Dataport betreibt ein Druckzentrum an 2 Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ordnungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion. Der zentrale Druck- und Kuvertierservice im Printzentrum Lüneburg mit einem jährlichen Volumen von bis zu 60 Mio. Druckseiten wird derzeit im Wesentlichen für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen im Einschichtbetrieb (Mo.-Fr., 6.00 Uhr – 18.00 Uhr bei Sonderaktionen auch dar-über hinaus) geleistet. — ca. 70 % des Druckvolumens wird maschinell nachbearbeitet (Schneidemaschinen ca. 35 %, Falz- und Kuvertiermaschinen ca. 65 %). — ca. 280 Tsd. Druckseiten werden über 2 Einzelblattdrucksysteme erstellt. Die Druckdatenaufbereitung erfolgt sowohl in klassischer Großrechnerumgebung (z/OS und BS2000, AFP/IPDS) als auch durch ein dezentrales Outputmanagementsystem (PDF und AFP). Im Katastrophenfall sollen die beiden Standorte Altenholz (Verarbeitungsvolumen Einzelblattdruck ca. 55 Mio. Seiten) und Lüneburg ein gegenseitiges Backup leisten. Zunehmend streben unsere Kunden für ihre Verfahren eine Sicherheitszertifizierung nach den Anforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an; diese umfasst jeweils auch die im Druck- und Kuvertierzentrum eingesetzte Technik. Dies hat Auswirkungen auf unser Sicherheitskonzept und spiegelt sich in den Sicherheitsanforderungen an Mensch und Technik wieder. Für den Standort Lüneburg soll ein Einzelblattdrucker Océ Varioprint 5160 ersetzt werden. Der neue Einzelblattdrucker soll spätestens 3 Monate nach Zuschlag im Printzentrum Lüneburg in Betrieb genommen werden. Hierfür sind die unter Punkt 2.7 genannten Voraussetzungen maßgeblich.
Deadline
Die Frist für den Eingang der Angebote war 2020-09-14.
Die Ausschreibung wurde veröffentlicht am 2020-08-05.
Anbieter
Die folgenden Lieferanten werden in Vergabeentscheidungen oder anderen Beschaffungsunterlagen erwähnt:
Auftragsbekanntmachung (2020-08-05) Objekt Umfang der Beschaffung
Titel: Laserdrucker
Referenznummer: DP-2020000039
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt ein Druckzentrum an 2 Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ordnungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion.
Der zentrale Druck- und Kuvertierservice im Printzentrum Lüneburg mit einem jährlichen Volumen von bis zu 60 Mio. Druckseiten wird derzeit im Wesentlichen für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen im Einschichtbetrieb (Mo.-Fr., 6.00 Uhr – 18.00 Uhr bei Sonderaktionen auch dar-über hinaus) geleistet.
— ca. 70 % des Druckvolumens wird maschinell nachbearbeitet (Schneidemaschinen ca. 35 %, Falz- und Kuvertiermaschinen ca. 65 %).
— ca. 280 Tsd. Druckseiten werden über 2 Einzelblattdrucksysteme erstellt.
Die Druckdatenaufbereitung erfolgt sowohl in klassischer Großrechnerumgebung (z/OS und BS2000, AFP/IPDS) als auch durch ein dezentrales Outputmanagementsystem (PDF und AFP).
Im Katastrophenfall sollen die beiden Standorte Altenholz (Verarbeitungsvolumen Einzelblattdruck ca. 55 Mio. Seiten) und Lüneburg ein gegenseitiges Backup leisten.
Zunehmend streben unsere Kunden für ihre Verfahren eine Sicherheitszertifizierung nach den Anforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an; diese umfasst jeweils auch die im Druck- und Kuvertierzentrum eingesetzte Technik. Dies hat Auswirkungen auf unser Sicherheitskonzept und spiegelt sich in den Sicherheitsanforderungen an Mensch und Technik wieder.
Für den Standort Lüneburg soll ein Einzelblattdrucker Océ Varioprint 5160 ersetzt werden. Der neue Einzelblattdrucker soll spätestens 3 Monate nach Zuschlag im Printzentrum Lüneburg in Betrieb genommen werden. Hierfür sind die unter Punkt 2.7 genannten Voraussetzungen maßgeblich.
Dataport betreibt ein Druckzentrum an 2 Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ordnungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion.
