rungen handelt.
Stärkung und Optimierung des NRW Innovationsökosystems.
3.2 Aufgabenbereich 2:
3.3.1. Entwicklung eines Key Visuals,
Für das Kompetenzzentrum ist ein ansprechendes Key-Visual zu entwickeln, das der Bedeutung des Themas Innovationen in der Wirtschaft für Nordrhein-Westfalen gerecht wird, den Wiedererkennungswert erhöht, eingängig und unverwechselbar ist, und das geeignet ist, Aufmerksamkeit zu erwecken sowie im Gedächtnis der Öffentlichkeit zu bleiben. Das Key Visual soll durchgängig auf der Internetplattform, den Visitenkarten, Briefbögen, Werbematerialien, Sozialen Medien etc. verwandt werden. Durch eine der Entwicklung vorangestellte Recherche ist sicher zu stellen, dass das vom Auftragnehmer zu entwickelnde Key-Visual nicht die Rechte anderer Markeninhaber verletzt. Die Vorgaben der Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design sind zu berücksichtigen. Die uneingeschränkten und alleinigen Nutzungsrechte am Key-Visual sind auf den Auftraggeber zu übertragen.
Für das Kompetenzzentrum ist ein ansprechendes Key-Visual zu entwickeln, das der Bedeutung des Themas Innovationen in der Wirtschaft für Nordrhein-Westfalen gerecht wird, den Wiedererkennungswert erhöht, eingängig und unverwechselbar ist, und das geeignet ist, Aufmerksamkeit zu erwecken sowie im Gedächtnis der Öffentlichkeit zu bleiben. Das Key Visual soll durchgängig auf der Internetplattform, den Visitenkarten, Briefbögen, Werbematerialien, Sozialen Medien etc. verwandt werden. Durch eine der Entwicklung vorangestellte Recherche ist sicher zu stellen, dass das vom Auftragnehmer zu entwickelnde Key-Visual nicht die Rechte anderer Markeninhaber verletzt. Die Vorgaben der Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design sind zu berücksichtigen. Die uneingeschränkten und alleinigen Nutzungsrechte am Key-Visual sind auf den Auftraggeber zu übertragen.
3.3.2. Innovations- und Lernplattform
— Durchgängige Nutzung sowohl als Desktop Version als auch für mobile Endgeräte,
— Barrierefreiheit,
— Kommunikationskanäle sowohl für das Aussenden von Informationen (Newsletter etc.) als auch das Einbeziehen externer Informationen insb. von KMU (z. B. von Nutzern bereitgestellte Inhalte, Einbindung von Social Media Inhalten),
—— Überblicks- und Einstiegsseite mit Basisinformationen und ausgewählten Highlights
—— Tagesaktueller Terminkalender und Nachrichtenkanal zu den Aktivitäten der Akteure des NRW Innovationsökosystems bzw. zu Angeboten für diese Zielgruppe (mindestens ein Beitrag / Tag),
—— Informationen und Best-Practice-Beispiele rund um die Themen Technologietransfer und Innovation sowie Bereitstellung von Methodenwissen (mindestens ein redaktioneller Beitrag / Woche),
—— Transparente, recherchierbare Übersicht zur Technologie-Transfer-Infrastruktur in NRW,
3.3.3. Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
— Direkt nach Leistungsbeginn findet ein ca. halbtägiges Auftaktgespräch statt,
— Für den weiteren Projektverlauf sind alle 6 Monate halbtägige Strategiegespräche vorgesehen, welche mit einem Statusbericht zu den unter 3.1 und 3.2 dargestellten Arbeitspaketen vorzubereiten sind. Die monatlichen Berichte sind für die halbjährlichen Gespräche zusammenzufassen,
— Für den weiteren Projektverlauf sind alle 6 Monate halbtägige Strategiegespräche vorgesehen, welche mit einem Statusbericht zu den unter 3.1 und 3.2 dargestellten Arbeitspaketen vorzubereiten sind. Die monatlichen Berichte sind für die halbjährlichen Gespräche zusammenzufassen,
— In monatlichen Jour Fixes berichtet der Auftragnehmer über Aktivitäten und Ergebnisse und stimmt die anstehenden Arbeiten mit dem Auftraggeber ab. Für diese Jour Fixes sind jeweils 2 Stunden anzusetzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Die Leistungen werden überwiegend am Sitz des Auftraggebers in Düsseldorf erbracht. Einige Leistungen aber auch an anderen Orten in NRW und in wenigen Fällen auch darüber hinaus.
Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit (2022-10-25) Objekt Umfang der Beschaffung
Gesamtwert des Auftrags: 2002659.08 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Änderung einer Konzession/eines Auftrags während ihrer/seiner Laufzeit
Verfahren Vergabekriterien
Entfällt
Referenz Daten
Absendedatum: 2022-10-25 📅
Veröffentlichungsdatum: 2022-10-28 📅
Datum des Beginns: 2021-07-01 📅
Datum des Endes: 2027-12-31 📅
Kennungen
Bekanntmachungsnummer: 2022/S 209-598636
Verweist auf Bekanntmachung: 2021/S 131-347980
ABl. S-Ausgabe: 209
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Der Auftragsgegenstand besteht aus zwei Aufgabenbereichen, die wiederum aus ver-schiedenen Arbeitspaketen bestehen und nachfolgend näher beschrieben werden.
3.1 Aufgabenbereich 1:
Die in Aufgabenbereich 1 zu erbringenden Leistungen sind in folgende vier Arbeitspakete gegliedert:
3.1.1 Effiziente Vernetzung der relevanten Akteure im Innovationsökosystem
3.1.2 Stärkung von Innovationsträgern in den Regionen
3.1.3 Verbesserte Nutzung der bestehenden Technologie-Transfer-Infrastruktur
3.1.4 Stärkung des NRW Innovationsökosystems durch europaweite Vernetzung
Die zu erbringenden Leistungen sind in folgende vier Arbeitspakete gegliedert:
3.2.1 Monitoring innovationspolitischer Trends
3.2.2 Mobilisierung der Expertise landesweiter Cluster und Netzwerke für die Identifikation langfristiger thematischer Synergiepotenziale
3.2.3 Exzellenzprojekte entwickeln
3.2.4 Zukunftsforen zu unternehmerischen Innovationsstrategien
3.3. Sonstige Aufgaben
3.3.1. Entwicklung eines Key Visuals
- Durchgängige Nutzung sowohl als Desktop Version als auch für mobile Endgeräte
- Barrierefreiheit
- Kommunikationskanäle sowohl für das Aussenden von Informationen (Newsletter etc.) als auch das Einbeziehen externer Informationen insb. von KMU (z. B. von Nutzern bereitgestellte Inhalte, Einbindung von Social Media Inhalten)
- Die Funktionalitäten sollten zumindest umfassen:
o Überblicks- und Einstiegsseite mit Basisinformationen und ausgewählten Highlights
o Tagesaktueller Terminkalender und Nachrichtenkanal zu den Aktivitäten der Akteure des NRW Innovationsökosystems bzw. zu Angeboten für diese Zielgruppe (mindestens ein Beitrag / Tag)
o Informationen und Best-Practice-Beispiele rund um die Themen Technologietransfer und Innovation sowie Bereitstellung von Methodenwissen (mindestens ein redaktioneller Beitrag / Woche)
o Transparente, recherchierbare Übersicht zur Technologie-Transfer-Infrastruktur in NRW
o Funktionalität, um Anbieter und Nachfrager von Technologien zusammen zu bringen (Matching Tool). Das Tool soll mit wenig redaktionellem Aufwand auskommen und nach Möglichkeit auf innovative Verfahren zum Zusammenführen von Angebot und Nachfrage setzen.
o Funktionalität, um Anbieter und Nachfrager von Technologien zusammen zu bringen (Matching Tool). Das Tool soll mit wenig redaktionellem Aufwand auskommen und nach Möglichkeit auf innovative Verfahren zum Zusammenführen von Angebot und Nachfrage setzen.
- Direkt nach Leistungsbeginn findet ein ca. halbtägiges Auftaktgespräch statt.
- Für den weiteren Projektverlauf sind alle 6 Monate halbtägige Strategiegespräche vorgesehen, welche mit einem Statusbericht zu den unter 3.1 und 3.2 dargestellten Arbeitspaketen vorzubereiten sind. Die monatlichen Berichte sind für die halbjährlichen Gespräche zusammenzufassen.
- Für den weiteren Projektverlauf sind alle 6 Monate halbtägige Strategiegespräche vorgesehen, welche mit einem Statusbericht zu den unter 3.1 und 3.2 dargestellten Arbeitspaketen vorzubereiten sind. Die monatlichen Berichte sind für die halbjährlichen Gespräche zusammenzufassen.
- In monatlichen Jour Fixes berichtet der Auftragnehmer über Aktivitäten und Ergebnisse und stimmt die anstehenden Arbeiten mit dem Auftraggeber ab. Für diese Jour Fixes sind jeweils zwei Stunden anzusetzen.
Ort der Leistung
Hauptstandort oder Erfüllungsort:
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Die Leistungen werden überwiegend am Sitz des Auftraggebers in Düsseldorf erbracht. Einige Leistungen aber auch an anderen Orten in NRW und in wenigen Fällen auch darüber hinaus.
Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Berger Allee 25 40213 Düsseldorf Die Leistungen werden überwiegend am Sitz des Auftraggebers in Düsseldorf erbracht. Einige Leistungen aber auch an anderen Orten in NRW und in wenigen Fällen auch darüber hinaus.
Auftragsvergabe
Name: IMP3ROVE - European Innovation Management Academy EWIV
Quelle: OJS 2022/S 209-598636 (2022-10-25)