Der zentrale Druck- und Kuvertierservice im Printzentrum Lüneburg mit einem jährlichen Volumen von bis zu 60 Mio. Druckseiten wird derzeit im Wesentlichen für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen im Einschichtbetrieb (Mo.-Fr., 6.00 Uhr – 18.00 Uhr bei Sonderaktionen auch dar-über hinaus) geleistet.
— ca. 70 % des Druckvolumens wird maschinell nachbearbeitet (Schneidemaschinen ca. 35 %, Falz- und Kuvertiermaschinen ca. 65 %).
— ca. 280 Tsd. Druckseiten werden über 2 Einzelblattdrucksysteme erstellt.
Die Druckdatenaufbereitung erfolgt sowohl in klassischer Großrechnerumgebung (z/OS und BS2000, AFP/IPDS) als auch durch ein dezentrales Outputmanagementsystem (PDF und AFP).
Im Katastrophenfall sollen die beiden Standorte Altenholz (Verarbeitungsvolumen Einzelblattdruck ca. 55 Mio. Seiten) und Lüneburg ein gegenseitiges Backup leisten.
Zunehmend streben unsere Kunden für ihre Verfahren eine Sicherheitszertifizierung nach den Anforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an; diese umfasst jeweils auch die im Druck- und Kuvertierzentrum eingesetzte Technik. Dies hat Auswirkungen auf unser Sicherheitskonzept und spiegelt sich in den Sicherheitsanforderungen an Mensch und Technik wieder.
Für den Standort Lüneburg soll ein Einzelblattdrucker Océ Varioprint 5160 ersetzt werden. Der neue Einzelblattdrucker soll spätestens 3 Monate nach Zuschlag im Printzentrum Lüneburg in Betrieb genommen werden. Hierfür sind die unter Punkt 2.7 genannten Voraussetzungen maßgeblich.
Metadaten der Bekanntmachung
Originalsprache: Deutsch 🗣️
Dokumenttyp: Auftragsbekanntmachung
Art des Auftrags: Lieferungen
Verordnung: Europäische Union, mit GPA-Beteiligung
Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
Code: Laserdrucker📦
Zusätzlicher CPV-Code: Laserdrucker📦 Ort der Leistung
NUTS-Region: Lüneburg, Landkreis
🏙️
Verfahren
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Angebotsart: Angebot für alle Lose
Vergabekriterien
Niedrigster Preis
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt ein Druckzentrum an 2 Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ordnungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion.
Dataport betreibt ein Druckzentrum an 2 Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ordnungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion.
Der zentrale Druck- und Kuvertierservice im Printzentrum Lüneburg mit einem jährlichen Volumen von bis zu 60 Mio. Druckseiten wird derzeit im Wesentlichen für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen im Einschichtbetrieb (Mo.-Fr., 6.00 Uhr – 18.00 Uhr bei Sonderaktionen auch dar-über hinaus) geleistet.
Der zentrale Druck- und Kuvertierservice im Printzentrum Lüneburg mit einem jährlichen Volumen von bis zu 60 Mio. Druckseiten wird derzeit im Wesentlichen für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen im Einschichtbetrieb (Mo.-Fr., 6.00 Uhr – 18.00 Uhr bei Sonderaktionen auch dar-über hinaus) geleistet.
— ca. 70 % des Druckvolumens wird maschinell nachbearbeitet (Schneidemaschinen ca. 35 %, Falz- und Kuvertiermaschinen ca. 65 %).
— ca. 280 Tsd. Druckseiten werden über 2 Einzelblattdrucksysteme erstellt.
Die Druckdatenaufbereitung erfolgt sowohl in klassischer Großrechnerumgebung (z/OS und BS2000, AFP/IPDS) als auch durch ein dezentrales Outputmanagementsystem (PDF und AFP).
Im Katastrophenfall sollen die beiden Standorte Altenholz (Verarbeitungsvolumen Einzelblattdruck ca. 55 Mio. Seiten) und Lüneburg ein gegenseitiges Backup leisten.
Zunehmend streben unsere Kunden für ihre Verfahren eine Sicherheitszertifizierung nach den Anforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an; diese umfasst jeweils auch die im Druck- und Kuvertierzentrum eingesetzte Technik. Dies hat Auswirkungen auf unser Sicherheitskonzept und spiegelt sich in den Sicherheitsanforderungen an Mensch und Technik wieder.
Zunehmend streben unsere Kunden für ihre Verfahren eine Sicherheitszertifizierung nach den Anforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an; diese umfasst jeweils auch die im Druck- und Kuvertierzentrum eingesetzte Technik. Dies hat Auswirkungen auf unser Sicherheitskonzept und spiegelt sich in den Sicherheitsanforderungen an Mensch und Technik wieder.
Für den Standort Lüneburg soll ein Einzelblattdrucker Océ Varioprint 5160 ersetzt werden. Der neue Einzelblattdrucker soll spätestens 3 Monate nach Zuschlag im Printzentrum Lüneburg in Betrieb genommen werden. Hierfür sind die unter Punkt 2.7 genannten Voraussetzungen maßgeblich.
Für den Standort Lüneburg soll ein Einzelblattdrucker Océ Varioprint 5160 ersetzt werden. Der neue Einzelblattdrucker soll spätestens 3 Monate nach Zuschlag im Printzentrum Lüneburg in Betrieb genommen werden. Hierfür sind die unter Punkt 2.7 genannten Voraussetzungen maßgeblich.
Dataport betreibt ein Druckzentrum an zwei Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ord-nungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion.
Dataport betreibt ein Druckzentrum an zwei Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ord-nungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion.
Der zentrale Druck- und Kuvertierservice im Printzentrum Lüneburg mit einem jährlichen Volumen von bis zu 60 Mio. Druckseiten wird derzeit im Wesentlichen für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen im Einschichtbetrieb (Mo.-Fr., 6.00 Uhr – 18.00 Uhr bei Sonderaktionen auch darüber hinaus) geleistet.
Der zentrale Druck- und Kuvertierservice im Printzentrum Lüneburg mit einem jährlichen Volumen von bis zu 60 Mio. Druckseiten wird derzeit im Wesentlichen für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen im Einschichtbetrieb (Mo.-Fr., 6.00 Uhr – 18.00 Uhr bei Sonderaktionen auch darüber hinaus) geleistet.
— ca. 280 Tsd. Druckseiten werden über zwei Einzelblattdrucksysteme erstellt.
Dauer: 48 Monate
Beschreibung der Verlängerungen:
Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 3 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Der Auftraggeber kann diesen Rahmenvertrag einseitig um 3 Monate verlängern, wenn das für den Nachfolgevertrag erforderliche Vergabeverfahren nicht rechtzeitig beendet werden konnte und ansonsten ein „vertragsloser“ Zustand bestünde. Diese Verlängerung muss schriftlich bis 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gegenüber dem Auftragnehmer mitgeteilt werden.
Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Informationen Bedingungen für die Teilnahme
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Der Bieter muss über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazi-täten für die Ausführung des Auftrags verfügen.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen Kapazitäten verfügt.
Technische und berufliche Fähigkeiten:
Der Bieter muss über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügen, um den Auftrag in angemessener Qualität ausführen zu können.
Mit Angebotsabgabe erklärt der Bieter, dass er insoweit über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt.
Auftragsausführung
Bedingungen für die Vertragserfüllung:
Folgende zusätzliche Anforderungen an Auftragnehmer werden gestellt:
— deutsche Sprache bei der Auftragsdurchführung;
— keine Anwendung der „Technologie von L. Ron Hubbard“ bei der Auftrags-durchführung;
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
— dem Auftragnehmer ist untersagt, personenbezogene Daten, welche der Auftraggeber für eigene Zwecke oder als Auftragsverarbeiter für Dritte verarbeitet, auf der Basis von US Privacy Shield in die USA zu übertragen. Der Auftragnehmer gewährleistet die Einhaltung dieser Bedingung auch mit Wirkung für seine Unterauftragnehmer;
— Erklärungen zur Zahlung eines Mindestlohns gemäß Vergabegesetz Schleswig-Holstein (VGSH);
— Erklärungen zur Vertraulichkeit bei der Auftragsdurchführung;
— Erklärungen zur DSGVO und Auftragsverarbeitung;
— Überprüfung des bei der Bedarfsstelle eingesetzten Personals nach SÜG,
Verfahren
Rechtsgrundlage: 32014L0024
Zeitpunkt des Eingangs der Angebote: 12:00
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch 🗣️
Gültigkeitsdauer des Angebots: 2020-11-01 📅
Datum der Angebotseröffnung: 2020-09-14 📅
Zeitpunkt der Angebotseröffnung: 12:00
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Die Vergabestelle stellt die Vergabeunterlagen auf ihrer Portalseite (https://vergabeverfahren.dataport.de/evergabe.bieter/eva/#/supplierportal/dataport) zum Download zur Verfügung. Sollte ein Unternehmen sich zur Teilnahme an dem Vergabeverfahren entscheiden, so hat es sich dazu auf der Portalseite mit seinen Benutzerdaten anzumelden. Sofern für das Unternehmen noch keine Benutzerdaten bestehen sollten, ist dort eine kostenfreie Registrierung möglich. Die weitere Bearbeitung der Vergabeunterlagen erfolgt dann im Bieterassistenten. Nur so ist die Erstellung, Bearbeitung und Abgabe eines Angebotes möglich und sichergestellt, dass von der Vergabestelle ggf. weitere Angaben bzw. Hinweise zum Vergabeverfahren rechtzeitig bekanntgemacht werden können.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Erkennt ein Bieter Fehler/Unklarheiten/Widersprüche o. ä. in den Vergabeunterlagen oder bestehen hinsichtlich der Ausführung der Leistung Bedenken, so ist er verpflichtet, darauf in Form von Bieterfragen hinzuweisen. Tut er dies trotz Erkennens oder Erkennenmüssens nicht, so gehen daraus resultierende Nachteile zu seinen Lasten.
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Bieterfragen sind im Rahmen eines Fragen- und Antwortenforums bis zu dem in der Projektinformation (siehe Vergabeunterlagen) als „Schluss Frageforum“ bezeichneten Termin im Abschnitt Nachrichten des Bieterassistenten jeweils einzeln über die „Senden“ Funktion einzureichen. Die Vergabestelle bittet jede Frage eingangs mit einem Betreff zu versehen, aus dem ersichtlich ist, auf welchen Teil der Vergabeunterlagen sich die Frage bezieht (z. B. Teil B – Leistungsbeschreibung).
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Die Fragen und die Antworten werden in anonymisierter Form allen teilnehmenden Bietern unaufgefordert an dem in der Projektinformation genannten Termin ‚Fragen und Antworten an alle Bieter‘ (21.12.2018) über den Abschnitt Nachrichten zur Kenntnis gegeben. Im Rahmen der Anonymisierung behält sich die Vergabestelle Umformulierungen in der Fragestellung vor. Abweichend hiervon wird die Vergabestelle Auskünfte, die nur den fragenden Bieter betreffen, nur diesem mitteilen, soweit die Informationen für die anderen Bieter nicht relevant sind oder den Vertrauensschutz des fragenden Bieters verletzen. Ebenso wird die Vergabestelle unter Umständen Auskünfte schon vor dem genannten Datum versenden, wenn auf Grund der Art und des Inhalts der Frage eine unverzügliche Beantwortung geboten ist. Bei Fragen, die keine zusätzlichen Informationen im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV darstellen, prüft die Vergabestelle im jeweiligen Einzelfall, ob sie Antworten versendet.
Nach Abschluss des Fragen- und Antwortenforums eingehende Bieterfragen wird die Vergabestelle beantworten, soweit dies unter Berücksichtigung des Inhalts und der Komplexität der Frage sowie des Zeitplanes möglich und geboten ist.
Die Vergabestelle weist auf § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) hin. Dieser lautet:
„§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Quelle: OJS 2020/S 153-374162 (2020-08-05)
Bekanntmachung über vergebene Aufträge (2020-09-23) Objekt Umfang der Beschaffung
Kurze Beschreibung:
Dataport betreibt ein Druckzentrum an 2 Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ordnungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion.
Der zentrale Druck- und Kuvertierservice im Printzentrum Lüneburg mit einem jährlichen Volumen von bis zu 60 Mio. Druckseiten wird derzeit im Wesentlichen für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen im Einschichtbetrieb (Mo.-Fr., 6.00 Uhr – 18.00 Uhr bei Sonderaktionen auch dar-über hinaus) geleistet.
Ca. 70 % des Druckvolumens wird maschinell nachbearbeitet (Schneidemaschinen ca. 35 %, Falz- und Kuvertiermaschinen ca. 65 %).
Ca. 280 Tsd. Druckseiten werden über 2 Einzelblattdrucksysteme erstellt.
Die Druckdatenaufbereitung erfolgt sowohl in klassischer Großrechnerumgebung (z/OS und BS2000, AFP/IPDS) als auch durch ein dezentrales Outputmanagementsystem (PDF und AFP).
Im Katastrophenfall sollen die beiden Standorte Altenholz (Verarbeitungsvolumen Einzelblattdruck ca. 55 Mio. Seiten) und Lüneburg ein gegenseitiges Backup leisten.
Zunehmend streben unsere Kunden für ihre Verfahren eine Sicherheitszertifizierung nach den Anforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an; diese umfasst jeweils auch die im Druck- und Kuvertierzentrum eingesetzte Technik. Dies hat Auswirkungen auf unser Sicherheitskonzept und spiegelt sich in den Sicherheitsanforderungen an Mensch und Technik wieder.
Für den Standort Lüneburg soll ein Einzelblattdrucker Océ Varioprint 5160 ersetzt werden. Der neue Einzelblattdrucker soll spätestens 3 Monate nach Zuschlag im Printzentrum Lüneburg in Betrieb genommen werden. Hierfür sind die unter Punkt 2.7 genannten Voraussetzungen maßgeblich.
Dataport betreibt ein Druckzentrum an 2 Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ordnungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion.
Der zentrale Druck- und Kuvertierservice im Printzentrum Lüneburg mit einem jährlichen Volumen von bis zu 60 Mio. Druckseiten wird derzeit im Wesentlichen für die Steuerverwaltung des Landes Niedersachsen im Einschichtbetrieb (Mo.-Fr., 6.00 Uhr – 18.00 Uhr bei Sonderaktionen auch dar-über hinaus) geleistet.
Ca. 70 % des Druckvolumens wird maschinell nachbearbeitet (Schneidemaschinen ca. 35 %, Falz- und Kuvertiermaschinen ca. 65 %).
Ca. 280 Tsd. Druckseiten werden über 2 Einzelblattdrucksysteme erstellt.
Die Druckdatenaufbereitung erfolgt sowohl in klassischer Großrechnerumgebung (z/OS und BS2000, AFP/IPDS) als auch durch ein dezentrales Outputmanagementsystem (PDF und AFP).
Im Katastrophenfall sollen die beiden Standorte Altenholz (Verarbeitungsvolumen Einzelblattdruck ca. 55 Mio. Seiten) und Lüneburg ein gegenseitiges Backup leisten.
Zunehmend streben unsere Kunden für ihre Verfahren eine Sicherheitszertifizierung nach den Anforderungen des Bundesamtes für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) an; diese umfasst jeweils auch die im Druck- und Kuvertierzentrum eingesetzte Technik. Dies hat Auswirkungen auf unser Sicherheitskonzept und spiegelt sich in den Sicherheitsanforderungen an Mensch und Technik wieder.
Für den Standort Lüneburg soll ein Einzelblattdrucker Océ Varioprint 5160 ersetzt werden. Der neue Einzelblattdrucker soll spätestens 3 Monate nach Zuschlag im Printzentrum Lüneburg in Betrieb genommen werden. Hierfür sind die unter Punkt 2.7 genannten Voraussetzungen maßgeblich.
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Metadaten der Bekanntmachung
Dokumenttyp: Bekanntmachung über vergebene Aufträge
Ca. 70 % des Druckvolumens wird maschinell nachbearbeitet (Schneidemaschinen ca. 35 %, Falz- und Kuvertiermaschinen ca. 65 %).
Ca. 280 Tsd. Druckseiten werden über 2 Einzelblattdrucksysteme erstellt.
Dataport betreibt ein Druckzentrum an 2 Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ord-nungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion.
Dataport betreibt ein Druckzentrum an 2 Standorten (Altenholz und Lüneburg). Im Schwerpunkt handelt es sich um personalisierte Druckdaten insbesondere der Steuerverwaltungen und Ord-nungsbehörden. Die Verfügbarkeit (Termintreue) sowie die Integrität der Daten sind hierbei die wichtigsten einzuhaltenden Maßstäbe für die Produktion.
Auftragsvergabe
Datum des Vertragsabschlusses: 2020-09-22 📅
Name: Canon Deutschland GmbH
Postort: Krefeld
Land: Deutschland 🇩🇪 Krefeld, Kreisfreie Stadt
🏙️
Gesamtwert des Auftrags: 0.01 EUR 💰
Informationen über Ausschreibungen
Anzahl der eingegangenen Angebote: 1
Ergänzende Informationen Körper überprüfen
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
Informationen zu Fristen für Nachprüfungsverfahren
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.